Sparbuch des Kindes
 
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Sparbuch des Kindes

 
(@bonewie)
Schon was gesagt Registriert

Für die Tochter meines Freundes (3 Jahre) wurde bei der Geburt ein Guthaben angelegt. Mein Freund wunderte sich gestern, dass plötzlich ein größerer Betrag seinem Konto gutgeschrieben war. Seine Vermutung war, dass die Laufzeit von diesem Fonds oder so abgelaufen war und deshalb gutgeschrieben wurde. Heute ruft die Bank bei ihm an: Die Kindsmutter hatte das Geld abgefordert und vermisst es nun. Tja, so ein Pech, dass da noch die Konto-Nr. vom Kindsvater registriert war.

Das ist doch wohl ein Ding! Ist das rechtens, dass sie einfach darüber verfügen kann? Wahrscheinlich muss man bei der Bank verfügen, dass beide Eltern unterschreiben müssen, um Geld abzuheben?

Es kann doch nicht sein, dass die Mutter einfach das Geld abhebt, ohne dass der Vater davon weiß!

Mein Freund sagt, dass er das Geld unter diesen Umständen nicht wieder rausrückt. Das muss fest angelegt werden, so dass die Kindsmutter nicht ohne Absprache ran kann. Er sagt, man hätte doch darüber sprechen können, wenn sie in einem finanziellen Engpass ist. Aber so....

Ich habe das Gefühl, jetzt fängt ein kleiner Krieg an. Erst gestern bekam mein Freund einen Brief, in dem sie ihre Richtlinien aufstellt: ich möchte wissen, was ihr macht, wenn Du unsere Tochter (XX) hast; Weihnachten fahre ich mit XX ein paar Tage weg, Silvester möchte ich, dass XX bei mir ist.....

Hat der Vater überhaupt keine Rechte? Sie erzählt ihm ja auch nicht, was sie die ganze Zeit unternehmen?

(Zur Info: sie sind seit Januar getrennt, sie ist mit der 3-jährigen Tochter zu ihrem neuen Freund gezogen. er hat seine Tochter jedes 2. Wochenende. ich bin seit 3 Monaten mit ihm zusammen)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2004 17:12
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

bei meiner tochter war auch ein sparbuch angeglegt, welches auf ihrem namen lief. während der ehe haben wir gemeinsam drauf eingezahlt, nach der trennung der vater alleine einen kleinen betrag monatlich. er wollte aus diesen gründen das sparbuch haben, welches ich ihm leichtsinnigerweise ausgehändigt habe.

irgendwann kam er an, und erzählte, daß er es aus finanziellen gründen so nach und nach bis auf null runter leergeräumt hat. toll nicht? ein vater, der sich an dem geld seines kindes vergreift. auch hat die bank, die von der trennung wußte, bei mir nicht angefragt deswegen.

ich würde das geld auch nicht aushändigen, weil es für die tochter bestimmt war, erst recht nicht, wenn es auf ihren namen lief. da würde ich es in aller ruhe auf einen prozess ankommen lassen.

die rechtslage dazu kenne ich leider nicht, weil es dafür bei uns eh zu spät war und ich mich darum nicht mehr gekümmert habe. eine info dazu würde mich aber auch interessieren.

gruß
tortour

[Editiert am 28/9/2004 von tortour]

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2004 17:47
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo tortour,

wenn ich richtig informiert bin, kommt es darauf an, wer als Verfügungsberechtigter im Namen des Kindes eingetragen ist. Wir haben uns beide eintragen lassen, so dass einer ohne den anderen nichts abheben kann, auch wenn er im Besitz des Sparbuches ist. Wird das Kind volljährig erlischt das Verfügungsrecht und geht automatisch auf das Kind über.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2004 20:47
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hmmm, wir waren beide eingetragen und trotzdem hat die bank ausgezahlt und es dem vater ermöglicht, das sparguthaben des kindes auf null runterzufahren....

es drängt sich mir der eindruck auf, als ob den banken das egal ist, hauptsache das konto desjenigen der abheben will, wird nicht mehr belastet und die bank hat somit weniger risiko...

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2004 21:57
 AJA
(@aja)
Registriert

Hmmmm.... an den Zinsen eines Minuskontos verdient doch die Bank????

Da würde ich doch noch mal nachfragen, ob da alles mit rechten Dingen vorgegangen ist.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2004 00:49
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

die bank möchte aber auch das geld dieses minuskonto´s zurückhaben...

und nein, natürlich ist es nicht mit rechten dingen zugegangen... mein ex hat mir sogar noch erzählt, das die bank zu ihm gesagt hat, das sie das gar nicht gedurft hätten, als ihm wegen seiner finanziellen eskapaden endgültig der hahn abgedreht wurde (und nein, ich war daran nicht schuld, sondern er selber, weil er der welt unbedingt zeigen wollte, daß er sich trotz trennung wirklich alles leisten kann)...

das geld war eh weg und nem nackten mann in die tasche fassen geht auch nicht. außerdem hatte ich zu der zeit wirklich keine lust mehr, mich mit ihm anzulegen. es hat eh nix gebracht...

deswegen würde ich das geld, welches versehentlich (oder gott sei dank) auf dem konto von Bonewie überwiesen wurde, auch nicht zurückgeben, sondern festhalten oder auf ein sperrkonto legen, damit das kind später was davon hat und die frau ruhig klagen lassen...denn an das geld der kinder zu gehen, finde ich persönlich das mieseste was es gibt, selbst wenn einem das wasser bis zum hals steht....

denn ich habe die augen eines kindes gesehen, welches den mofa-führerschein gemacht hat und davon träumte, sich eines zu kaufen.....

[Editiert am 28/9/2004 von tortour]

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

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Geschrieben : 29.09.2004 01:18
(@erfrorenesherz)
Schon was gesagt Registriert

Einem Bekannten von mir ist ähnliches passiert. Daher weiß ich, wenn beide Elternteile eingetragen sind, ist die Bank fürdiese Verhaltensweise ersatzpflichtig. Im genannten Fall, hat die Bank den Gesamtbetrag dem Konto wieder erstattet. Hatein wenig gedauert, ging aber. Mein Bekannter hat dies durch ein klärendes Gespräch mit der Filialleitung erreicht.
auf einen Versuch kommt es jedenfalls an. ansonsten ist ein derartiges Verhalten unentschuldbar und deklassiert diese Person als Elternteil

Erfrorenes Herz

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2004 13:56
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo,

bei mir war es so, dass die Bank jetzt gerade alles aktualisiert hat. Von daher musste ich die so genannte Negativbescheinigung vorlegen, die das alleinige Sorgerecht bescheinigt. Ich fragte dann nach, wie es ist, wenn wir beide eingetragen wären. In diesem Fall, könnte ich trotzdem nur Geld "verschieben". Hätten wir GSR müssten jedesmal beide unterschreiben.

So die Auskunft meiner Bank....aber ob sich alle daran halten

Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2004 20:52