Sorgerecht? Umgangs...
 
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Sorgerecht? Umgangsrecht? Kindesentführung?

 
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Hallo an euch,

wollte mal meinen kleinen frust loswerden 😉

Und euch auch auf den neusten stand der Dinge bringen.

Vorgeschichte:

Im Mai war ich bei einem Elternabend im Kindergarten.
Meine Ex war nicht dabei.
Dort wurde dann ein Termin angesagt (4 Tage später) (ein Grillfest im Kindergarten).
Da es sich bei diesem Termin um ein Varterwochenende handelt, habe ich dann gesagt:
Ich werde mit meinem Sohn dort erscheinen.
Wo mir dann gesagt wurde: Das ginge nicht, weil mein Sohn an dem wochenende bei seiner Mutter bleibt.
Worauf ich wieder sagte: So lange sie mir das nicht sagt, gehe ich davon aus das mein Sohn bei mir ist und ich somit auch zum Grillfest erscheine.

(Elternabend zu ende )

Wie ich es mir schon dachte, habe ich mein Sohn nicht gehabt. (Ohne eine mitteilung von meiner Ex)

(Habe hinterher erfahren, die waren auf Mallorca)

Nunja, nach etwa 14 tagen bekomme ich post von ihrer anwältin.

Ich hätte gegen das Kindeswohl gehandelt und auch geplant meinen Sohn zu entführen.
Ich dürfte meinen Sohn nur von seiner Mutter abholen und auch nur zu Ihr zurück bringen.
(gemeinsammes sorgerecht)

Dann hat mein Anwalt einen Brief geschrieben und sie aufgefordert, dieses zu beweisen (frist 21.07.2004)

Es erfolgte keine stellungsnahme von seiten meiner Ex.

(ende vorgeschichte)

(gegenwart)

Ich glaube, mein Sohn ist in der Schule.
Er sollte dieses jahr eingeschult werden.
Ich habe meine Ex gefragt wann und wo.
Habe erfahren welche schule es ist.
(schulwahl ist okay)
Konnte aber leider kein einschulungstermin erfahren.
Die schule hatte keine meldung das wir getrennt lebend sind. (Hat meine Ex nicht angegeben)
Das habe ich dann mal nachgeholt. (Postweg)
Leider bis heute keine rückmeldung von seiten der schule.
Da jetzt auch Sommerferien gewesen sind, konnte ich dort keinen anrufen.
letzten Montag war der erste schultag hier in NRW.
Ich habe meine Ex gefragt wann er eingeschult wird. (Keine antwort)
Ich habe meinen Sohn gefragt. ( Antwort war : Montag, Dienstag oder Freitag) (Es war schon der Sonntag).
Auch die schule hat sich leider nicht bei mir gemeldet. ;(

Am letzten Montag habe ich dann erfahren, das Dienstags einschulungen sind.
Leider zu spät um noch urlaub zu bekommen. Wobei ich auch nichts schriftliches hatte wann und wo was stattfindet.

So, jetzt letztes wochenende habe ich von meiner Ex eine Mail bekommen.
Das nächste Papawochenende sollte bitte um 2 Stunden verschoben werden.
Sohnemann ist zu einem Kindergeburtstag eingeladen. Das endet erst zu 20 Uhr.
Und das Papawochenende am ersten Oktober wochenende eine woche vorverlegen.
(Sie feiert ihr geburtstag).

Daraufhin habe ich dann geantwortet (mit rücksprache mit Anwalt)

Sohnemann kann natürlich zum Kindergeburtstag und ich hole ihn dort ab.
Und ich bin damit einverstanden, das Sie ihr geburtstag mit Ihm Feiert. (Als ausgleich möchte ich mein Geburtstag dann auch mit Ihm Feiern.)

So, bin jetzt nach Hause gekommen und hatte wieder eine Mail von Ihr.

(rein kopiert )

Du scheinst es anscheinend immer noch nicht verstanden zu haben.

Fabian wird ausschließlich bei mir abgeholt und zu mir wieder zurückgebracht.

(Kopie ende).

Ist das gemeinsammes sorgerecht???

So langsam habe ich keine lust mehr für meinen Sohn zu kämpfen. (sorry)
Habe eben noch versucht meinen Anwalt zu sprechen. Der ist aber erst morgen wieder da.

So, soviel mal wieder von mir.

Kann sie überhaupt verbieten das ich ihn vom Kindergeburtstag abhole?
Oder nur Gerichtlich?

Grüße Thomas

[Editiert am 9/9/2004 von Thomas]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2004 20:12
(@shica)
Rege dabei Registriert

Moin Thomas!
So wie das bei Dir klingt, ist einfach nur eine schriftlich ausgemachte
Regelung notwendig: alles, aber auch alle Eventualitäten müssen
festgelegt sein..... ein Wochenende krank, automatisch das nächste
Wochenende.... und diese Spielchen per SMS oder so hören auf....
Laß Dich nicht auf ihr "Wohlwollen" ein.... ohne, daß der Umgang ge-
regelt ist, wirst Du immer den kürzeren ziehen... und das Nachsehen
haben...., zum Wohle Deines Kindes.... regel das.
PS: bei gemeinsamem Sorgerecht hat sie nicht allein die Einschulung
zu bestimmen - auch wenn es dieses Mal nicht verkehr war...
LG Shica


Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2004 20:45
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Thomas,

wenn die Schule dir keine Auskünfte gibt, wende dich an das Schulverwaltungsamt. Schildere da deinen Fall ( geht auch per e-mail).

Uns haben die sehr geholfen ( auch NRW).
Du hast das Recht auf die Elternabende und zu den Elternsprechtagen zu gehen.

Wie das nun mit dem Geburtstag aussieht weiss ich nicht. Wenn der Kindergeburtstag nicht allzu weit weg ist soll sie ihn eben abholen und du kommst ihn eben z.B. um 20.15 bei ihr abholen.

Wie Shica schon sagte muss bei euch wohl der Umgang genau geregelt werden.
So lange ihr keine festen Vereinbarungen habt, sitzt leider sie am Hebel.

Gib nicht auf um deinen Sohn zu kämpfen. Er braucht dich und hat keinen Plan von dem, was um ihn herum passiert.
Deinen Frust kann ich verstehen, das kennen wir auch. Mein LG hat das Gefühl aufgeben zu müssen auch hinter sich. Wir haben nicht aufgegeben und sind heute einen Riesenschritt weiter.

Ich weiss nicht in welcher Stadt du bist. Setze dich mit dem Schulverwaltungsamt in Verbindung und bitte dort um Hilfe. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dort Sacharbeiter sitzen, die sich nciht um die Probleme der Eltern kümmern, sondern sich darum kümmern, daß die Kinder zu ihrem Recht kommen und dass es beiden Elternteilen ermöglicht wird, Einblick in den schulischen Weg der Kids zu bekommen. Der erste Elternabend ist meistens 1-2 Wochen nach Einschulung. Du kannst also auch dort erscheinen.

Ihr habt GSR, dann nutze es auch. Auch wenn du den schwereren Part dabei hast. Dein Sohn hat den Part in der Mitte zu sein, also den schwersten Part.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2004 21:15
(@romyh)
Registriert

uns hat das schulverwaltungsamt bis heute nicht genatwortet...vor 6 wochen haben wir den brief geschickt.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2004 12:20
 mel
(@mel)

hi thomas,

kannst du dich an unser telefonat erinnern?
damals habe ich dir schon erklärt was passieren kann und auch wird.
wenn du mal überlegst hast du selber schuld an diesem debakel.
mel


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2004 12:57