Hallo,
mein LG und ich zermartern uns gerade die Köpfe, was er tun kann/soll.
Einmal im Monat ist die 5-jährige Tochter meines LG übers Wochenende bei uns. Einfache Entfernung 320km, die üblichen Probleme mit einer hasserfüllten Ex - das brauche ich hier nicht näher schildern.
Im Juli haben wir beim Baden auf der Fußsohle der Kleinen etwas entdeckt, was ihr auch weh tat. Ich dachte im ersten Moment an ein Hühnerauge, was auch kein Wunder wäre, denn das Kind hat immer nur die billigsten und verschlissendsten Schuhe an.
Im August war dieses "Ding" noch immer da, nur größer. Bei der Rückgabe am Sonntag hat mein LG den Großvater darauf angesorochen. Der meinte, das sei nix, da wäre sie in was reingetreten.
Dieses Wochenende war die Kleine wieder da. Das Ding ist zwischenzeitlich so groß wie ein 2-Euro-Stück und tut ihr echt weh. Mein LG wollte den Fuß fotografieren, das war ihr aber sichtlich peinlich uns sie hat es nicht zugelassen. Außerdem hat sie extrem schlechte Zähne. Die komplette Schneidezahnreihe oben und unten ist dunkelgrau. Ist das normal?
Die Kleine ist bei meinem LG privat mitversichert, d.h. wir sehen immer, wann die Kleine und weshalb beim Arzt war. Die letzte Arztrechnung stammt vom Krankenhaus im Juni, als die Kleine am Besuchswochenende auf den Kopf gefallen ist und wir mit ihr im Krankenhaus waren. Die KM sollte anschließend mit der Kleinen zur Nachuntersuchung, weil Verdacht auf Gehirnerschütterung bestand. Angeblich hat sie die Nachuntersuchung auch gemacht und es wäre viel schlimmer, als angenommen, so dass das arrme Kind ein CT gemacht bekommen müsse. Bis heute gibt es keine Rechnung über diese Nachuntersuchung und schon gar nicht von einem CT.
Nun haben wir überlegt, dass er dbzgl. mal mit dem Jugendamt spricht. Bis dato ging aber jedes Gespräch mit dem Jugendamt in die Hose, weil die Tante dort absolut nur pro KM ist. Wenn er nun dort seine Sorge mitteilt, will er ja doch nur wieder die arme KM schlecht machen. Aber schweigen und den Kopf in den Sand stecken ist m.E. auch nicht die richtige Lösung.
Ich habe nun meinem LG geraten, er soll erstmal abklären, ob das Kind zwischenzeitlich bei der KM gesetzlich mitversichert ist. Ich habe zwar keine Ahnung, ob das so einfach geht, aber das sollte zumindest erstmal geklärt sein. Mit der KM zu sprechen ist absolut unmöglich. da bekommt er nur wieder zur Antwort, er solle sich um seinen Sch... kümmern und nicht um IHRE Tochter (sie hat ASR).
Habt Ihr eine Idee, was er tun kann/soll??????
Liebe Grüße, Upanddown
Hallo Upanddown,
es gibt eine rechtliche und eine pragmatische Antwort auf Deine Frage. In beiden Fällen kommt das Jugendamt aber nicht vor.
Die Rechtliche sieht so aus:
Das Sorgerecht umfasst auch die Gesundheitsfürsorge. Liegt dieses ausdrücklich bei der Mutter, dann hat Sie die Verantwortung. Der Versicherungsstatus hat damit nichts zu tun.
Wenn während des Besuchs der Tochter nach Auffassung Deines LG eine (zahn)ärztliche Behandlung erforderlich ist, dann darf er diese auch veranlassen.
Die Pragmatische sieht so aus:
Ich würde an Stelle Deines LG einfach mit der Tochter während des Besuches zum Arzt und Zahnarzt gehen (geht sicherlich auch am Wochenende, wenn vielleicht schwierig). Wird dort eine Vernachlässigung diagnostiziert, lässt man sich diese Diagnose extra bestätigen. Damit hat man dann etwas in der Hand, mit dem man weitere Schritte sinnvoll unternehmen kann. Wird es allerdings als Druckmittel eingesetzt, wird sich das Verhältnis zur Ex bestimmt weiter verschlechtern. Also ist viel Fingerspitzengefühl von Nöten.
Gruß
Thorsten
Hallo,
so, jetzt haben wir gerade durch die Krankenkasse erfahren, dass die Kleine schon seit Anfang 2008 bei der Mutter krankenversichert ist. Das bedeutet, dass mein LG seit Januar völlig sinnloserweise EUR 100,-- private Krankenversicherung bezahlt. Außerdem hat er auch EUR 213,-- Rechnungen bezahlt, da die Mutter wohl bei diesen Ärzten nicht mitgeteilt hat, dass die Kleine jetzt gesetzlich versichert ist. Da mein LG bei der PKV einen Selbstbehalt hat, musste er die Rechnungen aus eigener Tasche bezahlen.
Außerdem hat die KM anscheinend den Namen des Kindes geändert, denn bei der GKV ist sie mit dem Mädchenname der Mutter angemeldet. Geht das denn so einfach, weil sie ASR hat?
Und hätte denn die Mutter nicht die Pflicht gehabt, den KV über den Wechsel zur GKV zu informieren? Zumindest müsste doch die Kleine zu den Besuchswochenenden die Versichertenkarte mitbringen, falls mal was wäre.
Ich blicke da nicht mehr durch. Anscheinend ist so eine KM allmächtig!!!
Liebe Grüße, Upanddown
Hallo Upanddown,
Und hätte denn die Mutter nicht die Pflicht gehabt, den KV über den Wechsel zur GKV zu informieren?
Nicht nur das, der KV benötigt nun auch einen Versicherungsnachweis der Tochter, da er sonst die private Krankenversicherung nicht kündigen darf.
Gruß
Thorsten
Hallo Upanddown,
das Problem ist, dass der KV Deinen Ausführungen nach kein SR hat und von daher richtig Probleme kriegen kann, wenn er ohne Zustimmung der Mutter das Kind ärztlich behandeln lässt 🙁
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ärztliche Behandlungen gehören zu den Alltagsentscheidungen, sofern sie nicht schwerwiegend sind (z.B. Operationen) und ein Aufschub nicht möglich ist (z.B. fieberhafter Infekt). Einer Zustimmung des abwesenden Sorgeberechtigten bedarf es dabei nicht.
Fehlt die Versichertenkarte, so kann sie innerhalb von zehn Tagen nachgereicht werden (und noch bis zum Ende eines Quartals). Danach ist eine Privatrechnung durch den Arzt möglich. Da es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag handelt und im speziellen um eine Geschäftsführung ohne Auftrag, macht es Sinn, als Rechnungsempfänger die Kindsmutter anzugeben. Dieser obliegt im Rahmen der Gesundheitsfürsorge auch die Begleichung von Arztrechnungen.
Manchmal ist die Allmächtigkeit auch mit Pflichten verbunden.
Gruß
Thorsten
Hey
ärztliche Behandlungen gehören zu den Alltagsentscheidungen,
Wohl nicht wirklich..
Es ist eine Frage des SR, u wenn z.B. die KM mit ASR, gegen den behandelnden Arzt wäre, so könnte der KV da nichts machen, wenn sie die Behandlung durch z.B. eine bestimmten Arzt verbietet, dann ist das so.. letztendlich kann der Arzt nichtmals dem KV über die Erkrankung informieren..
Anstelle des KV ist da definitiv vorsicht geboten..
Da es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag handelt und im speziellen um eine Geschäftsführung ohne Auftrag, macht es Sinn, als Rechnungsempfänger die Kindsmutter anzugeben
Na dabei mal viel Spaß..
Wenn die KM dafür nur ein müdes lächeln übrig hat, was dann??
Sie war nicht die "Auftraggeberin" für die Behandlung.
Wobei du dich da ja schon selber widersprichst..einseits kann der KV danach ohne SR ärztliche Behandlungen einleiten, aber die Kosten hat dann die KM zu tragen, weil sie ja die Gesundheitsfürsorge inne hat??
Da passt jetzt aber was nicht.
Also mal eben einfach mit dem Kind zu einem Doc laufen ist nicht so einfach u problemlos...
In einem Notfall, einem wirklichen Notfall wäre das schon was anderes..aber um das geht es hier ja erstmal nicht..
Gruß
Jens
Hallo,
und danke für alle Antworten.
Ich hänge, ehrlich gesagt, jetzt ziemlich durch. Inzwischen hat die GKV bestätigt, dass das Kind bereits seit 01.06.2007 bei der Mutter mitversichert ist. Somit hat mein LG für 16 Monate die PKV bezahlt, obwohl das Kind anderweitig versichert war. Jetzt habe ich gerade nochmal mit der PKV gesprochen. Diese werden keine Beitragsrückerstattung vornehmen, da die "Kulanzzeit" max. 2 Monate beträgt zwischen Änderung der Versicherungsverhältnisse und Vertragskündigung. Und die Verhältnisse haben sich ja hier vor mehr als einem Jahr geändert und somit gibt es keinerlei Kulanz.
Außerdem hat die PKV auch in 2007, und zwar nach dem 01.06.07, nicht unerhebliche Leistungen für das Kind erstattet. In der Zeit nach dem 01.06.07 hat die KM noch eine logopädische Behandlung und diverse Kinderarztbesuche privat abrechnen lassen. Ist das denn wirklich so rechtens, wenn die Mutter doch zu diesem Zeitpunkt wusste, dass das Kind bereits gesetzlich versichert ist?
Und mein LG ist jetzt wieder am Boden zerstört, weil sie einfach seinen Namen von seinem Kind "ausgelöscht" hat - mal wieder eine der vielen Machtdemonstrationen, die gesessen hat ;(.
Das schlimmste ist, dass das alles wohl nie aufhören wird, so lange der Kontakt zu dem Kind besteht. Und es gibt absolut nichts, was man dagegen tun kann. Selbst wenn mein LG nun feststellt, dass es dem Kind schlecht geht - er hat nichts zu sagen und nichts zu tun.
Frustrierte Grüße, Upanddown
Hi,
bleib möglichst gelassen und verrate der allmächtigen KM nichts von Deinen Erkenntnissen.
Anderenfalls wird die KM das Kind nicht mehr zu euch beiden lassen und es wird einen sehr traurigen weiteren Verlauf zu dieser geschichte geben.
Bisher geht es nur um Geld - demnächst könnte es um Horror und PAS gehen.
Ich ziehe nicht aus.
Hallo, hamburg2000,
ich muss an dieser Stelle ein bisschen korrigieren:
Es geht in dem heutigen Threat nur um Geld. Den anderen Horror und PAS den haben wir schon seit 2 Jahren - mit Beratung bei Kinderpsychologen usw.
Ich habe da eine eher einfach gestrickte Denke:
Geld ist nur ein Geld - es kommt und es geht. Und das wäre auch alles kein Problem, wenn der "Rest" nicht wäre. Aber wir zahlen jeden Monat das viele Geld, damit die KM weiterhin die Chance hat, uns über das Kind zu quälen und dieses für ihre Machtdemonstrationen zu missbrauchen.
Nach jedem Besuchskontakt sind wir total frustriert und fallen dann in unsere allmonatliche Ohnmacht, weil wir so machtlos sind.
Und es zerreist mich, wenn ich mit ansehen muss, wie schwer sich mein LG damit tut, zu akzeptieren, dass er den braven Zahlemann machen muss, damit er 1x im Monat für ein paar Stunden "Papa" genannt wird. Das ist pervers.
Um das alles gelassen sehen zu können, müßte man Baldrian eimerweise zu sich nehmen.
Grüße, Upanddown
Hallo Upanddown,
die Beiträge zur PKV dürften weg sein. Ein anderer Gesichtspunkt ist, dass die Beiträge zur PKV bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Somit hat Dein LG mutmaßlich nun ein höheres Einkommen für eine Unterhaltszahlung zur Verfügung.
Die ausgleichende (?) Gerechtigkeit ist jetzt, dass dieses von Deinem LG der Kindsmutter nicht unaufgefordert mitgeteilt werden muss.
Die Frage, die sich mir stellt, ist natürlich, wie gut Dein LG in diesen Angelegenheiten beraten wird. Ich vermute, dass dort noch Handlungsbedarf besteht.
Gruß
Thorsten
