hallo!
ich habe mal eine frage:
ich weiß, dass ich als vater ein sonderumgangsrecht bezüglich der kindergeburtstage habe. mir wäre es am liebsten, dass ich die geburtstage spätestens am darauffolgendem we mit den kindern nachfeiern kann. meine ex sagt, ich solle an den geburtstagen nachmittags 2 std vorbeikommen. das will ich aber nicht, weil da ihre verwandtschaft und vor allem sie selbst anwesend ist, und ich glaube nicht, dass dies aufgrund der gereitzten stimmung nicht so gut für die kinder wäre (8 und 3 jahre alt). und ausserdem komm ich mir dabei vor wie verwandtschaft und nicht wie der vater.... 🙁
ich hätte also gerne das sonderumgangsrecht in der form, dass ich die kinder bei mir habe und das also spätestens am we nach den geburtstagen. ist das so durchsetzbar oder muss ich mich damit abfinden, an den geburtstagen aufkreuzen zu müssen (und somit eine gereitzte stimmung zu verursachen). versteht mich nicht falsch, das gereitzte kommt nicht von mir. ich möchte das den kindern nur ersparen...
aber hier ist noch ein sonderfall in diesem jahr: der 4. geburtstag des kleinen ist 2 tage vor meinem normalem umgang mit ihm. also will ich seinen geburtstag dann bei mir nachfeiern. ex sagt: ich soll am geb. zu ihr und 2 tage später (normaler umgangstag!) bekomme ich den kleinen nicht, weil in der woche viel besuch von der familie meiner ex kommt.
also die 2. frage: unabhängig vom sonderumgang bleibt der normale umgang doch unantastbar oder?
ich möchte nur in ruhe mit meinen kindern deren geburtstage feiern können, ohne dass die kinder unter streit leiden. daher ist es mir so wichtig! danke schonmal für eure hilfe!!!
gruß
Hallo Finne !
...bekomme ich den kleinen nicht, weil in der woche viel besuch von der familie meiner ex kommt.
Das ist ihr Problem und nicht das Deine !
Dann soll sie halt weniger Familie einladen. Ich glaub auch
nicht, daß Dein Kleiner viel Wert darauf legt wegen seines
Geburtstages die Verwandtschaft auffahren zu lassen.
A) versteht er das mit seinen 4 Jahren ohnehin nicht
bzw
B) finde ich das sowieso lächerlich wegen eines
4.Geburtstages.
Und C) ist das nur eine fade Ausrede Deiner Ex, um den
Umgang zu canceln.
Das hat also mit einem Sonderumgangsrecht nichts zu tun.
Du brauchst keines, weil es sowieso Dein Umgangswochen-
ende ist.
LG Marina
Hallo, Finne,
es gibt kein Sonderumgangsrecht an besonderen Tagen.
Oftmals (bei besonders strittigen Fällen) sind Tage wie Weihnachten, Sylvester Geburtstage der Eltern / des Kindes gesondert in Umgangsbeschlüssen geregelt.
Ebenso, wie du kein Sonderumgangsrecht am Geburtstag des Kleinen hast, so hat deine Ex kein "Sonderumgangsabsagerecht".
Allerdings wirst du wenig gegen einen ungerechtfertigten Umgangsboykott (und um diesen handelt es sich dann) ausrichten können - es sei denn das wird zur Gewohnheit.
Gruß
Haddock