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(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

meine Kinder werden in den Sommerferien mit meiner Exfrau ca. 300 km weit weg ziehen und dort natürlich auch in die Schule gehen (kleine Tochter wird eingeschult, große Tochter kommt in die 4. Klasse).

Ich möchte natürlich weiterhin genauestens und umfangreich auch über das schulische Wohlergehen meiner Kinder unterrichtet sein und mich dabei nicht auf informationen aus 2. Hand (Ex) beschränken müssen. Wir haben gemeinsames Sorgerecht, allerdings hab ich das ABR in einer Gerichtsverhandlung an Ex verloren.

Wie soll ich am besten Vorgehen? Ex und ich haben jetzt ein recht ordentliches Verhältnis zueinander, welches ich für die Kinder auch gern beibehalten möchte.
Sollte ich mich direkt an die Schule wenden? An die entsprechenden Lehrer oder das Sekretariat? Habe ich überhaupt eine rechtliche Handhabe dafür, dass ich direkt von der Schule per e-mail oder Telefon oder was weiß ich unterrichtet werde?

Grüsse
Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2011 12:24
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Peter,

als sorgeberechtigter Vater hast Du natürlich das Recht, Dich jederzeit über schulische Belange Eurer Kinder zu informieren.

Leider scheitert man mit seinem Versuch immer wieder an sekretariaten und Schulleitern, die einem erklären, dass sie Einladungen, Infoschreiben und dergleichen jeweils nur einmal pro Schüler rausschicken und sich ansonsten die Eltern gefälligst selbst darum kümmern müssen, dass die Info´s von einem zum anderen gelangen.

Nimm erst mal Kontakt mit der Schule auf und erläutere Deine Situation.
Vielleicht hast Du ja Glück und triffst auf ein paar vernünftige Personen.

Ansonsten geht der Weg natürlich auch über Deine Ex.
Zu einem vernünftigen Verhältnis gehört ja auch ein gelungener Informationfluss die Kinder betreffend.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2011 13:11
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

Ansonsten geht der Weg natürlich auch über Deine Ex.
Zu einem vernünftigen Verhältnis gehört ja auch ein gelungener Informationfluss die Kinder betreffend.

stimmt schon, nur hab ich meiner Exfrau erklärt, das ich auf den Gang zum OLG verzichte, solange es den Kindern gut geht und die Leistungen in der Schule nicht signifikant nachlassen. Also hab ich ein wenig die Befürchtung das ich nicht unbedingt die evtl negativen Ereignisse mitbekommen werde.

Nichtsdestotrotz werde ich aber Kontakt mit der Schule, resp. den entsprechenden Lehrern aufnehmen.

Gruß
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2011 13:26
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also hab ich ein wenig die Befürchtung das ich nicht unbedingt die evtl negativen Ereignisse mitbekommen werde.

Du hast natürlich unabhängig von Schulleitern und Ex auf alle Fälle ein Recht z.B. die Schulzeugnisse der Kinder zumindest in Kopie vorgelegt zu bekommen.

Somit müsstest Du auf alle Fälle "rechtzeitig" (halbjährlich) mitbekommen, wenn sich hier was Ungutes andeutet.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2011 13:44