Liebe Foris,
ein Freund von mir möchte ein Kopie der Schulakte seiner Tochter bekommen.
Vater hat GSR, Mutter ABR.
Schulleiter weis nicht ob er es geben darf!
Was ist eure Meinung?
Danke in voraus
Dan
ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂
'n Abend danimpott,
das G bei GSR steht für gemeinsames und nicht für geteiltes Sorgerecht, auch wenn es einige so interpretieren. ABR regelt das Recht den Aufenthaltsort zu bestimmen - davon ist die Schulakte wohl wenig beeindruckt und betroffen. Der Schulleiter sollte das eigentlich wissen, aber er wäre nicht der erste Depp auf diesem Posten.
Da Schule zu den wichtigen Dingen zählt, wird hier auch das GSR ausgeübt und jeder, der über das Sorgerecht mitverfügt, hat ein Recht die Schulakte einzusehen, da er sonst ja der elterlichen Sorge nicht gerecht werden kann. Auch Ehepaare haben letztendlich GSR, da fragt auch keiner nach.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie!
Der Schulleiter ist bereit die Akte zum Ansicht zu geben!
Sein Problem ist ob es Kopien gemacht werden dürfen.
Was denkst du/ihr, dürfen Kopien gemacht werden von der Akte/Teil der Akte?
dan
ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂
Vielen Dank!
Das hat mir sehr geholfen!
dan :thumbup: :thumbup:
ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂