Ritalin
 
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Ritalin

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(@jemmy)
Registriert

Hallo Beppo

Ich habe gehört, das ADS mit Dopamin-Mangel zu tun haben soll, und diesem Mangel entgegenwirkt.

Das kann der Fall sein, muß aber nicht. Es gibt noch mehr Neurotransmitter wie zum Beispiel:
Serotonin, Adrenalin, Noradrenalin...

Welcher im Einzelnen betroffen ist, lässt sich im Allgemeinen nicht sagen und macht es nicht leicht,
dass richtige Medikament zu finden. Das führt halt oft dazu, dass verschiedene Medikamente ausprobiert
werden müssen, da sie auf unterschiedliche Rezeptoren wirken.

Wie ich schon sagte:

...wirst du ein völlig neues Kind erleben, welches sich in der Schule konzentrieren kann und welches sozialen Anschluss findet. Nebenbei bemerkt: Das Kind wird als erstes die positiven Effekte bemerken und dir mitteilen.

Es freut mich, dass das Medikament wirkt und es dem Kleinen offensichtlich besser geht, wobei es ja eigentlich
egal ist, welcher Botenstoff betroffen ist. Hauptsache es geht ihm gut.  :thumbup:

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2008 15:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Thomas, du triffst es mal wieder auf den Punkt!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2008 16:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Thomas, du triffst es mal wieder auf den Punkt!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 29.03.2008 16:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LBM,

Danke auch dir,

Ja, es wirkt, allerdings ist die Wikung immer noch recht kurz.

Es hält nicht viel länger 3-4 Stunden vor.

Was uns auch immer noch fehlt, ist eine intensivere Begleitung.

Anfang April hat er dann nochmal einen Termin bei einem anderen Arzt, der die Behandlung hoffentlich nicht mehr so auf das Medikament beschränkt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 29.03.2008 16:36
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi beppo,

Du kannst doch noch einmal mit der "Kerstin" telefonieren...
Deren Jungs müssten jetzt auch so 15/16 Jahre alt sein und ich weiß nicht,
ob sie noch mit dem genannten Medikament behandelt werden.

Gruß,
Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

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Geschrieben : 29.03.2008 16:43
(@jemmy)
Registriert

Hallo Beppo

Habe eben noch mal meine LG gefragt, weil ich einfach nicht auf den Namen kam ( das Alter macht sich bemerkbar ).
Fragt den Arzt doch mal nach einer Ergo-Therapie. Die Kinder lernen dort spielerisch sich zu organisieren und sich zu
konzentrieren. Im allgemeinen macht den Kindern das auch einen Heidenspaß. Malen und basteln und nebenbei sich
unterhalten. Das Gebastelte und Gemalte bringen sie dann ganz stolz mit nach hause.

Fragt mal nach.

LG Thomas


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Geschrieben : 29.03.2008 21:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Thomas, also gerade Ergotherapie haben wir bis zum Exzess durch.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 29.03.2008 21:58
(@jemmy)
Registriert

Hallo Beppo

Hmmpfff,
war ja nur ne Idee. Ich mach mich mal schlau, was es sonst noch für Möglichkeiten gibt.

LG THomas


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Geschrieben : 29.03.2008 22:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi guys,

habe gerade ne Weile mit meiner ZEF telefoniert.

Sie war gerade etwas aufgelöst, weil der Lütte, obwohl er eigentlich einen guten Tag hatte, mit einem Schild 3 parkende Autos zerkratzt hat. Absichtlich.

Es war gegen 17:00 und damit lange nach Ausklingen der Wirkung des Medikinet.

Er war sich danach aber auch überhaupt keiner Schuld bewusst. Ja, ich habe eben 3 Autos kaputt gemacht. Na und?

Meine ZEF will ihm jetzt erstmal das alleine raus gehen verbieten. Ob das eine erzieherische Wirkung hat, zumal ausserhalb des Wirkzeitraums ist natürlich fraglich aber sie hat natürlich auch Angst, dass noch mehr passiert.

Bei der Gelegenheit die Frage: Zahlt sowas eigentlich die Familienhaftpflicht? Er ist 8 Jahre, falls das ne Rolle spielt.

Gruss Beppo


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Themenstarter Geschrieben : 02.04.2008 00:36
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

oje...das klingt nicht gut!

Ich habe gerade Folgendes nachgelesen:

Hat ihr Kind objektiv einen Schaden verursacht, z.B. als Radfahrer  durch Unachtsamkeit  im Straßenverkehr einen Verkehrunfall verursacht, ist Voraussetzung für die Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung, dass ein gesetzlicher Schadensersatzanspruch besteht.  Kinder zwischen dem siebten und dem 10. Lebensjahr sind im Straßenverkehr gem. § 828 Abs. 2 BGB privilegiert. Sie sind für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr zufügen, nicht verantwortlich, es sei denn, es geschah vorsätzlich..
Dieser Haftungsausschluss gegenüber dem geschädigten Autofahrer gilt selbst dann, wenn ansonsten für das Kind Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung gegeben wäre.

Bei einem Auto wäre es sicherlich noch möglich, es als Unachtsamkeit gelten zu lassen....aber bei drei?

LG
Smilla


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2008 00:42




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Smilla,

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Unachtsamkeit war es definitiv nicht.

Selbst wenn man da lügen wollte, ginge das kaum.

Erstens ist es schwer 3 Autos aus Unachtsamkeit oben auf der Motorhaube zu beschädigen und zweitens ist er dabei gesehen worden.

Er hat sich auch bei allen 3 Nachbarn dafür schon entschuldigen müssen. (Bocklos und uneinsichtig)

Sich darauf zurück ziehen, dass die Besitzer eben Pech haben will sie sich auch nicht, weil alle 3 nette und verständnisvolle Nachbarn sind und auch keinen Terz gemacht haben.

Deswegen hake ich nochmal nach:

es sei denn, es geschah vorsätzlich.

Was ist denn dann bei Vorsatz?
Haftet dann die Mutter oder die Versicherung?
Bei letzterem bräuchte man dann ja nie eine Haftpflichtversicherung für Kinder.
Bei Fahrlässigkeit zahlt der Geschädigte (Kopf), bei Vorsatz die Eltern (Zahl). Die Versicherung zahlt nur wenn die Münze auf dem Rand stehen bleibt.

Könnte vom BGH stammen.  :rofl2:

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Themenstarter Geschrieben : 02.04.2008 01:01
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

also nach meinem Verständnis ist es so, dass man bei Unachtsamkeit die Haftpflichtversicherung
in Anspruch nehmen kann, aber nicht muss. Wenn man es nicht tut, bleibt der Geschädigte auf seinen
Kosten sitzen.
Bei Vorsatz kann sich der Verursacher (bzw. seine Eltern) nicht aus der Verantwortung ziehen.
Der Schaden muss privat bezahlt werden!
Aber wie gesagt, ich deute das nur so....mag sein, dass ich mich irre.

Übrigens:
Mein Sohnemann hat mal im zarten Alter von einem Jahr eine Konzertharfe zertrümmert.
Ich habe es der Haftpflicht gemeldet. Die Sachbearbeiterin hat mich gefragt, ob ich in dem Moment bei
meinem Sohn war.
Ich habe es bestätigt (konnte das Teil aber nicht auffangen) und sie hat mir dann den Tipp gegeben,
dies so lieber nicht anzugeben.
Denn dann würde die Haftpflichtversicherung nicht greifen...wohl aber, wenn ich das Zimmer für einen
kurzen Augenblick verlassen hätte...
Ich musste also angeben, dass ich die Aufsichtspflicht verletzt habe...komisch, oder?
Hat aber wunderbar geklappt...und die Harfe wurde auf Kosten der Versicherung bis nach Österreich
gekarrt und gerichtet!

LG
Smilla


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2008 01:16
(@PhoeniX)

Moin

§ 832 BGB

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

Ergo: Wurde die Aufsichtspflicht verletzt, haftet derjenige, der die Aufsicht zu dem Zeitpunkt innehatte. Das kann Oma, Kindermädchen, Mutter oder weiß der Geier wer sein. Wurde die Aufsichtspflicht verletzt, zahlt auch die Versicherung.

Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, bleiben die KFZ-Besitzer auf ihrem Schaden hängen.

Hier würde ich es so werten: Das Kind hat ADS (oder mit H ? ). Somit dürfte das Kind aufgrund seines "Zustandes" durchgehende Aufsicht bedürfen und dieses wurde nicht gewährleistet. Also ist die zuständige Aufsichtsperson zu belangen, bzw. die Versicherung muß einspringen. (Sei froh. Sonst dürftest du den Nachbarn erklären, warum die ihren Schaden nicht ersetzt bekommen)
Andererseits ist keine Haftpflichtversicherung vorhanden und die Nachbarn haben Kenntnis vom AD(H)S, können die die Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen, muß der Schaden von der Aufsichtsperson privat getragen werden.
(Ich hoffe du hast eine. Die Versicherung der EX kann ablehnen und du mußt zahlen)

Off-Toppic:

§ 828 BGB Abs 2

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Also verstecke die Schlüssel von deinem Auto, deiner Schienen- und Schwebebahn vor deinem Lütten.  :puzz: Gesetze gibt es......  :knockout:

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2008 01:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

So unlogisch das zunächst klingt, denke ich auch, dass du recht hast.
Je schuldhafter das Versagen der Aufsichtsperson, desto eher zahlt die Versicherung.

Meine ZEF müsste sich also selbst bezichtigen, ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben.
Wenn ich es richtig verstanden habe, war sie für ca. 10 Minuten nicht da.
Ob das eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist?
Wer entscheidet das?

Sei froh. Sonst dürftest du den Nachbarn erklären, warum die ihren Schaden nicht ersetzt bekommen

Es ist das Problem meiner ZEF und nicht meins.

Ich danke dir

Gruss Beppo


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2008 01:55
(@PhoeniX)

Moin

Ich schieb noch mal einen hinterher:

Die Haftung aus Vermutetem Verschulden. Hier gab es eine höchstrichterliche Entscheidung (BGH). Nachzulesen >hier<. (BGH NJW 1993, 1003)

Hier ist sehr schön aufgelistet, was die Aufsichtspflicht ist.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2008 02:03
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

was zum Teufel ist eigentlich eine ZEF?
Ich rätsel schon die ganze Zeit und komm nicht dahinter...mag aber auch an der Uhrzeit liegen...

Mir wurde damals gesagt, dass bei Aufsichtspersonen wie Mutter, Oma und dergleichen die Versicherung
bei Verletzung der Aufsichtspflicht zahlt, es sich jedoch bei "bezahlten Kindermädchen" anders verhält.
Allerdings kann ich dafür nicht die Hand ins Feuer legen...

LG
und Gute Nacht
Smilla


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2008 02:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal Danke.

Meine ZEF ist meine zukünftige Exfrau.  🙂


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2008 02:06
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

An die Stirn klatsch

...da wäre ich ja nie drauf gekommen!

jetzt kann ich ohne Grübeln ruhig schlafen
Danke
Smilla


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2008 02:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gute Nacht!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2008 02:12
(@PhoeniX)

Gute Nacht.

Trotzdem schieb ich noch mal hinterher.

Hab jetzt noch mal genau nachgelesen:

Deine Ex oder der von ihr Beauftragte hat die Aufsichtspflicht verletzt (aber du bist aus der Nummer raus) und das Kind bedarf aufgrund seiner Erkrankung durchgehender Aufsicht. Somit ist deine Ex (bzw ihr Beauftragter) voll Schadensersatzpflichtig. Wenn sie keine Haftpflichtversicherung hat..... Da hilft der nackte Neger nix......

Gruß

Martin

(EDIT zum besseren Verständnis: Ich war vorher davon ausgegangen das es bei dir passiert ist. Deswegen diese Aussage: Sei froh. Sonst dürftest du den Nachbarn erklären, warum die ihren Schaden nicht ersetzt bekommen)


AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2008 02:25




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