Hallo an alle,
ich weiss gar nicht so recht wo ich anfangen soll....
Mein Sohn (19 jahre) hat eine Freundin (17 wird im Dez 18). Deren Eltern wollen ihr den Kontakt zu ihm verbieten. Da sie sich das nicht gefallen lassen will, waren ihre Eltern beim Jugendamt und kommen jetzt mit haarsträubenden Behauptungen:
Sie hat nur Ausgang bis 22 Uhr.....sollte sie nicht pünktlich zu Hause sein, holt sie die Polizei wieder nach Hause
Wenn sie ihr Zimmer nicht aufgeräumt hat, darf sie gar nicht weg
sie darf auch mit 18 nicht ausziehen und darf auch die Schule nicht abbrechen (sie ist auf Oberstufenzentrum 11. Klasse)
sie würde auch mit 18 falls sie abhaut, von der Polizei nach Hause gebracht und sie würde keinen Cent von ihren Eltern bekommen
Die Eltern wollen von ihr verlangen, dass sie sich zwischen ihrem Pferd und ihrem Freund entscheidet
Eltern behaupten, sie hätten bis zu ihrem 25. Lebensjahr über sie zu bestimmen
Sie dürfe auch nicht am Wochenende bei ihrem Freund übernachten
Also ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein Jugendamt (egal was ich sonst so von diesem Verein halte) so eine gequirlte Schei..... von sich gibt.
Angeblich wäre ein neues Gesetz rausgekommen, behauptet der Vater
Was meint ihr denn dazu? Wo kann sie sich denn Hilfe oder Auskünfte holen?
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Moin,
ab dem 18. Geburtstag heißt dieses Gesetz in der Regel:
"Solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst..."
Aber sonst ist das natürlich quatsch.
Genauso fraglich ist es allerdings, ob man das per Gesetz regeln kann und soll.
Insbesondere die Frage des Schulabbruchs sollte dabei nicht Bestandteil der Diskussion sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Daisy,
sie kann selber zum JA und sich dort beraten lassen.
Infos kann sie auch de Jugendschutzgesetz entnehmen.
Ich glaub bis 16 darf man bis 22 Uhr alleine auf Veranstaltungen, ab 16 bis 0 Uhr.
Es stimmt, das sie ohne Zustimmung der Eltern mit 18 nicht ausziehen darf. Tut sie es dennoch kann es sein, das ihr kein Unterhalt von Seiten der Eltern zusteht. Schulabbrauch oder Ausbildung, what ever, ist dann auch ihre alleinige Entscheidung. Aber auch da ohne Schule oder Ausbildung besteht kein Unterhaltsanspruch.
Laut ARGE kann ein junger Mensch bis 25 dazu gezwungen sein beiden Eltern zu leben, wenn er sonst auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Das gibt den Eltern aber kein Bestimmnungsrecht über das erwachsene Kind oder dessen Entscheidungen. Sollte ein zusammenleben mit den Eltern nicht zumutbar sein, kann sie auch mit 18 ausziehen und ihren Unterhaltsanspruch nicht verlieren. Dazu sollte sie sich aber dann an das JA wenden und die Sache dort bereden und auch um Hilfe, erstmal in Form eines gemeinsamen Gesprächs mit den Eltern bitten.
Die Polizei wird sich ab 18 allerdings nicht mehr einmischen. Bis dahin dürfen ihr die Eltern durchaus den Umgang und das Übrnachten verbieten. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Sache. Ich würde ihr auf jeden Fall raten ,sich beim JA selsbt zu erkundigen und dort um Hilfe zu bitten.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Daisy,
in einem Satz: Die Eltern der jungen Dame erzählen gequirlte Sch*** Die können sie sich nur selbst ausgedacht haben; das JA erzählt so etwas nicht, weil es nicht zutrifft.
Fakt ist: Es gibt keine "zweiklassige" Volljährigkeit. Auch nicht, wenn man noch zur Schule geht. Natürlich kann man versuchen, einen jungen Menschen mit bestimmten Abhängigkeiten zu erpressen; beispielsweise mit der Finanzierung eines teuren Hobbys namens "Pferd". Aber ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei dem Volljährige zu ihren Eltern zurückgebracht werden, existiert weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart. Und der Versuch, einem fast erwachsenen Menschen seinen Willen mit "kindischen" Erziehungsmassnahmen aufzuzwingen, geht regelmässig schief.
Unappetittlich könnte die Unterhaltsfrage werden, wenn die Tochter zuhause auszieht; dann muss sie die Eltern nämlich auf Unterhalt verklagen. Und die können diesen zunächst in Form von Kost und Logis anbieten; es sei denn, ein Gericht befindet, dass die häuslichen Verhältnisse für das Mädel nicht mehr zumutbar sind. Das ist allerdings ein ziemlich steiniger Weg, der auch eine ganze Weile dauert. Gäbe es denn die grundsätzliche Möglichkeit, dass das Mädel nach ihrem 18. Geburtstag irgendwo unterkommen kann, auch ohne dass die Eltern ihr gleich grüne Scheine in die Hand drücken? Wäre sie bereit, neben der Schule zu jobben? Ist sie bereit, auf Luxus wie Pferd, Handy, Klamotten etc. zu verzichten, um ihren Schulabschluss zum Ende zu bringen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Beppo,
also das Mädel möchte schon sein Abitur machen, aber ob sie danach studiert oder nicht dürfte doch wohl ihre Entscheidung sein. Natürlich hat der Vater auch gesagt, dass sie gar nicht beim Jugendamt nachfragen brauch, denn die würden ihr genau das gleiche erzählen. Clever.
Und wenn sie meint, sie schmeisst die Schule und geht lieber arbeiten, damit sie sich selbst versorgen kann und bei den Eltern ausziehen, dann kann ihr das doch ab Volljährigkeit niemand (und schon gar nicht das Jugendamt) verbieten, oder seh ich das falsch?
Gruß Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hi Daisy
Nun ja, dass das JA als Institution sowas von sich gibt ist unwahrscheinlich. Das die Eltern des Mädels es gerne so hätten dagegen äusserst wahrscheinlich. Es geht doch hier nicht um Rechtsfragen oder sowas, hier geht es darum, dass Eltern ein Problem mit ihrer Tochter und ihren Ansichten/Verhalten haben und es mit der Holzhammermethode versuchen - vielleicht schon immer praktiziert haben. Manche Eltern haben ein echtes Problem damit, das Erwachsenwerden ihrer Kinder überhaupt zu sehen, dann zu akzeptieren und auch ein neues Miteinander zu leben.
Wichtiger wäre zu erkunden, ob es hier eventuell ein echtes Problem zw. Eltern und Tochter gibt oder sich alles nur über ihren Freund zuspitzt. Wie lange sind die beiden denn zusammen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
also ich werde ihr auf jeden Fall raten, sich selbst beim Jugendamt zu erkundigen und beraten zu lassen.
Weiss jemand genau wo das mit dem Ausgang nachzulesen steht?
Gruß Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit zwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
In Kinos gelten folgende Regeln:[1]
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur Filmveranstaltungen besuchen, die bis 20 Uhr beendet sind.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur Filmveranstaltungen besuchen, die bis 22 Uhr beendet sind.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur Filmveranstaltungen besuchen, die bis 24 Uhr beendet sind.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Oldie,
die beiden sind noch nicht so lange zusammen, ein paar Wochen erst. Ja es liegt an den Ansichten der Eltern, die die Zukunft ihrer Tochter bestimmen wollen. Sie hat Abitur zu machen, danach muss sie studieren und solange hat sie gefälligst nach Pfeiffe der Alten zu tanzen. Sie versucht sich zu wehren und die Eltern erzählen ihr jetzt irgendeinen Quark von neuen Gesetzen und das sie keine Chance hat gegen ihre Eltern an zukommen. Die Eltern sind schon 60 und blicken überhaupt nicht mehr durch.
Das Mädel war an Himmelfahrt mit meinem Sohn unterwegs, der Vater hat sie zufällig gesehen und wollte sie sofort mit nach Hause nehmen, da sie sich geweigert hat, schrieb er ihr ne SMS dass ihre Koffer vor der Tür stünden wenn sie nicht sofort nach Hause kommt. Da sie nicht reagiert hat, kam die nächste Nachricht, dass sie am nächsten Vormittag ihre Sachen abholen soll.
Das hat sie dann auch promt getan und ist erstmal bei meinem Sohn gewesen. Ich habe dann mit ihrem Vater telefoniert und er hat dann behauptet, dass er sie nicht rausgeworfen hat und er schickt die Polizei um sie zu holen......ich hab mit beiden nochmal gesprochen und sie überzeugt, dass sie erstmal wieder nach Hause muss und dann zum Jugendamt gehen soll.
Die Eltern waren alleine beim Jugendamt und kommen eben jetzt mit oben genannten Behauptungen und erklären ihr, dass ein Gespräch von ihr selbst beim Jugendamt nix bringen würde, weil die ihr genau das gleiche erzählen würden.
Gruß Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Das mit den Ausgangszeiten hilft da nicht, da dies von der Zustimmung der Eltern ebenfalls abhängt. Erst wenn diese ja sagen, ist dem auch so. Sie haben schliesslich das SR und damit auch die Aufsichtspflicht
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Daisy,
hier gibt es einige Infos:
Zitat
http://www.dienstleistungsberufe.de/deliver/NewsID19
Ab Volljährigkeit (18 Jahre) ist sie rechtlich voll geschäftsfähig und kann auch über den
beruflichen Werdegang entscheiden. Limitierender Faktor ist allein - wie bei anderen Erwachsenen auch -
das Finanzielle.
Unter 18 können Eltern natürlich Verbote aussprechen. Es gibt meines Wissens kein Anrecht darauf,
dass sich 16jährige bis Mitternacht rumtreiben dürfen. Die von Mightnightwish genannten Regelungen
benennen nur die Möglichkeit, wenn ein Verbot der Eltern dem nicht entgegensteht. So wie man ab
16 rauchen oder Alkohol konsumieren darf, trotzdem können die Eltern das untersagen.
LG,
Mux
Hallo Mw,
ja das heisst, dass sie um diese Zeit aus der Gaststätte oder dem Kino verwiesen werden kann. Heisst das aber auch, dass ihre Eltern ihr bis 24 Uhr Ausgang gestatten müssen?
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Da hast du völlig recht oldie.
Nur ist es j auch so, dadie Eltern die Pflicht haben die Belange und Wünsche eines Heranwachsenden zu berücksichtigen und ihn Stück für Stück in die Selsbtändigkeit zu entlassen. Sie haben natürlich das SR bis sie 18 ist, aber das heißt nicht, das sie über ales entscheiden dürfen one dabei auf die Entwicklung und die bedürfnisse des Kidnes Rücksicht zu nehmen.
Von daher soll sie sich eben mal beim JA informieren und dort auch darum bitten im Konflikt mit den Eltern zu vermitteln.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Daisy,
auch ich glaube nicht, dass es hier um rechtliche Fragen geht; die werden nur vorgeschoben, um andere Dinge zu verdecken - mal abgesehen von meiner persönlichen Meinung, dass juristische "Argumente" im Miteinander von Eltern und Kindern sowieso fehl am Platz sind. Wenn sie trotzdem benutzt werden, liegt der Hase an ganz anderer Stelle im Pfeffer; eine vernünftige Erziehung hat schliesslich das Ziel, einen Menschen zur persönlichen Selbständigkeit zu führen und nicht, ihn möglichst lange unter der elterlichen Knute zu halten. Da ist "lange Leine" ungleich besser als dumpfe Verbote; ansonsten entschwindet ein junger Mensch mit seinem 18. Geburtstag nicht selten in sein eigenes Leben und bricht den Kontakt zu den Eltern ab. Das kann niemand ernsthaft wollen.
Das Ganze hat ja sicher eine längere Vorgeschichte - und oft sind die Fronten dann so verhärtet, dass ein vernünftiger Austausch überhaupt nicht mehr möglich ist. Gibt es denn im Umfeld dieser Familie eine Vertrauensperson, mit der sich Eltern und Tochter als "Mediator" mal an einen Tisch setzen und ihre Argumente vorwurfsfrei austauschen würden?
Grüssles
Martin
(der seinen Kindern unter diesen Umständen auch keine eigene Wohnung finanziert hätte, aber immer "lange Leine" gelassen hat und gesprächsbereit war)
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Hallo Martin,
ich bin da ganz deiner Ansicht und habe ja auch versucht da ein bisschen zu vermitteln. leider ist mit den Leuten nicht zu reden. Sie sehen sich im Recht und stützen sich auf angebliche Gesetze. Sie wollen dem Mädel ja sogar vorschreiben, dass sie wieder mit ihrem Ex-Freund zusammen sein soll. Ich frag mich ernsthaft, wann sie ihr nen Schleier vors Gesicht binden und Gitter vor die Fenster machen. Der Vater läßt sie überhaupt nicht zu Wort kommen und schreit rum wie verrückt.
Ich werd mal sehen ob ich am Wochenende nochmal mit ihr reden kann. Sie sollte sich selbst mal einen Termin beim Jugendamt machen. Das Problem ist nur, sie wohnt auf nem kleinen Dorf, kommt da nicht weg außer mit dem Bus zur Schule, und wenn ihr Vater (er ist schon Rentner) sie von der Schule abholt, hat sie auch keine Möglichkeit alleine zum Jugendamt zu kommen.
Gruß Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Servus Daisy,
gibt es Autoritäten in diesem Dorf, auf die diese steinzeitlichen Eltern noch hören?
Pfarrer oder Bürgermeister oder Hausarzt? Evtl. könnten diese hier mal ein hilfreiches Gespräch mit den Eltern führen.
So wie Du alles beschreibst ist der Konflikt ja offensichtlich und passt beileibe nicht mehr in die Heutige Zeit. Das merkt auch der Vater und behilft sich mit Sprüchen übert angebliche Gesetze, die es wohl gar nicht gibt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Daisy,
leider ist mit den Leuten nicht zu reden. Sie sehen sich im Recht und stützen sich auf angebliche Gesetze. Sie wollen dem Mädel ja sogar vorschreiben, dass sie wieder mit ihrem Ex-Freund zusammen sein soll. Ich frag mich ernsthaft, wann sie ihr nen Schleier vors Gesicht binden und Gitter vor die Fenster machen. Der Vater läßt sie überhaupt nicht zu Wort kommen und schreit rum wie verrückt.
diese Leute haben offensichtlich den Unterschied zwischen Kindererziehung und Hundehaltung nicht begriffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Tochter ihnen irgendwann dankbarst um den Hals fällt, weil sie sie bis zum Ende des Studiums zuhause angekettet und ihr noch einen netten Ehemann gesucht haben, ist jedenfalls denkbar gering.
Einen pauschalen Ratschlag kann ich nicht geben, da ich das Mädel nicht kenne. Wenn sie tough genug ist, das durchzuziehen, könntet Ihr ihr nach Erreichen der Volljährigkeit bei der Suche nach einer Wohnung und einem Job helfen, mit dem sie ihre Schule zu Ende bringen kann. Vielleicht wäre es auch sinnvoll, das Thema Schule tatsächlich erst mal beiseite zu legen, sich einen Job zu suchen und auf eigene Füsse zu kommen, die bei einem solchen Elternhaus ja nicht nur wirtschaftlicher Natur sind. Aber all das ist natürlich erst gegen Ende des Jahres nach dem Geburtstag möglich.
Vielleicht würde es auch einen Prozess zum Nutzen aller Beteiligten in Gang bringen, wenn jemand den Eltern mal plakativ aufmalt, dass ihre Tochter ab 18 tun kann, was sie will; auch gegen den elterlichen Willen und auch wenn es objektiv "falsch" ist. Aber wie gesagt: Ohne die Protagonisten persönlich zu kennen sind Ratschläge schwierig.
Grüssles
Martin
(voller Bewunderung für die Tochter von Freunden, die vergangenes Jahr nach dem Abi mit 18 für 9 Monate nach Australien ging und sich dort einen Job suchte - einfach so)
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