Hallo zusammen!
Mir geht ein Artikel nicht aus dem Kopf, den ich auf hier auf VS gelesen habe:
http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=232
Es geht darum, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben. Das steht in §1631 BGB. Zitat:
''Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig''
Nun lebe ich aber (noch) mit einer Frau zusammen, die einem unserer Kinder permanent seelische Verletzungen zufügt. Eigentlich müsste es doch irgendeine Handhabe geben, unserem Kind zu seinem Recht auf gewaltfreie Erziehung zu verhelfen. Oder ist dieser Paragraph nur ein "Papiertiger" und nicht durchsetzbar?
Nächste Frage: Natürlich könnte ich reagieren indem ich mit meiner Tochter ausziehe. Das möchte ich aber nur im allerletzten Notfall tun. (meine Frau würde sich freuen). Könnte dieser § nicht eine Handhabe sein, damit sie ausziehen muss? Irgendwie muss doch dem Gesetz Genüge getan werden.
Oder würde es bei einem Verfahren auf Wohnungszuweisung heissen: *Ironie on* Diese arme Frau mit 2 Kindern und ohne Arbeit muss natürlich im Haus bleiben dürfen, der Mann der mit dem behinderten Kind auszieht kann sich ja viel leichter eine Wohnung suchen, denn er verdient ja Geld *Ironie off*
Einen schönen Tag euch allen,
PapaKlaus
hi papaklaus,
dieser §1631 BGB steht auch nur im gesetzbuch mehr nicht.
wenn du ihn gegen die KM einsetzen willst wünsche ich dir viel spass ( ironisch )
versuche es doch einmal über den kinderschutzbund, was dir die sagen.
ich habe über viele jahre vorgetragen, das die KM die kinder schlägt, etc interessiert hat es nur mich und meinen anwalt mehr nicht.
mel
