Anfangen hat es vor drei Jahren da lebten wir aus beruflichen Gründen (und Wunsch meiner Frau) in der Schweiz.
Als wir den Rückzug nach Deutschland in Angriff nahmen, hatte ich für ein paar Tage in Deutschland ein Vorstellungsgespräch.
Zurück im März 2011 war die Wohnung, die Konten und meine zwei Kinder und das ungeborende Kind weg.
Ich brauchte 6 Wochen bis ich meine Kinder vor dem Gericht wieder sah. Als das Jugendamt sagte wir sollten uns an einen Tisch setzten und vieles aussprachen kam ich mit meiner Frau wieder zusammen und für mich war die Welt wieder glücklich.
Mein ältester Sohn war sehr enttäuscht über meine Frau, da sie sagte der Papa weiss wo wir sind, welches nicht stimmte.
Jetzt im Mai 2014 sitze ich wieder tief im Mist, nur jetzt habe ich 300000 Euro Schulden da für uns funf Personen ein altes Landhaus gerade saniere, indem wir auch wohnen. Sie hat jetzt einen anderen und ist ausgezogen erstmal zu ihren Eltern. Mit genommen hat sie nur die zwei jüngsten, 3 und 5 Jahre den 9 Jährigen der das damals auch mitbekommen hat, möchte nicht mit ihr gehen.
Als ich ging weinte ich wieder und der älteste (9 Jahre) tröste mich, dann sagte sie er solle mich nicht trösten damit muss ich alleine fertig werden. Er sagte nur: sprich nicht mit mir, sprich mit Papa.
Jetzt ist sie eine Woche weg und gewährt mir keinen Kontakt zu meinen zwei jüngeren Kinder, daher will ich jetzt zum Anwalt um alle drei Kinder aufzunehmen. Ich denke sie ist nicht zuverlässig genug für die Kinder. Dazu ist meine Frau 100% Schwerbehindert, fast und blind und taub. Zum Fremdgehen reichte es aber! Das monatliche Konto hat sie auch schon gut geleert. Ich denke sie hat eine Persönlichkeitsstörung.
Mit meinem Arbeitgeber ist alles geklärt, halbtags auf der Arbeit, Nachmittags Telearbeit. Das Haus könnte ich auch halten, wenn ich alle drei Kinder habe und kein Unterhalt zahlen müsste.
Was meint ihr hab ich eine Chance???
Moin Kalu.
Du hast eine Chance aber sie ist nicht besonders groß.
Wenn du sie nutzen willst, musst du schnell handeln.
Stelle sofort einen Eilantrag bei Gericht auf Rückführung der Kinder und suche dir einen guten Anwalt.
Ich habe das bewußt in dieser Reihenfolge geschrieben, da der Antrag nicht auf die Suche nach dem Anwalt warten sollte.
Begründen musst du den Antrag nicht sofort, dass kann dann mit Anwalt geschehen.
Außerdem brauchst du schnell eine Vormittagsbetreuung.
Die Behinderung deiner Ex solltest du nicht als Begründung anführen.
Sie würde bedeuten, dass behinderte Menschen keine Kinder aufziehen könnten und damit wird kein Richter ein Urteil begründen.
Im Gegenteil kann das zu einem weiteren Mitleidsbonus bei deiner Ex führen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin kalu,
schwierige Geschichte. Die Beurteilung Deiner Chancen sehe ich allerdings nicht als rosig; weder in Bezug auf die alleinige Kinderbetreuung noch in Bezug auf "ich muss keinen Unterhalt bezahlen". Speziell der Unterhalt wird nur nach den tatsächlichen Umständen berechnet: Kindesunterhalt bekommt der, der ein Kind betreut (sofern der andere Elternteil leistungsfähig ist); Trennungs- und nachehelicher Unterhalt bemisst sich nach den ehelichen Verhältnissen. Wenn Deine DEF sich zu Ehezeiten hauptsächlich um die Kinder gekümmert hat, kann sie es auch nach einer Trennung, und einen Job, mit dem sie sich allein ernähren kann, weil die Kinder bei Dir leben, wird sie als Schwerbehinderte kaum kriegen. Fremdgehen ist nicht verboten; die jetzt von Dir diagnostizierte "Persönlichkeitsstörung" auch nicht. Beides wird daher nicht überprüft; der von @Beppo angeführte Mitleidsbonus ist allerdings sehr wahrscheinlich.
Dein Ziel sollte daher nicht sein "ich will alle Kinder kriegen, damit ich keinen Unterhalt bezahlen muss und das Haus behalten kann"; das wird angesichts der bisherigen Rollenverteilung und der Behinderung Deiner DEF nicht funktionieren. Du solltest vielmehr versuchen, Dich weitgehend in die Betreuung Eurer Kinder einzubringen; auch wenn das an Deinen Zahlungspflichten für 4 Unterhaltsberechtigte nichts ändern wird. Aber zumindest bleibst Du so im Leben Deiner Kinder präsenter als ein Gelegenheits-Besuchsonkel.
Das ist wichtiger als ein Haus festzuhalten; das sind nur Steine, Holz und Glas. Wenn Du kein Spitzenverdiener bist (was ich aus der Höhe Deiner Schulden schliesse), wirst Du Dir ein eigenes Haus jetzt einfach nicht mehr leisten können.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
So habe ich es auch nicht gemeint mit kein Unterhalt zahlen. Es geht hauptsächlich um die Kinder die Tatsache das sie den ältesten bei mir gelassen hat bzw er bei mir lieber ist zeigt ihre geringe Bindung zu den Kindern dazu kann meine Frau alleine schlecht den Alltag bzw Freizeit für unsere Kinder bewältigen.
Warum habe ich schlechte Chancen. Sie versucht das zweitemal mir die Kinder vvorzuenthalten. Das zweite mal Konto geleert. Und den Ehepartner einfach mit der Restarbeit. allein gelassen.
Warum habe ich schlechte Chancen. Sie versucht das zweitemal mir die Kinder vorzuenthalten. Das zweite mal Konto geleert. Und den Ehepartner einfach mit der Restarbeit. allein gelassen.
Sie hat die Kinder bisher alleine betreut und du hast gearbeitet und Geld verdient.
Diesen Zustand sehen die Familiengerichte gemeinhin als ideal an, da er nachweislich funktioniert hat und die Staatskasse am wenigsten belastet.
Jede Abweichung davon stellt ein Risiko dar, welches der Richter nicht eingehen will und gut begründen müsste.
Außerdem gehören Kinder in den Augen vieler Richter grundsätzlich zu ihrer Mutter.
Dagegen anzukommen ist nicht leicht und dass sie dich hintergangen und euer Konto geleert hat interessiert dort niemand.
Ein wichtiges Argument könnte die Kontinuität am bisherigen Wohnort, Kindergarten, Schule, Freunden und Verwandten sein, nur seit ihr ja gerade erst da hin gezogen und da wird das auch kaum gelten.
Schwierige Kiste also.
Dein einziger Trumpf ist dein Sohn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Meine Frau bezieht Rente u weitere SozialLeistungen.
Selbst wenn ich die Kinder betreue bzw bei mir leben kann ich 100% weiter arbeiten bzw der verdienst bleibt gleich.
Wie verstehe ich den Trumpf mit meinem Sohn?
Meine Frau bezieht Rente u weitere SozialLeistungen.
Das ist ein weiteres Problem:
Der Staat und dazu gehören Richter auch, wollen, dass möglichst wenig Sozialleistungen bezahlt werden müssen und stattdessen möglichst viel Unterhalt.
Naja und die meisten Steuerzahler wollen das auch.
Selbst wenn ich die Kinder betreue bzw bei mir leben kann ich 100% weiter arbeiten bzw der verdienst bleibt gleich.
Netto nicht. Du kommst nächstes Jahr in die Steuerklasse 2 und es müssen 2 Haushalte und 2 mal Sozialversicherung bezahlt werden.
Wie verstehe ich den Trumpf mit meinem Sohn?
Manche Richter finden es nicht gut, wenn Kinder auseinander gerissen werden.
Dass könnte er aber auch dadurch umgehen, dass er deinen Sohn eben auch zu ihr schickt.
Um es mal ganz schwarz zu malen.
Vorhersagen lässt sich das alles nicht, da das alleine im Ermessen des Richters liegt und in seiner ideologischen Grundprägung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin kalu,
das Einzige, wovor ich Dich zu bewahren versuche, ist die Annahme (oder das Wunschdenken), dass Du jetzt nur genug Verfehlungen Deiner DEF zusammentragen müsstest, damit Du die Kinder und eine Unterhaltsbefreiung bekommst und Dein Haus behalten kannst. Am Ende einer Ehe wird aber nicht Schuld gegen Opfer aufgerechnet, sondern nur geschaut "wie wurde es bisher gemacht?" Und wenn Du vor 4 und 6 Jahren mit Deiner körperbehinderten Frau noch zwei Kinder auf Kiel und deren Betreuung anschliessend schwerpunktmässig in ihre Hände gelegt hast, ist das nichts, von dem Du heute glaubhaft behaupten könntest, es würde nicht funktionieren.
Bei einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung könnte Deine DEF überdies einwenden, dass sie mit einer Geschwistertrennung überhaupt nicht einverstanden wäre und Euren Ältesten ausserdem zur Unterstützung bei der Betreuung der jüngeren Geschwister bräuchte. Dann müsste Euer Sohn - auch gegen seinen Willen - bei Mutter und Geschwistern wohnen. Die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt treffen nicht die Kinder.
Insofern wirklich der eindringliche Rat, nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen und nicht nach streitigen; bei Letzteren hast Du wenig zu gewinnen, aber viel zu verlieren.
Grüssles
Martin
PS: Mal ganz pragmatisch betrachtet: Wenn Deine DEF einen neuen Lover hat, solltest Du Dich darüber freuen; umso mehr, wenn das etwas Festes ist oder wird: Nur eine neuerliche Heirat kann Dich von Deiner Unterhaltspflicht befreien; ansonsten kannst Du Dich darauf einstellen, Deiner DEF bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Unterhalt für sie bezahlen zu müssen, weil sie aufgrund ihrer Mehrfachbehinderung vorhersehbar ausserstande sein wird, für sich selbst zu sorgen. Und ihre Rente wird - sofern sie ähnlich alt ist wie Du - nicht hoch genug sein, um davon zu leben.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.