Hallo,
ich hätte da mal eine Frage.
Aus einer Beziehung (keine Ehe) habe ich eine Tochter, die mittlerweile 2 1/2 Jahre alt ist.
Da ich nicht verheiratet war, trug das Mädchen den Nachnamen der Mutter.
Nun hat die Mutter geheiratet und den Nachnamen der Tochter auf den Namen des neuen Partners ändern lassen ohne Rücksprache mit mir.
Hätte ich einem solchen Fall eine Art Vetorecht oder kann die Mutter bestimmen welchen Nachnamen die Tochter trägt.
Hallo Gessi,
ich habe mal im Netz recherchiert und dabei eine interessante HP gefunden. Ich hoffe, dass es zulässig ist, den Link hier anzugeben! Unter www.mein-recht.de/namensr.html habe ich folgendes gefunden:
2. Wie kann der Familiennamen des Kindes nach der Scheidung der Eltern geändert werden?
Nach der Scheidung der Eltern stellt sich oft die Frage, ob der Familiennamen des Kindes geändert werden kann. Diese Frage stellt sich meistens dann, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, entweder seinen Geburtsnamen wieder annimmt oder wenn er neu heiratet.
a) Namensänderung des Kindes, wenn ein Elternteil seinen Geburtsnamen wieder annimmt.
Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter. Frau Müller nimmt ihren Geburtsnamen wieder an und heißt nun Frau Becker. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Becker erhalten?
Problemlos ist eine solche Namensänderung, wenn auch der andere Elternteil zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.
Was passiert aber, wenn der der andere Elternteil (meist der Vater) der Namensänderung nicht zustimmt?
In diesem Fall ist eine Namensänderung grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise ist eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters nur dann möglich, wenn die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich ist. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Dafür reicht es nicht aus, dass die Mutter einen anderen Nachnamen hat als das Kind. Denn die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten sind nur vorübergehender Natur, sie fallen weg wenn das Kind älter bzw. erwachsen ist. Erforderlich ist vielmehr, dass ohne Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen.b) Namensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils:
Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter, Frau Müller. Frau Müller heiratet Herrn Schneider und heißt nun Frau Schneider. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Schneider erhalten?
Heiratet die Mutter, bei der Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB). Voraussetzung ist aber, dass der Vater des Kindes zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.
Ich hoffe, dass dir das ein Stück weiterhilft.
Liebe Grüße
juli1a
Ich kann nicht sagen ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber so viel kann ich sagen: es muß anders werden wenn es gut werden soll.
(Georg Christoph Lichtenberg)
Julia...
der war mit der KM nicht verheiratet.
Soviel ich weiß, muß der Vater bei dem nichtehelichen Kind nicht grundsätzlich zustimmen, wenn es zum Wohle des Kindes einfacher ist.
Aber genaue Quellen weiß ich jetzt auf Anhieb nicht.
Gruß
Melly
das ist rechtens. nennt sich Namensschenkung.
@ PhoeniX und Melly:
Schaut euch die HP mal an, da steht auch was von wegen "wenn die Eltern nicht verheiratet waren"... Wäre glaube zuviel das alles hier zu zitieren.
Schöne Grüße
juli
Ich kann nicht sagen ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber so viel kann ich sagen: es muß anders werden wenn es gut werden soll.
(Georg Christoph Lichtenberg)
Sorry für die knappe Antwort.
Bei mir war das so ähnlich, nur das ich der Namensgeber war. bei Hochzeit direkt die Namenspapiere unterschrieben und zwei tage später hieß das Kind auch so.
MFG
Also ich gehe dann mal davon aus, dass es rechtens ist.
Persönlich habe ich ja kein Problem damit so lange es wirklich zum Wohle des Kindes ist.
Hallo Gessi,
gute Entscheidung! :thumbup:
Deswegen ist das Kind ja noch lange nicht adoptiert.
Würde halt für das Kind blöd sein, wenn die Mutter einen anderen Namen wie das Kind trägt, das führt oft zu Fragen, die man vermeiden kann.
Auch denk ich, fühlt sich das Kind dann auch besser in die Familie aufgenommen, wenn alle den selben Namen tragen.
Ich wünsche Dir ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr
:xmasfun1:
Gruß Melly