hi midnightwish
aber mal ehrlich. Wenn MB bis jetzt kein Urteil gegen sich hat wo drin steht, dass er die PKV bezahlen muss, was soll denn dann passieren? Die KM müsste es, wenn er das mit der Kündigung durchzieht, einklagen. In der Zwischenzait hätte sie gar keine andere Möglichkeit als die Familienversicherung in der GKV durchführen zu lassen, wenn sie nicht auf Arztkosten sitzen bleiben will, zumal sie gesetzlich so vorgeschrieben ist (also keine Wahlmöglichkeit versichert sein zu können ... sondern es heißt versichert SIND... und in der Sozialversicherung heißt SIND noch genau das was wir uns drunter vorstellen, nämlich dass es so IST wenn alle Bedingungen erfüllt sind).
So, jetzt klagt sie die PKV ein und was soll der Richter sagen? Ja klar, Sie müssen als Vater die Kinder privat versichern? Nee, oder?
ligr ginnie
Kleiner Auszug § 10 SGB V
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn ...
oh ...dein edith habe ich grade gelesen und falle leicht vom Glauben ab... na ich lass meins trotzdem so stehen... und hoffe die KM ist schon länger gesetzlich versichert, nur die Kinder nicht wegen der Ausnahmebestimmung (hoher Verdienst des Vaters und privat), dann wäre es ja anders als im Urteil.... Also echt mal...
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi ginnie,
tja, das ist eben so die Frage. Vorstellen kann ich mri es auch nicht wirklich.
Und ob ein Urteil in seinem Fall so ergehen würde, weiß ja keiner.
Aus dem Urteil das ich gefunden hatte geht leider nicht hervor, ob der KV die Versicherung gekündigt hat und dadurch die KM zwingen wollte, oder ob er sie gerichtlich zwingen wollte und das Kind durchlaufend bei ihm versichert war.
In nem Fall, wo der KV finanziell nciht mehr i nder Lage wäre die private zu zahlen muß es ja auch eine Möglichkeit geben d,as das Kind gesetzlich versichert wird.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
So wie ich vermute wird die Priv. Krankensersicherung sich weigern, dass Kind zu kündigen, solange nicht eine andere Krankenversicherung für das Kind existiert. Hintergrund ist die Versicherungspflicht für Kinder.
In nem Fall, wo der KV finanziell nciht mehr i nder Lage wäre die private zu zahlen muß es ja auch eine Möglichkeit geben d,as das Kind gesetzlich versichert wird.
[ironie on] Ähm, was geht mich die Armut der anderen an? [ironie off]
Im Ernst. Dann würde es eine Mangelfallrechnung geben und bei Notwendigkeit die Arge einspringen. Gibt ja gerade ein vieldiskutiertes aktuelles Urteil hierzu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
ja jetzt wo du es sagst. Da war ja die Diskussion. :knockout:
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina + Ginnie und all´die anderen!
Hab ich´s mir doch gedacht! Irgendwo gibt´s immer einen Haken!
Aber jetzt mal zurück zu meinem Fall: Meine Ex bzw die KM war NIE privatversichert sondern immer schön angestellt - schon vor der Ehe und somit auch "vor dem ersten Kinderschrei (... muss ick mich erstmal selbst befrein" org. Nina Hagen, 1978)!
Soll ich es also mal einfach probieren und mich auf die schönen Paragrafen berufen? Was ist die Definition in der Begründung von OLG Koblenz für "Die Familie" (die schon vor der Trennung privat versichert war.)
In meinem Fall - wie gesagt - waren vor der Trennung nur der Vater und die Kinder privat versichert - nicht aber die KM. Die KM besitzt übrigens auch das "voräufige Aufenthaltsbestimmungsrecht". Ein Grund mehr vielleicht den "heiligen Luxus Bestandsschutz" endlich zu brechen?
Kristian
Hallo
ich weiß es nicht.
ich kann ja nur mein Sozialversicherungswissen beitragen. Und das sagt dass eine Familienversicherung für die Kinder möglich ist bzw sogar kraft Gesetz besteht. Eine Mitgliedschaftsbescheinigung kann es aber erst geben, wenn der Fragebogen dazu bei der KK ausgefüllt wird, denn damit werden die Voraussetzungen geprüft (also auch ob zB Ausschlusstatbestände vorliegen). Ohne Mitgliedschaftsbescheinigung wird dich die private anscheinend nicht rauslassen, wie ich hier rausgelesen habe. Meine Empfehlung ist jedoch mal bei der privaten zu fragen, wie die das handhaben. Das VVG ist jedenfalls deine Vertragsgrundlage mit der privaten Versicherung, und natürlich deine Vertragstext.
Und du könntest evtl bei der KK deiner Ex anzurufen (Servicenummer) und mal ganz unverfänglich fragen was die denn so benötigen um die Familienversicherung durchzuführen, einfach um herauszufinden, und wie die das so handhaben.
Das Urteil jedenfalls, vom OLG, würde ich erstmal im Volltext lesen, denn es ist ja die Frage ob das überhaupt anwendbar ist auf jeden anderen Fall, oder eher als Einzelfallentscheidung gesehen werden kann.
Außerdem kann es ja sein dass deine Ex auch nichts mehr gegen die Familienversicherung hat wenn sie merkt dir ist es ernst und wenn die Drohung die private zu kündigen, schon bei ihr zieht. Das kann ich ja auch nicht einschätzen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie!
Ich werde morgen bei Kasse und Versicherung anrufen, um´rauszufinden, wie die Sache liegt bzw. ob ein Transfer möglich ist.
Dienstag haben wir Gerichtstermin wegen gesundheitlichem Sorgerecht. Bin gespannt, ob den Richter die ständigen Faxe meiner Ex interessieren. Sie versucht z.B. den Richter dazu zu bringen, mich zur Zahlung von Brillengestellen und Rezepten zu verplichten, indem die KV direkt an sie auzahlt. Ich glaube, daß wird ihm am A. vorbeigehen...
Vielleicht habe ich die Kinder ja bereits vor dem Gerichtstermin in der GKV, ohne das es jemand merkt. Und wenn´s ihr nicht passt, dann soll sie halt klagen.
Gruss, K.
Nachtrag: Hier das Urteil:
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={2E58D019-8F80-435E-B93B-05F7EF84B6B2}
Am wichtigsten scheint für mich welches Gewicht "wie auch seine Eltern" für das Gericht hatte und wie das AG Frankfurt in meinem Fall entscheiden würde, denn es liegen keine Vorerkrankungen vor (die die KM aber am liebsten für eines meiner Kinder diagnostiziert hätte!).
2. Die Kosten für die private Krankenversicherung sind als angemessener Unterhalt des Kindes im Sinne des § 1610 BGB anzusehen, wenn das Kind seit seiner Geburt - wie auch seine Eltern während des ehelichen Zusammenlebens - privat krankenversichert war und der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert bleibt.
Weitere Info von mir demnächst auf diesem Kanal.
K.
Hi zusammen,
wenn das Kind seit seiner Geburt - wie auch seine Eltern während des ehelichen Zusammenlebens - privat krankenversichert war und der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert bleibt.
Na prima. Als ob man sich vor, während, nach der Ehe mal eben aussuchen könnte, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Für mich gab es seinerzeit, der rot-grünen Bundesregierung sei Dank, nur die Wahl privat oder gar nicht versichert zu sein. Zum grossen Glück mit gedeckeltem Risikozuschlag. Demzufolge ist auch unser Kind zwangsweise privat krankenversichert. Ich persönlich finde es allerdings die "paar" Euro wert, auf diese Weise vollautomatisch über jeden Arztbesuch informiert zu sein.
Aus meiner Sicht ist auch noch relevant, ob das Kind bei einem Elternteil mitversichert ist oder einen eigenen PKV-Vertrag hat.
Nicht nur bezüglich Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Berücksichtigung könnte es hier Unterschiede geben.
Einen eigenen Vertrag würde ich als Mehrbedarf sehen. Verdient Madame über Selbstbehalt, könntest Du versuchen, die Kosten anteilig von ihr erstattet zu verlangen.
Gruss von der Insel
Das Zitat ist in der Tat wohl das allerwichtigste, was hier zu beachten ist! Die Eltern waren aber wie gesagt nicht privat krankenversichert... jedenfalls nicht beide. Denn die Mutter ist seit ihrer eigenen Geburt in der GKV.
Klar ist die PK besser als die GKV. Und es wird zudem ein gewisses Kostenbewußtsein gefördert, denn man sieht jede Rechnung und - viel wichtiger - kann alle mögliche Tarife und Selbstbehalte wählen (und wird sich überlegen, ob es jetzt die Zahnreinigung für ein paar hundert Euro sein muß - wovon vielleicht 20% selbst zu tragen sind). Das alles nützt nur nix, wenn diejenige, die den priviligierten Service (Ledersessel, getrennte Wartezimmer) genießt, keinerlei Kostenkontrolle ausübt und mit dem leidigen Rechnungsbezahlen überhaupt nicht in Berührung kommt... höchstens in der Apotheke und beim Optiker ("X brauchte mal wieder einen Neue Brille für Euro 750 ! .. hab´ich ausgelegt... Bitte zahl auf mein Konto - aber dalli!)
Jetzt aber nochmal zum spannenderen Teil:
Habe heute bei der GKV der Mutter w/Familienversicherung angerufen. Antwort: Es muss ein Antrag bzw. Fragebogen vom Kassenmitglied (also ihr) ausgefüllt werden. Auf die Frage warum, denn es sei ja sowieso gesetzlich vorgeschrieben kamen nur Ausflüchte. Es müsse in jedem Fall ein Antrag erfolgen "... wegen der ganzen Daten und so...".
Was sagt die PK? Sie kann die Kündigung nur akzeptieren (mit 1 Monat Frist) wenn eine neue Versicherung vorliegt. Zu diesem Nachweis sei man gesetzlich verpflichtet (laut Sozialgesetzbuch muß die abgebende Versicherung einen Nachweis für die neue Deckung haben).
Tja, kann ich ja alles irgendwie verstehen... aber wenn doch ein Gesetz die GKV zur Familienversicherung VERPFLICHTET (oder nicht?)... Wie kann ich denn rechtlich durchsetzen die Kinder in die GKV zu bekommen?? Muß ich das etwa einklagen? In welchem Land leben wir hier eigentlich??
Wer hat denn jetzt bitte einen Rat für mich? Danke, K.
Hi Kasper,
Wie kann ich denn rechtlich durchsetzen die Kinder in die GKV zu bekommen?? Muß ich das etwa einklagen?
Genau. Einklagen. Anders geht es nicht. Ich hatte den selben Spass, bis die Exe aus meinem KV-Vertrag draussen war...
Die andere Möglichkeit ist, dass sie doch alles direkt mit der Krankenversicherung abwickeln möge. Zumindest wenn Euer Kind einen eigenen Vertrag hat, sähe ich absolut keine Notwendigkeit, wieso Du Rechnungen bezahlen und ihr irgendwelche Auslagen erstatten solltest. Kann sie doch selbst einreichen und selbst drauflegen. Das wird ihr mit der Zeit dann auch auf die Nerven gehen.
Gruss von der Insel