Kinder von der priv...
 
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Kinder von der privaten KV in die gesetzliche KV

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(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meine Kinder sind bei mir privat versichert. Kinder ( 4 und 7 ) wohnen bei der Mutter. Jetzt möchte die Mutter, daß die Kinder in die gesetzliche Versicherung gehen, da die liebe Ex bei Krankheit der Kinder nicht arbeiten kann und von der privaten keine Lohnfortzahlung erhält.

Eigentlich ist es ja möglich, die Kinder gesetzlich versichern zu lassen und eine private Zusatzversicherung abzuschliessen.

Muss ich hier etwas beachten ?

Vielen Dank

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2011 10:26
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

bei war genau die gleiche Fragestellung. Wir haben die Kinder bei meiner Exrau kostenlos in der Familienversicherung mitversichert und ich hab für die Kinder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen.
Lt. meiner Anwältin gibts da nichts zu beachten, dies ginge sogar wenn die Kinder komplett bei mir leben würden. es hat auch keinerlei Einfluss auf eine mögliche Feststellung des Lebensmittelpunktes der Kinder o.ä..

Grüsse
Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2011 11:20
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Ok,

vielen Dank

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2011 13:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MB,

nach einer Scheidung gibt es drolligerweise ein Wahlrecht, also nicht mehr das bekannte "wenn der besser verdienende Vater privat versichert ist, müssen auch die Kinder privat versichert werden". Warum die Ex den Wechsel möchte, sollte Dir wurscht sein; freu Dich doch einfach dass sie a.) selbst arbeitet und Du b.) durch die kostenfreie Mitversicherung demnächst weniger Kosten hast.

Das mit der privaten Zusatzversicherung für die Kinder solltest Du Dir nochmals überlegen: Was genau soll die abdecken, was die GKV nicht leistet? Von diesen Versicherungen profitieren meist vor allem die Versicherer...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2011 13:42
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hi Brille,

die GKV verlangt jetzt trotzdem von mir noch meinen letzten Steuerbescheid ??? Ist das rechtens ?

Danke

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 20:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MB,

die GKV verlangt jetzt trotzdem von mir noch meinen letzten Steuerbescheid ??? Ist das rechtens ?

ich denke schon; deshalb schrieb ich ja auch:

nach einer Scheidung gibt es drolligerweise ein Wahlrecht,

Solange die Scheidung nicht durch ist, greift das auch noch nicht. Sonst würden sicher viele Ehepaare offiziell "in Trennung" leben und sich eben ab und an ein bisschen versöhnen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2011 20:59
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

nach einer Scheidung gibt es drolligerweise ein Wahlrecht,

so drollig ist das nicht denn die Formulierung lautet nicht

"wenn der besser verdienende Vater ...".

sondern "wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte..."  😉 (übrigens egal ob es sich um den Vater oder die Mutter handelt, es mag ja auch privat versicherte Unternehmerfrauen geben, nicht wahr)

Wozu will die GKV einen Steuerbescheid von dir?? Die Kinder waren doch gar nicht familienversichert? Und sind es erst jetzt, nach der Scheidung?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2011 23:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ginnie,

natürlich hast Du recht mit

"wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte..." 

ich bin da einfach vom Regelfall ausgegangen; die Vorstandsvorsitzende mit dem teilzeitarbeitenden Ehemann hatte ich nicht auf'm Schirm 😉

Wozu will die GKV einen Steuerbescheid von dir?? Die Kinder waren doch gar nicht familienversichert? Und sind es erst jetzt, nach der Scheidung?

naja, die Scheidung ist noch nicht durch; derzeit läuft das Trennungsjahr. Insofern ist das Ansinnen berechtigt; das Modell mit der GKV funktioniert erst mit Vorliegen eines rechtskräftigen Scheidungsurteils.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 11.01.2011 03:45
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich denke eine private KV rechnet sich im Bereich der Zahnversorgung (Klammer, Kieferorthopädie). Alles andere halte ich auch für nicht ganz so wichtig. Si eine Zahnzusatzversicherung liegt so im Bereich von 15 Euro pro Monat. Eine Klammer kann schon mal locker so an die 2500 Euro kosten. Weiterhin Implantate, keramische / Kunststoffüllungen usw.

Grüsse
Peter

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 09:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@peter

Eine Zahnzusatzversicherung ist gut. Allerdings ist im Regelfall die kieferorthopädische Behandlung da nicht bei, zumindest nicht für 10 € im Monat.

ich habe für beide Kinder eine Unfallversicherung und Zahnzusatzversicherung (inkl. Implantate). Eine Versicherung für die kieferorthopädische Behandlung muss vor der Behandlung mind. 3 Monate bestehen und während der ganzen Behandlungszeit weitergezahlt werden. Die Kosten dafür beliefen sich damals auf ca. 3000 € für den ganzen Zeitraum. Dann kann ich diesen Betrag auch selbst zahlen und die Versicherung sparen, denn nicht unbedingt wird die Behandlung so teuer.

Auch ist nicht ganz klar, was die Versicherung alles zahlt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 09:57




(@zahlkasper1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo! Zu diesem Thema noch eine weitere Variante, bei der ich Hilfe benötige:

Kinder (14+16) sind beim mir, (obwohl egal) dem Vater (seit ca. 10 Monaten geschieden und "besserverdiendend") privatversichert - und zwar seit Geburt. Sie leben seit Trennung vor 10 Jahren bei der Mutter.

Wie bekomme ich hin, dass die Kinder bei der Mutter "famililenversichert" werden in der GKV? (Mutter arbeitet Teilzeit in fester Anstellung). Denn es besteht ja nach der Scheidung das Wahlrecht, wie ich Euren Ausführungen entnommen habe, gell? (Ein Grund zur Freude? Habe ICH die Wahl? Oder wer hat sie?)

Mir wachsen Kosten und Streß der Privatversicherung über den Kopf - insbesondere weil ich z.B. bei Zahnkosten einen Eigenanteil habe und sie ständig die Ärzte wechselt und diese Rechnungen für jeden Blödsinn schreiben. ("Beratung - auch telefonisch", ständige Zahreinigung etc.) Es fehlt ihr völlig an Kostenbewußtsein! Und ich kann mich ständig mit den Ärzten, deren Rechnungen und der KV herumschlagen. Was ist medizinisch notwendig? Was nicht? Ein ständiger Krieg! Unter dem auch mein Verhältnis zu den Kindern letzendlich leidet, weil sie mich als Geizhals hinstellt, der den Kinden nicht die gebührende ärztliche Behandlung "gönnen" will! 

Problem wird sein, dass die Mutter auf GKV für die Kinder natürlich keinen Bock haben wird - obwohl sie selber drin ist.

Wichtig: Sie versucht beim Familiengericht das "gesundheitliche Sorgerecht" für die Kinder zu bekommen. Was heißt das? Das ich dann alles zahlen darf aber nicht mehr mitreden kann bei Brackets, Pille & Co.? Oder hat die gesundheitliche Sorge zur Folge, dass sie sich dann gefälligst auch selbst um die Krankenkasse/versicherung kümmern kann?

Ich bin ja bereit eine Zusatzversicherung zu zahlen.

Was soll ich machen? Eine Alternative wäre sicherlich die Arztrechnungen "schleifen" zu lassen und den Ärzten klarzumachen, dass jedesmal mit mir abgestimmt werden muß, ob und wie das Kind behandelt werden soll. Wenn sie es so haben will, dann bitte schön! Die Rechnungen werden ja schließlich auf mich ausgestellt. Ich werde sie also nur zahlen, wenn ich dem Arzt auch den Auftrag gegeben habe. 

Wäre prima, wenn jemand von Euch eine Idee hat zu dieser Problematik. Ich kann mir vorstellen, dass es noch zig andere "nicht-die-Kinder-betreuenden-aber die-Kinder-PK-mitversichernde-Elternteile" (kurz: NDKBADKPKME) gibt.

Danke + Gruss, Kristian

 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 17:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kristian,

ich weiss nicht, ob es eine rechtlich durchsetzbare Möglichkeit gibt, Deine Ex zu "zwingen"; meines Wissens ist die kostenfreie Familienversicherung nur möglich, wenn sie mitspielt. Im Moment kann sie sagen "was hab ich davon?" - und da lautet die Antwort tatsächlich "nichts". Denn die Entlastung Deines Portemonnaies wird ihr nicht als Vorteil einleuchten.

Jetzt gibt es zwei Optionen - die harte und die weiche. Die "harte" könnte bedeuten: Du machst ihr - wie Du selbst angedeutet hast - jede Menge Stress nach dem Motto "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Was bedeutet, dass Du wenigstens ein paar Mal Rechnungen einfach zurückgehen lässt, wenn sie auf Dich ausgestellt wurden - denn Du hast nichts bestellt. Damit haben die Docs eine Menge Arbeit, und das werden sie nicht mögen. Also werden sie versuchen, die Kohle bei Deiner Ex einzutreiben - und das wird diese nicht mögen.

Eine "weiche" Möglichkeit wäre beispielsweise, Deiner Ex zu sagen "Schnuckiputzi, wenn Du unsere Kinder kostenfrei bei Dir mitversichern würdest, hätte ich finanziell genügend Luft, um Dir freiwillig eine oder zwei Stufen höheren Kindesunterhalt zu überweisen!" Zu Deiner Info: Eine Stufe sind ca. 20 EUR pro Monat und Kind; das lässt sich durchaus rechnen.

Zusatzversicherungen für Kinder sind vor allem ein gutes Geschäft für die Versicherung und nur ausnahmsweise sinnvoll.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 22.01.2011 19:11
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und wenn du die private KV einfach kündigst und ihr mitteilst, ab wann die Kündigung wirksam ist?
Spätestens ab da muss sie ja tätig werden, sonst stehen die Kinder ohne Versicherung da, was ja dann ihr Problem ist.
Sie braucht ja nur den Fragebogen auszufüllen und schon ist die Familienversicherung durchgeführt.
Die Familienversicherung in der GKV ist schon eine Art Vorrang- oder Pflichtversicherung, denn es steht im Gesetzbuch drin "Familienversichert sind... "und später kommen die Ausnahmen (die bis zur Scheidung gegriffen haben) - da die Ausnahme seit Scheidung wegfällt, tritt auch die Familienversicherung ein.
Es kann sogar sein dass du dadurch ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht hast in der privaten, das steht in deinem Vertrag im Kleingedruckten.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 20:57
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

§ 205 Abs. 2 VVG
habe das wichtige mal unterstrichen
Der Eintritt der Familienversicherung ist eigentlich laut § 10 SGB V seit der rechtskräftigen Scheidung erfolgt. Ich weiß nicht ob das von deiner Versicherung so anerkannt wird oder ob die einen Versicherungsnachweis von der GKV haben wollen, das ist ja dann ein Kreislauf ohne Ende.
Aber wenn das davon abhängig gemacht wird, dass die KM den Familienversicherungs-Fragebogen unterschreibt, dann hast du bestimmt auch "normale Kündigungsfristen" ??

(2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. [u]Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 21:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wie gut, wenn man in einem Forum wie diesem auf Sozialversicherungs-Experten wie Userin ginnie zurückgreifen kann 🙂

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 21:59
(@zahlkasper1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ginnie! Super Hinweise! Ich werde das mal in Ruhe abklären und meine Versicherung checken!

Hallo Martin! Auch Dir vielen Dank! Hat mich weiter gebracht!

Gruss, Kristian

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 22:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber war das dann nicht so, das die KM evtl. zusätzlich zum KU wieterhin die Kosten für eine priv. KV verlangen kann? Gabs da nicht auch mal ein URteil dazu?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 23:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Tina,

aber doch nur, wenn nix Anderes geht als die private KV??? Das wäre ja noch doller, wenn Du nen Anspruch auf Zahlungen für einen Aufwand hast, den es gar nicht mehr gibt?!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 23:21
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ja das war mE nur, wenn die KM nach der Scheidung nicht selbst gesetzl versichert sein kann (und dem folgend die Kinder auch nicht), was zB der Fall ist, wenn alle immer privat waren, und sie nicht arbeiten geht.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 23:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi LBM,

das weiß ich eben nicht. Dem Unrecht trau ich alles zu.

LG Tina

edit: ich hatte leider Recht

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 23:55




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