Kind vor Wahl stell...
 
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Kind vor Wahl stellen?

 
(@andy0275)
Schon was gesagt Registriert

Mein Freund ist seit drei Jahren geschieden. Seine Tochter, heute 10, wohnt bei ihrer Mutter. Sie liebt ihren Vater über alles und ist sehr gerne bei ihm. Aber sie liebt auch ihre Mutter! Jetzt hat die Mutter zu ihr gesagt, sie muss sich zwischen Mama und Papa entscheiden. Ihr Anwalt wolle das so! Wie kann man einem Kind nur so etwas antun? Ein Scheidungskind hat doch so schon genug Leid zu tragen, muss man es denn so quälen?

Die Mutter boykottiert (schreibt man das so?) schon seit einiger Zeit die Papa-Wochenenden. Indem sie immer irgendwas tolles plant und die Tochter muss dann entscheiden: gehe ich mit Mama nach Tripsdrill oder zum Papa?

Ebenso hat sie jetzt mittlerweile drei (!) mal das alleinige Sorgerecht beantragt und jedesmal vor Gericht verloren. Der Vater kümmert sich um seine Tochter, sofern es ihm nicht von ihr verboten oder unmöglich gemacht wird.

Wer hat ähnliches erlebt und kann uns Tipps geben. Über Erfahrungsaustausch würden wir uns auch freuen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2004 10:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo andy,

natürlich kann ein Kind sich nicht entscheiden. Es liebt beide Elternteile (normalerweise) und will keinen von beiden verlieren. Die Eltern haben für sich darüber zu beraten, wo das Kind am besten aufgehoben ist, wer die intensivere und förderlichere Bindung hat.

Wichtig für deinen LG ist, den Umgang verläßlich und kontinuierlich zu gestalten. Wenn die KM quer schießt, ist der regelmäßige Weg so, dass zunächst das JA um Vermittlung gebeten wird. Kommt da nix raus, ist Umgangsklage einzureichen. In diesem Fall würde ich vorsorglich die Zwnagsgeldfestsetzung bei fortgesetzter Umgangserschwernis (charmant ausgedrückt) beantragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2004 11:15
 mel
(@mel)

hi andy0275,

Ihr Anwalt wolle das so

. wer hat euch diesen sachverhalt erzählt?

kann mir nicht vorstellen, dass ein verünftiger anwalt der KM geraten hat dem kind eine solche frage zu stellen.
wenn die KM umgangsboykott betreibt solltet ihr euch hilfe von einem anwalt holen.

die KM befürchtet bestimmt, dass die tochter zum KV ziehen könnte.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2004 11:19
 Uli
(@Uli)

Hallo andy0275,

ich möchte mich der Wertung von mel anschliessen. Das, was man hier erlebt ist typisches Angstverhalten. Die Mutter fürchtet (völlig grundlos) durch die Vater-Kind-Bindung das Kind irgendwann verlieren zu können. Darum versucht sie jetzt eine Entscheidung von dem Kind zu erzwingen, in der Hoffnung den Vater so dauerhaft ausgrenzen zu können. Die Projektion auf den Anwalt dient nur dazu, die eigenen Hände in Unschuld waschen zu können.
Dem Verhalten der Mutter gilt es rechtzeitig vorzubauen, denn ansonsten würde sie es wirklich schaffen, dem Vater das Kind zu entfremden. Stichwort PAS!
Wichtig ist, hier alles genau aufzuschreiben - Tagebuch führen. Jugendamt informieren: sachlich und emtionslos schildern. Ggf. eigenen Anwalt einschalten. Es ist wichtig zu handeln bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2004 11:41
(@andy0275)
Schon was gesagt Registriert

Danke Euch, für Eure Antworten. Werde meinem LG sagen, er soll sich mit dem JA in Verbindung setzen. Einen Anwalt hat er ja.

Was ist PAS?

Die KM lebt seit Februar mit einem neuen LG zusammen in einer Wohnung. Ihr LG hat auch zwei Kinder, die sind 4 und 6 Jahre alt.

Werde Euch auf dem laufenden halten.

Grüßle, Andrea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2004 11:51
 Uli
(@Uli)

PAS ist die Abkürzung für "parental-alienation-syndrome" = elterliches Entfremdungssyndrom. D.h. ein Kind wendet sich von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, ab und lehnt diesen ab, aus Angst, den anderen auch noch zu verlieren.
Hervorgerufen wird PAS durch einen entfremdenden Elternteil, der Angst hat sein Kind zu verlieren, oder aber es nicht ertragen kann, dass sein Kind ein gutes Verhältnis zum verhassten Ex-Partner aufrecht erhält. Hat sich PAS einmal manifestiert, kommt man nur noch mit einem guten Gutachter weiter, der in der Lage ist PAS zu erkennen. Gute Gutachter sind leider mehr als rar. In der Praxis ist leider die Chance groß an einen Scharlatan zu geraten.

Uli

[Editiert am 3/6/2004 von Uli]

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2004 12:26
 mel
(@mel)

hallo andy0275,
dein LG soll einen brief ans JA schreiben, allerdings kurz und sachlich formulieren.
dabei die KM nicht schlecht machen sondern nur schreiben, was die tochter erzählt hat.

bsp: die KM will von der gemeinsamen tochter eine entscheidung wo sie verbleiben will, angeblich ist dies von ihren anwalt xyz so vorgeschlagen worden.

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2004 12:45
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin Uli,

Das, was man hier erlebt ist typisches Angstverhalten. Die Mutter fürchtet (völlig grundlos) durch die Vater-Kind-Bindung das Kind irgendwann verlieren zu können. Darum versucht sie jetzt eine Entscheidung von dem Kind zu erzwingen, in der Hoffnung den Vater so dauerhaft ausgrenzen zu können. Die Projektion auf den Anwalt dient nur dazu, die eigenen Hände in Unschuld waschen zu können.

Dem stimme ich nicht nur zu...

Vorab muß ich sagen., daß ich mit der Arbeit der zuständigen Dame vom JA Aurich mehr als zufriedne bin, da sie sich wirklich neutral verhält und ihre Aufgabe primär in der Vertretung des Kindes und nicht in der Vertretung eines der Elternteile sieht (O-Ton: "Dafür hat man doch sicherlich nen Anwalt.")

Tatsache ist, die Dame sagte auch einmal, als ich Befürchtungen bezüglich des Umgangs mit meiner Tochter im Ausland hatte, daß ihrer Erfahrung nach

a) nicht strafbewehrte, wenn auch gerichtliche Umgangsregelungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen, mit Strafbewehrung zumindest ein wirkungsvolles Durchsetzungsmittel im Raum steht (wobei sie kleine Anfangsstrafen mit steigender Staffelung als effektivst ansieht);

b) das Kinder, die entzogen (O-Ton) werden, zu einem Großteil später anfangen, ihre Wurzeln zu suchen und sich, wenn sie ihren ausgegrenzten Elternteil kennengelernt haben, in der Regel vom ausgrenzenden Elternteil komplett oder zumindest innerlich abwenden. Sie stimmt aber auch zu, daß diese Jahre niemals nachgeholt werden können und immer ein Verlustgefühl auftritt.

c) Sie bestätigt auch, daß beim betreuuenden Elternteil häufig eine Art Besitzdenken auftritt. Dieses resultiert ihrer Meinung nach häufig aus der eben angesprochenen Angst, der andere Elternteil könne entweder mehr bieten (wirtschaftlich höherstehend) oder durch sein Verhalten dem Kind ein schwerer steuerbares Verhalten anerziehen.

Dem Verhalten der Mutter gilt es rechtzeitig vorzubauen, denn ansonsten würde sie es wirklich schaffen, dem Vater das Kind zu entfremden. Stichwort PAS!
Wichtig ist, hier alles genau aufzuschreiben - Tagebuch führen. Jugendamt informieren: sachlich und emtionslos schildern. Ggf. eigenen Anwalt einschalten. Es ist wichtig zu handeln bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Dem stimme ich zu. Ablauf wäre sinnvoll:

- Jugendamt mit Bitte um Vermittlung. Leider sind nicht alle JA "gut" im klassischen Sinne, da die Handlungsweise zu stark vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängt, zumindest meines Erachtens.
Wenn erfolglos:

- Umgangsregelung per Gericht erwirken, am besten mit Strafbewehrung, begründet mit der bereits stattfindenden Umgangsaussetzung. Aber vorsichtig sein, der Zwist zwischen den Eltern steht für das Gericht in der Regel nicht im Vordergrund.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2004 13:59