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JUgendamt, Telefon seelsorge und meine EX

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(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe com.
Gestern kam meine Ex mit einer für mich vollkommen unverständlichen nachricht auf mich zu. Ich darf meine Kinder angeblich nicht mehr alleine sehen.

Folgendes ist Passiert.

Wir haben und getroffen bei mir zu hause mit den Kindern zum Spielen. Sie wollte unbedingt mit. Eigentlich war bis dahin abgemacht das ich am darauf folgenden tag mit meinen Kindern nachmittags in den Park gehe. Als ih sie danach fragte wann ich sie genau abholen kann schaute sie zu boden und sagte "Du darfst sie nicht alleine sehen". Daraufhin erzählte sie mir sie würde sich sorgen machen das ich mir etwas antuhe. Sie hätte bei der Telefon seelsorge angerufen und dennen "nur" erzählt das sie sich sorgen um mich mache. NICHT un die kinder in meiner gegenwart. Daraufhin sagten die von der TSS wohl sie solle beim Jugendamt anrufen. Das hat sie dann wohl auch gemacht. DIe sagten ihr dann wohl (nach dem sie ihrer aussage nach auch da betont hatte das sie sich keine gedanken macht die kinder mit mir alleine zu lassen, das ich ein guter vater wäre bla bla) das sie ihr empfehlen mich mit den Kindern nicht allein zu lassen.

Kann das den sein? Ohne das ich dazu stellung nehmen darf? Wie können die eine solche Empfehlung aussprechen wenn meine EX doch angeblich immer betont das ich ein guter Vater bin? Ist diese Empfehlung bindend bei gemeinsamen Sorge und Aufenthalts bestimmungs recht? Was soll ich jetzt tun?

Logischer weise bin ich rasend vor wut. Ich kann die anschuldigung ich sei Suizid gefährded nicht verstehen. Klar bin ich nicht Glücklich. Aber ich bin Vater. Ich selbt bin ohne Vater aufgewachsen und weis wie das ist. Deshalb würde ich das meinen Kindern nicht antun. Sie sagt sie macht sich sorgen um mich. Will mir helfen. Sie weis aber auch das die Einzigen glücklichen tage momentan Samstag und Sonntag sind wenn meine Kinder bei mir übernachten. Wenn sie doch denkt ich sei Suizid gefährdet und sie will mir helfen wieso nimmt sie mir das weg?

Mein erster gedanke war RACHE! Sie will mit den Kindern nächste woche nach holland in den Urlaub. Dazu braucht sie mein einverständniss weils ausland ist. Aber ich werde es nicht verbieten oder mich quer stellen. Meine kinder freuen sich ja darauf und auch wenn ich ihr gerne eins auswichen will dafür wrde ich meinen kindern das nicht nehmen.

Was soll ich tun?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2014 11:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

häng das ganze mal ein bisschen tiefer und sei selbstbewusster: Den Umgang "verbieten" bzw. begleiteten Umgang anordnen dürfte allein ein deutsches Gericht. Was das Jugendamt oder gar die Telefonseelsorge sagen (noch dazu alein aufgrund der ungeprüften Aussagen Deiner Ex), ist dafür unerheblich.

Das ist auch gut und richtig so; ansonsten würden manche Trennungseltern sich gegenseitig den Umgang mit ihren Kindern verbieten lassen, weil der andere heute Nudeln kocht, die Kinder im Fernsehen Fussball schauen lässt oder "komisch geguckt hat".

Wenn Deine Ex also sagt "Du darfst Deine Kinder nicht mehr sehen, weil...", antwortest Du bitte freundlich und selbstbewusst "Erzähl' das Deinem Friseur" und ggf. nachfolgend "wenn wir das als Eltern nicht vernünftig und im Sinne unserer Kinder gebacken bekommen, muss das ein Familiengericht regeln. Die hören solchen Blödsinn nicht zum ersten Mal und werden entsprechend entscheiden!"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 11:41
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Ja das diese empfehlung nicht bindend ist war mir bewusst. Ich kann aber auch schlecht hingehen und meine Kinder mit gewalt raus zerren. Sorge und aufenthalts bestimmungs recht hin oder her. Ich gehe davon aus das DAS genau die sache ist auf die meine  EX spekuliert damit sie es später gegen mich verwenden kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2014 12:08
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus avx!

Verinnerliche einfach das:

Wenn Deine Ex also sagt "Du darfst Deine Kinder nicht mehr sehen, weil...", antwortest Du bitte freundlich und selbstbewusst "Erzähl' das Deinem Friseur" und ggf. nachfolgend "wenn wir das als Eltern nicht vernünftig und im Sinne unserer Kinder gebacken bekommen, muss das ein Familiengericht regeln. Die hören solchen Blödsinn nicht zum ersten Mal und werden entsprechend entscheiden!"

In Deinem Fall heisst das, Dich erst mal gerade machen und folgende Schritte vor Augen haben und ausführen:
1. Du legst eine für Dich praktikable, schriftliche Umgangsregelung vor, welche Sie bitte innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigen oder korrigieren möge. Funzt das nicht
2. Gehst Du zum JA mit der Bitte um Vermittlung in Umgangssachen. Klappt das auch nicht
3. Umgangsklage beim zuständigen Familiengericht.

Wir nennen das hier im Forum Umgangsdreisprung, die Aussicht auf Erfolg sind relativ gross, sofern es keine schwerwiegenden Umstände gibt, welche das Recht auf Umgang Eures Kindes einschränken sollten.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 12:41
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Dsere vorschlag mit der scvhriftlichen Umgangsreglunbg ist gut. Mir ist allerdings nicht klar wie ich soetwas genau Formulieren soll.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2014 13:38
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Habe jetzt mal schnell so wie es mir eingefallen ist und wie wir es bisher geregelt haben einen text geschrieben. Was haltet ihr davon?

Mit diesem Schriftstück wird die Reglung des Umgangs zwichen Kind, KM und ihremKV Festgehalten. KM und KV erklären sich dazubereit diese reglung zu befolgen und dementsprechend zu handeln.

KV wird das recht eingeraümt seinen Sohn,  an 3 von 4 Wochenenden im Monat zu sich zu holen, inklusive einer und ggbf. Zwei Übernachtungen.

Desweiteren wird KV das recht eingeraümt seine Tochter, Tochter und seinen Sohn, an Mindestens 2 tagen in der woche zu besuchen. Dabei muss jeder Besuch aus mindestens 3 aufeinanderfolgenden Stunden bestehen.

Ausserdem wird KV das recht eingeraümt seine Tochter, Tochter, zum zwecke der Persönlichen Bindung an mindestens 2 tagen in der woche, für mindestens 1 Stunde Alleine zu beaufsichtigen. Dies soll dazu beitragen das Vater und Tochter sich so weit aneinander gewöhnen können das sie mit erreichen des, frühestens 1,5. bis 2. Lebensjahres, ebenfalls an den Wochenenden zusammen mit dem Sohn umgang alleine pflegen können.

Urlaube, Krankheiten und Sonderfaälle ausserhalb der Regel klären die Eltern eigenständig und im beidseitigen einverständniss.

Unterschfift der Vaters                                                                            Unterschrift der Mutter
                                                             
Datum der Unterschrift                                                                            Datum der Unterschrift

** edit: Realnamen entfernt! avx, achte bitte darauf, keine NAmen zu nennen!!**


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2014 13:53
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich erblinde........

Mach mal die Namen weg!


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 13:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus avx!

Mir ist allerdings nicht klar wie ich soetwas genau Formulieren soll.

Am Besten Du nimmst einen Jahreskalender und markierst Deinen Vorschlag farblich. Diesen sendest mit einem kleinen, freundlichen Anschreiben an KM: sie möge bitte die Termine bis tt.mm.jjjj bestätigen oder ihre Wünsche kund tun.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 13:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur für dich zur Info: sie kann ohne deine Zustimmung nach Holland fahren. Sie braucht dich nicht fragen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 14:02
(@jemmy)
Registriert

Hallo

was Vorlagen angeht, guckst du HIER oder

HIER oder

HIER

GOOGLE ist dein Freund !

Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 14:03




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass die Telefonseelsorge so etwas sagt, muss dich nicht wundern.

Wenn da jemand anruft und sich Sorgen macht, wird das da immer ernst genommen und lieber erstmal zur Vorsicht geraten.

Das ist so ähnlich wie bei der Feuerwehr.
Wenn da einer anruft und behauptet es brennt, rücken die auch aus und sagen nicht: "Ach, wird schon nicht so schlimm sein!"

Naja und deine Ex fasst das als Bestätigung aus berufenem Mund auf.

Leider ist das ein sehr wirksames Mittel.
Auch von den anderen Professionen traut sich erstmal ganz lange niemand, die Verantwortung dafür zu übernehmen, wenn eine Mutter sagt, der Vater könnte den Kindern was antun.

Trotzdem musst du konsequent dagegen angehen, denn sonst sich das bei ihr fest und macht dich zum Hampelmann.

Es ist also so, wie dir oben schon gesagt wurde:
Du musst sie klar und deutlich aber ohne jeden Druck auffordern, die Kinder dir zum Umgang zu übergenben.
Je nach nach eurem persönlichen Verhältnis geht das natürlich auch freundschaftlich, indem du sie davon überzeugst, dass du weder gewalttätig noch Suizidgefährdet bist.

Wenn das nichts fruchtet, gehst zum JA und bittest dort um Vermittlung.
Wenn das auch nicht klappt, ab zum Gericht.
Achte nur darauf. dass das nicht zu lange dauert.
Spätestens in 4 Wochen muss der Antrag bei Gericht sein sie dir die Kinder verweigert.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2014 15:56
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe sie jetzt darüber Informiert und solch ein schreiben aufgesetzt. Das habe ich an Sie und ihren Anwalt per einschreiben gesendet. Als ich sie darüber Informiert habe war sie Empört das ICH ihr mit sowas drohen würde.

Ist schon der hammer oder? Sie erzählt den Offiziellen stellen ich wäre Suizid gefährdet und dann macht sie mir vorwürfe das ich mich wehre. Der witz an dem Vorwurt das isch Suizid gefährdet sei ist ja das sie sagt sie wolle mir "Helfen". Angenommen ich wäre Suizid gefährdet, Wie soll es mir dann helfen das sie mir meine Kinder weg nehmen will? Ich frage mich was sie sich davon erhofft.

Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher wie ich das, wenn es den wirklich zum worst case kommt, durch stehen soll. Ich habe keine Famile (Mutter, Vater, Geschwister usw) und wie es nun mal meistens so ist sind alle gemeinsamen "Freunde" auf ihrer seite. Fühle mich momentan ziemlich allein. Ich hoffe es stört euch nicht das ich das hier mal rauslasse. Sonstz ist niemand da.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2014 13:36
(@superpapa)

Moin avx,

Als ich sie darüber Informiert habe war sie Empört das ICH ihr mit sowas drohen würde.

Das ist nicht verwunderlich, sogar eine "normale"  Reaktion. Niemand, erst recht keine Exe, lässt sich diesbezüglich gerne belehren oder Vorschriften machen... Von Dir hat sie so etwas nicht erwartet.

Sie erzählt den Offiziellen stellen ich wäre Suizid gefährdet und dann macht sie mir vorwürfe das ich mich wehre. Der witz an dem Vorwurt das isch Suizid gefährdet sei ist ja das sie sagt sie wolle mir "Helfen". Angenommen ich wäre Suizid gefährdet, Wie soll es mir dann helfen das sie mir meine Kinder weg nehmen will? Ich frage mich was sie sich davon erhofft.

Die Platte kommt mir auch bekannt vor. Solch substanzloses Exen-Geseier muss Dich nicht wirklich interessieren. :rofl2: Wahrscheinlich hofft sie durch diese Behauptung (kurzfristig) ihre Position in Bezug auf Sorgerecht zu festigen und macht ihrem Ärger etwas Luft.
In Sachen regelmäßiger Umgang jetzt unbedingt hartnäckig und am Ball bleiben. D. h. wenn nötig, ohne Verzug die nächsten Schritte einleiten (Dreisprung).  

Ich habe sie jetzt darüber Informiert und solch ein schreiben aufgesetzt. Das habe ich an Sie und ihren Anwalt per einschreiben gesendet. Als ich sie darüber Informiert habe war sie Empört das ICH ihr mit sowas drohen würde.

Ist schon der hammer oder? Sie erzählt den Offiziellen stellen ich wäre Suizid gefährdet und dann macht sie mir vorwürfe das ich mich wehre. Der witz an dem Vorwurt das isch Suizid gefährdet sei ist ja das sie sagt sie wolle mir "Helfen". Angenommen ich wäre Suizid gefährdet, Wie soll es mir dann helfen das sie mir meine Kinder weg nehmen will? Ich frage mich was sie sich davon erhofft.

Ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher wie ich das, wenn es den wirklich zum worst case kommt, durch stehen soll. Ich habe keine Famile (Mutter, Vater, Geschwister usw) und wie es nun mal meistens so ist sind alle gemeinsamen "Freunde" auf ihrer seite. Fühle mich momentan ziemlich allein. Ich hoffe es stört euch nicht das ich das hier mal rauslasse. Sonstz ist niemand da.

Vor allem räumliche Distanz zwischen Dir und Exe schaffen und das auch leben und einhalten. Dann trocknet das aus. Immer wieder versuchen, Emotionen zu regulieren (nix Rache etc.).Rat einholen z. B. bei Väterberatungen. Erstgespräch beim RA für Familienrecht.

Gruss sp

***edit: Quoting korrigiert


AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2014 14:47
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

So ich hatte eben meinen termin beim Jugendamt. Leider ist es wohl so das sie vorrübergehend bei "Gefahr im Verzug" wirklich ein verbot aussprechen dürfen. Aber nur bis zur ersten Prüfung. Offenbar wurde auch schon für Mittwoch mit der KM ein Termin vereinbart an dem auch ich anwesend sein soll, wovon sie mir natürlich nichts gesagt hat. Warte jetzt noch auf einen rückruf des Jugendamtes und bin dann mal auf Mittwoch Gespannt.

Eine gute sache hat das ganze. Suizidgefahr ist wohl eine der Haüfigsten gründe der Frauen um uns den Umgang zu verweigern. Nach der Prüfung hat sie dieses Argument nicht mehr. Also eins weniger was sie gegen mich nutzen kann.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 12:31
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So ich hatte eben meinen termin beim Jugendamt. Leider ist es wohl so das sie vorrübergehend bei "Gefahr im Verzug" wirklich ein verbot aussprechen dürfen. Aber nur bis zur ersten Prüfung. Offenbar wurde auch schon für Mittwoch mit der KM ein Termin vereinbart an dem auch ich anwesend sein soll, wovon sie mir natürlich nichts gesagt hat. Warte jetzt noch auf einen rückruf des Jugendamtes und bin dann mal auf Mittwoch Gespannt.

Dies ist eine Fehlinformation.
Das JA muss genauso einen Beschluss erwirken, wie die KM, wenn sie denn tatsächlich Gefahr im Verzug sieht. Das JA kann nicht den Umgang vebieten, es hat keine rechtliche Handhabe und wird im Zweifel als Verfahrensbeteiligter zwar gehört, aber entscheidet nicht.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 12:44
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Zur erklärung mir wird der Umgang Momentan nicht Perse verboten. Es heisst das ich die Kinder nicht alleine sehen darf. Falls dem auch so ist gibt es vielleicht jemanden der mir das genauer erklären kann? Vielleicht mit Links zu Gesetzes auszügen o.ä.?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 12:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja das Problem ist, dass deine Ex kein Gesetz und kein Gericht braucht um dir den Umgang zu verwehren.
Da kann sich sie sich die Bestätigung für ihr Tun nicht nur vom JA holen, sondern auch von ihrer besten Freundin oder ihrer Friseuse.
Sie tut es einfach.

Du brauchst ein Gesetz und ein Gericht und ein Druckmittel um deinen Umgang durchzusetzen.

Ersatzweise geht nur, dass jemand deine Ex davon überzeugt, dass sie den Umgang toleriert.

Das könnte auch das JA sein.
Das wiederum setzt allerdings voraus, dass das JA das will und kann.

Es bleibt dir also nur der übliche Umgangsdreisprung.
1. Du versuchst deine Ex zu überzeugen.
2. Du bittest das JA Deine Ex zu überzeugenn.
3. Du gehst zum Gericht.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 13:27
(@superpapa)

Es bleibt dir also nur der übliche Umgangsdreisprung.
1. Du versuchst deine Ex zu überzeugen.
2. Du bittest das JA Deine Ex zu überzeugenn.
3. Du gehst zum Gericht.

Punkt 3 möglicherweise ja noch entbehrlich. Es sei denn, die KM erweist sich beim gemeinsamen JA-Termin als völlig unzugänglich.

Im Gespräch mit JA und der KM besteht für Dich die Chance, die Mär von Suizid-Gefahr zu entkräften, indem Du äußerst ruhig und sachlich bleibst und auf mögliche Provokationen, Verleumdungen, Angriffe etc.  der KM nicht mit Emotion reagierst. Immer entspannt und kooperativ bleiben, die KM ausreden lassen, dann kurz und prägnant dazu Stellung nehmen, ohne Gegenvorwürfe in Richtung KM zu äußern.

Der/die MitarbeiterIn beim JA werden sehr schnell rattern, wenn jemand etwas erfindet oder sonst wie anfängt zu spinnen. Auch werden die eine überdrehte KM über Umgangsrechte freundlich aber bestimmt aufklären. Dabei wird sogar Protokoll geführt. Das ist meine Erfahrung.   

Wenn das Suizid-Ding auf den Tisch kommt, entgegnest Du stirnrunzelnd, dass für Dich nicht erkennbar ist, woraus die KM so etwas schließen könnte. Sollte die KM dann in Erregung irgendwas erzählen, hast Du dafür eine harmlose, logisch klingende Erklärung in petto (vorher durchgehen, was kommen kann). Dein Hausarzt wird aber gerne bescheinigen, dass Du organisch und psychisch gesund bist. 

Mach Dir klar, dass es allein um deinen Umgang geht. Deinen Noch-Beziehungsstress mit der KM blendest Du zumindest für die Dauer des Gesprächs völlig aus.

Vielleicht ist der Gang zu Gericht nicht nötig. Kostet ja alles Geld und Nerven. 
       


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2014 15:09
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Wo du gerade von kosten redest. Habe michg mit meinem Bruder heute mal unterhalten. Er hat das ganze schon durch und ist Hartz4 Empfänger. Unterm strich hat er mehr geld als ich............... Da stellt man sich doch die frage "Wozu noch arbeiten gehen?" Damit möchte ich nicht die Hartzler schlecht machen oder mich über sie aufregen. Nur die offenbarung das ich als hartzler besser dran wäre muss ich erst mal sacken lassen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2014 20:32
(@superpapa)

"Wozu noch arbeiten gehen?"

Keine gute Haltung. Wirf bloß nicht einfach den Job hin.

Wenn das mit der Vermittlung beim JA nicht klappt, weil die KM bockt, würde ich direkt und ohne weitere Umschweife das Eisenbahngeschütz anrollen. Lass Deinen RA die Umgangsklage auf den Weg bringen.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2014 02:24




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