Hallo,
ich habe von meinem Sohn fast 3 am wochenende erfahren das der neue von meiner ex ihn immer anschreit und ihn auch mal am Ohr gezogen hat die aussage meines Kindes: Pappa der U..... hat mich am Ohr gezogen das hat mir sehr weh getan!!! Ich habe gedacht ich spinne und war natürlich auf 180 habe mir aber nichts anmerken lassen!!!!!
Ich habe meine Ex dadrauf angesprochen und die sagte nur das mein Sohn so eine Phase durchmacht wo er sachen erfindet und Lügt. Hallo ich habe den Gesichtsausdruck meines Kindes gesehen DAS WAR NICHT GELOGGEN ich war bei der Gerichtsnahen Beratung und der sagte mir auch das ein Kind sowas nicht erfindet er hat mir geraten zum Jugendamt zu gehen und das über § 8a zu machen der neu ist. Was haltet ihr von dieser Geschichte was würdet ihr machen und wie würdet ihr reagieren ( mich würde mal eine meinung von einer Frau interessieren )
Grüße Seervio
Was besagt denn der § 8a? Ist er aus dem BGB, aus dem Strafrecht, aus dem Kindschaftrecht, aus dem Verkehrsrecht oder woher?
Grundsätzlich sollte ein Kind gewaltfrei erzohen werden.
Zum Thema, das ein Kind sowas nicht erfindet. So pauschal kann man das nicht beurteilen, auch eine Beratungsstelle, die pauschal sagt, das ein Kind nichts erfindet würde ich sehr mit vorsicht genießen.
Was soll das JA machen? Solange bei dem Kind nicht Mißhandlungszeichen festgestellt werden, werden sie ncihts unternehmen. Im übrigen, ich schreie meine Kids auch mal an, wenn ich nicht anders zu ihnen durchdringe. Das mit am Ohr ziehen ist natrülich eine andere Sache
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo,
ich würde an deiner stelle nicht zum JA gehen. die unternehmen in den meisten fällen nichts. du musst eher damit rechenen dass sie sich auf die seite der mutter stellen.
ich habe da meine erfahrungen gesammelt und bin voll gegen die wand gefahren.
wenn das GSR besteht rate ich dir dringend das kindbeim nächsten umgang bei dir zu halten und dann einen strafantrag gegen den neuen der KM einzuleiten und gegen die KM nach 225stgb vorzugehen.
auf jedenfall solltest du das kind schützen.
meine kinder werden nach wie vor von der EX misshandelt und keiner unternimmt was.
carsten
Hallo,
ja das stimmt der §8a ist neu seit diesem jahr und der sagt aus sobald dem Kind etwas schlechtes wiederfährt oder wiederfahren könnte greift das JA sofort ein auch bei dem kleinsten verdacht müssen sie. Genau heist der § 8a SGB VIII das ist der "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung". Sobald das im raum steht greift das JA mit einem Team ein also es ist nicht nur eine Person sondern mehrere. Mein Motto lieber vorsicht und der Buhh Mann also die nachsicht und ein misshandeltes Kind.
Es ist ja nicht nur das es stehen Drogen im raum und kinderpornagrafie und sowas lasse ich beim besten willen nicht zu. Dafür ist das JA da die sollen schauen das die das unterbinden.
Gruß Seervio
Moin,
ich nehme stark an, es ist dieser § 8a gemeint?
SGB VIII - § 8a
§ 8a (*)
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.
(2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.
(3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.
(4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
Gruß, Xe
Moin,
Es ist ja nicht nur das es stehen Drogen im raum und kinderpornagrafie und sowas lasse ich beim besten willen nicht zu. Dafür ist das JA da die sollen schauen das die das unterbinden.
Den Satz verstehe ich nicht oder falsch. Und bevor ich weiter schreibe, erklärs mir mal.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Seervio,
du wolltest die Meinung einer Frau: ein dreijähriges kann sehr wohl etwas "erfinden", wobei es unwahrscheinlich ist, wenn es sich um derart konkrete Aussagen handelt.
Aber das:
Es ist ja nicht nur das es stehen Drogen im raum und kinderpornagrafie
erkläre bitte näher - vor allem letzteres 😡
Gruß AJA
Hallo
und zwar im dezember hatte ihr erster ex also der nach mir eine Anzeige wegen Kinderpornographie am hals. Der jetztige war wegen drogen missbrauch im gefängniss und auf Therapie. Ich habe fakten das er rückfällig geworden ist und das nicht grade Positiv zu guter letzt kommt noch das er meinem Kind weh getan hat. Ich habe den ausdruck in dem Gesicht von meinem Sohn gesehen er hat es mir auch vorgemacht das war zu 100 % nicht gelogen und sowas lasse ich nicht zu. Ich habe sie ja drauf angesprochen aber sie ist blind vor liebe wahrscheinlich.
Moin Seervio,
ich würde Dir raten, nicht beim ersten Anhaltspunkt in die Luft zu gehen. Wie schon erwähnt wurde, können dreijährige sehr wohl etwas erfinden, vielleicht drücken sie sich auch einmal falsch aus, weil sie noch nicht den Wortschatz eines Erwachsenen haben. Allerdings würde ich dies beobachten. Schließlich etwas unternehmen kannst Du, bzw. werden auch andere Stellen, erst, wenn sich die Anzeichen häufen.
Auch ist es so, wenn die Kleinen etwas erzählen und damit eine Reaktion hervorrufen, ist die Gefahr sehr groß, dass sie damit weitermachen.
Beobachte und protokolliere für die Zukunft.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wenn er aber Fakten hat und selbige belegen kann in Sachen Drogen und auch Kindesmissbrauchs, so denke ich das er gute Chancen hat einen Pfleger durch das Gericht in Absprache mit dem JA bringen zu können. Allerdings würde ich persönlich zum Gericht gehen, als auch persönlich zum JA und ein Schriftstück zur rechtsgültigen Unterzeichnung bereit halten.
Andere spassen auch nicht, bei Gewalt, oder angedachter, sowie mit Verdacht auch Kindesmissbrauch hört der Spass auf.
Wenn er es wirklich belegen kann, was in der Vergangenheit abgelaufen ist bei den EX, sowie aktuellen Partnern ist für mich Gefahr im Verzug anzunehmen. Oder warum gibt sich die EX mit solchen Leuten ab?
Ich würds so machen, volles Programm und wenn hinterher warme Luft rauskommt hat man seine Pflicht getan, mindestens.
Moin,
Ich hatte den Fall auch, meine Tochter (damals 4 1/2) sagte dem Gutachter, der LG der Kindsmutter schlage sie "manchmal auch ein bißchen". Konkreter war die Aussage, daß er betrunken herumrandaliert hat...Ich habe dem JA Bescheid gesagt und den Typen bei der Polizei angezeigt. Nach endloser Zeit kam ein Schreiben vom Staatsanwalt, daß er das Verfahren eingestellt hat, wegen zu schwacher Beweislage. Auf Nachfrage sagte mir der Staatsanwalt, daß er eine persönliche Befragung der Tochter für schädlich für ihre Entwicklung hält und das Verfahren deshalb eingestellt hat. Vor einem Jahr ist derselbe LG mit einem Hammer auf mich losgegangen, also Gewalt scheint dieser Kreatur kein Fremdwort zu sein. Ich halte natürlich immer noch die Ohren offen, und werde sofort einschreiten, wenn der Kleinen in dieser Hinsicht irgendetwas passiert.
Gruß Kuwe
P.S: Drogen, Alkoholmißbrauch lagen auch vor, hat aber weder JA noch Gericht in irgendeiner Weise interessiert, die KM hat das abgestritten, den Sachbearbeiter vom JA aus dem Haus geschmissen und gut war es. Die einzigen, die konkret immer was gemacht haben, waren traurigerweise die Polizisten vor Ort.
Ich werde mich auch, sollte sich der Verdacht wegen Schlagen oder anderem bei der Kleinen noch mal in irgendeiner Weise herauskristallisieren, nicht warten, bis die Behörden mal die Hände aus dem Schoss nehmen....ich merke meiner Tochter zur Zeit zwar nichts an, aber man weiss ja nie....
Da kommt es dann auf die Verhältnissmässigkeit der Mittel an, Kuwe. Ich dachte wir hätten das schonmal durchgekaut gehabt.
Meiner Ansicht nach war das damals das richtige Mittel, der Typ war vorbestraft , der Staatsanwalt schreib noch was von wegen letzter Warnung in den Brief an ihn und das JA hatte auch beide Ohren auf. Ich sag mal, wenn er das wirklich gemacht hat, dann hat das auf jeden Fall gewirkt. Ich würde diesem Typen auch nicht nochmal raten, meine Wege irgendwie zu kreuzen, weil ich bei Gewalt gegen Kinder keinen Spaß verstehe....Sicher können Kinder auch mal was zusammenphantasieren, aber ich habe da - da ich aus eigenen Kindheitserfahrungen spreche, immer die Sensoren auch hochempfindlich eingestellt....
Gruß Kuwe
Irgendwo hatte ich letzt geschrieben, das ein Vater einem Stiefopa einen aufgebrannt hat, weil der Stiefopa die Hand gegenüber dem Sohn eines Vaters erhoben hatte. Lächerlich war ja, das die Exekutive nur den Stiefopa befragt hatte, der Vater bekam übrigens ein Betretungsverbot seitens der Exekutiven mit 10 Tagen Betretungsverbot auferlegt, toll was?
Der Stiefopa war der Ansicht, im übrigen auch der Rest der Familie, das ein gesunder Watschen, ein Klaps am Hintern, oder auf die Finger durchaus legitim seien.
Hossa.
Der Vater hatte gegenüber der Exekutiven geäusssert, das er einen gesunden Watschen demonstrieren wollte und nichts dafür könnte, das der Stiefopa nun einige Blessuren hat.
Wie gesagt, der Vater bekam ein Betretungsverbot, gegen den Stiefopa wurde nicht ermittelt. Soweit ich weiss leitet aber der Vater gerade einiges ein, was dem Stiefopa, sowaohl auch der Familie nicht passen wird.
Danke für die rege beteilligung,
ich bin als kind sehr streng erzogen worden ich weiß was es heist mal ein klpps zu bekommen. Ich habe mir immer geschworden das meine kinder das nicht mitmachen müssen VON KEINEM. Ich habe den ausdruck meines sohnes gesehen DAS WAR NICHT ERFUNDEN. Was soll das ich gebe jetzt ruhe mein sohn findet in seiner tasche ein kleines bonbon und ohhhh lecker er nimmt es und was ist dann das könnt ihr euch ausmahlen. Lieber vorsorgen als die nachsicht haben Ich und meine ex haben dafür zu sorgen das es dem kind bestens geht und ihm kein leid wiederfährt egal in welcher hinsicht dafür ist der § 8a da den werde ich nutzen und wenn ich 10 mal zum JA gehe irgendwann giebt es eine dienstbeschwerde wenn die mich andauernt abblocken. Aber die Gerichtsnahe beratung steht schon mal hinter mir. Die haben mir geraten auf grung der schwere des vorfalls solle ich mich sofort beim JA melden.
Gruß seervio
So und da habe ich es ich habe heute versucht ein paar hebel zu bewegen und was war das Jugendamt sagte da können wir nichts machen wenden sie sich an die Polizei für was sind die den sonst da. Auch das mit der Körperlichen gewalt hat die kaum interesiert gehts noch was soll der sch..... als ich versteh die welt nicht muss erst jemand erheblich zu schaden kommen bis die aufwachen oh man bin ich sauer auf die.
Gruß seervio
tja wer zum JA geht muss mit solchen antworten rechnen. denn die meisten SA haben doch gar keine lust sich um solche probleme zu kümmern.
du hättest schon lange zur polizei gehen sollen.
wer rumkaspert und lange wartet erscheint irgendwann unglaubwürdig.
du solltest nicht nur den sgb sehen sondern. alle anderen § die in frage kommen.
bereite dich gut auf deine anzeige vor oder lass es.
carsten
... und was war das Jugendamt sagte da können wir nichts machen ...
Das war 2 1/2 Jahre lang der Standardspruch, den ich bei der Meldung von Vorkommnissen zu hören bekam. So lange, bis ich meine Kids buchstäblich auf der Straße aufsammeln konnte und sie dann endlich in meine Obhut kamen!
Uli
Ich habe im Jugendamt WÖRTLICH, nicht sinngemäß gesagt bekommen: Tja, wir können erst etwas tun, wenn die Kinder mit dem Kopf unter dem Arm auf der Matte stehen....das war der zweite "Klassiker" nach (im Zusammenhang mit den 6 Umzügen in 5 Jahren der KM) gebrachten: "Zirkuskinder ziehen doch auch dauernd um". Kurzum , verlass dich nicht auf das JA - denn dann bist du verlassen und vor allen Dingen dein Kind auch. Erhärten sich deine Verdachtsmomente, zeig den Typen ruhig an, bedroht er dich dann, teilst du das ebenfalls der Polizei mit und forderst Polizeischutz an.
Wenn es so läuft wir bei mir, wird allerdings nach ewig und drei Tagen ein "überarbeiteter" Staatsanwalt schreiben, das das Verfahren wegen mangelndem öffentichen Interesse eingestellt wird. Und ob du deinem Kind eine Anhörung nicht ersparen willst. So lief das jedenfalls bei mir. Ich wünsche dir mehr Glück jedenfalls. Gruß Kuwe
Ja aber wegen was soll ich den Typen den anzeigen der kann sich den Goldenen schuß setzen das interesiert mich nicht. Mir geht es um das , die Kinder dafür ist das JA doch da und für nichts anderes. Sagt mir mal wegen was soll ich ihn anzeigen das das auch was für die Kinder bringt.
Gruß