Ex will heiraten - ...
 
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Ex will heiraten - Nachname der Kinder

 
(@la_florentina)

Hallo liebe Gemeinde,

die mysteriösen Neuigkeiten hören bei uns nicht auf ...

Am Freitag erfuhren wir dann, dass die Ex in der fünften Woche schwanger ist von ihrem Lebensgefährten, mit dem sie seit sechs Monaten zusammen ist und seit 5 Wochen mit ihm zusammen wohnt.

Die Scheidung läuft derzeit - die Kleine (fast 6) kam gestern an und meinte etwas, von Namen ändern. So richtig verstanden haben wir es nicht, wir können uns aber gut vorstellen, dass die werte Ex irgendwas davon erzählt hat, das sie dann den Namen ihres Lebensgefährten bekommen.

Geht das? Wenn Ex und ihr Neuer heiraten - kann sie dann "so einfach" den Kindern den Namen vom Vater "entziehen"?

Ganz davon ab finde ich es schon ziemlich hart, den Kindern sowas zuzumuten 🙁

Viele Grüße
- Flori

Zitat
Geschrieben : 05.05.2008 16:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Flori,

gibt es gemeinsames Sorgerecht? Ich habe es nicht mehr in Erinnerung.
Bei ASR kann die KM die Kinder einbennen lassen, aber ich glaube da haben die Kinder schon relativ früh ein Mitbestimmungsrecht, ich glaube ab 6 Jahren.

Ich stehe dem Thema immer sehr zwiespältig gegenüber.
Einerseits sind Nachnamen nicht "von Dauer", denn spätestens zur Hochzeit kann man ihn ja ablegen.
Sind die Kinder unehelich, die Mutter heiratet, dann heißen sie weder wie die Mutter, noch wie der Vater.
Ich persönlich würde es auch total blöd finden, anders zu heißen, als mein Kind. Aber das gilt halt für jeden Elternteil.
Blöd finde ich auch, wenn Geschwister unterschiedlich heißen.

Ich weiß nicht, wenn die Kinder kein Problem damit haben, den Nachnamen zu wechseln, würde ich ihnen keins einimpfen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 16:35
(@la_florentina)

Es besteht gemeinsames Sorgerecht.

Vielleicht sehe ich das auch viel zu schwarz mit dem Nachnamen. Ich spreche mich auf jeden Fall dagegen aus, das die Mutter die Kinder "einfach" umbenennt.

Und für meinen Freund ist es sicherlich ein Schlag ins Gesicht.

Wir stehen der Heirat sehr skeptisch entgegen - weil wir davon ausgehen, dass es kein Zustand für die Ewigkeit (soweit es die überhaupt gibt) ist. Sie ist erst seit 6 Monaten mit dem Typen zusammen. Zuvor hatte sie schon andere Freunde - jetzt bekommt sie noch ein Kind von ihm und dann auch noch Heirat.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Kinder etwas gestresst sind.

Ich würde aber im Fall einer Heirat auch nicht den Namen meines Freundes annehmen und meinen komplett ablegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 16:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Florentina,

das ist doch aber seine Angelegenheit und das

Ich spreche mich auf jeden Fall dagegen aus, das die Mutter die Kinder "einfach" umbenennt.

doch von daher gar nicht angebracht 8)

Da aber GSR besteht, müsste er sowieso zustimmen, allerdings kann sie versuchen, seine Zustimmung vor dem FamG zu ersetzen. Also keine Panik, "einfach so" geht es nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 16:59
(@la_florentina)

Hallo LBM,

klar ist das seine Entscheidung. Und da ich weiß wie "stolz" er auf seinen Nachnamen ist möchte er bestimmt nicht, dass seinen Kindern dieser entzogen wird.

Ich finde das nichts desto trotz ein schwieriges Thema.

Im Moment komme ich einfach nicht dadrüber, dass sie nach 6 Monaten Beziehung ein Wunschkind  :rofl2: bekommt.

Okay. Seine Zustimmung wird er garantiert nicht so ohne weiteres geben - jetzt muss ich sie nur noch einschätzen, ob sie ihn beim Familiengericht übergehen würde ... *grübel*

Ja, ich denke, sie würde ihn übergehen. Wie urteilt denn das Gericht? Fragt es die Kinder? Die sind jetzt fast 6 und fast 9 ... Können Kinder denn überhaupt überblicken, welche Konsequenzen sich daraus ergeben?

Grübelnder Gruß
Flori

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 17:12
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen!

Macht Euch mal wegen der Ersetzung der Zustimmung des Vaters hinsichtlich der Einbenennung der Kinder durch das Gericht keine Sorgen.

Es besteht GSR und da wir im Patchworkzeitalter leben, wird aus unterschiedlichen Nachnamen der KM und der Kinder definitiv keine Kindeswohlgefährdung abgeleitet werden können. Alternativ könnte ja der neue LG bzw. zukünftige Ehemann den Nachnamen Deines Freundes annehmen...  😉

Bei mir stellte sich das Thema auch, als meine EX neu heiratete. Da hab ich gar nicht großartig verhandelt. Meine Kinder behalten ihren Nachnamen und basta.

LG, Lutz

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 17:23
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Florentina,

ich glaube die Diskussion hatte fast jeder Ex Mann schon mal mit der Ex. Ich habe damals argumentiert.

" Schließlich zahle ich ja KU, und das nicht wenig. Da ist es ja das mindeste das die Kinder dann meinen Namen tragen".

Die Frage ob sie auf den KU verzichtet wenn ich dafür der Namensänderung zustimme hat sie natürlich abgelehnt und seither nie wieder von dem Thema

angefangen.

Gruß Bart
(der sich auf den Kuhhandel mit dem KU natürlich nicht eingelassen hätte)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 18:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Frage ob sie auf den KU verzichtet wenn ich dafür der Namensänderung zustimme hat sie natürlich abgelehnt und seither nie wieder von dem Thema

Genau das hat eine entfernte Bekannte gemacht. Die hatte drei Kids, Kid 1 aus Beziehung mit ASR, Kid 2 aus erster Ehe mit GSR und Kid 3 aus zweiter Ehe. Bei zweiter Ehe hatte Kid 3 automatisch (ehelich geb.) und Kid 1 (ASR) den Namen der neuen Familie bekommen. Kid 2 wurde einbenannt, KV wollte Bares in Form von Unterhaltsverzicht sehen und das für ca. 6 Jahre oder so... Hat sowas eigentlich rechtlich Bestand?????

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 18:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

also KU hat mit Namensänderung etc nichts am Hut. Wie laufend erwähnt kann auf KU nicht verzichtet werden, dass schliesst auch einen "Handel " wie Einbenennung ein.
Bei GSR weiss ich es nicht, sonst kann eine Einbenennung ohne grosses Aufsehen erfolgen.

Sonst heisst es doch auch immer - zum Wohle und im Interesse des Kindes, dann sollte auch so verfahren werden. Auch ich hatte die Wahl ja oder nein zu sagen. Mein Kind meinte, er möchte nicht als einziger einen anderen Familiennamen tragen, also stimmte ich zu.
Das alles erinnert mich auch ein bischen an Besitzansprüche an das Kind: "Wenn ich es schon nicht haben kann, so soll es wenigstens meinen Namen tragen." oder "Aber das sind doch seine (des Kindes) Wurzeln." Ob man seinen Rechten und Pflichten als Vater oder Mutter nachkommt definiert sich für mich jedenfalls nicht über den Nachnamen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 18:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich schliesse mich oldie an.

Ich bin von der Mutter meiner ältesten "informell" gefragt worden, und ich hatte nichts dagegen, aus obigen Gründen.
Da unehelich, hatte ich weder Sorgerecht, noch hatte meine Tochter meinen Namen, insofern ist der Fall natürlich etwas anders.
Ich hätte aber auch sonst zugetsimmt, damit in der "neuen Familie" nicht alle ausser meiner Tochter den gleichen Namen haben.

Die Behörde hat mich nicht mal gefragt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 19:00




(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ich denke, die Nichtzustimmung zur Nachnamensänderung seines Kindes hat nichts mit Besitzansprüchen zu tun. Das jeweilige Kind hat irgendwann einmal bewusst einen Nachnamen bekommen und den soll es jetzt nicht mehr haben, weil der namensgebende Elternteil nicht mehr mit dem betreuenden Elternteil zusammen lebt???

Was ist denn, wenn Mann einer Namensänderung zustimmt und die Ehe wird in ein paar Jahren wieder geschieden. Soll ja vorkommen...

Bekommt das Kind dann innerhalb weniger Jahre seinen 3. Nachnamen? Wir sind doch hier nicht bei "wünsch Dir was"!!!!!!

Ich glaube, kein Kind leidet unter seinem Nachnamen (wenige Ausnahmen ausgenommen).

Es sind oftmals die Mütter, die ein Problem damit haben, anders zu heissen als ihre Kinder. Und dieses Problem wird dann auf die Kinder übertragen... Wenn unterschiedliche Nachnamen für Kinder ein so riesengroßes Problem darstellen würden, könnte Frau ja auch auf die kommen, trotz neuer Eheschließung den alten Namen beizubehalten. Da diese Entscheidung m.E. allerdings äusserst selten getroffen wird, scheint das Kindeswohl wohl doch nicht so gefährdet wie manch Eine(r) vermuten könnte.

LG, Lutz

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 19:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja Lutz,

das:

Es sind oftmals die Mütter, die ein Problem damit haben, anders zu heissen als ihre Kinder. Und dieses Problem wird dann auf die Kinder übertragen...

gilt doch umgekehrt auch für die Väter, die dem nicht zustimmen wollen.

Ich finde, Nachnamen sind lediglich Abschnittsbegleiter, im Fall einer Hochzeit legt man ihn ja auch u. U. ab. Schade, das unser Namensrecht nicht wie zB im Spanischen vorsieht, den Namen des Vaters und den der Mutter als Doppelnamen zu führen. Dann gäbe es dieses Problem gar nicht, weil der Namensteil beider Eltern schlicht als Abstammungsmerkmal bleibt.

Ich habe zB damals auf die Weiterführung meines ersten Ehenamens verzichtet, weil mein Mann auf keinen Fall heißen wollte, wie mein Ex. Dafür habe ich jetzt als Nachnamen einen Sammelbegriff und mein Sohn auch. Davon mal abgesehen, dass ich nicht noch mal heiraten werde, hätte ich nix dagegen, mal zur Abwechslung einen vernünftigen Nachnamen zu haben und meinem Sohn würde ich den auch durchaus gönnen 😉

Gerade im Fall von Müller, Meier, Schulz, Schmidt usw. finde ich es schon ein wenig seltsam darauf zu beharren, als einer "derer von Schulz o. ä." erkannt zu werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 20:07
(@lesemaus)
Registriert

Hei,
diese Diskussion gabs hier schon mehrfach....

Ich finde nicht, dass man da so ein Gewese drum machen sollte.
Fühlt man sich als Vater oder Mutter einem Kind weniger verbunden, wenn es plötzlich einen anderen Nachnamen hat?
Ich finde, am grundsätzlichen Verhältnis zueinander ändert der Nachname als solches nicht viel.

Wenn in einer (Patchwork)Familie nach Heirat nur eins (von meinetwegen drei Kindern) einen anderen Namen hat, finde ich schon, dass man über eine Einbenennung nachdenken könnte. Für das eine Kind stelle ich mir das schon blöd vor.

Im Zweifelsfall würde ich das das Kind entscheiden lassen (so es dazu in der Lage ist)!

(Die Ex von meinem LG beispielsweise wird nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder annehmen und heißt somit anders als ihr Kind. So what. Anscheinend hat niemand damit ein Prob!)

Von Doppelnamen halte ich nicht besonders viel. Das hatten wir irgendwie ja schon mal, und es hat gar wilde Blüten getrieben. Wenn ich da an manche  öffentlichen Namen denke, na herzlichen Glückwunsch!

Naja, aber alles in allem ist es eine recht individuelle Entscheidung.
Und rein von der Rechtslage ist die Frage ja beantwortet worden...!

Gruß, Lesemaus

Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 21:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die juristischen Möglichkeiten sind sehr begrenzt.

- Tatsächlich kann über eine Einbenennung gegen den Willen des Unterhaltselternteils nur nachgedacht werden, wenn dieser nicht den gemeinsamen Familiennamen führt.

- Gegen den Willen geht qasi nichts und dies wurde in mehrfacher Hinsicht höchstrichterlich Dargestellt (BGH XII ZB 166/99).

Wenn der Vater die Einwilligung verweigert, gibt es grds. noch die Möglichkeit, diese Einwilligung durch das Amtsgericht ersetzen zu lassen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Gerichte sehr strenge Anforderungen stellen. Es muss schon zum Wohl des Kindes unbedingt erforderlich sein, dass die Namensänderung erfolgt (Härtefall). Es reicht nicht aus, dass das Kind sich eine neue Namensführung wünscht, oder alle den gleichen Namen wünschen, oder Geschwister einen anderen Nachnamen führen, oder dass der Vater keinen Unterhalt zahlt, bzw. sich nicht um das Kind kümmert.

Es wird der gemeinsame Familienname zum Unterhaltshaltselternteil als besondere Bindung angesehen, die nicht ohne weiteres gekappt werden darf.
Eine Wiederheirat und dann der profane Wunsch der KM muss - gegen den Willen des Vaters - in diesem Fall abgewiesen werden und kann auch nicht eingeklagt werden. Zudem sind die Absichten meist weitläufig bekannt, abschneiden des Bandes zum Vater.

Auch persönlich trage ich der Ansicht bei, dass ein Familienname ein starkes Band zum leiblichen Elternteil ist und wenn sich der Betreuungselternteil eigenständig dazu entschließt, einen anderen Namen wie das Kind anzunehmen, dann ist es seine freie Entscheidung. Diese darf nicht dem Kind mit auferlegt werden, zumal es fast automatisch in einen Loyalitätkonflikt getrieben wird, den es gegen ein Elternteil stellt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 23:40
(@lesemaus)
Registriert

Lieber Kasper,

genau das

dass ein Familienname ein starkes Band zum leiblichen Elternteil ist

kann ich nicht finden.

Hat ein Nachname denn solche Macht?
Fühlt ein Vater (eine Mutter) weniger Verbundenheit zum Kind, wenn es einen anderen Namen trägt, als er (sie) selbst??
Gibt der gleiche Nachname einem mehr Rechte?

Auch das

wenn sich der Betreuungselternteil eigenständig dazu entschließt, einen anderen Namen wie das Kind anzunehmen, dann ist es seine freie Entscheidung. Diese darf nicht dem Kind mit auferlegt werden, zumal es fast automatisch in einen Loyalitätkonflikt getrieben wird, den es gegen ein Elternteil stellt.

wage ich anzuzweifeln.
Warum?
Wenn ein Kind in Loylitätskonflikte gerät, dann sicher nicht, weil es sich für einen Nachnamen entscheiden soll.
Diese Loyalitätskonflikte entstehen bei anderen, wesentlich tieferen Konflikten.

Ich habe vorhin meine Kinder gefragt, welchen Nachnamen sie wählen würden, wenn sie könnten, just so, ohne Hintergrund.
Sie nannten beide den Namen ihres Vaters (sie haben meinen, da wir nicht verheiratet waren)
Auf die Frage "Warum?"
antwortete meine Tochter: "Weil der kürzer ist!"
Mein Sohn: "Weil es lustig zu buchstabieren ist, Blablubb: Großes Bla, kleines Blubb."

Ich würde meinen Kinder nicht die Entscheidung überlassen, weil ich will, dass sie Stellung zu einem von uns beziehen oder sich "entscheiden" oder (schon gar nicht) sich gegen jemanden entscheiden, sondern sie tatsächlich um ihre Meinung fragen, mit welchem Namen sie sich unter den gegebenen Umständen "wohlfühlen".

Ergo ist diese Namensfrage, wenn überhaupt ein Problem, imo am ehesten ein Egoproblem.

Aber mit sowas habe ich dann ein Problem.

Grüßchen, Lesemaus

Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 00:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin liebe Lesemaus,

in diesem Sachverhalt sind Deine Ansichten leider unrelevant, da meine Punkte aus der gängigen Rechtssprechung und juristisch fundiert sind.

Im übrigen, wenn ein Name nach Deiner Meinung nicht soviel Bedeutung haben und auch die Bindekraft nicht so bedeutsam ist, kann man ja alles so lassen wie es ist ... und keine Änderung durchführen  :wink:!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 00:46
(@lesemaus)
Registriert

Lieber Kasper,

Im übrigen, wenn ein Name nach Deiner Meinung nicht soviel Bedeutung haben und auch die Bindekraft nicht so bedeutsam ist, kann man ja alles so lassen wie es ist ... und keine Änderung durchführen  !

jepp.
Genau so sieht es aus.

Gegen gängige Rechtssprechung (auch wenn die wahrlich nicht immer was taugt) und dein fundiertes juristisches Wissen spreche ich mich in keinster Weise aus.
Ich habe lediglich meine Meinung kundgetan, dass der Nachname in den allerseltensten Fällen das wahre Kernproblem ist.

Und zumindest ich würde mich never gegen den Willen meiner Kinder stellen, den Namen von mir zu behalten, den Namen von ihrem Vater anzunehmen oder (rein spekulativ) den Namen meines LG´s anzunehmen, sollte ich ihn heiraten wollen.
Was mein Ex zu diesem Thema sagt, weiß ich nicht.
Und ich denke, damit werde ich mich erst befassen, wenn es spruchreif ist.

Aber neugierig wie ich bin, werde ich gleich übermorgen mal fragen, wenn er hier ist.
🙂

Grüßchen, Lesemaus

Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 01:06