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Bindung an (Grund-)Schulbezirke

 
(@suuupergrobi)
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Moin moin,

wir befinden uns im Einzugsbereich einer Grundschule, die nicht zuletzt aufgrund des Schulleiters völlig untragbar ist.
Wenn meine Kinder demnächst zu uns ziehen sollten, muß ich unter allen Umständen erreichen, daß sie in die Grundschule kommen, deren Einzug ein paar hundert Meter südlich von uns beginnt.

Hat jemand Erfahrung  oder kann mögliche Abhilfe nennen?

Hilft es, daß meine Stieftochter bereits auf die favorisierte Schule geht (Ausnahmegenehmigung für 2 Jahre nach Rückstufung bzw. Versetzung in den dortigen Schulkindergarten, bzw. jetzt 1. Klasse) und mein Sohn in den dort benachbarten Kindergarten geht und alles in Richtung Arbeitsstelle liegt?
Wie siehts mit Wohnsitz-Anmeldung der Kinder bei Freunden im entsprechenden Einzugsbereich der Schule aus?

Danke, Grobi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2007 12:28
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Die genannten Einzugsbereiche gibt es meines Wissens nach zwar noch, aber sie sind ansich nicht mehr bindent..es besteht doch eigentlich freie Wahl in welche Grundschule das Kind geht..und sofern die gewählte Grundschule noch Kapazitäten hat kann das Kind auch dort "eingeschult" werden ohne sonderliche Gründe dafür..

Allerdings werden eventuelle Fahrtkosten nicht vom Schulträger übernommen...

Wie siehts mit Wohnsitz-Anmeldung der Kinder bei Freunden im entsprechenden Einzugsbereich der Schule aus?

Denke das das nicht grad eine wirklich gute Idee wäre...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2007 13:13
(@suuupergrobi)
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Hi Jens,

leider ist es - jedenfalls hier in Niedersachsen - so, daß die Bindung an die jeweilige Grundschule nur über einen Ausnahmeantrag aufgehoben werden kann, der besondere Gründe voraussetzt. Hier müssen die Schulleiter beider Schulen zustimmen. Die Fahrtkosten werden nach Entscheidung durch das Oberschulamt ggf. übernommen.

Insofern hast Du mit den freien Kapazitäten zwar recht, denn dann wird der übernehmende Schulleiter kaum was dagegen haben, allerding ist der abgebende Direx - ganz besonders in diesem Fall - gar nicht erfreut darüber, daß ihm die Schäflein weglaufen. Zumal es sich hier um VIER Schäflein handelt.

"Wie siehts mit Wohnsitz-Anmeldung der Kinder bei Freunden im entsprechenden Einzugsbereich der Schule aus?"

Denke das das nicht grad eine wirklich gute Idee wäre...

Ist aber wohl eine nicht ungängige Praxis. Die Frage ist doch - wo liegt der Haken?

Suuupergrobi 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2007 13:48
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Dies war bisher hier in NRW auhc bis ca. vor 2 Jahren die gängige Vorgehensweise..aber wie gesagt ansich ist hier es jetzt anders, soweit ich weiß, bei weiterführenden Schulen ist das ja sowieso eine andere Sache...

Gründe ansich dürften doch aber bei dir vorliegen, wie du es schon beschrieben hast..

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  Ist aber wohl eine nicht ungängige Praxis. Die Frage ist doch - wo liegt der Haken?

Mir fielen da erstmal auf die schnelle drei Dinge ein..:
- Kindergeld
- Lohnsteuerkarte
- und eben das die Kids demnach nicht mit Wohsitz nicht bei DIR leben..

längerfristig fällt mir da noch mehr ein, z.B. Wohngeld könnte nicht beantragt werden wenn hier ansich Anspruch drauf bestünde, weil die Kids ja woanders genmeldet sind, die Post der Schule ginge an diese Anschrift , wenn z.B. Anspruch auf UVG bestünde, wäre eine Betragung nicht möglich, usw.

Mal ganz davon abgesehen was die Meldebehörde dazu sagt..

Ist es in außerdem in Nds nicht derzeit noch immer so, das z.B. eine Mietbestätigung, etc vorgelgt werden muß bei Anmeldung?
Meinst nicht das das Einwohnermeldeamt da etwas stuzig wird, wenn du als Vater der da u da lebt, die Kids aber da u da anmeldest? U jemand anderes wie eben Freunde, können das Kind nicht dort anmelden...
Also sehr legal klingt es so oder so ja nun nicht u ist es ja auch ansich nicht..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2007 15:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was auchgeht, wenn z.B. das Kind nach der Schule von einerTagesmutter im Bezirk der Wunschschule betreut wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2007 15:31
(@suuupergrobi)
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Mmhm, ja das mit der Tagesmutter ist eine Idee, die es auszuloten gilt.

Danke Tina

Jens, Du hast sicherlich recht, die Melde-Idee ist nicht ohne. Ich habe bisher auch nur gehört, daß es praktiziert wird, aber nicht en detail.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2007 16:21
(@sweety)
Rege dabei Registriert

Laso hier in Berlin ging es auch problemlos, unsere Tochter geht auf eine andere Grundschule, als die die ihr normalerweise Strassenmäßig zugeordnet ist. Hab mir die eigentliche Schule angeschaut, und gesagt, auf keinen Fall, zum Direx der anderen Schule, dem meine Gründe vorgetragen, und schwupps wurd sie aufgenommen.

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2007 19:13
 Uli
(@Uli)

Hier in NRW sind die Grundschulbezirke weitgehend aufgehoben. D.h. man hat - freie Kapazitäten vorausgesetzt - relativ freie Hand bei der Wahl der Schule!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2007 21:27
(@suuupergrobi)
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Ja, das mit NRW habe ich auch gelesen, generell soll ja die Entwicklung der freien Grundschulwahl bundesweit nicht mehr aufzuhalten sein. Könnte ich persönlich nur begrüßen.

Allerdings sehe ich schon das Problem der Selektionierung, sofern nicht mit Qualitätsbewußtsein vom Staat gegengesteuert wird. Die bildungsbewußten Eltern geben ihr Kind auf die "gute" Schule - der Rest bleibt dann gewissermaßen unter sich. Das kann und darf es natürlich auch nicht sein.
Auch private Schulen verzeichnen deutliche steigende Schülerzahlen.

Suuupergrobi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2007 21:38
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

meine erfahrung (niedersachsen, alles in einer gemeinde):

1. wie erwähnt, sind hier die grundschulbezirke (und in unserem, allerdings sehr speziellen, fall sogar die gymnasiumsbezirke! jawohl!!) strikt bindend.

2. auch bei uns gibt es eine 'schülerwanderung' aufgrund der unterschiedl. schulqualitäten (deswegen wollte ich ja auch junior in die andere GS schicken). da die abgebende schule ein vetorecht hat, das sie (aus ihrer sicht verständlich :rofl2:) regelmässig nutzt, geht das NUR und ausschliesslich über die anmeldung des kindes im anderen schulbezirk mit zweitwohnsitz (KG und andere adresse des vaters sind somit kein problem! allerdings weiss ich von einem fall, dass am zweitwohnsitz nach der unterbringung des kindes gefragt wurde; waren zum glück die grosseltern, die schon immer ein kinder- (hier: enkel-) zimmer hatten und vorweisen konnten, da beide eltern schicht arbeiten).

3. die (kostenlose) beförderung vom erstwohnsitz zur 'zweitwohnsitz-schule' wurde in allen mir bekannten fällen abgelehnt, eine fahrkarte gips nur für den weg vom erstwohnsitz zur 'stammschule' oder vom zweitwohnsitz zur anderen GS. leider scheiterte letztendlich genau daran die ummeldung meines junior: eine regelmässige beförderung mittags nach hause konnte ich nicht sicherstellen  :exclam:, da keine direkte busverbindung existiert (nachteil des ansonsten sehr angenehmen landlebens).

gruss
ulli

p.s.: die auf diese weise herbeigeführte  'freie' wahl der grundschule hat hier dazu geführt, dass die eine GS (zweizügig, ca. 45 neuanmeldungen) aus allen nähten platzt und der anderen (auch zweizügig, nur 17 (!!!) neuanmeldungen dieses jahr) z.zt. für knapp 2 mio eine komplett-renovierung hingeklotzt wird. das kommt davon, wenn der eine schulleiter sich politisch strikt neutral verhät und der andere der selben partei wie der bürgermeister angehört  :knockout:

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2007 00:30