Zum Wohle des Kinde...
 
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Zum Wohle des Kindes ?

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(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, bin 38 Jahre jung, m, lebe in München und suche auf diesem Weg Leute, die mir in einem schweren Lebensabschnitt zur Seite stehen können: lebe seit Februar 2007 in Trennung, meine (Noch-)Ehefrau verweigert mir wo es nur geht den Umgang zu unserer gemeinsamen 1,6Jahre alten Tochter. Seit einem Jahr versucht KM stets den Umgang zu vereiteln; Begründungen ihrerseits fadenscheinig, 2007 habe ich kein Ostern, Pfingsten, Weihnachten oder 1.Geburtstag mit der Kleinen feiern dürfen. 2008 scheint sich das Ganze zu wiederholen, kommende Ostern hat sich KM auch verweigert.Bin in Privatinsolvenz gerutscht, und komme überhaupt nicht klar mit der Trennung, vor allem zu meiner lieben kleinen Tochter. Die KM hat sich nach gut 5 Monaten - oder vielleicht schon während unserer kurzen Ehe - einen alten / neuen Lebenspartner gesucht. Für die Kindsmutter steht nur das Geld und ihr eigenes Wohl im Vordergrund, sie verarscht Jugendamt, Richterin und Anwältin und bestimmt auch ihre eigenen Leute. Ausserdem ist der ihr neuer "Alter" jetzt der Papa Nr 1, ich Papa 2. Sch...Gefühl, und überhaupt nicht cool.
Erziehungsberatungsstellen haben wir schon in mehreren Versuchen angesteuert, aber die KM will einfach nicht zum Wohl des Kindes Kompromisse eingehen. Aktuellster Stand: der Fall ist an OLG unterwegs, da die KM gegen letzten Beschluss des 15.02.2008 Widerspruch eingelegt hat, bei dem es um die Möglichkeit der Kleinen ging, bei mir Erzeuger auch mal zu übernachten. Die zuständige Sachbearbeiterin des hiesigen Jugendamts ist erst mal 1,5 Wochen in Urlaub, die Erziehungsberatung ist gescheitert, meiner Anwältin sind die Hände gebunden. Das Kind hat das Recht auf Umgang zum Vater, der wiederum hat die Pflicht, den Umgang zu gewähren - und trotzdem reagiert Justitia langsamst. Auch im vorliegenden Fall blockiert die KM durch ihre Unfähigkeit zur Kooperation den Umgang; drei Amtsgerichts-Beschlüsse haben die KM nicht zur Einsicht gebracht ! Es ist eine himmelschreiende Sauerei !!! Letztes Jahr habe ich einen festen Job verloren, weil der AG das Hin-und Her im Umgang nicht mehr tolerieren wollte.

Es scheint, daß enttäuschte Ehefrauen/-männer (wohl mehr Frauen) alles machen können, um dem Kind sein Recht auf Umgang zu verweigern; dazu kommen ineffektive Betreuung durch Erziehungsberatung, Jugendamt. Und Gerichte lassen sich anscheinend gerne blenden von der an- geblichen Notlage der Kindsmutter.

Deutschland-Kinderland ????

Wenn ich ein Krimineller, ein Schläger, Alkoholiker oder Sexualstraftäter wäre, hätte ich noch Verständnis - aber als "Otto-Normalo" mit vernünftigem Hintergrund kann ich nicht verstehen, daß sich eine KM einfach weigern kann, den regelmässigen Umgang zum Kind zu gewähren, und das Ganze ohne Begründung.

Zwangsgeld androhen geht auch nicht, da die KM angeblich kaum etwas verdient; dafür darf sie die Psyche des Kindes ungestraft ruinieren.

Zu mir: habe alle zuständigen Behörden genervt, darunter sogar die zuständige Richterin, bin privatinsolvent geworden, diverse gut bezahlte Jobs verloren, kann einfach nicht den Unterhalt fürs Kind zahlen, auch wenn ich das seit 2007 will (habe 2 Jobs, was trotzdem nicht reicht), schlafe immer schlechter und stehe kurz vor dem Exodus. Am allermeisten nervt mich, daß Gericht, Jugendamt, Anwalt solchen Kindsmüttern nicht schneller das Handwerk legen, wenn klar auf der Hand liegt, daß die KM nicht zur Zusammenarbeit bereit ist; es geht nicht um Bedürfnisse der Erwachsenen oder Geld, sondern um ein kleines Wesen, das einst aus Liebe gezeugt wurde, und das nun als Spielball verwendet wird, um dem Erzeuger eins reinzuwürgen. Ich lege darauf Wert, daß die Tochter alle wichtigen Feste im Jahr hälftig mit mir verbringen kann und daß sie ein mal im Monat bei mir übernachten kann (das hat die Richterin eigentlich auch so beschlossen!) und die normale Um- gangsregelung weiter in Kraft bleibt. Zumal die KM wohl ein Gutachten anstrebt, in ihre Heimat zurück will und weiss Gott, was noch alles, habe ich grosse Sorge, daß die Tochter so von mir entfremdet werden soll.

Bitte nehmt Kontakt auf, und gebt mir kleine Zeichen, wie ich weiterleben soll; mir fehlt meine Tochter abartig sehr; ich freue mich auf Meldungen von Männlein und Weiblein, die betroffen sind/ waren....und die mir durch diese echt sch..Zeit helfen könnten. Mir ist bewusst, daß es noch Schlimmeres gibt; aber ist es nicht das Schlimmste überhaupt, wenn ein Kind von der KM vom Erzeuger weg- gezerrt wird, ohne,daß es einen wirklich furchtbaren Grund gibt ??

Es geht hier um ein KINDERLEBEN, und nicht um eine WARE !!!!!!!

INFO: **tsts - ID 28** = Erzeuger


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2008 13:13
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo aramas,

Du hast eine PN.

LG
Smilla


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2008 13:40
(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forumsgemeinde !

Meine Tochter -sofern meine- ist 1,6 Jahre alt, lebt zu 99,5% bei KM; seit 1 Jahr wird von ihr Umgangs- vereitelung betrieben, die schlimmer -in meinem Fall-nicht sein kann. Febr.2007-Mai 2007: KM mit Tochter untergetaucht, keine Behörde wusste, wo Frau+Kind sind; letztes Jahr 2 AG-Beshlüsse regeln den Umgang: KM macht trotzdem, was sie will, 15.02.08: richterlicher Beschluss ergeht, daß Tochter auch bei mir übernachten dürfe, auch das JA befürwortet; mindestens 3 eingeschaltete Erziehungsberatungs- stellen bringen nix, weil KM nicht mitarbeiten will. Seit ca 6 Monaten wird mir die Kleine mit Grippe 1x/Woche am Samstag oder Sonntag übergeben, es häufen sich die Termine, wo die Kleine klein & gross in die Windel vor der Übergabe gemacht hat. Seit 2 Umgangsterminen hat die Kleine an der Stirn einmal links, dann rechts einen blauen Fleck, und gestern am li.Oberschenkel einen 2x2 cm grossen Bluterguss, L... sagt "Aua" beim Drauffassen. Aus sicherer Quelle weiss ich, daß die Wohnung, in der Tochter lebt, schlecht funktionierende Heizung hat, Holzrahmenfenster und Zugluft vorherrscht. Ausserdem bekam Tochter gestern bei Rückgabe um 17h von KM erst mal ein Schokoriegel, weil KM gleich wieder wegwollte; letzter Umgangstermin morgens 8h: KM übergibt mir Tochter mit Husten, verschleimt und kaum Stimme, aber einem Schokokeks in der Hand. Ausserdem sind die Kleider der Kleinen immer öfter verdreckt, was nachweislich nicht von mir ist, da ich eigenen Kleiderstand für die Kleine habe. Aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes der Kleinen, aber auch wegen des Verhaltens der KM mir gegenüber erwäge ich zum Einen eine Umgangsklage bald einzureichen, zum Zweiten strebe ich seit heute ein Erz.päd. Gutachten an.

Es kann doch nicht sein,daß alles ruht, bloss weil KM Widerspruch zum AG-Beschluss des 15.02.08 einlegt, wonach ich die Kleine auch zur ÜN haben dürfe, der Fall derzeit vom AG zum OLG wandert und dann möglicherweise zurück !!! Und die KM lacht sich ins Fäustchen, fährt zu Ostern einfach weg, obwohl ich am kommenden Sonntag Umgangspflicht hätte. Das Faschingswochenende war auch der Brüller: hätte ich nicht zufälligerweise Freitag vor Fasching die Tagesmutter angerufen, weil ich wissen wollte, wie es L geht, hätte ich nie erfahren, daß KM+L+neuer "alter" Lebensgefährte bereits auf dem Weg ins Wochenende sind. Umgang war da ohne Angabe von Gründen entfallen !

Seit einem Jahr mache ich diesen paradoxen Dreck der KM mit, mal so, dann wieder anders herum; und Gericht, Anwälte und JA lassen sich so herrlich verkackeiern von der KM.....man meint, daß gerade die bei Ihrer ach so langen Berufserfahrung Ahnung hätten.....

Kurzum: wie komme ich an ein solches Gutacheten, zumal die Tendenz der KM so ist, daß sie ein Gutachen auch bei mir machen will ?

***edit: Keine Realnamen im Forum! (Forenregel Nr. 2)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2008 15:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin aramas,

zunächst mal: Es bringt nichts, für die in etwa gleiche Geschichte zwei unterschiedliche Threads aufzumachen - wo soll man da antworten? Ich habe Deine beiden Postings daher zusammengeführt.

Zum anderen: Du zweifelst zum einen an, dass es sich überhaupt um Deine Tochter handelt (Zitat: "Meine Tochter -sofern meine- ist 1,6 Jahre alt..."); redest zum anderen aber schon vom Gang vors OLG. Rein rechtlich geht es zwar um Deine Tochter (da Ihr zum Zeitpunkt ihrer Geburt verheiratet wart), aber gleichzeitig scheint dieser Zweifel unentwegt an Dir zu nagen. Warum klärst Du nicht erst einmal diese ganz grundsätzliche Frage per Vaterschaftstest, wenn es denn tatsächlich eine ist und nicht nur der Versuch, Deine Ex zu diskreditieren?

Dein Vorgehen scheint insgesamt sehr unstrukturiert und sprunghaft; auch die Trennung zwischen Deiner (gewesenen) Ehe und Deiner Vaterrolle scheint Dir nicht zu gelingen. Einen zwingenden Zusammenhang zwischen einer Trennung und dem Verlust gleich mehrerer gut bezahlter Jobs sowie dem anschliessenden Gang in die Privat-Inso gibt es ebenfalls nicht; da muss man schon aktiv daran mitwirken, bis es soweit kommt.

Fragen über Fragen...

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2008 15:50
(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, wie wäre es,wenn man(n) mal meine Geschichte GANZ liest ??? Ausserdem ist da wohl eine "Struktur" in dem Ganzen, die aber Aussenstehende nicht sofort erkennen können ! Meine "Ex" diskreditieren will ich gar nicht, sondern schildere einfach meine Gedanken, Gefühlswelten.... Also sollen sich auch nur Forumsmitglieder äußern, die wissen, wovon ich rede...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2008 17:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ aramas,

in Internet-Foren KANN jeder nur nach dem beurteilt werden, was er erzählt. Ein "wenn Ihr wüsstet..." ist daher nicht zielführend.

vatersein.de ist bekannt dafür, dass es hier fundierte Antworten gibt - aber keine Wunschantworten. Wenn Du hier also atemlos bereits vom OLG erzählst, aber gleichzeitig in Frage stellst, ob Du überhaupt der Vater des Kindes bist, für das Du diesen Aufwand treibst, löst das kein Mitleid aus, sondern die Frage, ob hier nicht siebte Schritte vor dem allerersten gemacht werden sollen. Das meine ich mit unstrukturiert. Dasselbe gilt für den von Dir beschriebenen Zusammenhang zwischen Trennung und Privat-Insolvenz: Letztere kann man zwar herbeiführen; sie ist aber keine zwingende Folge einer Trennung.

Just my 2 cents
Martin
(der Deine Geschichte durchaus "ganz" gelesen hat, was bei 2 Postings ja auch nicht sonderlich schwer ist)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2008 17:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Also sollen sich auch nur Forumsmitglieder äußern, die wissen, wovon ich rede...

Ich kenn ja nun hundertere Stories. Die meisten sind um einige Zacken schärfer als deine - was nicht abwertend gemeint ist. Mit fällt es jedoch schwer, zu erkennen, welche Unterstützung en detail du benötigst.

erwäge ich zum Einen eine Umgangsklage bald einzureichen,

Das ist der falsche Weg. Du hast bereits zwei Titel den Umgang betreffend in der Hand. Worin soll der dritte Titel besser sein? Ausschließlich der richtige Weg ist ein Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln nach § 33 FGG.

zum Zweiten strebe ich seit heute ein Erz.päd. Gutachten an.

Ist den Umgang betreffend völlig unnötig. Ansonsten siehe meine obigen Ausführungen.

Es kann doch nicht sein,daß alles ruht, bloss weil KM Widerspruch zum AG-Beschluss des 15.02.08 einlegt,

Doch. Denn das Urteil/der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Seit einem Jahr mache ich diesen paradoxen Dreck der KM mit, mal so, dann wieder anders herum; und Gericht, Anwälte und JA lassen sich so herrlich verkackeiern von der KM.....man meint, daß gerade die bei Ihrer ach so langen Berufserfahrung Ahnung hätten.....

Ein Jahr erst?

wie komme ich an ein solches Gutacheten,

Durch deinen RA beantragen oder selbst Antrag bei Gericht stellen. Finde ich für eine Umgangsregelung allerdings völlig überzogen.

zumal die Tendenz der KM so ist, daß sie ein Gutachen auch bei mir machen will ?

Und warum willst du dann auch einen Antrag stellen?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2008 18:39
(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

die als Vater diesen Vorwurf von der KM vor den Bug geschossen bekommen haben: 15.02.2008 legt meine Noch-Ehefrau Widerspruch gegen den Amtsgerichtsbeschluss des AG München ein mit der Begründung, daß die von mir betreute Tochter (1,7 Jahre alt) "Rötungen im Genitalbereich" aufweise, was "zumindest" darauf hinweise, daß dies "nicht nur an nassen Windeln" liegen könne. Angeblich wurde ein Attest einer Kinderärztin seitens der KM zu Anfang März bereits beauftragt. Nicht nur, daß meine Anwältin seit 5 Wochen auf diesen Vorwurf gar nicht reagiert hat, sondern ich muss am kommenden Dienstag mir Fragen des Jugendamtes gefallen lassen, was meine eigene Vergangenheit anlangt. Man bedenke: am 15.02. hatte das AG zum wiederholten Male, Arm in Arm mit dem hiesigen JA (!) einhellig beschlossen, daß meine Kleine bei mir übernachten darf, daß keinerlei Gründe vorliegen, daß mein Sonnenschein nicht über Nacht bleiben darf.  Und wenn ich jetzt noch daran denke, daß ich von Anfang an nie darauf pochte, daß die Kleine bei mir übernachtet...Ich bin am Boden zerstört: nach einem Jahr der Umgangsvereitelung durch die KM, nach verbalen Beleidigungen durch die KM, und keinerlei Begründungen für all die irrationalen Handlungen seitens der KM, nach dem Verlust mehrerer Jobs und meiner bestehenden Privatinsolvenz weiss ich bald nicht mehr weiter... Wer kann helfen ????? ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2008 20:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo aramas,

bitte nehm das Foto deiner Tochter raus. Ohne Zustimmung der KM handelst du dirdamit nur Ärger ein.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2008 20:40
(@PhoeniX)

Moin

Prinzipiell würde ich jetzt Strafanzeige gegen die KM wegen falscher Verdächtigung stellen. Dann muß die Staatsanwaltschaft ermitteln und deine Ex kommt nicht ungeschoren davon. Hier hast du den Trumpf auf der Hand, das die KM dieses erst äußerte, als sie 2 mal vor dem AG gegen dich unterlegen war. Richter und Staatsanwälte sind (oft) auch nicht doof.

Wegen der Berufungsbeschwerde (?) würde ich erst noch mal abwarten, wie ernst die das nehmen, bevor etwas unternommen werden sollte.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2008 23:37




(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo---danke für Tipp.....aber hier meine Geschichte dazu....auch was fürs TV:

Sehr geehrter Herr RA ...,

ich benötige dringend Ihre Hilfe: seit 02/07 in Trennung lebend, habe ich nun über ein Jahr nur Ärger mit der KM der Tochter ***, die inzwischen 1,7 Jahre alt ist und von der KM als "Spielball" ihrer eigenen Interessen verwendet wird und auch schon die typischen Anzeichen der Entfremdung zeigt.

Zwischen 02/07 - 05/07 war die KM unauffindbar irgendwo in Deutschland, hatte die Tochter dem Umgang zu mir entzogen; durch Zufall wurde die KM gefunden, inzwischen gibt es AG-Beschlüsse des 24.07.2007, 06.11.07, 15.02.2008, aus denen zu erkennen ist, daß ich als "**tsts - ID 28**", "Vater" die Pflicht habe, Umgang zu gewähren; selbst das Jugendamt hier in München befürwortet den Umgang inklusive Übernachtung bei mir. Allein die KM weiss -in Zusammenarbeit mit Ihrer Anwältin- den Umgang mit der Tochter zu vereiteln, wann immer es die Möglichkeit gibt. Zwangsgeld zu verhängen macht keinen Sinn, da die KM angeblich zu wenig verdient; 2007 habe ich keine offiziellen Festlichkeiten (OStern,Pfingsten, 1.Geburtstag oder Weihnachten) feiern können. Da ich selbst in die Privatinsolvenz durch die Trennung gerutscht bin, musste ich Prozesskostenbeihilfe beantragen, durch deren Bewilligung ich zumindest eine Anwältin habe, die aber meiner Meinung nach einen großen Fehler gemacht hat: am 04.03. bereits hatte sie eine Kopie des Widerspruches des AG-Beschlusses vom 15.02.2008 vorliegen und hat bis heute mit mir nicht über den Tatbestand des möglichen  **tsts - ID 10**. Missbrauches  mit mir gesprochen. Ostern, 1 Woche Urlaub und andere Gründe waren Hürden seitens der Anwältin, die sie wohl hinderten, schneller zu reagieren.

Der beigefügte Schriftverkehr ist ein kleiner Ausschnitt einer Odysee eines engagierten Vaters, wie ich es bin; das Einzige, was ich noch nicht realisieren konnte, ist einen Vaterschaftstest zu machen und regelmässig Unterhalt an die Tochter zu zahlen. Letzteres war von Anfang meine Absicht, aber meine Einkünfte sind immer noch nicht stabil.

Erziehungsberatung ist zwischenzeitlich gescheitert (letzter Termin bei der  4.Erziehungsberatungsstelle war am 13.03.008), was zuletzt an der Nicht-Kommunikationsbereitschaft der KM liegt.

Von Umgangsvereitelung bis hin zu Verbalattacken der KM mir gegenüber vor dem Kind habe ich alles über mich ergehen lassen müssen; ausserdem zweifle ich von Anfang an an der Erziehungsfähigkeit der KM, wie das Anwaltsschreiben der RAin der Gegenseite des 08.02.08 und dessen Berichti- gung am 11.02.08 zeigt. Die KM führt alle an der Nase herum: Anwältin, Erziehungsberatung, Gericht - und alle schauen gelassen zu, wie die KM mir das Kind immer mehr entziehen will, über den Vorwurf des  **tsts - ID 10**.Missbrauches bis hin zum Wegzug nach Thüringen, wo die KM herkommt.

Bitte versuchen Sie mir zu helfen; am Vowurf des sexuellen Mißbrauchs der Tochter ist nichts dran, genauso wie an der frei erfundenen Geschichte, daß der Übergriff auf meine Tochter mit einem angeblichen persönlichen Erlebnis in meiner eigenen Geschichte zusammenhängt.

Am kommenden Dienstag habe ich ein Lokaltermin beim Jugendamt der Landeshauptstadt, vertreten durch Frau M., die den Fall D. "verwaltet" und gegen die ich mäglicherweise auch Strafanzeige erstatten werde, da ich vermute, daß diese zuständige Sachbearbeiterin eine Aussage von mir in einem früheren Vorort-Gespräch meiner Noch-Ehefrau zugespielt hat, und dies entgegen ihrer Schweigepflicht. Darin hatte ich erwähnt, daß meine Frau möglichweise sogar noch den Vorwurf des  **tsts - ID 10**.Missbrauchs gegen mich erheben könnte, bloss damit sie das alleinige Sorgerecht erhält. Wir haben derzeit noch das gemeinsame Sorgerecht; dass sie das alleinige Sorgerecht anzustreben gedenkt, ist vom Leiter der Erziehungsberatungs-Sitzungen, Herr K., München (Einheit der Landeshauptstadt München) bezeugbar.

Anzeichen von Kindesvernachlässigung seitens der KM, eingeschränkte Erziehungsfähigkeit seitens der KM, Umgangsvereitelung seitens der KM, fragwürdige Familien- & Beziehungskonstellation auf Seiten der KM (Vater Alkoholiker, neuer Lebensgefährte aus der Drogenszene), Nicht-Kooperation mit mir als Vater, "Verladen" und "Ignorieren" aller offiziellen Stellen, gemischt mit der Unfähigkeit, zu erkennen, daß die Tochter im Vordergrund zu stehen hat und nicht ihr eigenes Wohl, und auch die Erkenntnis, daß ich mir relativ schnell anwaltliche Hilfe genommen habe, um dem Kind sein Recht auf Umgang zu beschaffen, sowie die absolute Fehleinschätzung der Situation und ihrer Peron haben meine Noch-Ehefrau dazu bewegt, mir als letzten Sargnagel den Vorwurf des  **tsts - ID 10**.Missbrauchs zu verpassen.

Ich habe über meine Noch-Anwältin mit heutigem Datum eine Verlegung des OLG-Termines angeregt, so daß mehr Zeit zur Vorbereitung der OLG-Verhandlung bleibt; Email an meine Noch-Anwältin ging vor ca. 1 Stunde  an sie ab.

Insgesamt gesehen ist einfach ein Vertrauensbruch zwischen mir als Mandant zu meiner Anwältin entstanden; ausserdem habe ich den Verdacht, daß der Fall zu grosse Dimensionen für die RAin angenommen hat. Wie sonst kann es sein, daß meine Anwältin überhaupt nicht auf die Widersprüchsgründe der Gegenseite reagiert hat ???

Ich werde Sie am Montag anrufen.    MfG   

Interessant oder ???????????????????????

_____________________________________________
* Realnamen entfernt. *


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2008 00:28
(@PhoeniX)

Moin

Bist du Wahnsinnig? Wenn du jetzt noch mit dem Zeug ins TV gehst, bist du vollends im Eimer. Dann siehst du deine Tochter vielleicht in 18 Jahren wieder.  😡

Laß so einen Blödsinn!!

Gruß

Martin

Und nimm das Foto deines Kindes heraus. Schon mal von Mathieu Carrière gehört??


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 00:29
(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

Prinzipiell würde ich jetzt Strafanzeige gegen die KM wegen falscher Verdächtigung stellen. Dann muß die Staatsanwaltschaft ermitteln und deine Ex kommt nicht ungeschoren davon. Hier hast du den Trumpf auf der Hand, das die KM dieses erst äußerte, als sie 2 mal vor dem AG gegen dich unterlegen war. Richter und Staatsanwälte sind (oft) auch nicht doof.

Hallo PhoeniX,

wo stelle ich Anzeige ? Direkt bei Staatsanwaltschaft ?? Bitte gib mir vor Montag Bescheid, da ich Montag Anwältin von mir anrufen muss...Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2008 00:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe deine Texte in dieses Topic geschoben. Es macht wirklich Null Komma Null Null Sinn, in sachfremden Topics zu schreiben. Achte bitte künftig selbst auf entsprechende Einsortierung!

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 00:43
(@PhoeniX)

Moin

Die Strafanzeige kannst du direkt bei der Polizeidienststelle stellen. Die müssen diese Anzeige aufnehmen und weiterleiten.
Also bestehe darauf.

Und laß die Finger vom TV. Wie es dir geht interressiert im Familienrecht niemanden. Nur mit dem TV Auftritt gibst du deine Tochter der Öffentlichkeit preis und das ist entgegen dem Kindeswohl.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 01:06
(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

An DeepThought:

warum kann ich nicht ein neues eigenständiges Thema "Sexueller Missbrauch" eröffnen ??? So verschwinden doch die wichtigsten Beiträge im Nirwana !!!!

An PhoeniX:  Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren

Ich kämpfe für mein Kind !!!!!!!!!! Und möglicherweise stellvertretend für alle Kinder von betroffenen Vätern/Mütter ! Ich muss ja nicht gleich in alle Welt posaunen, wie mein Kind oder die KM heisst  :redhead:  aber betroffene Männer sollten sich nicht in Forumsbeiträgen verstecken mit ihrer Thematik und sich gleichzeitig beklagen, wie schwer sie es haben...Man(n) unterschätze die Medien nicht, die auch mal in der Politik was bewegen könnten...zuviele Jahre haben betroffene Männer stillgehalten....und sich mehr in verschiedensten Väter-Initiativen vergraben...ES GEHT UM KINDER, nicht um Waren, die man kauft und dann nach Gebrauch wegschmeisst !! Es muss mal aufhören, daß Mütter alles -und ich meine ALLES !- tun können, um dem Kind einen gesunden Umgang zum Erzeuger / Vater zu verwehren !! Wie weit unten sollen wir Väter denn noch landen ??? Wer soll denn noch alles auf uns herumtreten, bis wir aufstehen ?? Herrgott, es geht hier um KINDER !!!!!!!!!!! 😡


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2008 01:33
(@PhoeniX)

Moin aramas

Du liegst so was von daneben:

Du bist bekannt. Mittags um 12 gucken viele Leute Talk-Shows, obwohl sie immer beteuern es nicht zu tun. Aber auf einmal hatten alle komischerweise zu diesem Zeitpunkt zufällig Zeit.....

Dadurch geht das Gerede in dem sozialen Umfeld des Kindes los. Oder die KM wird das so behaupten. Und jeder Richter wird dir dieses negativ ankreiden.

Wieso glaubst du wohl, gehen die Väter die Ahnung haben nicht an die Öffentlichkeit? Glaubst du Deep würde seine Storry nach den 12 Uhr Nachrichten bringen? Nein, höchstens stellt er dieses Forum vor.

Wieso glaubst du haben die Vorstandsmitglieder des VAFK, die ja bezüglich des jüngsten BGH-Urteils in den Medien waren, nicht noch ein paar Deteils losgelassen?

Willst du dein Kind für dein Rechtsbewußtsein opfern?

Sorry. Ohne mich.

Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren

Jep. Dreh mir aber nicht meine Signatur im Munde um. Es ist ein Unterschied, ob man versucht mit einer Atomrakete eine Maus zu treffen, oder ob man Mausefallen aufstellt.
Kämpfen heißt gezielt zuschlagen und nicht in wilde, blinde Raserei zu verfallen. Hierbei wären die Opfer zu hoch.

Übrigens: Was glaubst du wie lange man sich an deinen TV-Beitrag erinnern wird?

aber betroffene Männer sollten sich nicht in Forumsbeiträgen verstecken mit ihrer Thematik und sich gleichzeitig beklagen, wie schwer sie es haben...

*räusper* Es gibt andere und bessere Möglichkeiten. Außerdem setze ich für meine Persohn nicht die psychische Gesundheit meines Kindes und meinen AE-Status aufs Spiel. Wir spielen hier nicht Flower-Power.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 02:02
(@aramas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nachdem die Kindsmutter angeblich ein Attest einer Kinderärztin hat, aus dem hervorgehen soll, daß ein "sex.Missbrauch" der Tochter wahrscheinlich ist, möchte ich gerne ein Gegen-Attest erstellen lassen, aus dem das Gegenteil hervorgeht.

Hat jemand einen Tipp, wo ich so was machen lassen kann bzw. wie gehe ich so was geschickt an beim Arzt ?

Erschwerend ist, daß ich die Tochter z.B. morgen ganztägig, dann wieder nächsten Samstag im Umgang habe.

Wer hat ne Idee ?? Ünrigens PhoeniX: Dein Tipp, von wegen ich soll Strafanzeige stellen, ist dermassen daneben gewesen, totaler Quatsch, war gerade bei der Polizei..

Man merkt, daß manche hier im Forum keine Ahnung haben, weil möglicherweise nicht direkt betroffen vom Thema... 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2008 15:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast Dich abwimmeln lassen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Du hast das Recht, diese Strafanzeige aufzugeben, wenn Dich jemand falsch einer Straftat bezichtigt.

Man merkt, daß manche hier im Forum keine Ahnung haben, weil möglicherweise nicht direkt betroffen vom Thema... 🙂

Für einen Neuling reißt Du die Klappe verdammt weit auf.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 16:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo aramas,

Man merkt, daß manche hier im Forum keine Ahnung haben, weil möglicherweise nicht direkt betroffen vom Thema...

Auch wenn du es nicht glaubst sind hier eingie von dieser Thematik betroffene Väter. Du kannst von irhen Erfahrungen partizipieren oder es lassen.

Wer hat ne Idee ?? Ünrigens PhoeniX: Dein Tipp, von wegen ich soll Strafanzeige stellen, ist dermassen daneben gewesen, totaler Quatsch, war gerade bei der Polizei..

Warum war sie denn daneben?

Hat jemand einen Tipp, wo ich so was machen lassen kann bzw. wie gehe ich so was geschickt an beim Arzt ?

Ehrlich gesagt gar nicht. Hast du das Attest bereits von der KM vorliegen? So ein Vorwurf wird mit einem Gutachten aus der Welt geschafft, nicht dadurch das x Ärzte den Intimbereich eines Kidens unter die Lupe nehmen. Oder willst du allen Ernstes das eurem Kind antun?

Erschwerend ist, daß ich die Tochter z.B. morgen ganztägig, dann wieder nächsten Samstag im Umgang habe.

Warum erschwerend? Die KM muß sich dann wohl die Frage gefallen lassen, warum sie dem KV, dem sie Mißbrauch unterstellt trotzdem das Kind anvertraut.

Und als abschließendes Wort: Es wird hier niemand gezwungen umd Rat zu fragen, du kannst gerne auch in anderes Foren um Rat fragen. Ob du da andere hilfreichere Ratschläge bekommst wirst du dann sicher sehen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2008 16:03




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