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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt hatte ich richtig Beklemmungen beim Lesen, Mannomann!

LP, ich denke, Du hast alles richtig gemacht. Du hattest die Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung, sie hat versucht Dich zu übertölpeln und Du hast das nicht mit Dir machen lassen. Das Gericht hat - denke ich - auch die Schnauze gestrichen voll.

Für meine Begriffe wird kein Mensch das Kind in den nächsten vier (sechs?) Grundschuljahren aus der Schule zerren, nur damit KM "auch mal dran" ist. Und in vier (sechs) Jahren ist das Kind auch schon alt genug eine eigene Meinung zu haben und ich denke, die wird dann auch schon Gewicht haben. Außerdem lebt sie dann auch schon ewig kontinuierlich bei Dir.

Sollte sie in vier (sechs) Jahren das Bedürfnis äußern, in Mamas Stadt ins Gymnasium zu gehen, dann halte ich Dich für kindeswohlorientiert genug, sie ziehen zu lassen.

Ich sehe das als mehr als einen Etappensieg, ich denke, jetzt kommt Ruhe rein.

Alles Gute für die Lütte und ihren Schulanfang!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2014 13:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was hältst Du und Deine RA davon, weiterhin auf aussergerichtliche Einigung abzuzielen, aber das aus Deiner Sicht beste für das Kind dabei in den Vordergrund zu stellen? Die Bereitschaft zum ersten Teil dürfte vor Gericht überzeugend wirken. Und was das beste für das Kind ist, da habe ich Vertrauen zu Dir. Konkret meine ich damit, weiterhin an die KM Gesprächsbereitschaft zur aussergerichtlichen Einigung wieder und wieder zu signalisieren. Aber bitte alles schriftlich. Rede mal mit Deiner RA.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2014 18:59
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ihr Lieben,

Lütte geht jetzt schon 1 Jahr in die Schule hier an ihrem Geburtsort.
Ihr gefällt es sehr gut dort . Sie hat ihr Klassenziel bereits jetzt erreicht. Freunde hat sie auch nen ganzen Sack voll. Es läuft alles prima. 😉 Ich habe eine neue Lebensgefährtin mit Kind 4 Jahre und einen Job der mir sehr gut gefällt. Alles könnte so schön sein.

@Beppo - Außergerichtliche Einigung wird doch ständig abgelehnt und mir weiterhin versucht Findlinge in den Weg zu rollen gegen die ich mich permanent währen muss und Gegendarstellungen verfassen muss. Es nervt.
Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin ist durch das AGbewilligt worden. Die Gutachterin ist aus dem Rennen genommen wurden. Begründung sowie Beschluss sende ich euch gern zu.
(Da gab es übrigens einen sehr informativen Beitrag letztens im TV, dass viele Gerichte solche Gutachten einfach ohne nachhaken hinnehmen und genehmigen)
Zur Sache:

Letzter Beschluss vom AG - APR.2015

-ABR verbleibt weiterhin beim KV
-Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis in schulischen Belangen inklusive der Entscheidung über die Örtlichkeit der Einschulung…. etc.

KM hat Beschwerde eingereicht. Das war klar. Jetzt wird Puppi morgen nochmals vom JA und Verfahrenspflegerin angehört. Das arme Ding. Ich habe meine Bedenken angemeldet. Das interessiert nur niemanden. Diese ständigen Anhörungen machen das Kind doch kirre.

Was kann jetzt noch vom OLG in die Wege geleitet werden?

- Anhörung KM KV
- Weiteres Gutachten
- Ablehnung mit Bitte um Einlenkung der KM
- ?!?!?!

LG LP

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2015 22:42
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Linas Papa,

kann jetzt nicht Deinen ganzen Fall lesen, aber zu Deiner Frage:

Das OLG kann als erstes die Beschwerde der KM ablehnen (das war es dann!).
Es kann aber auch die Beschwerde zulassen. Damit ist dann ein neues Verfahren
eröffnet. Das Gericht ist relativ frei, was es tut.

Bei mir z.B. hat das OLG im Sorgerechtstreit meine Beschwerde zugelassen, hat dann aber
ohne weitere mündliche Verhandlung nur nach den Akten entschieden.

Ist also schwer vorauszusagen.

Jetzt wird Puppi morgen nochmals vom JA und Verfahrenspflegerin angehört. Das arme Ding. Ich habe meine Bedenken angemeldet. Das interessiert nur niemanden. Diese ständigen Anhörungen machen das Kind doch kirre.

Wenn bereits ein AG-Beschluss vorliegt und noch keine Anordnung vom OLG gekommen ist, wieso lässt Du die Anhörung zu?  Sag einfach nein und fertig. Ich steck zwar nicht in Deinem Fall, aber wenn ein Beschluss besteht und noch keine Anordnung der Beschwerdeinstanz vorliegt, wer initiiert hier Anhörungen? Der Job der VB ist übrigens auch mit Beschluss des AG erledigt.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 12:51
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Mux,

die erste Beschwerde der KM zwecks Rückübertragung des ABR´s vom KV auf  KM, sowie den Lebensmittelpunkt auf die KM zu übertragen wurde damals 2012 vom OLG zurückgewiesen und dem Beschluss des AG´s stattgegeben.

Dies ist nun die zweite Beschwerde an das OLG von KM.
Und das OLG hat um eine Stellungnahme vom JA sowie VB (zzgl. des Rechtsbeistandes) gebeten.

Heute habe ich einen Termin gemeinsam mit KM beim JA und Puppi geht derweilen mit der VB "ein Bild malen".

LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2015 13:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo LinasPapa,

ich denke, dass die Sache be... ist.
Aber Du hast bisher sehr viel guten Willen gezeigt, dass hat sich gut ausgewirkt, schliesslich musste das Gericht erst im April entscheiden.
Damit hast Du auf der Habenseite durchaus viel: Dein guter Wille, die gute Entwicklung der Tochter und Deine Tochter geht bereits ein Jahr in die Schule.

Trotzdem wird die Sache so laufen wie Du es schon beschrieben hast. Hier halte ich es für wichtig, dass Du bei gutem Mute bleibst und die Sache weiterhin im Interesse Deiner Tochter regeln willst.
Eigentlich gibt es keinen Grund irgendetwas am ABR zu ändern. Leider sehen das die OLGs nicht sofort sondern arbeiten erst einmal das ganze Schema ab und leider gibt es dabei auch viele Unwägbarkeiten.

Viel Glück!
Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2015 14:26
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich denke, dass die Sache be... ist.

be... scheuert
be... schlossen
be... kloppt
be... merkenswert
be... neidenswert

be... was.... meinst du ist ?

Gutem Mute Bleibe ich und denke immer an Mäuschen.
LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2015 23:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Laut Wortfilter als auch Vermutung tippe ich auf beschis... .  😉
Ich denke mal, das AG hat seiner Meinung nach ganz im Sinne der letzten Entscheidung des OLG's und m.E. auch des Kindes und dessen Werdeganges beschlossen. Und wenn die Begründung des AG's halbwegs i.O. ist, dürfte da auch nicht viel passieren. Wieso das OLG noch weitere Info haben will? Vielleicht sind andere Richter als das letzte mal am werkeln, vielleicht wollen sie sich eine neue Übersicht verschaffen. Du solltest zumindest aufmerksam sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2015 01:14
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Oldie,

hab ein Schmunzeln im Gesicht bei deinem Beitrag 😉 ...und klar bleiben wir aufmerksam.

LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2015 11:19
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