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wir brauchen rat vom forum

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(@linaspapa)
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Nur so viel..

KM meinte es wäre jetzt bereits eine Vorschuluntersuchung im (inoffiziellen Kindergarten ) bei KM.

Ich bin daraufhin dort am Termin  hingefahren um mal anzuklopfen. Es stellte sich heraus, dass es nur eine freiwillige Kinderarztuntersuchung war und keine Vorschuluntersuchung.
Die eigentliche Vorschuluntersuchung findet hier in unserem nach wie vor bestehenden, regulären Kindergarten statt.

Jedoch war das Problem dort draußen, dass  herauskam, dass der Wohnsitz (aufgrund Vorlage Chipkarte) hier beim KV ist
und KM daraufhin wieder ein riesen Fass vor Gericht aufgemacht hatte.

Ich würde die Schuluntersuchung sowie Anmeldung an einer Grundschule verhindern wollen ?!?! So ein Blödsinn. Es muss doch alles seine Ordnung haben und auch versicherungstechnisch abgedeckt sein. Es geht hier doch nicht um eine Kfz Versicherung, sondern um unser Kind. 

Gericht wollte Stellungnahme dazu. (Haben wir geschrieben) Keine Ahnung was der Richter davon hält. Es kam nichts zurück.

Deshalb LBM  - sehe ich es wiederum skeptisch der Schule am Nachbarort der KM mitzuteilen, dass es doch einen Vater gibt der die Anmeldung ein wenig anders sieht als die KM.
?!?!?!

Ich denke da eher an unser Mäuschen. Sie sagt doch jetzt schon selbst, dass Sie hier bleiben möchte und mit ihrer besten Freundin hier in die Schule gehen möchte. 
Deshalb werde ich Sonnenscheinchen nichts desto  trotz hier ganz offiziell anmelden.

Habe KM auch bereits über  mehrere Optionen der möglichen Anmeldungen an den jeweiligen Grundschulen hier am Wohnort unserer Kleinen  informiert. (Keine Reaktion)

Ich weiß was du meinst und ich bin auch nicht dafür, dass unsere Kleine dort draußen (ohne Grundlage) angemeldet wird.

LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2013 02:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Du brauchst für eine Empfinden vor allem mehr Selbstbewusstsein. Du HAST das ABR, damit hast Du erst mal alle Trümpfe in der Hand und meldest selbst-ver-ständ-lich eure Tochter in der Grundschule im Einzugsgebiet Deiner Wohnung an. Genauso wie Du selbst-ver-ständ-lich das WM trotz Schule weiterhin aufrecht erhalten wirst. Variante 1) KM fährt eben weitere Strecken, Variante 2) sie zieht näher ran, so dass es für alle Beteiligten einfacher wird.

Natürlich kann Dir NIE jemand versprechen, dass Dir nichts passieren kann. Aber die Kontinuität spricht nun mal für Dich, Du hast seit der ABR-Übertragung durch Fakten bewiesen, dass Dein Versprechen, das WM zugunsten eurer Tochter (und der Mutter, die sonst nur den Spaß-Clown-Mama-Umgang gehabt hätte!!!) aufrecht erhalten hat. Du hast alle Gründe, den Rücken gerade zu machen und darauf hinzuweisen, dass Du alles im Sinne eurer Tochter unternommen hast und nun ein fröhliches, aufgewecktes und schulreifes Kind durch die Grundschule begleiten wirst.

Die KM müsste doch beweisen, dass aus irgendeinem Grund die gewachsene Regelung nicht mehr funktioniert. Dass ein Kind dort zur Schule angemeldet wird, wo das ABR bzw. eben er Hauptwohnsitz liegt, ist doch ganz normal.

Möglicherweise solltest Du darüber nachdenken - das wäre sicher hier eine Diskussion wert - dass Du bei der Schule, an der Deine Tochter NICHT angemeldet werden sollte, mal vorsprichst und erklärst, dass eine Anmeldung durch KM hier nicht möglich ist, da der Hauptwohnsitz und das ABR bei Dir liegt und die zuständige Schule in X ist. Der Schulleitung wird das persönlich vermutlich wurscht sein, aber dann kann man der KM ggf. bei der eigenmächtigen Anmeldung von dort aus gleich den Wind aus den Segeln nehmen.

Die andere Variante ist, dass Du einfach abwartest und Du bei einer entsprechenden Anmeldung dem eben widersprichst.

Vor allem würde ich aber Ruhe bewahren, denn nach dem was Du hier so schreibst, rudert die KM wie ein Frosch in der Milch, weil ihr durch die Schulanmeldung noch stärker bewusst wird, dass sie "eigentlich" der Umgangselternteil ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2013 14:02
(@linaspapa)
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HI LBM,

danke für die rasche Antwort. Sorry das ich jetzt erst antworte,

Ich denke drüber nach und strecke die Brust raus. OK 😛

Lass uns mal  PN

Frosch in der Milch ?

LG LP,

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2013 02:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Frosch in der Milch ?

HIER

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2013 03:36
(@anfree72)
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Danke brille für den Link,

kannte die Gesichte nicht habe sie aber heute früh meinem Junior vorgelesen der jetzt 6 Wochen in Ausbildung ist sich heillos überfordert sieht und hinschmeisen will.

gruß anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2013 14:00
(@linaspapa)
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Hallo Ihr Lieben,

danke LBM und danke Brille für die Milch 😉

Schulanmeldung ist erfolgt.

Ich hatte Mama auch eingeladen hier bei uns mit teilzunehmen. Daraufhin hat Sie leider nicht geantwortet.

Sie teilte mir jedoch ebenso mit, dass sie (KM) unsere Kleine dort draußen anmelden wolle. Ich sagte Ihr, dass ich dem nicht zustimme und sie (KM) doch auch wüsste, dass Mäuschen hier bei Papa mit ihren Freunden gemeinsam in die Schule gehen möchte.

Sie solle doch mal auch an unser Kind denken was sie möchte… (hatte ich im Hinterkopf aber nicht gesagt um Sie nicht zu verärgern)
Ich denke das wäre (KM) sowieso egal… Ich weiß jetzt nicht ob Sie Sonnenscheinchen auf dem Nachbarort dort draußen bei sich angemeldet hat oder überhaupt anmelden konnte ??! Dazu habe ich keine Rückantwort von Mama. (Ich denke aber schon) Vitamin B und die Sache ist geritzt.

Ich hab Sonnenscheinchen jedenfalls problemlos offiziell an unserem Wohnort (Einzugsgebiet hier mit Anmeldeliste Kind hier) anmelden können.
Geburtsurkunde hatte ich auch dabei.

Die braucht Sie (KM) doch auch ?!?!? oder nicht? Denke die hat sie sich nochmal nachmachen lassen. Geht das so einfach ?!?!

LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2013 02:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als sorgeberechtigter Elternteil kann sie sich problemlos eine Geburtsurkunde besorgen.

Du kannst doch der Schule im Ort der Mutter mitteilen, dass Du als Sorgeberechtigter einer Anmeldung in dieser Schule nicht zustimmst und Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hast und es demnach natürlich auch an seinem Wohnort - bei Dir - angemeldet wird. Das ist der reguläre Einzugsbereich.

Aus die Maus. Dann werden die KM bei der Anmeldung das schon mitteilen. Und dann lass es auf Dich zukommen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2013 09:18
(@linaspapa)
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Hallo Ihr Lieben,

es ist nun ein gerichtspsychologisches Gutachten vom AG  Erfurt in Auftrag gegeben.

1. Welcher Elternteil besitzt die höhere Bindungstoleranz dem anderen Elternteil gegenüber im Hinblick auf eine künftige möglichst störungsfreie  Wahrnahme des Umgangskontaktes mit dem gemeinsamen Kind?

2. Können zwischen den Eltern Unterschiede in der Qualität ihrer Erziehungseignung festgestellt werden, die es aus Sicht des Kindeswohls angezeigt erscheinen lassen, einem Elternteil die im Rahmen des Verfahrens umstrittenen Teilbereiche des    elterlichen Sorgerechts zu übertragen?

3. Gibt es bereits einen von der elterlichen Beeinflussung unabhängigen autonomen Willen des Kindes zur Ausprägung eines Lebensmittelpunktes bei einem Elternteil und dem damit verbundenen Schulbesuch am Lebensmittelpunkt der Mutter oder des Vaters?

Ich wollte mal nachfragen ob jemand im Forum die beauftragte Sachverständige kennt oder bereits Erfahrung machen konnte/musste.

Frau Dr. med. Ines Wolfram
FÄ f. Kinder- und Jugendpsychiatrie u. Psychotherapie
Lobelienweg 12, 49078 Osnabrück

Beste Grüße LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2014 15:42
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Nachtrag

http://familientherapie-erfurt.homepage.t-online.de/Flyer.pdf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2014 16:54
(@linaspapa)
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Am 05.06.2014 ist der erste Termin.

Könnt ihr mir bitte noch ein paar Tipps geben was man bei einer solchen gerichtspsychologischen Begutachtung, durch eine wohlbemerkt Psychologin, beachten sollte.

LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 00:43




(@gardo)
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Könnt ihr mir bitte noch ein paar Tipps geben was man bei einer solchen gerichtspsychologischen Begutachtung, durch eine wohlbemerkt Psychologin, beachten sollte.

Gut orientieren kannst Du Dich an den Fragestellungen:

1. Welcher Elternteil besitzt die höhere Bindungstoleranz dem anderen Elternteil gegenüber im Hinblick auf eine künftige möglichst störungsfreie  Wahrnahme des Umgangskontaktes mit dem gemeinsamen Kind?

Hier ist also angezeigt, nicht auf den anderen Elternteil einzuhacken, die GA spüren lassen, dass man dem Kind (und am besten auch dem anderen Elternteil) die gemeinsam verbrachte Zeit gönnt, etc.

Analoges gilt für die beiden anderen Punkte. Die Antennen sollte man darauf ausrichten, in welche Richtung die Psychologin das Gespräch lenken will, um die jeweils passenden Mosaikstücke warum die Waagschale zu seinen Gunsten ausschlagen soll einfügen kann.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 10:14
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Gardo,

ich hoffe meine Antennen empfangen das richtige  😉

Heute morgen 10:00 Uhr war ich bereits gemeinsam mit der Kindesmutter bei der Psychologin. Es ging um die Schweigerechtsentbindung.

Jetzt sitzt KM mit Psychologin im Einzelgespräch dort.

Ich bin 16:30 an der Reihe....*bibber bibber bibber*

Denkt an mich :redhead:

LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2014 13:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke an dich und drücke die Daumen. Wer spricht wann mit eurer Tochter? Wie äußert sie sich derzeit zu Wechselmodell und Schule?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2014 13:40
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin 16:30 an der Reihe....*bibber bibber bibber*

Eine gewisse Anspannung ist sowohl normal als auch "gesund" - wie bei jeder anderen "Prüfungssituation auch. :thumbup:

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2014 14:37
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Gemeinde,  S.O.S – es eilt sehr -

unser gerichtspsychologisches Gutachten ist vorüber.

Gutachterin spricht sich für die weitere Entwicklung des Kindes beim KV aus. (vorerst mündlich)

Jetzt brauch ich dringend Rat von EUCH. Denn es verhält sich gerade so.

KM war am Boden zerstört. Das wäre ich auch gewesen. Klar.

Die Psychologin rief mich nach nun eine Woche vergangen war nochmals an.

Sie hatte wohl nun noch zwei Gespräche allein  mit der KM. (um Sie zu beruhigen oder auf den Pfad der Erleuchtung zu bringen?!? – keine Ahnung.)

Es ist nur gerade brandaktuell…KM wäre nun  bereit sich außergerichtlich zu einigen. Das heißt Kind bleibt beim KV mit Einschulung am Wohnort hier beim KV. Eine Bedingung stellt KM. Nach 1 ½ Jahren sollte nochmals durch die Gutachterin das Kind und die Entwicklung des Kindes begutachtet werden.

Mir stellt sich nun die Frage. Außergerichtlich einigen war ja schon immer mein Anliegen.

Ich spüre da aber Hinterlist der KM.

Weiterhin sehe ich die Entwicklung und die Spannungen die unserer Tochter nach einer weiteren Begutachtung nach bereits 1 ½  Jahren Grundschulzeit und wohl möglich deshalb einen Schulwechsel zu provozieren nicht dem Kindeswohl entsprechend.

Ich soll die Psychologin bis morgen 11:00 Uhr zurückrufen. Diese  Anstrengungen, dass unser Kind auch Ihren Vater behalten darf geht jetzt nun schon seit 5 Jahren. Ich möchte nun keine voreilige unüberlegte Entscheidung innerhalb von ein paar Stunden treffen müssen.

P.S. Schuleinführung ist in drei Wochen.

Was sagt Ihr?

Ich freue mich über ernstgemeinte gute Ratschläge.

Danke Euch.
LG LP

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Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 23:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ohne dir jetzt einen Beschiß nahe legen zu wollen aber das Risiko dieser Vereinbarung liegt m.M.n. alleine bei der Mutter.

Euer kleiner Deal lässt sich nämlich juristisch nicht durchsetzen.
Durchsetzbar wäre solch ein Umzug nur durch Gericht und das wird sich die Entscheidung nicht von solch einem Deal nehmen lassen.

Ziel sollte natürlich sein, beide Eltern soweit wie möglich einzubinden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 23:24
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

danke für deine rasche  Antwort.

Wir  führen seit 5 Jahren das Wechselmodell. ABR lieg t beim KV.

Vielleicht kennst du ja unsere Geschichte oder wir verknüpfen mal die Beiträge.

Umzug nicht notwendig.

Es stellt sich mir nur gerade die Frage.
Sollten wir uns auf eine  gütliche Einigung der Kindeseltern einigen, nachdem die KM mich Jahrelang abgelehnt hat und nun auf eindeutigen Hinweis der Gerichtspsychologin einlenkt/verstanden hat, dass es auch den KV gibt.

Oder auf das Urteil pochen ?!? Da ist man(n) auf der sicheren Seite ?!?

LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 23:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde nicht darauf wetten, dass du vorm Gericht etwas gewinnen kannst, was du nicht jetzt schon gratis bekommen könntest.

Du hast das ABR und wenn sie jetzt auf einen Prozess verzichtet, kannst du es jetzt auch nicht verlieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 23:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LinasPapa,

Ich soll die Psychologin bis morgen 11:00 Uhr zurückrufen

Joar, Psychologie erstes Semester. Wie erzeuge ich Druck auf mein Gegenüber...

Genau wie beim Hauskauf "Ja, ich verstehe...Sie brauchen noch Zeit... Sie können gerne noch nachdenken, aber es kann sein, dass dann Familie Müller morgen früh das Haus nimmt..."

Auf soetwas sollte man niemals eingehen. Nimm Dir die Zeit das hier im Forum bzw. auch mit einem Anwalt zu prüfen. Gerade wenn soviel dran hängt. Dann kann die nette Dame die KM auch nächste Woche noch informieren. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 23:39
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Einigung der Eltern klingt doch zunächst gut.

Aber da steckt doch mehr dahinter. (So denke Ich) Sie hat sich mit Ihrer Rechtsanwältin beraten.

Was ist da los?

Gutachterin spricht sich für KV aus. Plötzlich nach 5 Jahren Böswilligkeiten der Kindesmutter will KM eine gütliche Einigung ?!?

Mit der Bedingung nach 1 ½ Jahren es nochmal zu Begutachten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2014 23:45




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