Meine Ex hat beim Jugendamt angegeben das SIE mit meinen Eltern nicht klar kommnt,was eigentlich nichts mit dem Kind zu tun hat.
Mein problem ist,das ich wegen meinem Beruf ca.220km umgezogen bin,und meine Arbeitszeit Freitags bis 16:30uhr geht,dadurch kann ich es nicht schafen den kleinen um 17uhr vom Kindergarten abzuhollen.Das Jugendamt sagt das ich ihn nur persönlich abhollen kann,weil die Mutter des Kindes was gegen meine Eltern hat.
Und Jugendamt schreibt mir noch vor,ich soll die kleidung meines Kindes am Freitag auszihen,die bekleidung die ich ihm selbst besorgen soll anzihen und sonntags wieder umgekehrt.Das kann ich doch meinem Sohn nicht antun.Dürfen sollche forderungen vom JA-Berater gestellt werden????
Hallo, erstmal,
zuerst mal ein paar Fragen.
Du wohnst 220 km vom Wohnort deines Kinder weg, sehe ich das richtig ? Aber du holst den Kleinen zu den Besuchswochenenden vom Kindergarten ab. Heisst dass das du dann die Wochenenden bei dir verbringst oder dass du die dann bei deinen Eltern verbringst, die noch am Wohnort deines Kindes leben ?
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht ?
Wie steht dein Sohn zu deinen Eltern ? Ist er gerne mit ihnen zusammen ?
Warum tust du deinem Sohn etwas an, wenn er bei dir andere Kleidung bekommt ? Wir praktizieren das schon lange so, dass wir hier unsere eigenen Kleidung für die Kinder haben. Ausserdem kannst du deinem Sohn doch nicht das ganze Wochenende die Kleidung anlassen, mit der du ihm aus dem Kindergarten abgeholt hast. Oder gibt die Mutter ihm Ersatzkleidung mit ?
Erzähl mal etwas mehr. Dann kann man dir auch besser antworten.
Ausserdem ist deine Fragestellung etwas verwirrend. Du solltest NIEMALS irgendjemand das Sorgerecht für dein Kind abgeben.
Ja,ich bin vor kurzem wegen meinem beruf umgezogen,komme aber zu den BesuchsWE zu meinen Eltern,die ca. 12km vom Wohnort meines Sohnes leben(in Dez. 6 jahre alt).Ich versuche es abwechselnd zu machen,mal bei meinen Eltern(damit sie ihn auch mal sehen) und mal an meinem neuen Wohnort(damit er ein teil meines Lebens werden kann).
Ja wir haben ein gemeinsames Sorgerecht.
Mein sohn versteht sich sehr gut mit meinen Eltern und möchte oft sehr gerne dahin.
Mein Sohn bekommnt oft neu Kleidungsstücke von mir,nur ich lasse diese nicht bei mir 2 wochenlang rumliegen.
Vorher hat die Mutter die Kleidung mitgegeben,nur Jetz hat der JA-Berater beschlossen,das ich (ich zitiere wörtlich):"Den kleinen Freitags um 17uhr vom KG
abholle,die kleidung sofort wechsele gegen die Kleidung die ich ihm selbst besorge und Sonntags umgekehrt !!!"
Da ich es Freitags nicht so früh von der Arbeit schaffen kann und meine Eltern sich dafür gerne bereit erklären,wollte ich gerne das Sie ihn abhollen.
Was sollte daran falsch sein??? Den ich komme doch ca. 2 bis 2,5 stunden etwas später.
Hallo doni,
das JA, und insbesondere solche Idioten haben gar nichts zu beschließen.
Ggf. musst du mal bei Kindergarten vorsprechen, deine Situation und den Umstand, dass ihr GSR habt erklären und dann mitteilen, dass deine Eltern den Kleinen gelegentlich abholen werden.
Dabei kannst du fragen, ob sie dafür irgendwelche Vollmachten von dir (niemand sonst!) brauchen.
Und mit dem JA Simpel redest du überhaupt nicht mehr.
Bestenfalls zeigst du ihm die Stelle, wo er dich mal kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin!
Solange nicht vom Gericht bestellt, haben die SBs vom JA rein gar nichts zu sagen. Sie dürfen vermitteln, etwas empfehlen oder ihre klugen Berichte schreiben. Aber sie dürfen Dir nicht vorgeben, wann Du was warum zu tun hast. Sie sind nicht weisungsbefugt. Und auch das mit der Kleidung ist höchstens als Vorschlag zu werten aber ganz sicher nicht als Anweisung. Das übersteigt schlichtweg die Kompetenzen und vor allem die Aufgabe des JA.
Und zu Deiner Eingangsfrage: das SR kannst Du nicht einfach so abgeben oder übertragen. Deine Eltern müssten es bei Gericht beantragen, jedoch denke ich, dass die Klage sofort abgewiesen werden würde.
Greetz,
Milan
@Beppo, glaube mir wie sehr ich dem JA einiges sagen würde,aber so etwas ist leider nicht mein newo und es gibt dort auch vernünftige mitarbeiter,nur leider haben die natürlich ander posten.Trotzdem aufmunternt von dir :thumbup:
@Milan,leider konnte das gericht keinen Urteil aussprechen ohne das JA urteil(ob etwas dagegen spricht,das ich meinen Sohn sehe oder nicht.)
Ja und bei diesem gespräch wollte JA das ohne das gericht regeln. Nur ich finde es ein bischen eigenartig von JA soetwas zu hören.
Und wie kommst du darauf das dies sofort abgewiesen wird???
Und wie kommst du darauf das dies sofort abgewiesen wird???
Ganz einfach: Du und deine Ex habt das GSR. Ein Gericht würde die Klage der Großeltern nur einem Elternteil das SR zu entziehen und auf sie zu übertragfen ganz nicht erst annehmen, weil dazu eine Grundlage fehlt.
Du kannst deinen Teil zwar an dein Ex abtreten (auch das müßte dann ein Gericht noch als Beschluß feststellen)
Aber es ist eben nicht möglich das deine Eltern deinen Anteil am SR "zugesprochen"/übertragen bekommen.
Sie müßten schon gegen beide Elternteil gerichtlich vorgehen und euch beiden das SR entziehen lassen, damit sie eine Chance hätten das SR für ihr Enkelkind zu bekommen.
Wie sollte das auch praktisch funktionieren. Deine Ex versteht sich mit ihnen nicht, wie soll dann eine sinnvolle Zusammenarbeit aussehen. Zumal du dann keinerlei Rechte ggü. deinem kind mehr hast. Und wie kommstr du auf diese etwas abwegige Idee.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
in Deinem Fall überschätzt das JA eindeutig seine Kompetenzen. Das JA hat eine beratende Funktion, sowohl für euch als auch für das Gericht. Das JA kann nicht einem sorgeberechtigten Elternteil mehr Rechte zusprechen, als dem anderen sorgeberechtigten Elternteil.
Du musst Dein Sorgerecht niemandem abtreten, sondern im Rahmen Deines Sorgerechts entscheidest Du, dass bspw. Deine Eltern das Kind von der Kita abholen. Das würde bspw. so funktionieren, indem Du das Umgangsurteil (Papa ist berechtigt, Kind an geraden Kalenderwochen Freitags von der Kita bis Montags zur Kita, Kind zum Umgang bei sich zu haben.) und Deine Verfügung als Sorgeberechtigten der Kita aushändigst. Die Kita darf weder das Urteil mit Nichtbeachtung strafen, noch verweigern, dass Du als Sorgeberechtigter die Abholung durch XY verfügst. Wenn Mutti damit ein Problem hat, ist ihr Ansprechpartner nicht die Kita, sondern das Gericht. Denn dieses hat mit Urteil eure "Selbstbestimmung" eingeschränkt. Wenn sie das nicht akzeptiert, muss sie gegen das Urteil in Berufung gehen.
Du siehst, das JA hat überhaupt keine Finger in diesem Spiel. Außer, dass es beim Prozess gehört würde. Dass sie es ohne Prozess regeln wollen und dabei parteiisch sind, zeigt, dass man dieses JA mal wieder auf den Boden der Tatsachen holen und ihm den ihm zustehenden Platz zuweisen sollte (Ab ins Körbchen!).
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi!
Die einzige Möglichkeit, die Deine Eltern hätten, wäre eine Klage auf ihr Umgangsrecht. Seit ein paar Jahren haben Großeltern das Recht auf eine Umgangsregelung. Aber ob das in Deinem Fall sinnvoll ist, weiss ich nicht. Zudem sind die Erfolgsaussichten auch nicht garantiert.
Milan
Moin,
wie ich den Opener verstanden habe, geht es nicht um eine Sorgerechts-Übertragung an seine Eltern, sondern um deren temporäre "Ermächtigung", Sohnemann (auch gegen den Willen der KM) an Umgangstagen von der Kita abzuholen, weil er selbst erst zwei Stunden später am Umgangsort eintrifft. Ist vielleicht ein bisschen missverständlich formuliert; die Frage wurde von LBM in #7 jedoch zutreffend beantwortet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo und Danke erst mal an alle für alles!!!
Mein problem ist erstmal,das das JA von mir ein schreiben meines Forgesetzten erwartet indem drinne steht "DAS ICH FREITAGS FRÜHER FEIERABEND MACHE;SO DAS ICH PÜNKTLICH UM 17UHR MEINEN SOHN VON DER KITA ABHOLLEN KANN".
Da meine EX mir schon seit einem jahr das Besuchsrecht eingeschrenkt hat auf Sam. 10uhr bis Son.18uhr, hatte ich mich damals direct ans JA gewant,das JA versuchte zu vermittelln ,aber ohne erfolg und ich wurde beraten Gerichtlich vorzugehen, Das Gericht konnte kein urteil fällen ohne die zusage des JA wegen der bezihung zu meinem sohn.Nach dem Urteil verging 6,5monate bis sich das JA endlich nach sehr vielen Ahnmahnschriften meines AW und meinem telefonterror sich meldete.Nach anhörung meiner EX und Mir vereinbarte er mit uns(EX und MIR) ein termin. Dabei sprach er mir aus:Ich solle schriftlich nachweisen das ich den kleinen persönlich am FR. 17uhr abholle kann und Son 18uhr den kleinen zu IHREN Eltern bringe. Mir auf meine kosten bekleidung für den kleinen immer besorge da er es nicht einsieht das nur die KM dafür aufkommen soll.(obwohl sie von mir Mon. 270euro bekommnt zzg. KG).
Ich weiß ehrlich nicht was ich jetz machen soll.mit der EX kann ich mich noch nicht mals über das kind unterhallten,weil es beleidigungen von ihr kommen nach
dem motto WIE KONNTEST DU MICH SO EINE SCHÖNHEIT VERLASSEN(Obwohl sie schon glücklich verlobt ist).Und ich muß schon seit über 1,5jahren nur einstecken,meine geduld ist schon alle und in den augen meines sohnes habe icsh schon seit langem keine fröhlichkeit gesehen,er freut sich schon aber er weiß das es eingeschrenkt ist .
WAS SOLL ICH VERDAMMNT NOCH MAL TUN;DAMIT ES IHM GUT GEHT??????????????????????????????????????????
Moin,
die "Forderung" des JA ist unverschämt und unzulässig hinsichtlich
a) Bescheinigung deines AG
b) Einkleidung auf deine Kosten
Vergiss die Memme vom JA, das ist ein zwangsfminisiertes Weichei. Zieh die Klage durch und gut ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!