Was tun wenn die Ex...
 
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Was tun wenn die Ex den Sohn unter Druck setzt?

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(@mattes_33)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie man sieht bin ich ganz neu hier und auch auf dem Gebiet noch gänzlich unerfahren, obwohl ich bereits seit 3 Jahren von meiner Frau getrennt bin.
Ich will euch auch gar nicht mit meiner ganzen Geschichte belasten und erzähle mal kurz den aktuellen Stand.

Bis Anfang Mai haben wir unseren gemeinsamen Sohn ( 8 ) nach dem Wechselmodell mit wöchentlichem Wechsel (wir wohnen keine 5km auseinander) betreut. Das lief auch alles gut. Es gab hier und da mal ein paar Ausnahmen wenn mal etwas wichtiges anstand, aber wir hatten niemals Streit deswegen. Nun bekam Anfang April meine Ex zusammen mit ihrem Mann einen weiteren Sohn. Und seit dem will sie unseren Sohn ganz bei sich behalten und ich soll mich mit 2 Wochenenden im Monat zufrieden geben. Damit war ich natürlich nicht einverstanden, also suchte ich Hilfe beim Jugendamt. Wir haben uns dann zu 3 dort getroffen und die Situation besprochen. Vom JA wurde mir dann nahegelegt doch evtl. nachzugeben, da meine Ex-Frau scheinbar auf keinen Fall nachgibt. Ich habe natürlich auch nicht nachgegeben. Also wurde das Gespräch bei JA ohne Ergebnis beendet. Nun hat meine Ex-Frau eine Sorgerechtsklage eingeleitet. Bisher hatten wir gSR. Bis es nun zu dem Rechtsstreit kommt sollte die alte Regelung bestand haben. Für mich also alles erst einmal kein Grund zur Sorge. Wir praktizieren das Wechselmodell seit 3 Jahren. Es hat immer gut geklappt und weshalb ein funktionierendes Modell über Bord werfen.
Doch nun kam mein Sohn gestern zu mir teilte mir mit, daß er von seiner Mutter gezwungen wird zu sagen, daß er nur noch am Wochenende bei mir sein will. Andernfalls würde sie ihn nie wieder zu mir lassen. Ich habe ihm versprochen seiner Mutter nicht zu sagen, daß er mir das erzählt hat und ihm erklärt das sie das nicht entscheiden kann. Er hat ein Recht uns beide zusehen und niemand weder sie noch ich können daran irgendetwas ändern.

Doch wie gehe ich damit nun um? Am Montag muss er wieder zu seiner Mutter. Ich lasse ihn nun sehr ungern in dieser Drucksituation alleine. Aber darf ich ihn einfach bei mir behalten? Soll ich das dem JA sagen? Können die meinem Sohn helfen?

Normalerweise befrage ich meinen Sohn nicht zu solchen Dingen. Ich war/bin der Meinung, daß er sich nicht zwischen Papa und Mama muss. Aber er hat gestern nun doch seine Ängste geäußert und sagte das er lieber bei mir bleiben wolle aus Angst später nicht mehr zu mir zu dürfen.

Viele Grüße

Matthias

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2013 11:54
(@frieda)
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Hallo Mattes_33,

erstmal willkommen hier!

Wichtig wäre zu wissen, wie alt Dein Sohn ist.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 12:05
(@zahltag)
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Moin Mattes,

ein herzliches Willkommen auch von meiner Seite.

Die Schilderung der letzten drei Jahre klingt recht gut, umso unschöner die neusten Entwicklungen - gerade für euer Kind.

Erstmal für dich eine kleine Lektüre zum "warmlesen"
http://trennungsfaq.de/

Bei GSR kannst du euer Kind einfach einbehalten - es kann dir erstmal nicht viel passieren - wobei solche Schritte i.d.R. gut überlegt sein sollten - außer es steht "Gefahr" in Verzug - aber ohne deine/eure Umstände näher zu kennen würde ich dir hier zu nichts raten wollen.

Wie hat zu Ehezeiten die Betreuung ausgesehen?
Hat die KM bisher gearbeitet, wenn ja VZ oder TZ?
Floss bisher KU oder dgl. - wie habt ihr das alles geregelt?
Wurde das WM damals irgendwo schriftlich dokumentiert? rechtlich gibt es zwar dieses in Deutschland nicht, aber schaden wird dir eine evtl. Dokumentation auch nicht.
Wie arbeitest du - bzw. wie leistest du die Betreuung eures Sohnes - wäre auch eine "Komplettbetreuung" bei dir umsetzbar?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 12:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mattes_33,
Wichtig wäre zu wissen, wie alt Dein Sohn ist.

Sohni ist 8, wir sehen aber nur 8)

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 12:16
(@mattes_33)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zahltag,

mein Sohn ist 8. Da wurde meine Klammer wohl als Smily interpretiert.

Das WM war bisher nicht dokumentiert. Das JA hat es aber jetzt notiert. Unterhalt habe ich nicht bezahlt. Aber sie hat das KG in voller Höhe bekommen. Sie ist nicht berufstätig noch war sie es in den letzten Jahren. Zu Ehezeiten hatte meine Ex-Frau die hauptsächliche Betreuung übernommen. Sie war ja niemals berufstätig.

Ich kann auch eine Komplettbetreuung sicherstellen. Früher war es so, daß meine Eltern (wohnen direkt neben Kiga und Schule) meinen Sohn abgeholt haben und ich ihn um 17 Uhr nach Feierabend. Nun ist es so das diesen Teil meine Freundin übernimmt. Sie ist Lehrerin an einer Grundschule und dadurch immer in der Lage ihn pünktlich nach Schulschluß abzuholen. Entsprechend gut es er bei der Erledigung seiner Hausaufgaben betreut. Meine Freundin bringt selbst auch einen 11jährigen Sohn mit. Beide verstehen sich sehr gut.

Grüße

Matthias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2013 12:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

mein Sohn ist 8. Da wurde meine Klammer wohl als Smily interpretiert.

Habs korrigiert.
Mit eingefügten Blanks stimmt es wieder.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 12:34
(@bester-papa)
Registriert

Moin Moin!

Also zumindest wegen dem GSR soltest Du Dir keine Sorgen machen. Es kommt hier natürlich darauf an, was die KM für Gründe nennt, aber ich vermute mal, dass sie da keine nennenswerten hat, zumal ihr in der Vergangenheit das Wechselmodell praktiziiert habt. Das deutet ganz klar darauf hin, dass ihr

a) kommunizieren
b) euch einigen könnt

Anders sieht es mit dem Wechelmodell aus. Das wird kein Gericht ausurteilen, wenn ihr euch als Eltern nicht darauf einigen könnt.

Ich würde aber zunächst am Wechselmodell festhalten, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat mit der Begründung, dass KM das Modell nicht einseitig aufkündigen kann. Immerhin ist es gelebter Umgang seit einigen Jahren.
Ich denke, wenn es hart auf hart kommt, dass die Chancen nicht soo schlecht stehen, das Dir das Gericht wenigstens einen Tag in der Woche zusätzlich an Umgang gewährt (neben den 14-tätigen Wochenenden), da ihr das WM so lange praktziziert habt. Eine Garantie gibt es dafür natürlich nicht.

Du musst halt nur begründen, dass die Aufkündigung des WM das Kindeswohl deutlich belastet/verschlechtert. Warum sollte es 3 Jahre gut für euer Kind gewesen sein und jetzt auf einmal nicht mehr? Da wird die KM ziemlich in Erklärungsnot kommen.

Wann ist denn das Gerichtsverfahren? Also verstehe ich es  richtig, dass es da zunächst nur um das GSR geht und nicht um den Umgang?

Wenn das JA Dir den Tipp gibt, ggü der KM nachzugeben, dann finde ich das immer ziemlich daneben. Die sollen vermitteln und Lösungen aufzeigen, von mir aus beide in eine Erziehungsberatung schicken, aber nicht das.

Die Beeinflussungenn Deiner Exe sind ganz klar kindeswohlgefärdend. Und da würde ich ihr mal gewaltig den Marsch blasen, zur Not über den Anwalt.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 12:42
(@mattes_33)
Schon was gesagt Registriert

Hallo BP,

eigentlich weiß ich nicht wirklich um was es bei dieser Sorgerechtsklage gehen soll. Sie sagte mir sie hätte mit ihrem RA einen Antrag gestellt. Um was es da nun genau geht kann ich gar nicht sagen. Sie sprach mal vom ABR. Aber das hat meiner Meinung nach auch nichts mit dem Umgang zu tun. Entsprechend gibt es auch noch keinen Termin für die Verhandlung. Bisher steht halt nur ihre Aussage im Raum.

Natürlich sieht es nun mit dem Wechselmodell eher schlecht aus. Das ist mir auch klar. Aber dann habe ich meinen Sohn lieber bei mir als ihn nur 14tätig zu sehen. Und wenn er gefragt werden würde, bin ich mir sicher, daß er ebenso antworten würde. Ich weiß es nicht genau, weil ich ihm diese Frage nicht stellen möchte. Doch seinen eigenen Äußerungen entnehme ich, daß er sich bei seiner Mutter nicht wohl fühlt. Das ist leider schon länger so. Dennoch habe ich immer an dem Wechselmodell festgehalten, da wir als Eltern der Meinung waren, daß ein Kind beide Eltern benötigt und wir uns eben bis vor 5 Wochen auch noch tadellos verstanden haben.

Gruß
Mattes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2013 12:54
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Aloah,

sehr interessanter Thread, da bei mir ähnlich.

Gott sei Dank droht meine DEF unserem Kurzen nicht, aber die Beeinflussung war durchaus da.
Sie gab an, das "der Kleine gerne länger bei Ihr bleiben würde", was so nicht stimmte.
Nach einem sehr intensiven Gespräch mit dem Kleinen (ebenfalls 8 Jahre alt), forderte ich sie schriftlich auf jegliche Beeinflussung hinsichtlich anderer Umgangsregelungen zu unterlassen.
Auch teilte ich ihr mit, das wenn der Kurze im alter von ca. 12 Jahren diesen Wunsch einer andren Umgangsregelung von sich aus äußert, und diesen einigermaßen plausibel begründen kann, ich diesem Wunsch nicht im Wege stehen würde.
Seit dem habe ich dann nichts mehr dahingehend gehört, kann aber nicht mehr lange dauern! 😉

Was ich nicht ganz verstehe, warum wird im Bestreben einer anderen Umgangsregelung eine Sorgerechtsklage geführt?
Das Ergebnis dieser wirkt sich doch erstmal gar nicht auf den Umgang aus. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Grüsse!
JB

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 12:56
(@mattes_33)
Schon was gesagt Registriert

Nun ihre Anwältin sagte ihr wohl, daß sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht benötige um eine Umgangsregelung alleine zu bestimmen.

Das ist aber alles nur Hören sagen, daß man mir so mitteilte. Ich habe von all dem überhaupt keine Ahnung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2013 12:59




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Mattes!

Nun ihre Anwältin sagte ihr wohl, daß sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht benötige um eine Umgangsregelung alleine zu bestimmen.

Naja, da irrt die RAin ein bisserl, Umgangssrecht hat mit ABR oder SR nichts zu tun, aaaber: sollte KM das alleinige ABR erhalten, könntest Du nicht ohne Weiteres Sohni gegen ihren Willen bei Dir behalten.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 13:02
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Natürlich sieht es nun mit dem Wechselmodell eher schlecht aus. Das ist mir auch klar. Aber dann habe ich meinen Sohn lieber bei mir als ihn nur 14tätig zu sehen. Und wenn er gefragt werden würde, bin ich mir sicher, daß er ebenso antworten würde. Ich weiß es nicht genau, weil ich ihm diese Frage nicht stellen möchte. Doch seinen eigenen Äußerungen entnehme ich, daß er sich bei seiner Mutter nicht wohl fühlt. Das ist leider schon länger so. Dennoch habe ich immer an dem Wechselmodell festgehalten, da wir als Eltern der Meinung waren, daß ein Kind beide Eltern benötigt und wir uns eben bis vor 5 Wochen auch noch tadellos verstanden haben.

Und genau so solltest Du argumentieren:

Das Du das ABR auf Dich übertragen sehen möchtest, um das Wechselmodell aufrecht erhalten zu können, wenn die KM es dann noch möchte, da Du es sehr stark unterstützt, das Euer Sohn Vater UND Mutter gleichermaßen sieht.

Ließ mal hier:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2053.html

und hier:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2057.html

Soll wohl schon funktioniert haben! 😉

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Geschrieben : 17.05.2013 13:02
(@bester-papa)
Registriert

Nun ihre Anwältin sagte ihr wohl, daß sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht benötige um eine Umgangsregelung alleine zu bestimmen.

Das ist aber alles nur Hören sagen, daß man mir so mitteilte. Ich habe von all dem überhaupt keine Ahnung.

Na dan lass sie doch in diesem Glauben. Spricht nicht gerade für ihren Anwältin.

Solange nichts vom Gericht kommt, mach Dir keinen Kopf über ungelegte Eier.

Kannst Du Deine Exe irgendwie in eine Erziehungsberatung schleppen? Wenn ihr das WM praktiziert habt, muss es bei Deiner Exe doch eine Art Gesprächsgrundlage und Kompromissbereitschaft geben?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 13:03
(@mattes_33)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

danke für diese Info. Das hört sich schon vielversprechend an. Und genau das wäre auch mein Ziel. Ich möchte meinen Sohn gar nicht ausschliesslich bei mir haben. Er soll und muss auch seine Mutter sehen. Aber ich mag ihn ungern dahin schicken, wenn er sich dann wieder Sorgen muss mich nicht mehr sehen zu dürfen. Den psychologischen Druck dem er dort ausgesetzt ist halte ich für enorm.

Hallo BP,

ja es gab immer eine Gesprächsgrundlage. Diese ist nun weg. Ich weiß leider nicht wieso. Für mich und auch für meine Freundin ist das völlig unbegreiflich. Es gab keinen Streit, keinen Konflikt. Sie kam einfach eines Tages mit der Ankündigung, dass das Wechselmodell nun nicht mehr gilt und ich meinen Sohn nur noch alle 2 Wochen bekomme. Daraufhin habe ich das Jugendamt aktiviert. Ihre Begründung weshalb das Wechselmodell nun nicht mehr funktioniere war lediglich das Kinder nunmal zur Mutter gehören. Einer erneuten Einladung zum Gespräch beim Jugendamt hat sie eine Absage erteilt. Ans Telefon geht sie nicht mehr wenn ich anrufe. Wenn überhaupt werden SMS geschrieben. Aber auch die werden nur sehr selten beantwortet.

Grüße

Mattes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2013 13:12
(@bester-papa)
Registriert

Und genau so solltest Du argumentieren:

Das Du das ABR auf Dich übertragen sehen möchtest, um das Wechselmodell aufrecht erhalten zu können, wenn die KM es dann noch möchte, da Du es sehr stark unterstützt, das Euer Sohn Vater UND Mutter gleichermaßen sieht.

Ließ mal hier:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2053.html

und hier:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2057.html

Soll wohl schon funktioniert haben! 😉

Käme auf einen Versuch an. Ist aber auch gefährlich, das Gericht vor die Wahl zu stellen.

In diesem fall wäre es aber gut, die KM über den Anwalt deutlich zu ermahnen, die Beeinflussungen des Kindes zu unterbinden. Auch könnte man sie auffordern, weiterhin am Wechselmodell festzuhalten. Dann sind WM sowie Beeinflussung schon mal aktenkundig.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 13:20
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Käme auf einen Versuch an. Ist aber auch gefährlich, das Gericht vor die Wahl zu stellen.

Naja, er HAT doch keine Wahl.
Wenn die KM das ABR erstreiten will, und in den allermeisten Fällen auch bekommt, dann fordert SIE doch eine gerichtliche Entscheidung.
Dann ist dieser Weg für ihn denke ich durchaus gangbar.

Natürlich sollte er von sich aus mit dieser Argumentation KEINE Klage anstreben.
Wird er ja auch nicht, so lange das Wechselmodell aufrecht erhalten wird.

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 13:28
(@bester-papa)
Registriert

ja es gab immer eine Gesprächsgrundlage. Diese ist nun weg. Ich weiß leider nicht wieso. Für mich und auch für meine Freundin ist das völlig unbegreiflich. Es gab keinen Streit, keinen Konflikt. Sie kam einfach eines Tages mit der Ankündigung, dass das Wechselmodell nun nicht mehr gilt und ich meinen Sohn nur noch alle 2 Wochen bekomme.

Na der grund ist doch ganz klar: Sie will KU von Dir, den Du bisher w/ des WMs nicht bezahlen musstest. Ihre Anwältin wird ihr wohl den Floh schon ins Ohr gesetzt haben.
Evtl. ist das ja eine Option: Sie bekommt TROTZ WM den vollen KU von Dir und ihr haltet am WM fest. Bin mir sicher, dass da ganz schnelle wieder eine Gesprächsgrundlage entseht.
Das bedeutet für Dich natürlich wesentlich mehr finenziellen Aufwand. Aber bevor ich mein Kind nur noch alle 14 Tage sehe, wäre es mir das wert.

Und auch sicherer als vor Gericht zu pokern..

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 13:36
(@mattes_33)
Schon was gesagt Registriert

Also das Umgangsrecht erkaufen? Und dann will sie jedes Jahr mehr?

Ich weiss nicht, ob das so die Lösung ist. Aber es ist nicht so als hätte ich nicht schon daran gedacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2013 13:51
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Jein,
Umgangsrecht hast Du sowieso, das musst Du Dir nicht erkaufen.
Du erkaufst Dir damit das Wechselmodell, und so das mehr an Zeit mit Deinem Sohn.

Ich weiß, wie sich das anhört, nämlich ätzend, widerlich!
Aber so lange Du das Wechselmodell auf Basis einer außergerichtlichen Regelung aufrechterhalten kannst solltest Du es tun.
Vielleicht kannst Du Dich ja auch mit Deiner Verflossenen über eine Zahlung von 80-90% einigen.

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 13:57
(@bester-papa)
Registriert

In den meissten Fällen geht es doch nur ums Geld.

Biete ihr nicht gleich den vollen KU an. Kannst Dich ja langsam rantasten.

Bedenke: Du kannst auch vor Gericht verlieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2013 13:58




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