hallo
meine tochter lebt bei der mütterlichen grossmutter sie darf die kleine nicht sehen !
ich möchte meine tochter entlich jedes 2 wochenende zu mir holen denn ich muss 190 km fahren wenn ich sie sehen will und darf sie auch nur 3 std sehen
weiss echt nicht was ich noch machen soll
Hallo Rene,
wie alt ist Deine Tochter? Hast Du das Sorgerecht für sie? Warum lebt die Kleine bei der Oma? Wer hat den Umgang festgelegt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
meine tochter ist 18 monate ! weil meine ex sie verwahrlosen lassen hat ! nein habe leider kein sorge recht ! das amt und gericht haben das festgelegt!
Hallo,
das sind alles denkbar schlechte Voraussetzungen. Ich habe gerade gesehen, dass Du aus Österreich kommst. Das macht es schwieriger, Dir einen Rat zu geben, weil kein uns bekanntes Recht greift.
M. W. ticken die österreichischen Gerichte ja noch strenger als unsere.
Bei einem Kind in dem Alter ist es natürlich äußerst ungünstig, dass Du so weit weg wohnst und der Umgang so selten ist. Damit sie bei Dir schlafen und weg aus ihrer gewohnten Umgebung kann, ist einfach wichtig, dass sie eine gefestigte Beziehung zu Dir hat. Die kann man aber bei einem so kleinen Kind nicht mit 3h alle 2 Wochen erreichen.
Ich würde versuchen, mich mit der Oma gut zu stellen und sie dazu zu bekommen, dass ihr gemeinschaftlich den Umgang ausdehnt an den Tagen, die Dir zustehen, von 3 auf 4, 5, 6 Stunden und dann eben auch beide Wochenend-Tage. Dann musst Du da eben irgendwo übernachten. Wenn das ausgedehnt ist, dann kannst Du in Absprache die Kleine auch irgendwann bei Dir schlafen lassen.
Ist die Oma Dir wohlgesonnen oder sperrt sich sich gegen Dich?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Dann musst du!erneut!Umgangsklage einreichen!
Ne, im Ernst.Du musst schon etwas genauer werden.
Warum hat welches Amt und Gericht genau was festgelegt.
Gab es schon ein Umgangsverfahren?
Gruss Wedi
jugendamt hat gesagt sie wollen nicht das die kleine bei mir schläft denn sie wissen nicht wie die kleine reagiert wenn sie mit mir alleine ist
die tante von da kleinen wenn ich sie besuche die dabei ist sagt das die kleine mit mir alleine ist während meines besuches
nur das jugendamt hat das beim gericht so durchgebracht vor 4 monaten
oma und jugendamt blocken voll ab auf mein ansuchen
Hi
Das JA hat nichts zu entscheiden, was die sagen ist weit weg von mancher Realität.
(Mein Motto heist: Meinen tun alte Weiber, oder die, die es nicht besser wissen wollen)
Wie sieht es aus mit gerichtlich geregeltem Umgang?
Gruss Wedi
Ich habe gerade gesehen, dass Du aus Österreich kommst. Das macht es schwieriger, Dir einen Rat zu geben, weil kein uns bekanntes Recht greift.
Hallo rene1418, herzlich willkommen hier. Vielleicht hilft dir als Österreicher zusätzlich die folgende Seite und das dazugehörige Forum: vaterverbot.at
Viel Kraft, Durchhaltevermögen und Erfolg!
Papalapapp