hi,
da ich auch betroffener vater einer 7 jährigen tochter bin, hab ich mir gedacht, ich melde mich hier auch mal an.
vielleicht hilft es einem ja, zu wissen, daß man nicht der einzige ist, bei dem in sachen kinder nicht alles glatt läuft.
ich denke, meine geschichte ist ziemlich einzigartig, aber bildet euch selbst ein urteil darüber, ich bin gespannt.
meine tochter wurde im jahre 2000 geboren, nachdem mich meine damalige freundin vor die wahl gestellt hatte,
entweder machst du mir ein kind, oder wir müssen uns trennen. einerseits verständlich, da ihre biologische uhr tickte. ich wollte bis zu dem zeitpunkt eigentlich nie kinder.
da ich sie nicht verlieren wollte, erfüllte ich ihr dennoch ihren kinderwunsch.
doch anstatt es mir gutzuheißen, daß ich mich so entschied, würgte sie mir noch eins rein, indem sie mich
nicht als vater eintragen ließ. den wahren grund dafür weiß ich bis heute nicht. wir waren sogar beim jugendamt
bei einem beratungsgespräch deswegen, der berater schüttelte auch nur den kopf.
ich mußte mich damit abfinden.
auf jedenfall gab es für mich seit der geburt nichts wichtigeres in meinem leben mehr, als meine tochter.
ich hatte mich um 360° gedreht und war zum stolzen vater geworden.
die beziehung jedoch ging mehr und mehr in die brüche, da gefühlsmäßig nur noch von mir was rüberkam,
jedoch nicht von ihr.
bald suchte ich mir eine wohnung und zog aus.
es bürgerte sich jedoch bald so ein, daß ich wieder zahlreiche wochenenden bei ihnen verbrachte,
und wir es quasi nochmal versuchen wollten.
irgendwann kam dann ihrerseits das thema heiraten auf, doch ich blockte ab, darauf wollte ich mich nicht ein-
lassen, da noch immer ein keil zwischen uns steckte.
ich muß dazusagen, daß meine ex schon damals multiple sklerose hatte, und der eigentliche grund für ihren
heiratswunsch auch eine gewisse absicherung war.
meine absage führte dazu, daß sie sich einen heiratswilligen mann suchte, diesen dann auch noch per
vaterschaftsanerkennung in die geburtsurkunde eintragen ließ.
wieso macht ein fremder mann sowas nach so kurzer zeit, sie kannten sich höchstens 1 jahr??
die heirat platzte aber dann, aus welchen gründen auch immer. meine ex mußte stationär ins krankenhaus,
ich war weiterhin für sie und das kind da.
so 5 jahre machte ich das mit, war immer da, an den wochenenden und zweimal unter der woche nach der arbeit,
dachte an ihre krankheit und natürlich an meine tochter.
für eine neue beziehung war irgendwie kein platz, denn welche frau akzeptiert schon, daß der freund jedes
wochenende bei der ex abhängt.
für mich war die beziehung vorbei, das hab ich ihr auch desöfteren gesagt, aber anscheinend machte sie sich
noch hoffnung, daß es wieder klappen könnte.
der große umbruch kam dann im november 2006, ich hatte im internet ne frau kennengelernt, dachte mir, ich muß
jetz doch mal auf mich schaun, sonst geht mein leben gänzlich an mir vorbei.
daß bemerkte meine ex natürlich bald, da ich jetzt desöfteren sonntags nicht kam.
irgendwie war sie eifersüchtig, machte einen aufstand und verwies mich am 14. november 2006 schließlich
des hauses.
seitdem hab ich meine tochter nicht mehr gesehen, außer gnädigerweise kurz an weihnachten, da konnte ich ihr ein
geschenk vorbeibringen.
jetzt stellt meine ex mich vor die entscheidung, entweder du heiratest mich, oder du siehst deine tochter nie wieder!
ich glaube, das ist ihr purer ernst diesmal, sie ist so auf das heiraten fixiert, jedesmal wenn ich sie anrufe, und
sie bitte, n... sehen zu dürfen, gehts nur um das thema.
es macht mich fertig, mein kind nicht sehen zu dürfen, ich habe außerdem keine rechte, da ich nicht als vater ein-
getragen bin. ich überlege da manchmal wirklich schon, sie zu heiraten, obwohl ich weiß, daß das absoluter
schwachsinn wäre.
was meint ihr, was kann ich tun, hab ich irgendeine chance?
schönen abend, Fuppe
Anm. Admin: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2).
Hi fuppe,
herzlich willkommen hier,
erstmal: den Namen Deiner Tochter wollen wir hier gar nicht wissen. 😉
Zum Thema Heiraten - mit so einer Frau- kann ich Dir nur raTEN, Dich hier mal durch ein paar Thrads zu lesen ganz besonders kann ich Dir die Tagebücher in "Deine Geschichte" ans Herz legen. Danach solltest Du nocheinmal überdenken, ob Du einer Frau, die Dich von vorne bis hinten ver.....t derartige Machtinstrumente in die Hand legen möchtest.
Davon abgesehen bin ich der Meinung, dass selbst bei einer Eheschließung sie nicht zu Deiner Tochter würde, denn es besteht ja keine Vaterschaftsanerkennung. Ansonsten wären ja alle ehemals unehelichen nicht anerkannten Kinder bei Eheschließung der Mutter mit neuem Partner auf einmal eheliche Kinder des Nicht- Erzeugers 😉
Mein Weg wäre hier ein anderer:
Es gibt inzwischen wohl die Möglichkeit, die Vaterschaft einzuklagen. Sollte Dir dies gelingen, flugs das Umgangsrecht eingeklagt und dann kann Ex (oder Doch-nicht-Ex????) Dir und Deiner Tochter nicht mehr solche Steine in den Weg legen.
Denk mal drüber nach, mit einer Heirat verschlimmerst Du Deine Situation um ein vielfaches, dann hast Du immer noch kein Kind, aber eine abgedrehte Ex- Frau, die Dich mit ihrer Krankheit ausschlachten wird, wie eine Weihnachtsgans.
Guten Rutsch
Hallo Fuppe !
So hart das jetzt auch klingen mag und ich ahne so wirklich
überraschen wird es Dich gar nicht, Hamburger Jung hat recht.
Selbst eingetragene, amtlich und gesetztlich anerkannte Väter
haben im Grunde recht wenig Rechte.
Wenn es Dir also um Deine Rechte als Vater geht und um mehr,
so verstehe ich das zumindest, dann bringt Dir eine Hochzeit
mit dieser Frau weniger als nichts.
Hier kämpft eine kranke (und sicher bedauernswerte) Frau um
ihre persönliche Absicherung. Um ihr Kind geht es ihr in meinen
Augen in diesem Augenblick wenig.
Aber Du könntest dabei am Ende der Dumme sein.
Auch wenn es nicht besonders fair klingt, aber ich würde aus
ihrer Lage versuchen Kapital für Dich und eure gemeinsame
Tochter zu schlagen.
Wie das aussieht, kann ich im Moment auch nicht sagen.
Es kann eine Art Geschäft sein... Du hilft ihr, wie auch immer
diese Hilfe auch aussehen mag, aber Du bekommt auch was
dafür.
Es gibt im Leben nun mal nix geschenkt...
Für Dich nicht, aber auch nicht für sie.
Gewinner könnte und sollte eure Tochter sein.
So oder so....
LG Marina
PS: Hätte nicht gedacht, daß ich jemals so hart sein
könnte, aber ich hasse es, wenn jemand ausgenutzt
und benutzt wird und dabei ist mir ziemlich egal welches
Geschlecht der/die Ausgenutzte hat 🙁
Moin,
du machst dir Sorgen um den Umgang und wärest bereit, hierfür die Heirat in Kauf zu nehmen.
Dröseln wir das doch mal auf...
Du bist nicht der rechtliche Vater. Jedoch, du bist der leibliche und zudem sog. soziale Vater. Damit hast du ein Umgangsrecht - auch unter Beachtung des bisher gewährten Umgangs.
Wenn du die KM heiratest, gehörst du verprügelt *sorry*
Momentan hast du bzgl. Unterhalt nix am Hut. Weder KM, (da Kind zu alt) noch das Kind selbst (da nicht leiblicher Vater) haben einen Unterhaltsanspruch. Also was soll's? Du klagst den Umgang und gut ist. Mag sein, dass hierbei herauskommt, dass ein Vaterschaftstest gemacht werden soll. Dieser kann jedoch nicht vom Gericht angeordnet werden, ohne dass eine entspr. Klage hierzu vorliegt.
Nu mach den Rücken grade, sage laut und deutlich zu dir selbst, was du willst und leg los.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@Deep,
Damit hast du ein Umgangsrecht - auch unter Beachtung des bisher gewährten Umgangs.
Allerdings nicht so ein umfangreiches, wie ein leiblicher Vater...
Ansonsten ist Dein Vorschlag natürlich eine echte Alternative.
Ich glaube, Fuppe sollte erstmal selbst begreifen, dass der Umgang- egal auf welcher Grundlage- ein gesetzlicher Anspruch des Kindes und des Vaters/der Bezugsperson nach dem BGB ist und nicht, wie Aniram mißverständlicherweise ausgedrückt hat
Es gibt im Leben nun mal nix geschenkt...
Für Dich nicht, aber auch nicht für sie.
Gewinner könnte und sollte eure Tochter sein.
So oder so, wenn er den Anspruch eingeklagt hat, fehlt KM jede Erpressungsgrundlage.
By the way und etwas off topic- ich muß am 10.01. wegen meines Rückens operiert werden. Gibt es hier eine solvente Dame, die mich vorher noch schnell heiraten möchte? Dann bräuchte ich meinen Rücken nicht mehr so sehr in meinem Beruf als Feuerwehrmann und Rettungsassistent zu beanspruchen :rofl2:
hi,
danke für die schnellen antworten und tips.
aber ich kann nicht glauben, daß ich als nicht eingetragener vater
ein umgangsrecht habe, das wäre mir ganz was neues?
sollte ich mal zum anwalt gehen oder zum jugendamt um mich zu informieren?
oder wo sonst kriegt man fachliche beratung diesbezüglich?
guten rutsch euch!
lg, Fuppe
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1685.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1684.html
Das gesamte BGB mit dem darin enthaltenen FamR guckst Du hier http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html
*kopfschüttel* was manchen Frauen so einfällt...
Eines möchte ich dennoch nachfragen: Du zahlst doch hoffentlich keinen Unterhalt für dein Kind?
Unmgangsrecht hats du, sofern du nachweisen kannst, das du und das Kind eine enge Bindung zueinander habt.... (unabhängig vom Verwqandtschaftverhältnis)
Sicher wäre eine Beratung beim JA vor einer Klage sinnvoll.... aber auch da kommt es auf das jeweilige JA an. Da kann man auch böse auf die Nase fallen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Da kann man auch böse auf die Nase fallen.
Man kann aber auch Riesenglück haben und eine verantwortungsvolle und wunderbar klargeistige Sachbearbeiterin erwischen, die alles tut um dem Kindeswohl genüge zu tun. Ich selbst bin sogar an drei (3) solcher hinsehender Sachbearbeiter geraten bei 3 verschiedenen Stellen des Jugendamt in zwei verschiedenen Städten.
Trotzdem kein Grund zu gesteigerter Hoffnung, da ein einzelner Richter all das wieder zunichte machen kann.
Grüße,
Milan
Hallo, Fuppe
nur noch mal als Unterstreichung:
in Deeps Antwort steht alles wichtige drin!
hi,
danke für die schnellen antworten und tips.
aber ich kann nicht glauben, daß ich als nicht eingetragener vater
ein umgangsrecht habe, das wäre mir ganz was neues?
Doch , du hast Umgangsrecht! Zwar hast du kein Sorgerecht aber als leiblicher Vater - der du ja nun mal bist, egal was da wo eingetragen ist - und vor allem als Bezugsperson (sozialer Vater) in der Vergangenheit- das wird ja wohl irgendwie Belegbar sein - hast du Umgangsrecht. Vielmehr hat dein Töchterchen das Recht auf einen angemessenen, wie es so schön heisst, Umgang mit dir!!
sollte ich mal zum anwalt gehen oder zum jugendamt um mich zu informieren?
oder wo sonst kriegt man fachliche beratung diesbezüglich?
Also ich würde das ganze mal zu einem Anwalt zum draufrumdenken geben - bei Geldmangel: Beratungsschein holen, und dann zum Anwalt.
Vom JA würde ich abraten - die haben Interesse keine neuen "Fälle" auf den Schreibtisch zu bekommen, und nicht dem lieben Fuppe bei einem Streit ums Kind unter die Arme zu greifen!
Weitere Stellen wäre vielleicht noch die Diakonie oder vielleicht der Kinderschutzbund - ich bin mir aber nicht sicher, ob die dir überaupt raten dürfen.
Im großen und ganzen bist du aber in Foren wie diesem gut aufgehoben , weil hier z.B. hat´s eine Menge Leute mit einer Menge Ahnung.
Gruß
Haddock
Moin Fuppe
Auch durch eine Hochzeit erhöht sich dein Umgang mit dem Kind nicht.
Ich bin auch Stiefvater einer fast 7 jährigen, habe volles Umgangsrecht über einen Gerichtsurteil, da ich der soziale Vater bin und der leibliche nicht will.
Aber gesehen hab ich sie seit über einem Jahr nicht mehr. Wenn eine Mutter boycottiert, dann boycottiert sie halt.
Außer Unterhaltszahlungen in erheblichen Summen würdest du dir nix einhandeln.
Gruß
Martin
hi,
nochmals danke euch allen für die tips und antworten.
ich bin froh, mich hier angemeldet zu haben, hier gibts echt ne menge
netter leute.
also daß eine heirat nur noch mehr kummer bringt, das hab ich schon mal
eingesehen. ich werd wahrscheinlich echt mal zum anwalt gehen und schaun,
was der mir rät.
aber was bitte ist ein beratungsschein, mit dem ich bei geldmangel zum anwalt gehen soll??
lg, Fuppe
Ahoi
ich werd wahrscheinlich echt mal zum anwalt gehen und schaun,
was der mir rät.
:thumbup:
Kleiner Tipp am Rande: RA (Rechtsanwalt) sollte männlich sein und OLG zugelassen. Na ja ich will ja jetzt nicht sexistisch sein aber bekanntlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Ausnahmen haben ähhhh bestätigen die Regel. :rofl2:
OLG zulassung, weil du dir dann, sollte es zum OLG (Oberlandesgericht) gehen, keinen neuen RA suchen.
aber was bitte ist ein beratungsschein, mit dem ich bei geldmangel zum anwalt gehen soll??
Beratungshilfe erhältst du beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt. Bei der Beratungshilfestelle oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk du wohnst.
Der Justizbeamte gibt dir einen Berechtigungsschein, wenn du die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beratungshilfe erfüllst. Dazu erklären du ihm deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Am besten bringst du gleich Ihre letzte Gehaltsabrechnung, den Mietvertrag und Ähnliches mit. Mit dem Berechtigungsschein können du dann zu einem Rechtsanwalt deiner Wahl gehen.
Der Rechtsanwalt, der dich zunächst beraten hat, kann für dich auch Briefe schreiben und auch in anderer Form außergerichtlich vertreten.
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den du mit dem Beratungsschein vom Amtsgericht aufgesucht hast, mußt du allerdings in aller Regel eine Gebühr von 10,- € zahlen. Die Gebühr kann erlassen werden, wenn du diese nur sehr schwer aufbringen kanst.
Du kannst auch unmittelbar, ohne zuvor beim Amtsgericht gewesen zu sein, einen Rechtsanwalt aufsuchen, der dann für dich den Antrag auf Beratungshilfe stellt. Dann müßt du diesem Rechtsanwalt deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schildern und durch Vorlage einer Verdienstbescheinigung oder Ähnliches belegen. Bei der Ausfüllung des Antragsformulars wird dich dein Rechtsanwalt beraten. Sollte jedoch das Amtsgericht später Ihren Antrag auf Beratungshilfe ablehnen, müßt du die üblichen Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen.
Gruß
Martin