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Vernichtung eines Kindes per Justiz

 
(@leahilfe)
Schon was gesagt Registriert

Vorgang würde Seiten füllen. Deshalb das wesentliche in Kurzfassung.
Ich bin der Großvater des betroffenen Mädchens, das noch keine fünf Jahre alt ist. Kennenlernen durch Internet. Kaum da schon Schwanger. Völlige Untätigkeit im Haushalt. Dafür andere Aktivitäten, Schmuddelfilme, Wrestling, Chatten und Telefonieren. Hunderte abgehende Gespräche und MMS im Monat.  Immr wieder Vermüllung der Wohnung, Ungeziefer. Hilfesuchen an Jugendamt gewandt. Jugenamt hat Situation aktenkundig. Angeordnete stationäre Therapie erfolglos abgebrochen. Ambulante ebenfalls. Situation immer katastrophaler. Ja bestätigt, dass ohne Eingreifen von uns wegholen des Kindes unvermeidlich. Auch das JA ihrer Heimatst. mußte sich zuvor schon intens. mit ihr befassen. Im April 96 hat sie sich mit Kind zur uns völlig unbekannten!! Mutter und Stiefv. abgesetzt.  Nach wenigen Wochen Urteil des Familienger. Kind zum Veter. Bestätigung d. OLG ruckzuck. Jetzt plötzl. Verfahrenspflegerin. Außer Kurzgespr. mit Sohn keinerl. Aktivitäten. Aber Empfehl, an Richter Kind bei KM zu belassen. Weitere (freiw. ) Therapie ( die dritte ) sollte alles richten. Mittlerweile weiteres JA (neuer Wohnort 300km weg) zuständig.
Neues JA spricht sich ebenf. gegen Mutter aus. Kindergärten ebenso. Die "Letztechancetherapie" ebenfalls im Oktober abgebr. Gericht mehrf. nachgew. belogen. Keinerlei Besserung eingetreten. Strafanz. wegen falscher EV gegen Eltern und hinzugek. Onkel und Tante laufen. Nachweis mögl. d. Angaben der KM im Familienpsych. Gutachten. Strafanz. gegen Tante wg. falscher Ansch. (angebl. Körperverl. d. m. Frau) wg. Verläumd. und Prozessbetrug. Gutachterin lässt kein Gutes Haar an Mutter. Stellt fest, dass Kind selbst bereits geschädigt. (Kind trägt Verantw. f. d. Mutter!!! Mutter dageg. wenig Interesse.. Trotzdem f. sie ausgesprochen wg. der "Mutterbindung" "Das Kind sei an die KM gewöhnt"!!!. Gericht folgt mit weiterem Beschluß dieser "Empfehlung". Einziges Fazit: Kind geht mit Mutter zu Grunde. Der "Rechtsstaat" Absurdistan, von noch(nicht Justizopfern, Juristen und Politkern immer noch Deutschland genannt setzt sich über elementarste in der Europäischen Menschenrechtscharta festgelegte Rechte von Kindern hinweg. Dort ist festgelegt welche Rechte und Ansprüche ein Kind hat.
Unser Staat versteht darunter das "Recht auf ein Leben in Armut (Hartz IV) ohne Förderung, mit schlechter Gesundheitsfürsorge usw. Entsprechende Beobachtungen und  Unersuchungen von Zoziologen, Jugendämtern, Kinderschutzbund usw. spielen nicht die geringste Rolle. Die JÄ. beurteilen, wo das Kind "das geeignedste familiätre und sonstige Umfeld, sowie Helfersystem" vorfindet und sprechen sich eindeutig aus. Diese Beurteilung ist dem Gericht nicht die kleinste Beachtung wert!! Aus Platzmangel weitaus mehr weggel. als geschrieben. Unserer Anwält. ist die Sache inzw. "zu viel". Sie will nicht mehr weiter!!!.                                       
Neue Anwälte zucken zur. Einarb. bis zur Frist nicht möglich. Viel zu komplex. Manche nicht einmal geg. entspr. Honorar. Unser Sohn kann sich das nicht leisten. Das bedeutet einen Ausschluß vom weiteren "Rechtsweg". Auch eine  Errungenschaft unseres Rechtstaates? Der Gebetsmühlenhaft vorgetragene Begriff des "Kindeswohls" verdient es unter diesen Umständen zum Unwort des Jahres gewählt zu werden.
Übrigens möchte ich es nicht versäumen den sonst so gescholtenen Jugendämtern ein Lob und unsere Dankbarkeit auszusprechen. Nur helfen konnten sie (bisher) leider auch nicht.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2007 01:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für sich sorgende Großeltern.

Inhaltlich kann ich alles nachvollziehen. Nur an einem Punkt bleibe ich kleben: Wenn das OLG die Entscheidung des AG bestätigt hat, dass das Kind zum Vater kommt, aus welchem Grunde wurde wann nach der OLG-Entscheidung von wem ein neuerliches Verfahren eröffnet.

Und (natürlich) interessieren mich persönlich die handelnden Personen (zuständige Gerichte, Verf.-Pfleger). Aber das wäre eher etwas für PN oder Telefon.

DeepThought.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2007 01:33
(@leahilfe)
Schon was gesagt Registriert

Die Situation haben wir der Verfahrenspflegerin zu verdanken. Sie hat hat ohne die geringste Beschäftigung mit dem Fall den Richter zur Aussetzung seines eigenen Urteils veranlasst. Später kam dann noch die von ihr ins Spiel gebrachte Psychologin mit ihren merkwürdigen Schlussfolgerungen dazu.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2007 18:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das beantwortet mein Anliegen nicht!


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2007 18:28