Vaterschafft ja ode...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vaterschafft ja oder nein?? Anrecht auf Kenntnis der Abstammung - DRINGEND!!!!

Seite 2 / 2
 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lollilutscher!

Na das nenne ich vorerst Rettung in letzter Sekunde. Dann hoffe ich, dass das mit der Vaterschaftsfeststellung jetzt reibungslos klappt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 21:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lollilutscher

puuh, das war knapp. Bedanke Dich beim JA, dass sie Dich überhaupt vorher informiert hatten. Warum - das fällt etwas schwer zu verstehen. Einerseits rufen sie Dich vorher an und andererseits vertrösten sie Dich auf den Nachmittag des nächsten Tages, wo doch die KM am Vormittag unterschreiben kommt. Als ob sie das nicht gewusst haben.

Gruss oldie (leicht irritiert)

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 15:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal ne Verständnisfrage vom Unwissenden:

Was hat der TO denn jetzt gewonnen, ausser dass nicht er den Test anstreben muss, sondern sie?

Wenn sie den Test anfordet bleibt das Ergebnis doch gleich oder?

Wenn er der Vater ist bezahlt er und wenn nicht eben nicht.

Soo gross ist der Unterschied dann doch nicht oder verstehe ich das falsch?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 15:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm beppo,

eine Anfechtung wäre aber weitaus schwieriger geworden als nun eine Feststellung. Und die KM wird sich genau überlegen was sie nun tut, sollte sie bereits wissen das er als Vater nicht in Frage kommt.

(Und da sie die Vaterschaftsanerkennung erst nach fast 2 Jahren unterschreiben wollte wirkt auf mich so nach dem Motto: Er hat vor 2 jahren anerkannt und wenn ich nun unterschreiben kann er nicht mehr anfechten, weil dann ja die 2 Jahre rum sind...)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 16:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, aber wenn er die Zweifel jetzt erst bekommen hätte, müssten die 2 Jahre jetzt beginnen oder?

Das es natürlich schöner und einfacher ist, wenn sie jetzt erstmal aus dem Quark kommen muss ist mir aber klar.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 16:11
(@lollilutscher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr,

also nach diesem ganzen hin und her bin ich mitlerweile ja echt auf dem laufenden glaube ich.

Also 1.) eine Vaterschaftsanerkennung bleibt solange bestehen, auch wenn die KM nicht unterschrieben hat, bis man sie entweder frühstens nach einem Jahr wiederruft, dass kann man aber auch nur bis höchstens ender viertes Jahr machen, denn ab dem fünften Jahr ist die Vaterschaftsanerkennung auch ohne die Zustimmung der KM rechtskräftig und kann nurnoch mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage wieder rückgängig gemacht werden.
2.) Die zwei Jahresfrist kann nur bei bestehenden rechtskräftigen Vaterschaften beginnen, denn wenn die noch nicht rechtskräftig ist, kann man ja wiederrufen.

So, also das habe ich jetzt auch gelernt.

Zu meinem Erstaunen ist die KM aber sehr friedlich geworden, ich hatte dem JA einen Privaten VS-Test vorgeschlagen, denn wenn der sagt dass ich es bin, dann wird es wohl so sein und ich kann mir die zehnfachen Kosten für den gerichtlichen sparen, auch wenn ich eigentlich nicht damit gerechnent habe, hat die KM zugestimmt und wir haben ihn nun weggeschickt. Jetzt heißt es also nur noch 8 Werktage warten!!!

Aber ich muss sagen, mittlerweile gehe ich ja davon aus, dass ich es bin, denn wer würde denn einem privaten zustimmen, wenn er weiß, dass ich nicht der Vater bin. Von daher, mal sehen, was da rauskommt. Das einzige was ich mich echt noch frage, ist, dass es ja von ihr nicht sein kann, dass sie mir zwei Jahre das Kind vorenthält obwohl ich mich ja durch die Vaterschaftsanerkennung dazu berieterklärt habe für das Kind zu sorgen. Es kann doch nicht wirklich sein, dass sie da überhaupt keine Konsequenz draus erfäht.

Naja, jetzt also erstmal warten und Teetrinken. Ich halte euch auf dem laufenden, soweit ich was weiß.

LG

LL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2008 16:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hat die KM zugestimmt und wir haben ihn nun weggeschickt. Jetzt heißt es also nur noch 8 Werktage warten!!!

Hast du das überwacht? Warst du lückenlos dabei?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 16:45
(@lollilutscher)
Schon was gesagt Registriert

Hey Beppo,

jup, habe das alles beobachtet und war Lückenlos dabei, und danach den auch schön noch zur Post gebracht,
also alles ganz in Ordnung denke ich.
Und wie gesagt, jetzt heißt es warten!!!

Also bis die Tage.

LG

LL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2008 21:22
Seite 2 / 2