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Vaterschafft ja oder nein?? Anrecht auf Kenntnis der Abstammung - DRINGEND!!!!

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(@lollilutscher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @ all,

ich habe euch gefunden und bin sehr glücklich darüber, denn ich komme im Moment nicht so ganz weiter. Auch wenn ich hier schon viel gelesen und dadurch mir schon einiges klarer geworde ist, würde ich mich jetzt freuen, wenn ihr mir vielleicht noch ein paar Tipps bzw. Antworten geben könntet.

Zu meiner Situation:
Ich habe mich im Nov. 2005 von meiner Freundin getrennt, kurz danach sagte Sie mir sie sei schwanger. Im Juli 2006 hab ich vom Jugendamt ein Schreiben bekommen dass mich meine Ex-Freundin als Vater des neugeborenen Kindes angegeben hat. So und jetzt kommt mein Fehler!!!!

Ich habe die Vaterschaft anerkannt. Ich muste meine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen, damit der Kindesunterhalt ermittelt werden könnte usw. Im nachhinein, sage ich mir das war nicht wirklich clever, denn unsere Beziehung war nur 6 Monate, meine Ex sagte es mir nachdem wir getrennt waren und mein Arzt sagt, das meine kleinen Freunde nicht die schnellsten sind es daher eher schwirig ist Kinder zu zeugen.

Da aber auch die Mutter wenn keine Ehe besteht eine Vaterschaft schriftlich anerkennen muss ist meine Ex nach mir zum Jugendamt bestellt worden um der Vaterschaft den Siegel aufzusetzen.

So und jetzt der Hammer: Sie hat die Vaterschaft abgelehnt und sie nicht unterschrieben.

Das teilte mir das Jugendamt mit und ich dachte: SUPER, jetzt biste aus dem Schneider!!!! Habe mich also nicht weiter drum gekümmert und die Sach eso gut wie vergessen.

Bis gestern!!!!  😡  Ich habe gestern einen Brief vom Jugendamt bekommen, dass meine liebe Ex sich nach genau zwei Jahren nun doch dazu entschlossen hat die Vaterschaft anzuerkennen. Das wollte mir das Jugendamt schonmal mitteilen und wir in naher Zukunft wieder auf mich zukommen, bezüglich des Unterhalts welchen ja das Jugendamt gezahlt hat weil ja angeblich kein Vater da war.  :gunman:

So, also jetzt bin ich vollkommen durcheinander und gleichzeitig auch wütend.

Das heißt jetzt, da ich die Vaterschaft nicht angefechtet habe, nachdem mir mitgeteilt worden ist, das meine Ex die Vaterschaft nicht anerkannt hat bin ich jetzt doch der Vater?! Und sie kann sich mal so und mal so entscheiden. Erst gibt sie mich an, dann sage ich ja, dann sagt sie ach doch nicht und jetzt nach zwei Jahren bin ich es doch wieder????!!!!! :gunman: 

Ich bin mir ja nun nicht mehr wirklich sicher ob ich es nun bin oder nicht, denn wer weiß. Und wenn ich es sein sollte, dann würde ich ja dazu stehen, aber es ist doch ein Unding, dass sie mir wenn es wirklich mein Kind sein sollte, es mir zwei Jahre vorenthalten hat, obwohl sie mich ja vorher schon angegeben hatte.

Jetzt habe ich euch gestern also gefunden und schon viel gelesen und für mich jetzt folgendes herausgefunden:

    ich habe zwei Jahre zeit, meine Vaterschaft anzufechten
      ich hätte aber auch seit neustem Recht die Möglichkeit ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, welches die Frist zur Anfechtung erstmal hemmt.
        da meine zweijahres Frist in 10 Tagen abläuft, ist nun umgehendes Handeln gefragt.
          es muß ja als erstes erstmal festgestellt werden, ob ich nun der Vater bin oder nicht, denn bei ihrer Terz machen, warum sie es nicht gleich vor zwei Jahren anerkannt hat kann ich ja dann immer noch.
            aber wo und wie kann / muss man das Recht auf kenntnis der eigenen Abstammung einklagen oder muß man überhat Klage erheben oder kann man es einfach bein Jugendamt machen?

            Also, wenn ihr dazu eine Idee habt, wäre ich euch echt dankbar, wenn ihr mir ein paar Tips geben könntet.

            Danke fürßs lesen.

            Grüße Lollilutscher

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lollilutscher,

erst mal herzlich willkommen hier.

Zu Deinen Fragen: Dein Wissensstand in Sachen Vaterschaft war und ist sehr widersprüchlich. Die bislang letzte Dir bekannte Information des zuständigen Jugendamtes war aber, das Du nicht der Vater wärest. Das hast Du im Idealfall damals sogar schriftlich bekommen. Auch beim JA sollte es entsprechende Aufzeichnungen geben. Also beginnt die 2-Jahres-Frist zur Anfechtung erst jetzt zu laufen und ist nicht schon in 10 Tagen vorbei.

Mit jemandem mal das Bett geteilt zu haben ist kein hinreichender Beweis für eine Vaterschaft. Es gibt jetzt die kleine und die grosse Lösung: Die kleine ist ein privater VS-Test bei einem entsprechenden Institut, der Euch Klarheit bringt; zu dem aber die Kooperation der Mutter erforderlich ist: Du selbst (!) musst hierfür dem Kind ein Wattestäbchen in den Mund und selbiges danach in ein Röhrchen stecken; gleiches bei Dir selbst. Danach kommt das Ganze in einem Umschlag, den Du nie aus den Augen lässt und persönlich in den Briefkasten wirfst. Nach einer Woche wisst Ihr Bescheid. Kostenpunkt ca. 200 Ücken.

Alternativ - zum Beispiel bei fehlender Kooperationsbereitschaft - gibt es auch die "grosse Lösung". Die wird von einem Gericht angeordnet, falls Du nicht einfach Deine Vaterschaft anerkennst und bezahlst und kostet etwa das Zehnfache - zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten. Im Falle Deiner Nicht-Vaterschaft allein zu bezahlen durch Deine Ex. Allein dieses Risiko sollte ihre Kooperationsbereitschaft allerdings fördern.

Es kann ja tatsächlich sein, dass jemand anderer "getroffen" hat, der aber finanziell nicht so leistungsfähig ist wie Du. Das können Jugendämter nicht prüfen; die verlassen sich auf die Angaben der Mutter - und darauf, dass Du Dich schon selbst wehren wirst, falls Du Zweifel hast. Insofern: Unterschreibe nichts (!) ohne die Gewissheit, das Deine Vaterschaft bewiesen ist und nicht nur behauptet wird.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 17:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lollilutscher,

bei der  Vaterschaftsanerkennung entsteht die Rechtskraft nur, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen beurkundet werden, Deine Anerkennung, ihre Zustimmung. Bis diese beiden vorliegen, ist die Vaterschaftsanerkennung nicht WIRKSAM geworden. Das heißt, erst ab dem Moment, wo Deine Vaterschaftsanerkennung rechtswirksam wird, kannst Du sie auch anfechten. (Du kannst ja auch keine Ware zu Otto zurückschicken, bevor Du sie bekommen hast.)

Das heißt, Du solltest Dir jetzt schleunigst einen Anwalt nehmen, der jetzt für Dich genau aufpasst, dass da nix schiefgeht. Ich würde auch nicht ohne zum JA gehen, denn scheinbar haben die Deine Zustimmung in der Akte behalten. Du kannst sie auch jetzt noch widerrufen, weil sie eben nicht binnen eines Jahres wirksam geworden ist.

Also als erstes: Widerruf mit Hinweis auf § 1597 (3) S.1 BGB ans JA und dann zusehen, dass die Vaterschaft getestet wird. Denn nach fünf Jahren würde sie auch ohne Zustimmung der Mutter wirksam werden (§1598 (2) BGB).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 17:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der §1597 Abs.3 ist eine kann-Bestimmung und geht nur bis zur Wirksamwerdung der Anerkennung, das ist durch die Unterschrift der KM jetzt geschehen. Ebenso geht der Widerruf nur, wenn der vermeintliche Vater aktiv wird, also kein Automatismus. Er wird in den sauren Apfel beissen und per Gericht klagen müssen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 18:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lollilutscher,

in Ergänzung der Ausführungen von LBM und oldie noch die Frage: Hat denn zwischenzeitlich die Vaterschaft eines anderen Mannes bestanden (oder besteht eine solche möglicherweise immer noch?). Hat also Deine Ex statt Deiner jemand anderen angegeben oder damals nur "unbekannt" eintragen lassen?

Das ist für den juristischen Fortgang des Verfahrens nämlich nicht unerheblich.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 18:11
(@lollilutscher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ihr seid echt toll!!! Hätte nie so schnell mit so vielen Antworten gerechnet, erstmal VIELEN DANK!!!!! :thumbup:

so, jetzt will ich mal versuchen noch ein wenig Licht on das dunkle zu bringen:

Die bislang letzte Dir bekannte Information des zuständigen Jugendamtes war aber, das Du nicht der Vater wärest. Das hast Du im Idealfall damals sogar schriftlich bekommen. Auch beim JA sollte es entsprechende Aufzeichnungen geben. Also beginnt die 2-Jahres-Frist zur Anfechtung erst jetzt zu laufen und ist nicht schon in 10 Tagen vorbei.

Naja, also das ich nicht der Vater bin hat mir niemand gesagt weder geschrieben, die Bearbeiterin im JA hat mich angerufen und mir mitgeteilt, das die KM die Anerkennung der Vaterschaft nicht unterschrieben hat. Von daher war das Thema für mich durch. Ich hätte natürlich darauf kommen können, dass ich meine Anerkennung dann zurückziehen sollte. Das habe ich bis jetzt aber nicht getan.

bei der  Vaterschaftsanerkennung entsteht die Rechtskraft nur, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen beurkundet werden, Deine Anerkennung, ihre Zustimmung. Bis diese beiden vorliegen, ist die Vaterschaftsanerkennung nicht WIRKSAM geworden.

Ich habe heute beim JA angerufen und wollte meine Anerkennung anfechten, da sagte die Sachbearbeiterin, dass sei nur über das Gericht möglich. Aber ist es denn nicht so, dass das nur über das Gericht geht wenn wenn sie wirksam ist??? Und nach deinen Ausführungen ist sie ja NICHT WIRKSAM!!! Also muss ich mich beeilen und montag früh zu der Tante und ihr klarmachen dass ich meine Anerkennung aufgrund von nicht wirksamwerden zurückziehen, weil sie über ein Jahr lang nicht wirksam geworden ist.

Du kannst sie auch jetzt noch widerrufen, weil sie eben nicht binnen eines Jahres wirksam geworden ist.

Der §1597 Abs.3 ist eine kann-Bestimmung und geht nur bis zur Wirksamwerdung der Anerkennung, das ist durch die Unterschrift der KM jetzt geschehen.

NEIN!! Sie hat noch nicht unterschrieben!!!!!!!! Sie hat dem JA mitgeteilt dass sie nächste Woche kommt und dann unterschreiben will, deswegen danke / hoffe ich, wenn ich montagfrüh dahingehe und Wiederrufe dass ich Ihr zuvorkomme. Und wenn ich das dann wirklich geschafft haben sollte ( meint ihr das geht so einfach) dann kann sie mich ja wieder als Vater betieteln, aber ich muss ja nicht gleich einwilligen, oder? Kann ich denn dann eien Test von Ihr fordern???

Hat denn zwischenzeitlich die Vaterschaft eines anderen Mannes bestanden (oder besteht eine solche möglicherweise immer noch?). Hat also Deine Ex statt Deiner jemand anderen angegeben oder damals nur "unbekannt" eintragen lassen?

Ich habe seit zwei Jahren nicht von der KM gehört oder gesehen, ich gehe aber nicht davon aus, da das JA ja wieder auf mich zugekommen ist.

Also erstmal nochmal vielen Dank erstmal.
Ich hoffe wir kommen dem ganzen jetzt ein bissl näher.

LG Lollilutscher
__________________________________
Anm.: Quotung korrigiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 19:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey,

google nach den entsprechenden Paragraphen im BGB und druck sie dir aus!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 19:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lollilutscher

NEIN!! Sie hat noch nicht unterschrieben!!!!!!!!

Also bitte! Kannst Du so existentielle Dinge auch mal gleich bekannt geben?! 😉

Nun aber hurtig - Du Zeit läuft gegen Dich. Nimm den Lolli aus den Mund und handele, hast ja schliesslich schon lange genug drauf rumgelutscht. Eventuell wäre ein Einschreiben per Rückschein (am besten über RA, geht aber auch ohne), noch morgen aufgegeben, sinnvoll. Und lass Dich beim JA nicht abwimmeln (könnte mir denken, dass die es versuchen). Nimm am besten einen Ausdruck des besagten Paragraphen mit, inklusiv Weblinks etc. Wird es ernst, so gehe bis zur Amtsleiterin. Lass es Dir schriftlich geben (Kopie), dass Du die Vaterschaft widerrufst - mit Stempel, Aktenzeichen und Unterschrift. Weigern sie sich, so ist das Einschreiben Deine Willensbekundung und nicht leugbar

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2008 00:03
 elwu
(@elwu)

So und jetzt der Hammer: Sie hat die Vaterschaft abgelehnt und sie nicht unterschrieben.

Hallo,

vielleicht habe ich es ja nur überlesen, aber hast du Umgang mit dem/deinem Kind? Wenn ja, mach' doch einen diskreten Vaterschaftstest. Wo kein  Kläger...

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2008 03:05
(@lollilutscher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo elwu,

nein, ich habe keinen Umgang mit dem Kind und seit zwei Jahren auch nichts von ihm und der KM gehört oder gesehen. Das einzige was ich jetzt bekommen habe ist der Brief von JA.

Wenn ich den Kleinen sehen würde dann wäre das alles nicht so schwirig, da hast du recht, aber das ist ja leider nicht gegeben.

Aber trotzdem danke für den Hinweis.

LG Lollilutscher

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2008 12:42




(@lollilutscher)
Schon was gesagt Registriert

Werde am Montag wohl umgehend zum  JA gehen und mich auf § 1579 Abs.3 beziehen. Hoffentlich ist sie noch nicht dagewesen.

Und sagt mal, gehen wir dann davon aus, dass ich das also wirklich alles hinkriege und zurückziehe, wißt ihr wie es dann weiter geht?!
Also ich meine dann wird dass ganze ja wieder von vorne losgehen.

Also KM gibt mich als Vater an, und ich sage dann das ich mir nicht sicher bin und erst festgestellt haben will, das ich der Vater bin. Wenn KM da nicht einwilligt, ist es richtig, dass ich das dann nur über das Gericht machen kann, oder geht es seit April mit diesem komischen Recht auf Information zur Abstammung (oder so ähnlich) auch irgendiwe schneller und kostengünstiger?

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2008 22:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Lollilutscher,

das solltest Du mit der KM besprechen. Wenn die einem privaten Vaterschaftstest zustimmt, macht ihr das privat (so um die 200 Euro glaube ich), wenn nicht, dann hast Du wohl allen Grund, den offiziellen übers Gericht zu machen.

Ich würde lieber in den VS-Test investieren, als in eine neverending Unterhaltskiste, wo Du Dich hinterher als nicht leiblicher Vater entpuppst.

Ich denke, nach dem Hin und Her mit der Vaterschaft, sollte sie dafür Verständnis haben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2008 22:37
(@lollilutscher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

danke erstmal für die ganzen netten Worte, aber leider auch wenn ich es mir wünschen würde kann ich nicht davon ausgehen, dass sie nur irgendwie auf mich zugeht, bzw. mir entgegenkommt, denn ich versuche ja momentan die Vaterschaft zu wiederrufen und das wird ihr mal garnicht passen. Von daher muss ich glaube ich wohl damit rechnen, dass sie mich richtig bluten sehen will!!!! Und falls ich doch der Vater bin, und wir den gerichtlichen VS-Test machen müssen, weil sie vorher nicht einwilligt, dann muss ich das ja vollkommen bezahlen, oder!!!??? Und das ist dann der Test, das Gericht usw.

Wenn es wirklich meiner ist, dann habe ich ja kein Problem zu zahlen usw., aber die ganzen Kosten für Gericht usw. nur weil sie rumzickt, regt mich echt auf!!!

LG LL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2008 22:51
(@lollilutscher)
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Hallo ihr alle,

also ich war heute morgen gleich beim JA und habe diesen Wiederruf der VAterschaft schriftlich abgegeben und mir von der Tante quittieren lassen das ich da war. Sie hat mir auch gesagt dass die KM noch nicht da gewesen ist. Ich mich also gefreut, dass jetzt also alles von vorn anfängt und ich meine Gewissheit bekomme, da bekomme ich gerade einen Anruf, dass dieser Wiederruf beurkundet werden muss und das erst morgen nachmittag möglich ist!!!!!! :gunman:

Hallo, habe ich hier mal wieder was falsch verstanden? Ich meine hätte mir das die Tante nicht heute morgen gleich sagen können, als ich ihr den Brief in die Hand gedrückt habe?

Ich meine jatzt hat die KM noch bis morgen nachmittag Zeit und kann zur Anerkennung da auftauchen und ich bin dann zu spät?!!? Das ist doch nicht wirklich deren ernst, oder? 

Hat jemand damit Erfahrung? Also ich meine im Moment zähl ja wirklich jede Sekunde und das soll jetzt erst morgen rechtskräftig werden, obwohl ich heut morgen gleich da war?!

Wäre wirklich toll, wenn jemand dazu etwas weiß, oder mir sagen kann, wie ich das jetzt am besten anstelle.

Danke im Voraus.

Lieben Gruß

LL 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2008 15:17
(@brille007)
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Moin LL,

ganz ehrlich: Dein Fall ist nicht alltäglich und mit vielen Fragezeichen behaftet. Was wir hier tun, ist das Äussern von Meinungen, Erfahrungen, wünschen, Hoffnungen und vielem mehr - was wir aber garantiert NICHT leisten (können und dürfen), ist Rechtsberatung.

Was genau hindert Dich daran, Deine Fragen sofort einem einschlägig bewanderten Anwalt zu stellen, mit Hinweis auf die Dringlichkeit? Die paar Kröten, die das kostet, sind im Zweifelsfall mehr als gut investiert.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 15:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi lollilutscher

Beurkunden darf jede Urkundsperson. Du kannst also auch zum Notar gehen, so ein entsprechendes Schriftstück aufsetzen, beurkunden lassen und eine Zweitschrift (ebenfalls beurkunded) beim JA abgeben.

Gruss oldie

Edit: Ein Notar verlangt im Gegensatz zum JA Geld.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 15:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal ne andere Frage:

Bisher hat die KM doch die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschrieben. Warum ist es nicht möglich das dieses Schriftstück im Original dem KV wieder ausgehändigt wird, auf sein Verlangen hin?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 15:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina

ich denke mal, wenn es "Eigentumsansprüche" auf diese Urkunde gibt, so gehören sie dem Kind und sind unveräusserlich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2008 15:45
(@lollilutscher)
Schon was gesagt Registriert

Hey Oldie,

vielen DANK!!!! Habe um 16:30 Termin beim Notar.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Danke nochmal

Gruß

LL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2008 16:18
(@lollilutscher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @ all, hallo an Oldie!!

Ich habe es für´s erste geschafft!!! :schilddanke: :luxhello:

Bin also echt gestern noch zum Notar und habe das ganze auch gleich noch beim JA eingereicht. Und was ist, heute mittag bekomme ich einen Anruf vom JA, dass die KM da war und eigentlich unterschreiben wollte, aber das war ja nun erstmal zu spät!!

Jetzt kann das alles nochmal anfangen und ich weiß durch nen VS-Test auch wirklich bescheid.

Vielen Dank nochmal, ohr seid echt toll hier.

LG

LL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2008 21:04




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