Vater wider Willen
 
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Vater wider Willen

 
(@matzehh)
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Hallo Leute,

nachdem ich hier schon längere Zeit mitlese und dabei viele interessante Informationen sammeln konnte möchte ich Euch kurz meine Situation schildern.
Alles fing damit an, daß ich mich im Frühjahr 2004 von meiner damaligen Lebensabschnittsgefährtin trennen mußte. Mit dieser war ich 5 Jahre zusammen und es war immer die Rede von Heiraten und Kinder kriegen - ich wollte jedoch noch mehr Zeit dafür haben. Das Ende vom Lied war, daß sie sich einen neuen gesucht hat. Kurz darauf lerne ich eine neue Frau kennen, die auch einen Kinderwunsch hatte und ich habe mich in meiner Doofheit viel zu schnell darauf eingelassen. Inzwischen sind wir nicht mehr zusammen und sie wird im Juni ein Kind bekommen - ob es von mir ist, muß wohl erst noch festgestellt werden, da sie komischerweise erst nach unserer Trennung plötzlich schwanger war und ich weiß, daß sie wohl wieder was mit ihrem Ex hatte :knockout: .
Ich habe es daraufhin dann zwar nochmal mit ihr versucht, aber nach einer Woche war mir dann klar, daß ich mit ihrer einnehmenden und tyrannischen Art nicht zurechtkomme. Ich darf mich also darauf freuen, demnächst wohl den Goldesel zu spielen und Vater eines Kindes zu sein, das ich nie zu Gesicht bekommen werde (Gespräche mit dieser Frau sind nicht möglich) 😡 .
In der Zwischenzeit habe ich wieder jemanden kennengelernt. Diese Frau hat zwar nur sehr selten Zeit für mich (berufsbedingt) und es ist auch eher so eine art Bratkartoffelverhältnis, aber ich bin sehr froh darüber, da mir momentan nicht mehr der Sinn nach einer intensiven Beziehung steht. Insbesondere jetzt, wo ich hier von den vielen Schicksalen gelesen habe, denke ich, daß eine Beziehung sowieso wohl so eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum haben muß ... wer will da noch heiraten und Kinder in die Welt setzten ?
Am Montag habe ich dann auch schon meinen ersten Anwaltstermin, um mich über meine weitere Vorgehensweise zu informieren.
So, für heute wars das erstmal. Weiß momentan nicht mehr, wo mir der Kopf steht und außerdem sitze ich hier auch noch auf der Arbeit und versuche mich - wenigstens ein wenig - zu konzentrieren.

Bis dann, Gruß,
Matthias


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2005 12:48
(@romyh)
Registriert

Hallo Matze,

und willkommen bei vatersein.de

Nun, da ihr nicht verheiratet wart, muss sowieso eine Vaterschaftsanerkennung beim JA unterschrieben werden. Du kannst Dich weigern zu unterschreiben und darauf verweisen, dass da noch jemand anders im Spiel war.
Es muss also irgendwie ein Vaterschaftstest in die Wege geleitet werden.
an dieser Stelle bin ich etwas ratlos, eigentlich müsste die Mutter eine vaterschaftsfeststellungsklage einreichen, oder doch das Jugendamt?
Hmm...kann mir da wer helfen?

Jedenfalls, was den Unterhalt betrifft, den leistet der biologische Vater, und solange das nicht geklärt ist...

Gruß, Romy

P.S. Aber geklärt werden muss es!


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 12:58
(@berlingo)

Hallo matzehh,

erst mal mußt Du wohl abwarten und die Vaterschaft klären lassen. Wenn Du der Vater des Kindes bist, warum wirst Du Dein Kind nicht sehen? Du hast ein Recht darauf! Wenn Du nicht der Vater bist, dann sieht die Situation für Dich völlig anders aus. Bis dahin mußt Du wohl abwarten, bleib ruhig und setze Dich langsam mit den möglichen Folgen für Dich auseinander. Ob Du dafür jetzt schon anwaltlichen Rat brauchst, möchte allerdings bezweifeln, ist aber Deine Sache.

LG berlingo


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 13:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Matthias,

ergänzend der Hinweis, dass du nicht zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden kannst (>hier<).

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 13:51
(@taccina)
Registriert

Hallo,

wenn die Vaterschaft nicht klar ist und dies durch Vaterschaftstest geklärt werden muß, wer muss denn das dann bezahlen???

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 13:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Taccina,

wenn die Vaterschaft ungeklärt ist und sich auch nicht vermuten lässt (Swinger-Club, freizügige Party, whatever), dann zahlt der Staat im Rahmen des UHV. Der Vermutungstatbestand ist durch das Urteil des OLG Zweibrücken mittlerweile wirkungslos. Wenn der vermeintliche/mutmaßliche Vater nicht Willens ist, dann war es das für ihn.

[ironie an]
Ich persönlich finde das richtig prima. Noch mehr Kinder ohne Vater. Das ist es, was wir brauchen: Familienkrüppel.
[ironie aus]

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 13:59
(@taccina)
Registriert

Hi Deep,

versteh ich das jetzt richtig?

Wenn Matzes EX nun angibt, er wäre der Vater, er es aber bezweifelt und er auch keinen Test machen will, dann brauch er das auch nicht und das Kind wächst "ohne" Vater auf.

Sollte er den Test wollen, da er sich selber nicht sicher ist, wer zahlt denn dann den Test? ER?
Der Staat? Oder ist das vom Ergebnis abhängig? (Wenn Vater dann zahlt er, wenn nicht, dann nicht) oder wie?

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 14:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dann brauch er das auch nicht und das Kind wächst "ohne" Vater auf.

Yep.

(Wenn Vater dann zahlt er, wenn nicht, dann nicht)

Yep.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2005 14:09
(@matzehh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke erstmal für die Antworten ... wieder was dazugelernt. Mal sehen, was die gute Anwältin mir zu diesem Thema noch so erzählen kann.

Gruß,
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2005 14:26
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@matzeeh

😮 ömm also wie jetzt... Du hast ein Bratkartoffelverhältnis UNd eine thailändische Freundin mit der Du Dir vorstellen kannst in Thailand zu leben?Oder ist das ein und diesselbe?

*verwirrteGrüsse*

Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 18:06




(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ihr,
nebenbei mal gefragt, auch wenn ihr jetzt glaubt, ich käme gerade hintern Mond hervor. Was ist eigentlich ein Bratkartoffelverhältnis?

cu
Michael

Habs rausgegooglet:
'Ewige Junggesellen suchten sich irgendwann eine Kittelschürzenträgerin, die ihnen warme Mahlzeiten kochte und gelegentlich mit ihnen unter die Daunendecke kroch.'

Gute Idee eigentlich. Wenn also eine Frau hier gute Bratkartoffeln machen kann, dann soll sie sich mal melden. Aber Kittel im Bett? Naja.

*sorry, dass ich vom eigentlichen Thema abgekommen bin, musste aber raus*

[Editiert am 30/4/2005 von Weisnich]


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 18:14
(@romyh)
Registriert

Ich kann gute Bratkartoffeln machen 😉
Aber nur für meinen Schatz und Familie...sorry! Naja, auch für Gäste.

Grüßle, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2005 00:25
(@matzehh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ja genau, das ist ein und dieselbe Frau. Aber sie will frühestens in 3 Jahren zurück nach Thailand. Muß ich mich wohl noch etwas gedulden.

Bis dann,
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2005 19:07
(@engels_prinz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo matzehh,

ich kann das jetzt nur aus meinen Erfahrungen schildern:

Nachdem das Kind auf der Welt war, bekam ich Post vom Jugendamt, dass die Kindesmutter mich als Vater angegeben hat, und ich doch bitte auskunft über meine Vermögensverhältnisse geben möchte (wird hier näher beschrieben).
Ein paar Wochen später kam dann auch Post vom Sozialamt, wo drin stand, dass ich auch für die KM Unterhalt zu zahlen hätte (kommt in einem neuen Thread hier irgendwann mal hin, zur Zeit fehlt mir die Zeit, um das alles hier aufzuschreiben).

Schritt 1: Zum Jugendamt hin, und sagen, "Nein, ich erkenne die Vaterschaft nicht an!"
Schritt 2: Vaterschaftsfeststellungsklage
Schritt 3: Termin beim Amtsarzt zum Blutabnehmen (das mit der Selbstbestimmung auf weitergabe der genetischen Informationen finde ich in einem solchen Falle sehr bedenklich, das Kind hat schließlich auch das Recht darauf zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist)
Schritt 4: Gutachten abwarten (weitere Beschreibung geht davon aus, dass Du der Vater des Kindes bist)
Schritt 5: Mit den letzten 12 Gehaltsabrechnungen zum Jugendamt hin und sich nach Düsseldorfer Tabelle berechnen lassen. (bis 2.300€ netto zahlst du 192€).
Damit erreichst du zwei Dinge:
a) die Klage wird eingestellt, es kommt also nicht zu der Situation, dass du von Rechtswegen dazu verurteilt wirst, der Vater des Kindes zu sein.
b) du vermeidest Kosten, wenn der Gerichtstermin abgesagt werden kann (im Interesse des eigenen Geldes sehr wichtig!!!)
c) bessere Grundlage für später, wenn Dein Sprössling auf dich zu kommt, dann kannst du immer noch sagen, dass du freiwillig beurkundet hast!
Schritt 6: ggf. Nachzahlen des UHV (insgesamt hat es bei mir von Schritt 1 bis Schritt 6 ein Jahr gedauert => knapp 2.400€)
Schritt 7: Einrichten Dauerauftrag zum Jugendamt über den festgestellten monatlichen "Beitrag"

schritt 8: vielleicht der Schwierigste (bin ich noch dran): Umgangsrecht wahrnehmen!!!! und alles aufschreiben!!! Wenn die KM sich querstellt, aus welchen Gründen auch immer, brauchst du dir später nicht vorwerfen zu lassen, du hättest es nicht wenigstens versucht.

Und, was ich mir immer wieder sage, und was ich ganz wichtig finde:
Das Kind kann nichts für die Situation, in der Du, bzw. Du mit deiner Ex steckst!

Ich hoffe, dass ich dir damit ein wenig helfen konnte!

beste Grüße

der Prinz.
Schritt 6:


Eigentlich bin ich ein netter Kerl, und wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2005 14:29
(@mellipop)

Hallo Leute,

einige werden mich noch kennen, ich bin die Neue eines Vaters wider Willen.

Um den ganzen Ärger aus dem Weg zu gehen, kannst du auch selber einen Vaterschaftstest machen lassen - guck im Internet, da werden einige angeboten unter 250 €. Das zeigt denen beim Jugendamt erstmal deinen Willen- hat sich bei meinem Partner positiv ausgewirkt.

Er kam auch nicht mit ihr klar, Vaterschaftstest und Terminvereinbarung beim Jugendamt wurden schriftlich abgewickelt. Nur zum Test selber hat er sie und sein Kind gesehen- bis jetzt das einzige Mal.

Speichelprobe beim Jugendamt machen lassen, wegen Zeugen und so, dann ist der Test auch vor dem Gericht anzuerkennen.

Hoffe kann dir auch so weiter helfen


AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2005 18:20
(@matzehh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

die momentane Situation ist jetzt die, daß meine Anwältin versucht, die Sache außergerichtlich zu klären. Dazu bedarf es aber in jedem Fall erstmal eines Vaterschaftstestes. Das Jugendamt hat sich bei mir noch nicht gemeldet. Statt dessen werde ich momentan mit Briefen von der ÖRA terrorisiert, die mir vorrechnen, was ich denn bitteschön jetzt schon alles bezahlen soll. Vermutlich wird sich ja das Jugendamt auch erst einschalten können, sobald das Kind da ist. Aber da meine EX es wohl kaum erwarten kann, meine Kohle in die Finger zu bekommen wird erstmal die ÖRA aktiviert :thumbdown: . Nun ja, so hat meine Anwältin immerhin schonmal was zu tun. Die hat mir übrigens den Zahn mit der verweigerung des Testes schon gezogen; das wäre wohl Beweisvereitelung oder so ähnlich ... gibt dann wohl nur Scherereien.

Bis dann ersmal,
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2005 19:50
(@matzehh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

hier mal ein kurzes Update:
ich habe seit dem 14.06.2005 eine Tochter. Bisher konnte ich sie leider erst auf einem Foto bewundern und ich gehe davon aus, daß der Vaterschaftstest positiv ausfallen wird, denn sie hat irgendwie meine Mundwinkel.
Das JA hat jetzt die Beistandschaft übernommen aber laut meiner Anwältin kann es noch etwas dauern, bis der Test durchgeführt werden kann.
Würde das Baby gerne mal sehen - es ist sehr niedlich und trotz der Situation kann ich gewisse Vatergefühle nicht unterdrücken ;(

Bis dann, Gruß,
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2005 23:38
(@mellipop)

Hallo,

was ist denn jetzt bei dem test rausgekommen, bist du der Vater oder nicht?

LG mellipop


AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2005 15:51
(@matzehh)
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Hallo liebe Gemeinde,

hier wieder ein kurzes Update von mir. Zahle seit Anfang des Jahres KU (199 Euro). KM kriegt den Hals nicht voll und will Unterhalt für sich. Bin seit einiger Zeit arbeitslos gewesen und habe seit Anfang Oktober wieder einen Job. Am 12. Oktober ist die Verhandlung wegen Unterhalt für die KM. Wenn alles gut geht springt für die nicht viel raus ...
Werde euch auf dem Laufenden halten; bis die Tage, Gruß,
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2006 03:33
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Matthias,

wie hat sich denn Deine Beziehung zu Deiner Tochter entwickelt?
Konntest Du sie schon sehen? Habt ihr eine Umgangsregelung?

Grüsse
Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2006 12:42