Vater sein wird mir...
 
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Vater sein wird mir verwehrt

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(@windows-club)
Schon was gesagt Registriert

Hi da will ich auch mal kurz über "mich" Schreiben.

Zu meiner Kurzen Geschichte. Meine Freundin hat sich eine Woche nach dem sie mir gesagt hatte das sie Schwanger ist von mir getrennt. Den Kontakt beschränkt sie auf das nötigste, was auch nur via SMS abläuft. Das Kind wird Anfang September kommen und ich weiß nicht so recht was da alles auf mich zukommt und was ich im Vorfeld schon Planen oder für Vorsorge treffen könnte.
Grobe Tipps habe ich von Pro Familia  bekommen, aber ich sehe mich der ganzen Sache etwas Hinfloss gegenüber was da alles so kommt.

Von daher erst mal die grobe Frage was kann ich tun und was kann ich machen wenn das Kind da ist? Das Sorgerecht will ich beantragen, aber wie geht's dann weiter? Wie oft kann ich mein Kind dann sehen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2014 19:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

unsere erste Empfehlung in Fällen wie Deinem lautet grundsätzlich: Vater dieses Kindes können - ausser Dir - geschätzt gut drei Milliarden Männer sein.  Insofern ist es sinnvoll,  vor irgendwelchen Zusagen oder Unterschriften einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Danach sieht man weiter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2014 20:24
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Windows,

Martin hat absolut Recht. Nach Deiner Beschreibung könnte es sein, dass Du einfach nur der "zahlungskräftigste" Versorger bist und deshalb mit der Nachricht beglückt wurdest. Denn spätestens nach der Geburt wird das JA oder ein Anwaltschreiben bei Dir auf dem Tisch liegen und eine Vaterschaftsanerkennung gefordert. Mit Umgang hat dies erstmal nichts zu tun. Deshalb der wichtige Tipp, gerade bei solch einer Konstellation einen kostengünstigen Vaterschaftstest nach der Geburt zu machen, BEVOR Du irgendetwas unterschreibst.

JAs empfehlen bei kleinen Kindern stundenweise Besuche während der Woche. Diese finden meist in der Wohnung / im Beisein der KM statt. Dies kann gerade bei kritischen Elternbeziehungen schnell zu Konflikten führen.

Lass Dich aber auch nicht entmutigen. Mit Hilfe des Forums kannst Du dir in Ruhe eine Strategie aufbauen und die krassesten Fettnäpfchen im Umgang mit KM und JA oder FamGericht umgehen. Lies Dir auch den Trennungs-FAQ durch, er ist sehr wertvoll: www.trennungs-faq.de Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2014 21:36
(@windows-club)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst mal für die Antworten, denke mal ich bin hier gut aufgehoben. Die FAQ bin ich gerade am durcharbeiten, aber da kommt man ja echt ins Schwitzen was da auf einem zu kommen könnte oder kommt  :exclam:
Den Vaterschaftstest werde ich sicher machen, auch wenn ich mir da zu 99% sicher bin, aber man weis ja nie...
Danach war der Plan das Sorgerecht zu beantragen und dann irgendwie mit der KM das mit den Umgangsrecht zu klären, ansonsten dann halt über das JA oder Familiengericht.
Ich hab bloß bissel Angst vor dem JA, da liest man nichts gutes wenn man da als Mann hinkommt.
Wie kann ich eigentlich im Vorfeld den zu zahlende Unterhalt mir mal Aussrechnen bzw. in wie weit werden Rücklagen auf dem Konto da mitgezählt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2014 21:45
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Windows,

Ich hab bloß bissel Angst vor dem JA, da liest man nichts gutes wenn man da als Mann hinkommt.
Wie kann ich eigentlich im Vorfeld den zu zahlende Unterhalt mir mal Aussrechnen bzw. in wie weit werden Rücklagen auf dem Konto da mitgezählt?

pauschale Urteile kann man hier kaum fällen. Es gibt halt hier bei uns Väter, die das JA als "Verbrecher" sehen, da sie dort wirklich abgezockt wurden bzw. durch sehr mutterfreundliche Einstellung gegängelt wurden.
Auf der Seite gibt es sehr neutrale JAs, die sich wirklich Mühe geben in der Vermittlung zwischen den Elterteilen.

Wichtig ist für Dich das Wissen, dass JAs keine verbindlichen Regelungen für Euch treffen können. Es können Angebote gemnacht werden, verbindliche Anordnungen kann nur das Gericht treffen. Dennoch kommt dem JA eine wichtige Rolle zu, da diese oft auch vom Gericht angehört werden.

Für den Unterhalt können Dir unsere Unterhaltsexperten weiterhelfen. Stell mal Deine Einkommensituation in einem neuen Beitrag im Bereich Unterhalt ein, dann kann dort gerechnet werden. Die Düsseldorfer Tabelle regelt den KU, hier kannst Du nach dem Dein Einkommen bereinigt wurde, nachschauen, welchen Zahlbetrag Du zu erfüllen hast. Der Mindest-KU liegt bei 225 Euro. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 22:33
(@hampelchen)
Rege dabei Registriert

Erst das gemeinsame Sorgerecht (gegen den Willen der Mutter?) durchsetzen zu wollen und dann mit Umgang anzufangen ist eine gefährliche Reihenfolge.

Trotz der neuen Gesetzeslage wird nach wie vor gern der gelebte Kontakt zum Kind als Maßstab für "Interesse gezeigt" hergenommen. Das Risiko wäre also da, dass du das Sorgerecht nicht bekommst mit der Begründung, du hättest dich bisher ja gar nicht für das Kind interessiert, hättest keinen Anteil an seinem Leben und somit überhaupt keine Grundlage für so wesentliche Entscheidungen, wie das Sorgerecht sie ermöglicht.

Und da du erst nach einem Vaterschaftstest tätig werden willst - und kannst - dauert auch das nochmal ein wenig. Gleichzeitig die Vaterschaft anzweifeln und das Sorgerecht beantragen ist unglücklich.

Daher solltest du den Umgang mit dem Kind ganz klar als Prio 1 auf deine Liste setzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 22:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu den Vorschreibern (und weil das gerne mit einem entrüsteten "wir waren aber doch gar nicht verheiratet!" abgeschmettert wird): Mit der Geburt entsteht gleichzeitig auch ein Unterhaltsanspruch der Mutter gegen Dich, der mindestens die ersten 36 Lebensmonate des Kindes umfasst.

Es gibt also wirklich viel zu klären. Genaueres können unsere Unterhaltscracks Dir ausrechnen, sobald Deine Einkommenszahlen vorliegen. Es geht übrigens auch nur um diese; Deine Rücklagen und Sparguthaben sind für die Unterhaltshöhe nicht relevant; bestenfalls die Zinserträge daraus.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 00:11
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Danach war der Plan das Sorgerecht zu beantragen und dann irgendwie mit der KM das mit den Umgangsrecht zu klären, ansonsten dann halt über das JA oder Familiengericht.

Willkommen, Windows-Club,
der einfachste Weg ist, das GSR gemeinsam mit der Mutter beim JA zu erklären - idealerweise in einem Aufwasch mit der Vaterschaftsanerkennung.

Kostet nur etwas Zeit und keinen Cent Verwaltungs-, Gerichts- oder Anwaltskosten. So machen es die meisten unverheirateten Eltern. Hier im Forum trifft sich eine Minderheit, wo es nicht so gut gelaufen ist. Normal ist vieles von dem, was hier geschrieben steht, zum Glück nicht. Wenn es dir gelingt, die Schwangere von der aktuellen Rechtslage bezüglich des GSR zu überzeugen, kann dieser kombinierte Verwaltungsakt Dampf vom Kessel nehmen. Wärst du dir nicht 99% sondern 100% sicher, könntet ihr beide das auch vor der Entbindung erledigen. Das wäre sehr hilfreich, falls es bei der Geburt zu Komplikationen kommt und die Mutter z. B. nach einem Notkaiserschnitt in Narkose liegt und das Kind intensiv-medizinisch behandel werden muss. In solchen Fällen ist ein sorgeberechtigter Vater für Mutter und Kind eine sehr, sehr wertvolle Hilfe und Entlastung. 

Der Charme dieser Variante ist, dass du nach der Entbindung - ebenso wie die Mutter - das Recht hast, selbstverständlich dein Kind einem Abstammungstest zu unterziehen oder diesen zu verhindern. Sollten dir in den 2 Jahren nach Anerkennung der Vaterschaft Zweifel kommen, kannst du innerhalb dieser 2 Jahre deine Vaterschaft rückwirkend anfechten.

Denk mal drüber nach. Bis September ist ja noch etwas Zeit und gerade bei Schwangeren (Stichwort: Hormonumstellung und Gefühlsschwankungen) wird selten etwas so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Wenn du nicht jedes Wort auf die Goldwaage legst, sie ermutigst statt sie anzufeinden und die werdende Mutter in den kommenden Wochen wieder Vertrauen zu dir fassen kann, wäre das das mit Abstand Allerbeste, was du als Vater deinem Kind mit auf seinen Lebensweg geben kannst. Gegenseitiges Vertrauen ist auch mit Abstand das Wichtigste, was ihr als Eltern benötigen werdet, um in den nächsten 20 Jahren gut für euer Kind zu sorgen. Was ja grundsätzlich der Sinn des gemeinsamen Sorgerechts ist. 

Die meisten Schwangeren nehmen es übrigens gar nicht gut auf, wenn der werdende Vater ihnen sagt: "Vaterschaftsanerkennung? Von mir?? Nicht ohne Vaterschaftstest, du Flittchen!!" Und wenn du jetzt sagst: "Flittchen?! Würd ich nie zu einer Frau sagen!!!", dann glaub mir bitte, dass jede Frau genau das hört, wenn sie mit solchen Vorschlägen konfrontiert wird. Was während einer Schwangerschaft zu besonders krassen GEfühlsaufwallungen führen kann, die absolut nicht im Interesse der werdenden Eltern oder des Kindes sind.

Insofern ist es sinnvoll,  vor irgendwelchen Zusagen oder Unterschriften einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Danach sieht man weiter.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 11:26
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

der Weg ist, vor einer Vaterschaftsanerkennung abzuklären, ob es das eigene Kind ist. Und nicht umgekehrt.
Man übernimmt die Pflicht für Unterhaltszahlungen mit der Anerkennung für mindestens die nächsten 18 Jahre, wenns
ungünstiger läuft können es auch schnell mal 25 oder 30 Jahre werden. Mit wäre es völlig schnuppe, wie das bei der
KM gefühlsmäßig ankommt. Ohne Test keine Unterschrift unter die Vaterschaftsanerkennung. Grundsätzlich.   

Sollten dir in den 2 Jahren nach Anerkennung der Vaterschaft Zweifel kommen, kannst du innerhalb dieser 2 Jahre deine Vaterschaft rückwirkend anfechten.

Nein, das kann man nicht. Eigene Zweifel reichen definitiv nicht aus. Die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung sind hoch. Eine Vaterschaft kann innerhalb
dieser Zwei-Jahres-Frist nur angefochten werden, wenn einem neue Umstände bekannt werden, die zum Zeitpunkt der Anerkennung nicht bekannt waren,
und die vor Gericht belegbar die eigene Vaterschaft zweifelhaft erscheinen lassen. Darüber entscheiden aber die Richter, ob sie die Klage überhaupt zulassen.

Es gilt also generell, dass eine einmal anerkannte Vaterschaft nicht wieder zurückgenommen werden kann.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 13:39
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit wäre es völlig schnuppe, wie das bei der
KM gefühlsmäßig ankommt.

Das könnte erklären, lieber Mux, warum wir uns in den unermesslichen Weiten des WWW ausgerechnet hier im Austausch für Menschen, die auch nach einer Trennung noch Vatersein bzw. Muttersein möchten - und nicht im "Mein schöner Garten"- oder "Familienferien mit Hund"-Forum.  😉

Meine Meinung ist: Die werdenden Eltern haben bis September noch viel Zeit, gemeinsame Lösungen zu finden.

Wir wissen dass der werdende Vater verwirrt und unsicher ist. Das Gleiche kann man für die werdende Mutter annehmen. Ebenso, wie vermutlich 98% Prozent aller werdenden Eltern bei der ersten Schwangerschaft.

Wir wissen vom TO, dass die werdende Mutter sich 1 Woche nach Bekanntwerden der Schwangerschaft vom TO getrennt hat. Der Geburtstermin ist für September ausgerechnet. Jetzt ist Anfang April. Die Trennung kann so lang nicht her sein. Ob sie endgültig ist, kann derzeit niemand sagen. Jedes Wort einer Erst-Schwangeren auf die Goldwaage zu legen, ist kein gutes Rezept für eine stabile und dauerhafte Paarbeziehung. Wir kennen nicht den Trennungsgrund. Wir wissen nicht, wie lange die beiden vor der Zeugung ein Paar waren und wie groß die Wahrscheinlichkeit einer Versöhnung ist. Falls der Trennungsgrund "mangelnde Begeisterung über die Vaterschaft" (schlimmstenfalls: unverblümte Aufforderung zum Schwangerschaftsabbruch) oder "Zweifel an der Treue der Frau" (schlimmstenfalls: völlig unbegründet und in verletzender Form angebracht) sein sollten, hätte er selbst einen gewichtigen Anteil an der Trennung - und an möglichen Problemen einer Elternschaft unter erschwerten Bedingungen in zwei Haushalten.

Wenn der TO davon ausgeht, dass er zu 99% der Vater ist, wird er dafür Gründe haben, die niemand von uns kennt.

Ich bleibe dabei, dass der TO mit einem wachen Blick in sein Herz (wichtigste Frage: Liebe ich diese Frau und kann sie mir vertrauen?) und auf die werdende Mutter (Wichtigste Frage: Liebt mich diese Frau und kann ich ihr vertrauen?) unter Umständen sehr, sehr gute Chancen hat, das wahr Werden seiner schlimmsten Befürchtung ( :thumbdown: Vater sein wird mir verwehrt) noch selbst aktiv zu verhindern.

Das Mindeste, was er erreichen kann, ist das GSR und ein geregelter Umgang ab Geburt. Das Beste was er erleben kann, ist das Teilen der Schwangerschaft und ersten Lebenswochen des Säuglings als Beginn eines langjährigen Familienlebens. Eine Garantie hat niemand von uns bekommen. Überzogener Pessimismus ist jedoch selten ein gute Ratgeber.

LG  🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 15:24




(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi da will ich auch mal kurz über "mich" Schreiben.

Zu meiner Kurzen Geschichte. Meine Freundin hat sich eine Woche nach dem sie mir gesagt hatte das sie Schwanger ist von mir getrennt. Den Kontakt beschränkt sie auf das nötigste, was auch nur via SMS abläuft. Das Kind wird Anfang September kommen und ich weiß nicht so recht was da alles auf mich zukommt und was ich im Vorfeld schon Planen oder für Vorsorge treffen könnte.
Grobe Tipps habe ich von Pro Familia  bekommen, aber ich sehe mich der ganzen Sache etwas Hinfloss gegenüber was da alles so kommt.

Einen schönen guten Tag und….willkommen im Club der geprellten „Er-Zeug-Er“ 😉

Ähnlich waren auch meine Erfahrungen deswegen kann ich deine Situation sehr gut nachempfinden. Aber und das ist auch mal wichtig, es wird auch wieder andere Zeiten geben. Dazu braucht es allerdings auch Kraft und Energie und vor allem viel starken Willen aber es wird, das wirst du sehen, wieder besser.

Meine Tochter ist heute knapp 2,5 Jahre alt, liebt ihren Vater genau wie ihre Mutter, hat einen geregelten Kontakt zu ihrem Vater der momentan, hoffentlich auch weiterhin auf Basis einer Elternberatung stetig ausgeweitet wird und dieser Vater hat durch sein stetiges Engagement und dank der neuen gesetzlichen Lage auch das GSR beim Gericht zugesprochen bekommen. Zudem befinde ich mich nach einer finanziellen Durststrecke wieder auf dem Weg nach oben und ich finde mein Leben auch als Trennungsvater toll.

Meine Vorschreiber haben dir ja schon allerhand Tipps gegeben und auch die Ratschläge einer Frau, nämlich von Biggi kannst du dir gerne zu Herzen nehmen. Bei meiner Ex hat dies nicht gefruchtet da sie bis heute glaubt, dass das Kind immer mehr Mama gehört als Papa und hat bis heute noch nichts so ganz verstanden, dass das Kind niemanden gehört sondern zwei Eltern hat. Vielleicht ist deine Ex ja schon vorher schlauer und ihr bekommt das alles gedeihlich hin. Rechne aber nicht unbedingt damit.

Ein Vaterschaftstest ist ratsam. Wie du das letztendlich machst bleibt dir überlassen. Ich hab damals den Weg der Vaterschaftsanerkennung gewählt und dann den leisen und heimlichen Test im Anschluss favorisiert…, ich schreibe mit Absicht favorisiert,  ob ich ihn dann gemacht habe, das ist nämlich illegal, weiß ich heute an dieser Stelle gar nicht mehr 😉

Wichtig ist, dass du insgesamt die Ruhe bewahrst und du stabil bleibst. Das Kind ist nun im Bauch der Mutter und du bist NICHT zugriffsberechtigt. Klingt hart, ist aber ein Fakt. Bereite dich auf die Zeit vor, wenn das Kind da ist und dann braucht es dich und dann wirst du ein engagierter und präsenter Vater sein.

Du wirst Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und ggfs. auch gegenüber der Mutter. Aber das wirst du hier alles nach und nach regeln und erfragen können. Lies dich ein und informiere dich aber mach dich nicht verrückt. Durch diesen Grat sind schon andere durch gewandert und auch du wirst das schaffen.

Du wirst dann bald nicht mehr der geprellte „Er-Zeug-Er“ sondern der geprellte Vater sein, bleibst du dann am Ball bist du ganz schnell für dein Kind einfach der Vater 😉

Viele Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 16:04
 Mux
(@mux)
Registriert

Liebe Biggi62,

es wäre vielleicht mal eine Idee, Dich mit Unterstellungen und Mutmaßungen zurückzuhalten, die durch nichts begründet sind und nicht dadurch besser werden, dass Du sie in Rosamunde-Pilcher-Watte packst.

Falls der Trennungsgrund "mangelnde Begeisterung über die Vaterschaft" (schlimmstenfalls: unverblümte Aufforderung zum Schwangerschaftsabbruch) oder "Zweifel an der Treue der Frau" (schlimmstenfalls: völlig unbegründet und in verletzender Form angebracht) sein sollten, hätte er selbst einen gewichtigen Anteil an der Trennung - und an möglichen Problemen einer Elternschaft unter erschwerten Bedingungen in zwei Haushalten.

Die Ex von Windows-Club hat ihn kurz nach Bekanntwerden der Schwangerschaft gekickt, es gibt keinen Kontakt, minimale Kommunikation nur per SMS.

Wie Du aufgrund dieser Informationen, zu dem Schluss kommst, dass: 

Das Mindeste, was er erreichen kann, ist das GSR und ein geregelter Umgang ab Geburt. Das Beste was er erleben kann, ist das Teilen der Schwangerschaft und ersten Lebenswochen des Säuglings als Beginn eines langjährigen Familienlebens.

ist mir schleierhaft.

Tipp an den TO:

1. Lies Dich hier ein: http://www.trennungsfaq.de/ Komprimierte Infos und realistische Sicht der Lage von Vätern nach der Trennung.
2. Nichts unterschreiben ohne Vaterschaftstest
3. Bist Du als Vater festgestellt, erkennst Du die Vaterschaft an
4. Damit wirst Du unterhaltspflichtig für das Kind (bis zum Abschluss der ersten Ausbildung) sowie für die Mutter (mind. 36 Monate)
5. Gleichzeitig kannst Du versuchen, das GSR mit der Mutter zu vereinbaren (am besten im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung)
6. Du hast jetzt auch ein Umgangsrecht, jedenfalls auf dem Papier. Will die Mutter Dich entsorgen, hat sie umso bessere Karten, je jünger das Kind
ist. Kannst Du Dich mit der Mutter über den Umgang nicht einigen, sind zunächst JA und dann das Gericht einzubinden.

Ab Vaterschaftsanerkennung solltest Du Dir genaue Gedanken über das weitere Vorgehen machen. Friedliche Lösungen sind immer vorzuziehen.
Aber eins nach dem anderen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 16:16
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch ein kleiner Zusatz von mir.

In meiner Region ist es so, dass beim Jugendamt engagierte Väter gern gesehene Elternteile im Leben des Kindes sind und entsprechend gefördert werden. Ob es um Umgang, Sorgerecht, Unterhaltsfestlegung ging, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt war immer absolut zufriedenstellend bisweilen sogar sehr gut. Im Übrigen auch die Zusammenarbeit mit dem JC.
Trotzdem ist das nicht die Regel und von Region zu Region unterschiedlich. Entsprechend musst du dich da rantasten.... und noch was...meine Erfahrungen zu ProFamilia hingegen, kam mir eher vor wie ProFeminia.... Die haben mich nur einmal gesehen....dann nie wieder.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 16:23
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Ex von Windows-Club hat ihn kurz nach Bekanntwerden der Schwangerschaft gekickt, es gibt keinen Kontakt, minimale Kommunikation nur per SMS.

Wie ich zu dem Schluss komme? Ganz konkret aus eigener Erfahrung.
Als der Vater meiner Tochter mich nach acht (von meiner Seite aus sehr glücklichen) Jahren bei Bekanntgabe der Schwangerschaft vor die Alternative gestellt hat: "Das Baby oder ich!" bin ich gegangen.

Ich habe diese Entscheidung nie bereut. Und wenn ich heute unsere Große ansehe, weiß ich dass das vor 20 Jahren die einzig richtige Entscheidung war.

Ich weiß aber auch, wie viele Stunden ich um das Ende unserer Liebe geweint habe.
Wäre der werdende Vater damals nur einen halben Millimeter auf mich zugegangen, wäre ich dahin geschmolzen wie Butter in der Sonne.
Acht gemeinsame Jahre konnte ich damals nicht einfach abstreifen wie ein altes paar Schuhe.

Als der Vater meines Sohnes 11 Jahre später auf die Bekanntgabe meiner Schwangerschaft verwirrt und unklar reagiert hat, habe ich mich gegen sein verwirrtes und verwirrendes Verhalten innerlich abgegrenzt. Ich habe ihm zugestanden - wie 98% aller Ersteltern - zunächst mal verwirrt und unklar zu sein.

Dass wir uns 4 Jahre später getrennt haben, ändert nichts daran, dass wir einander als Eltern unseres Sohnes bis heute freundschaftlich verbunden sind.

Längst nicht alle Kinder sind geplant und kommen pünktlich zum erwünschten Zeitpunkt. Wer als werdender Vater oder werdende Mutter vor der Geburt des ersten Kindes keine Ängste und Sorgen hat, dem fehlt es vermutlich grundsätzlich an Verantwortungsbewusstsein und Fantasie.

Das Thema "Ich werde Vater und die Mutter tickt aus" ausschließlich auf die Unterhaltsschiene zu begrenzen, finde ich bei so wenig Hintergrundinformation einfach zu kurz gegriffen. 

Mein Tipp, das GSR womöglich vor der Geburt zu erwirken ist übrigens kein Ausdruck meiner morbigen Fantasien, sondern der Erfahrung, wie vollkommen hilflos ich als Mutter unter Wehen und nach einer Notsectio war - und wie dankbar, dass der Vater unseres Sohnes auf der Intensivstation alles unterschreiben konnte, was notwendig war.

Das ist kein Rosamunde-Pilcher-Schmalz.

Das ist meine ganz persönliche Lebenserfahrung.

Besonders die Beobachtung dass 98% aller werdenden Ersteltern anfangs mehr als nur ein bisschen verwirrt und irrational handeln. Wer es als werdendes Elternpaar schafft, diese schwierigen 9 Monate wenn schon nicht als Liebespaar, dann doch als Freunde zu verbringen, gibt seinem Kind einen besseren Start, als Menschen die dem jeweils anderen Elternteil aus Prinzip nur die niedrigsten Beweggründe unterstellen. 
     
LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 21:27
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wie ich zu dem Schluss komme? Ganz konkret aus eigener Erfahrung.
Als der Vater meiner Tochter mich nach acht (von meiner Seite aus sehr glücklichen) Jahren bei Bekanntgabe der Schwangerschaft vor die Alternative gestellt hat: "Das Baby oder ich!" bin ich gegangen.

Aus Windows-Club Schilderungen steht dazu nach meiner Interpretation aber nichts geschrieben. Von daher ist doch diese Deine Erfahrung - ohne ihn noch mal zu fragen - in diesem Faden irrelevant.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 22:19
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Thema "Ich werde Vater und die Mutter tickt aus" ausschließlich auf die Unterhaltsschiene zu begrenzen, finde ich bei so wenig Hintergrundinformation einfach zu kurz gegriffen.

Und solche Äußerungen 

willkommen im Club der geprellten „Er-Zeug-Er“ 😉

sind mindestens ebenso subjektiv gefärbt wie meine.

Dennoch kommen @Sputnik und ich zu einem ähnlichen Schluss: Es lohnt sich, je eher desto besser darauf hinzuarbeiten,

dass das Kind niemanden gehört sondern zwei Eltern hat.

und dabei das Hauptaugenmerk auf den guten, regelmäßigen Kontakt zum Kind und nicht sosehr auf die rein finanziellen Belastungen zu legen. Eine "Durststrecke", die zusammenlebende Eltern vom rein monetären Gesichtspunkt aus übrigens als ähnliche Belastung erleben, wie Eltern in zwei Haushalten.

Gute N8!  :yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 00:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Vorsicht Biggi62.

Zitate anderer user zur Untermauerung der eigenen Position zu nutzen, ohne einen Sachbezug zum eigentlichen Thema dabei herzustellen, ja geradezu zur Entschuldigung der eigenen Subjektivität einzusetzen, ist nicht nur schwach, sondern auch moralisch zumindest zweifelhaft. Oder?  😉 Allgemein. Zwei von drei Leuten, die das gleiche behaupten, müssen (auch) nicht richtig liegen. Sie sind lediglich in der Mehrzahl der abgegebenen Meinungen. Das nennt sich Demokratie. Diese legt nicht für sich fest, gerecht zu sein oder Wahrheit zu beanspruchen. Mit Gerechtigkeit und Wahrheit verbinde ich allerdings Moral. Soweit mein Weltbild. Also bleib' mir mit solch Plattitüden fern. Ich habe das in fast allen Facetten hinter mir.

Ganz ehrlich, Du hast das nicht nötig. Warum also? Sei objektiv und lösungsorientiert, nicht unterstellend. Das passt eher zu Dir (nach meiner bisher zwiespältigen Meinung von Dir).

Gruß oldie

PS: Meine pers. Erfahrung ganz allgemein betrachtet ist, eher finanziell fertig gemacht zu werden als überhaupt daran zu denken, Themen wie Umgang auch nur anzudenken. Und mich als KV soweit in die Enge zu drängen, vom Bafög auch noch UH zu leisten und damit jeglichen Umgang obsolet werden zu lassen. Nicht mal 'ne Wohnung oder WG konnte ich mir noch leisten. Und nun? Soll ich das jetzt auf alle Themen hier stringend anwenden und pauschal unterstellen? Absoluter Blödsinn. Also Bitte.

PPS: Deine Schlussfolgerung, dass es besser ist, dass ein Kind (beide) zwei Elternteile hat, hat nichts mit Deiner zum jetzigen Kenntnisstand obigen Aussage betreffend Kind wollen / nicht wollen zu tun, weil diese Aussage nirgendwo artikuliert wurde. Das dürfte wohl eindeutig sein. Keine Ahnung, wieso Du das als Untermauerung anführst, wo es doch rein gar nichts damit zu tun hat. Tränendrüsen quetsch, oder was? Ich finde das polemisch.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 02:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Biggi,

nachdem Du Deine durchaus zutreffende Darstellung schwangerschaftsbedingter Hörmuster

Die meisten Schwangeren nehmen es übrigens gar nicht gut auf, wenn der werdende Vater ihnen sagt: "Vaterschaftsanerkennung? Von mir?? Nicht ohne Vaterschaftstest, du Flittchen!!" Und wenn du jetzt sagst: "Flittchen?! Würd ich nie zu einer Frau sagen!!!", dann glaub mir bitte, dass jede Frau genau das hört, wenn sie mit solchen Vorschlägen konfrontiert wird. Was während einer Schwangerschaft zu besonders krassen GEfühlsaufwallungen führen kann, die absolut nicht im Interesse der werdenden Eltern oder des Kindes sind.

mit meiner Empfehlung

unsere erste Empfehlung in Fällen wie Deinem lautet grundsätzlich: Vater dieses Kindes können - ausser Dir - geschätzt gut drei Milliarden Männer sein.  Insofern ist es sinnvoll,  vor irgendwelchen Zusagen oder Unterschriften einen Vaterschaftstest machen zu lassen.

kreuzt: Ich würde niemandem empfehlen, das Thema bereits während der Schwangerschaft durchzukochen; ich würde es nur vor der Vaterschaftsanerkennung tun.

Und wenn die junge Mutter dann immer noch "Flittchen" hören wollte, könnte man ja - wie bei einer mathematischen Gegenprobe - gegenfragen "Schnucki, wie sicher bist Du, dass ICH in den vergangenen Monaten nicht mit anderen Frauen in der Kiste war?" Denn auch die junge Mutter müsste bei dieser Frage ehrlicherweise zugeben: "Ich weiss es nicht".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 03:58
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Und solche Äußerungen   sind mindestens ebenso subjektiv gefärbt wie meine.

Hallo Biggi,

wenn du diesen Satz alleine zitierst ist das richtig. Wenn du aber den kompletten Artikel liest stimmt das nicht denn ich habe dem TO erklärt wie er von der jetzigen unschönen, für die Mutter unter Umständen E.-Position zur Vaterposition kommt.

Weiter möchte ich dir noch folgendes aus eigenem Erfahrungswert her erläutern:

Wie ich zu dem Schluss komme? Ganz konkret aus eigener Erfahrung.
Als der Vater meiner Tochter mich nach acht (von meiner Seite aus sehr glücklichen) Jahren bei Bekanntgabe der Schwangerschaft vor die Alternative gestellt hat: "Das Baby oder ich!" bin ich gegangen.

Ich habe diese Entscheidung nie bereut. Und wenn ich heute unsere Große ansehe, weiß ich dass das vor 20 Jahren die einzig richtige Entscheidung war.

Ich weiß aber auch, wie viele Stunden ich um das Ende unserer Liebe geweint habe.
Wäre der werdende Vater damals nur einen halben Millimeter auf mich zugegangen, wäre ich dahin geschmolzen wie Butter in der Sonne.
Acht gemeinsame Jahre konnte ich damals nicht einfach abstreifen wie ein altes paar Schuhe.

Diese Erfahrung hat wenig mit den Erfahrungen zu tun, welche der TO oder ich gemacht hat. Emotional gesehen eher das Gegenteil. Der TO als auch ich, bekennen uns zum Kind aber die Frau und Mutter des TO wendet sich ab und das mit dem Kind, welches die Entscheidung nicht alleine trägt sondern dazu gezwungen wird sich durch die körperliche Symbiose abzuwenden.

Trotzdem gebe ich dir in vielen Punkten recht aber ganz ehrlich: Wenn dise Frau nicht will, dann will sie nicht und ich kenne mehrere solcher Fälle. Da läuten bei mir die Alarmglocken denn meistens sind das die ersten Anzeichen dass Frau sich zur Kindesbesitzerin entwickelt. Ich hoffe, dass es beim TO eine Ausnahme gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 11:14
(@windows-club)
Schon was gesagt Registriert

Danke für euer Antworten, auch wenn sie sehr unterschiedlich ausgefallen sind.

Für den Unterhalt können Dir unsere Unterhaltsexperten weiterhelfen.

Danke das werde ich gerne demnächst mal in Anspruch nehmen, man möchte ja doch gerne Wissen woran man ist und ob man sich demnächst, Sorgen um seine Finanzielle Situation machen muss..

Erst das gemeinsame Sorgerecht (gegen den Willen der Mutter?) durchsetzen zu wollen und dann mit Umgang anzufangen ist eine gefährliche Reihenfolge.

Wenn die Mutter nicht mit sich Reden lässt, warum sollte ich da nicht auch gegen ihren Willen das gemeinsame Sorgerecht beantragen? Nur dasitzen und warten das sie mir es irgendwann einräumt ist glaube ich etwas Blauäugig. In Sachen Umgang muss ich ja auch erst mal auf ihre Gutelaune Warten, bzw. dann ansonsten via JA oder dann via. Gericht festlegen lassen. Ich würde schon sehr gerne Umgang mit meinem Kind haben, auch wenn die Mutter mich da total raus haben will.

Das Risiko wäre also da, dass du das Sorgerecht nicht bekommst mit der Begründung, du hättest dich bisher ja gar nicht für das Kind interessiert, hättest keinen Anteil an seinem Leben und somit überhaupt keine Grundlage für so wesentliche Entscheidungen, wie das Sorgerecht sie ermöglicht.

Wie sollte ich mich denn um das Kind kümmern, wenn es erst im September geboren wird und mir die werdende Mutter jeden Kontackt im Moment verwehrt? Somit würde ja nach deiner Aussage kein Vater das Sorgerecht gekommen, dessen Kind es noch nie gesehen hat ( wie zum Beispiel noch ungeborene).. Glaub da kann doch was an der Aussage nicht stimmen oder?

Plan ist. Erst natürlich den Vaterschaftstest zu machen, danach wenn alles ok ist  Vaterschaftsanerkennung und dann erst das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Denke der Weg sollte doch ok sein!?

Wir wissen vom TO, dass die werdende Mutter sich 1 Woche nach Bekanntwerden der Schwangerschaft vom TO getrennt hat. Der Geburtstermin ist für September ausgerechnet. Jetzt ist Anfang April. Die Trennung kann so lang nicht her sein.

Wir sind jetzt seit 9 Wochen getrennt. Laut den letzten "Gesprächen" via Whatsapp möchte sie erst einmal kein persönliches Treffen zu mir und nach Langen Reden wurde mir wenigstens gestattet 1 x die Woche mich via Whatsapp zu Melden, aber mehr auch nicht.... Etwas Lächerlich natürlich aber immerhin... wenn sie wollte müsste sie sich ja auch gar nicht melden und ich sitze dumm da bis September, also halte ich mich wenigstens an diesem kleinem Faden fest.
Kennen tun wir uns eigentlich schon seit 16 Jahren sind aber erst seit 2 Jahren zusammen. Vorher waren wir halt beste Freunde...
Trennungsgrund war angeblich unterschiedliche Auffassung von Familie...  :knockout:

Das Mindeste, was er erreichen kann, ist das GSR und ein geregelter Umgang ab Geburt

Und genau das ist mir sehr wichtig  :thumbup:

dass das Kind niemanden gehört sondern zwei Eltern hat

Glaub das sieht meine Ex im Moment nicht so. Für sie ist es ihr Kind aus dem ich mich rauszuhalten habe.... bzw. an dem sie mich nicht teilhaben lassen will

Wichtig ist, dass du insgesamt die Ruhe bewahrst und du stabil bleibst. Das Kind ist nun im Bauch der Mutter und du bist NICHT zugriffsberechtigt. Klingt hart, ist aber ein Fakt.

Ein wahres Wort, aber sehr schwierig sich da jeden Tag aufzuraffen und so zu tun als ist nichts bzw. abzuwarten was da kommt und was mir als Vater dann zugestanden wird. :exclam:

Will die Mutter Dich entsorgen, hat sie umso bessere Karten, je jünger das Kind
ist. Kannst Du Dich mit der Mutter über den Umgang nicht einigen, sind zunächst JA und dann das Gericht einzubinden.

Wie meinst du das? Ich denke sie wird versuchen wo es nur geht mich von dem Baby fern zu halten, weil es ja "ihres" ist und ich damit nichts zu tun haben soll. Fraglich für mich wäre dann was für ein Umgangsrecht in der ersten Zeit wäre angemessen bzw. was könnte man da versuchen mit dem JA zu klären?

Noch zwei Fragen hätte ich da. Das hatte mir zwar ProFamilia schon mal kurz erklärt, aber so ganz sicher bin ich mir da noch nicht.
Was genau besagt das Aufenthaltsbestimmungsrecht und wie sind die Chancen das als Vater zu bekommen? Was unterscheidet es vom Sorgerecht? Sorry für die Dummen Fragen, aber das ist alles Neuland für mich, damit wollte ich mich nie beschäftigen  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2014 20:48




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