Vater sein ist scho...
 
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Vater sein ist schon schwer - Vater werden noch viel mehr

 
(@kius_daddy)
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Hallo,

aus meinen eigenen Erfahrungen schreibe ich gerade das Buch "Vater sein ist schon schwer - Vater werden noch viel mehr". Im Dezember wird mein Sohn Kiu 1 Jahe alt und ich durfte ihn bis heute nicht auf dieser Welt begrüßen und in meine Arme schließen, da die Mutter sich total verweigert. Nach einem Sorgerechtsverfahren und einer Vaterschaftsfeststellungsklage wird nun noch vor Weihnachten per Gericht und einstweiliger Anordnung der Umgang geregelt, doch ob diese Vereinbarung dann auch eingehalten wird, ist die nächste große Frage.

Würde mich über Kontakte zum Erfahrungsaustausch freuen. Bin ein großer Optimist und der Meinung, dass der Weg schon gut enden wird.

Frank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2005 16:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

schreibe ich gerade das Buch

Hmmm...es kommer derzeit einige Bücher dieser Sorte auf den Markt...

Würde mich über Kontakte zum Erfahrungsaustausch freuen

In welcher Form?

Bin ein großer Optimist und der Meinung, dass der Weg schon gut enden wird.

Erhalte es dir!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 16:45
(@kius_daddy)
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Hello,

Mailkontakte wären gut, oder Chat.... Aber diese Page ist ja auch schon doll. Hätte nie gedacht, dass das Boot so voll ist. Ist ja wie auf der Titanic. Dabei sind die Medien voll von Müttern, die sich über untätige Väter beschweren.

Und die Behörden erst! So ein Jugendamt ist richtig männerfeindlich! Da ist ja jeder Vater zunächst mal ein schlagender Vergewaltiger und hundsgemeiner Trunkenbold. Was einem da so alles passiert, ist die wahre Pracht in Tüten. Aber dennoch, es gibt Wege und wie!....

Servus

Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2005 17:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Frank,

es gibt Wege und wie!....

Das interessiert mich...

DeepThought

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Geschrieben : 10.12.2005 19:25
(@kius_daddy)
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Das Umgangsrecht durchzusetzten ist auch möglich, wenn die Mutter sich total verweigert. Zwangsgeld, Haft, Entziehung des Sorgerechts für die Zeit des Umgangs und es ist auch schon vorgekommen, dass die Mutter wegen der totalen Verweigerung das Sorgerecht ganz verloren hat. Wenn meine Kindesmutter das Umgangsrecht (bekomme am Mittwoch Umgangsrecht per einstweiliger Verfügung) boykottiert, was zu erwarten ist, setzte ich alle Mittel ein, vom Gerichtsvollzieher bis hin zur Strafanzeige wegen Kindesentziehung.

Oder bist du wirklich der Meinung, dass wir Väter null Chancen haben? Damit werde ich mich nicht abfinden!

Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2005 19:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oder bist du wirklich der Meinung, dass wir Väter null Chancen haben?

NEIN!

vom Gerichtsvollzieher

Das Kind pfänden? Ob das so eine gute Idee ist? Die Psyche des kindes wird deftig in Mitleidenschaft gezogen werden und die KM wird, sobald das Kind zurück ist, herbe weiter instrumentalisieren.

Strafanzeige wegen Kindesentziehung

§ 235 StBG hast du aber schon gelesen?

DeepThought

P.S.: Bist du in einem Verein organisiert?

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Geschrieben : 10.12.2005 19:55
(@kius_daddy)
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Nun ja, natürlich ist es nicht schön für das Kind, wenn der Gerichtsvollzieher kommen muss. Ich finde es aber noch schlimmer, wenn das Kind ohne Vater aufwachsen muss. Mein Sohn ist erst ein Jahr alt, er bekommt das alles noch nicht so mit wie ein Kind mit 4, 5, oder 6 Jahren. Darum gebe ich jetzt schon richtig Gas, in der Hoffnung, dass ich dann auch schnell eine Regelung erzielen kann.

§ 235 habe ich gelesen und ich setzte hier auf den Begriff der "List", wenn das gesprochene Recht auf Umgang durch läppische Ausreden etc. verhindert wird. Dieses ist eine Kindesentziehung. Bin gespannt, wie sich die Justitz damit auseinandersetzt. Aber es gibt da durchaus vielversprechende Urteile.

Organisiert bin ich nicht. Wo kann man sich organisieren?

Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2005 20:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

§ 235 habe ich gelesen und ich setzte hier auf den Begriff der "List",

Das ist doch völliger Quatsch. Der § 235 StBG greift nicht bei Eltern, die sich im Inland aufhalten.

Wo kann man sich organisieren?

Der Väteraufbruch dürfte dir in Bezug auf ähnliche Einstellungen am nahesten sein.

DeepThought

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Geschrieben : 10.12.2005 20:49
(@kius_daddy)
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Warum das völliger Quatsch sein soll, kann ich nicht ersehen. Habe mich ausführlich mit § 235 in Verbindung mit dem Umgangsrecht beschäftigt. Die Auslandskomponente spielt hier keine Rolle. Natürlich ist die Beweisführung nicht leicht und oft wird eine Strafverfolgung auch abgelehnt, doch es gibt entsprechende Urteile.

Auch wurde den Müttern schon für die Umgangszeiten das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen. Spätestens jetzt handelt die Mutter strafbar, wenn sie das Kind nicht herausgibt.

Hier mal ein Ausschnitt zum § 235

Zwar schützt nach herkömmlicher Rechtsauffassung und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 1,200; 1,364; 10,376) ein Strafgesetz (.Kindesentziehung", § 235 StGB) das Umgangsrecht vor dessen Vereitelung durch den sorgeberechtigten Elternteil. Vorsorglich hat aber der Gesetzgeber dieses Strafgesetz mit dezidierten zusätzlichen Tatbestandsmerkmalen versehen (List, Drohung, Gewalt), um es den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, bei deren Nichtvorliegen - also in der Mehrzahl der Fälle - die Strafverfolgung abzulehnen, was gängige Praxis ist. Dies hat zur Folge, daß Umgangsboykotteusen um so sicherer sein können, von Strafverfolgung verschont zu bleiben, je offener und dreister sie dem Vater den Kindesumgang verweigern ... denn gerade dann kann ja das für eine Strafverfolgung erforderliche Tatbestandsmerkmal der "List" nicht geltend gemacht werden, während "Drohung" und "Gewalt" (gegen den Umgangsberechtigten) in der Regel ohnehin nicht erforderlich sind, um unter der Macht einer alleinerziehenden Mutter aufwachsende Kinder vom Umgang mit ihrem Vater abzuhalten ... womit die Opfer der Tat (Kinder und Vater) deren menschenrechtliche Folgen wieder einmal allein ausbaden müssen.

Es ist also nicht völliger Quatsch sich auf § 235 zu berufen. Ich bin absolut dagegen, immer alles von vornherein als nutzlos anzusehen. Wie gesagt, noch baue ich auf unsere Justitz.

Frank

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Themenstarter Geschrieben : 10.12.2005 21:43
(@kius_daddy)
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Und noch ein hoch interessanter Artikel zum Thema § 235 StGb im Bezug auf durchsetzung des Umgangsrechts:

Ein Fall für Escher
Von rechtlosen Vätern und herzlosen Müttern
Sendedatum 16. Mai 2002

Umgangsrecht im BGB
Jeder Elternteil hat das Recht auf Umgang, so ist es im Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes als Elternrecht festgehalten. Das Umgangrecht selbst ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB im Paragraph 1626ff. geregelt. Der Umgang mit beiden Eltern soll dem Wohl des Kindes dienen.
Es wird unterteilt in das subjektive Recht des Kindes; d.h. in der Regel wird beiden Elternteilen das Umgangsrecht eingeräumt: (§ 1626 Abs. 3 BGB, §1684 Abs. 1 BGB).

- Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
- Der Anspruch auf Umgang geht einher mit der Pflicht, den Umgang zu gestatten und den Umgang selbst wahrzunehmen.
- Die Bestimmungen zum Umgangsrecht gelten auch für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind (§1626 Abs. 3 BGB).
Es wird nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts unterschieden.

Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang. Umgekehrt haben Kinder kein Umgangsverweigerungsrecht.
Umgangs berechtigt sind auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und frühere Pflegeeltern.

Regelung des Umgangs
Im Streitfall entscheidet das Familiengericht. Es kann das Umgangsrecht nur einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, wobei eine Einschränkung des Umgangs für die Dauer von mehr als einem Jahr nur im Falle der Kindeswohlgefährdung zulässig ist. Gleichwohl ist im BGB auch geregelt, dass, wenn nötig, der Umgang nur in Anwesenheit eines Dritten stattfindet. Dies trifft dann zu, wenn nicht auszuschließen ist, dass ansonsten das Kind gefährdet wird. Umgang und Unterhalt sind grundsätzlich voneinander zu trennen und nicht voneinander abhängig zu machen.

Durchsetzung des Umgangsrechtes
Wer das Umgangsrecht verweigert, macht sich wegen Kindesentziehung strafbar (§ 235 StGB). Das Umgangsrecht kann gerichtlich erzwungen werden. Es kommt die Festsetzung von Zwangsgeld und notfalls auch die gerichtliche Gestattung der Gewaltanwendung in Betracht (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG; § 33), wobei sich aber die Gewalt nie gegen das Kind, sondern nur gegen den nicht zur Herausgabe bereiten Elternteil oder Dritten richten darf. Selbst das Sorgerecht kann aberkannt werden.
Das Gericht kann das Jugendamt um Teilnahme an dem Vermittlungstermin bitten (§ 52 a Abs. 2 Satz 4 FGG). Es soll auf ein Einvernehmen der Eltern über die Ausübung des Umgangs hinwirken. Bei fehlgeschlagenem Vermittlungsversuch sind die Streitpunkte in einem Protokoll festzuhalten. In diesem Fall stellt das Gericht durch nicht anfechtbaren Beschluss fest, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist und prüft, ob Zwangsmittel zu ergreifen sind, die Umgangsregelung zu ändern oder ein Verfahren zur Änderung der Sorgerechtsregelung einzuleiten ist.

Also, sind wir doch gar nicht mal so hilflos, oder?

Frank

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Themenstarter Geschrieben : 10.12.2005 22:16




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie gesagt, noch baue ich auf unsere Justitz.

Naja, wir sprechen uns wieder, wenn dir weitere Erfahrungswerte vorliegen.

Dieses Schöngeseiere des Herrn Escher in allen Ehren; es ist fern der Praxis. Wenn es so schon weit gediehen ist, dass der gerichtlich festgelegte Umgang nachhaltig vom Betreuungselternteil behindert/vereitelt wird und dem Umgangselternteil somit nur der neuerliche Klageweg mit Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln bleibt und einhergehend Strafantrag gestellt wird, dann tut mir nur noch das Kind leid.

Und nein, ich bin nicht gegen die gerichtliche Durchsetzung des Umgangs und auch nicht gegen den Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln. Mir selbst sind ausreichend Fälle bekannt, in denen erst hiernach ein kontinuierlicher und verlässlicher Umgang statt finden konnte. Und hierbei bekommt jeder von mir das entsprechende Paket an Unterstützung.

Wenn es jedoch Richtung Strafantrag geht, dann geht es nach meinem Empfinden am Ziel vorbei und Ziel ist nicht mehr Umgang mit dem Kind zu bekommen sondern dem Betreuungseltern eins auszuwischen, Rache zu nehmen. Dieses Verhalten ächte ich analog dem Strafantrag wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

boykottiert, was zu erwarten ist, setzte ich alle Mittel ein, vom Gerichtsvollzieher bis hin zur Strafanzeige wegen Kindesentziehung.

Und genau dieser Passage entnehme ich, dass es dir nicht ausschließlich um den Umgang geht. Du bist schon ein Stück in der Erwartungshaltung, der Umgang solle nicht klappen, damit du entsprechend verfahren kannst. Das Kind ist hierbei aus deinem Fokus gerückt.

Bei all deinen Vorhaben sitzt du auf Gesetzesbüchern und nutzbringenden Urteilen. Die Individualität der Richter, das Ignorieren "fremder" OLG-Beschlüsse (München würde niemals eines aus Schleswig umsetzen), die Schlammschlacht während der Verhandlung, all diese sog. "soft facts" lässt du in deiner Betrachtung meiner Meinung nach außen vor.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 11.12.2005 00:09
(@kius_daddy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn du schreibst:

Und genau dieser Passage entnehme ich, dass es dir nicht ausschließlich um den Umgang geht. Du bist schon ein Stück in der Erwartungshaltung, der Umgang solle nicht klappen, damit du entsprechend verfahren kannst. Das Kind ist hierbei aus deinem Fokus gerückt.

geht offenbar deine Selbsteinschätzung was deine Menschenkenntnis angeht mit dir durch. Mir geht es ausschließlich um den Kontakt zu meinem Kind. Ich bin auch nicht in der Erwartungshaltung, der Umgang solle nicht klappen. Was wäre das für ein Schwachsinn? Ich bin in der Erwartungshaltung das der Umgang weiterhin vereitelt wird, dieses ergibt sich aus dem bisherigen Verlauf. Selbst das Gericht und das Jugendamt geht in unserem Falle schon davon aus. Von der Geburt meines Sohnes habe ich erst 5 Wochen später durch ein Fax vom Jugendamt erfahren, besuchen im Krankenhaus durfte ich ihn nicht, weil die Kindesmutter dieses verboten hat. Nach der Erstellung eines eideutigen Vaterschaftsgutachtens (99,9979%) weigert sich die Mutter noch immer anzuerkennen, dass ich der Vater des Kindes bin. Könnte hier etliche Dinge aufzählen, da habe ich ganz bestimmt keinen Nachholbedarf. Ich handele und "plane" meine nächsten Schritte nur umsichtig und bedenke dazu, im Gegensatz zu deiner Meinung, alle möglichen "soft acts". Ich will keine unnötige Zeit verplempern. Diese Zeit kann mir und meinem Sohn niemand zurückbringen.

Was den Strafantrag angeht bin ich auch überhaupt nicht deiner Meinung. Einen derartigen Antrag stellt man doch nicht um dem anderen eins auszuwischen. Was ist das denn für eine Rechtsauffassung? Wenn ein Elternteil den Umgang zwischen Kind und dem anderen Elternteil absichtlich und vorsätzlich vereiltelt, fügt er dem Kind erheblichen Schaden zu.

Von mir spreche ich in der ganzen Angelegenheit überhaupt nicht. Meine Traurigkeit und meine Gefühle stehen völlig außen vor. Mir geht es einzig und allein darum, dass mein Sohn die Möglichkeit bekommt beide Elternteile zu lieben. Meinem Sohn dieses zu ermöglichen ist meine Pflicht. So sehe ich die Verantwortung, die ich meinem Sohn gegenüber habe. Daher werde ich auch diese Möglichkeit nutzen, wenn es denn sein muß. Würde die Kindesmutter das Kind schlagen, oder es psychisch verletzten würde ich ja auch rechtliche Schritte einleiten, sogar einleiten müssen. Das würde ja auch nicht geschehen, um dem Gegenüber eins auszuwischen.

Auch deine Meinung zum Rechtsablauf, zur Rechtssprechung finde ich nicht schlüssig. Dir tut das Kind leid, wenn die Eltern sich auf die Ebene von Zwangsmaßnahmen begeben müssen. Was ist denn dann die Alternative? Aufhören und den Kopf in den Sand stecken? Hört dann das Leiden des Kindes auf? Wohl kaum, es sei denn man geht davon aus, dass das Kind nicht vermissen kann, was es persönlich nie kennengelernt hat. Diese Annahme ist jedoch der aller größte Schwachsinn.

Also sollte man schon recht vorsichtig mit der Beurteilung von Situationen und Menschen umgehen. Ich weiß ja nicht was du für einen Hintergrund hast, aber sei bitte auch vorsichtig bei der Abgabe von "Rechtshinweisen". Aus Halbwissen Tatsachen zu machen und damit Betroffene zu verwirren, gar zu demoralisieren, ist nicht Sinn eines derartigen Forums.

Jeder Vater der die Flinte ins Korn wirft und aufgibt ist einer zuviel, denn neben den Vätern sind besonders die Kinder die Leidtragenden, die Hilflosen und Benachteiligten. Mut machen und den Vätern zeigen: Schau, da gibt es einen Weg, dort ist einer und da hinten ist noch einer! - Dieses sollte die Aufgabe sein. Auch wenn Gesetze dehnbar und auslegbar sind. Spielt keine Rolle. Niemand hat behauptet, dass das Leben leicht wäre und dennoch wollen wir alle leben. Dieses möglichst glücklich und zufrieden. Für dieses Ziel muss man halt kämpfen.

Servus

Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2005 02:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, Kius_Daddy,

ich muss jetzt auch mal was loswerden: Ich finde, nach 3 Tagen auf vatersein.de machst Du ganz schön dicke Backen. Ich kann ja verstehen, dass es Dich erbost, dass Du Deinen Sohn noch kein einziges Mal gesehen oder in den Arm genommen hast. Aber deshalb zu glauben, die hier seit langem versammelten Väter und Mütter quasi pauschal als Laumänner und Weicheier hinstellen zu müssen, zeigt vor allem zweierlei: Dass Du vom Thema keine Ahnung hast und dass Dein Weg zum Vater-Sein noch lange und beschwerlich sein wird.

Aus ein paar Paragraphen und Gesetzen das herauszulesen, was Dir gerade in den Kram passt und zu glauben, Du könntest damit mal eben schnll durchs deutsche Familienrecht marschieren und es allen zeigen, ist vor allem eines: Grenzenlos naiv. Damit wirst ganz sicher keinen Kontakt zu Deinem Sohn herstellen und schon gar keine verantwortungsvolle und langfristige Vater-Sohn-Beziehung aufbauen.

Sei sicher: Auf vs.de ist soviel Kompetenz zum Thema versammelt wie sonst nirgends im deutschsprachigen Internet. Viele Poster hier haben Erfahrungen gesammelt, von denen Du noch nicht einmal träumst. Was Du hier also bekommen kannst, sind Rat und Tat für einen langwierigen und sicher auch schmerzhaften Vorgang, in dem Du vor allem eines feststellen wirst: Recht (bzw. das, was Du dafür hältst) haben und "Recht" bekommen sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe.

Was Du hier jedenfalls ganz sicher NICHT bekommen wirst, ist Anerkennung dafür, was Du für ein toller Hecht bist, wie Du die tragenden Säulen dieses Forums über das deutsche Familienrecht belehrst und wie Du vor deutschen Familiengerichten Dein vermeintliches Recht durchsetzt. Denn mit dieser Einstellung kannst und wirst Du dort einfach nur auf die Nase fallen.

Sag dann aber wenigstens nicht, Du hättest es nicht gewusst. Und back' hier am besten erst einmal kleinere Brötchen!

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2005 15:02
(@kius_daddy)
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Hallo Martin,

schön, dass ihr zusammen haltet und ich spreche bestimmt niemandem seine Erfahrung und eventuelle Kompetenz ab. Dennoch lasse ich mir kein X fürs U machen und wenn ein Hobbypsychologe meint aus wenigen meiner Worten meinen Charakter und meine angeblich wirklichen Beweggründe und Vorhaben analysieren zu können, habe ich dazu sicherlich einiges zu sagen bzw. zu schreiben, was ich auch tue. Wenn das hier nicht erwünscht ist, Newcommer erst mal "kleine Brötchen" backen müssen, solltet Ihr eine geschlossene Gesellschaft veranstalten.

Das ich hier Rat und Tat bekommen kann, war genau mein Anliegen. Aber falschen Rat (§ 235 StGb greift nicht bei Familien die im Inland leben, ist schlichtweg falsch!) und Demoralisierung nach dem Motto Recht haben und Rech bekommen sind zweierlei... hatte ich wirklich nicht gesucht. Wenn ich tatsächlich auf dem Holzweg bin mit meinem Vertrauen in unser Rechtssystem, hätte ich mich über ein paar Tipps gefreut, die mir vielleicht eine andere Sicht- und Handlungsweise aufgezeigt hätten. Aber nur "Alles Quatsch.." und "Wir sprechen uns wieder wenn du deine Erfahrungen mit der Justitz gemacht hast..." befriedigt dann doch nicht.

Sagt mir doch wie es besser geht! Her mit Eurer reichhaltigen Erfahrung und Kompetenz! Auf was soll ich denn sonst bauen, wenn nicht auf unsere Gesetze? Selbstverständlich sind Gesetze Auslegungssache. Aber sie sind nicht nur einseitig auslegbar, das ist eben auch Gerechtigkeit.

Und dass ich hier ein toller Hecht sein wolle mit meinen bisherigen Beiträgen kann ich nicht ersehen. Auch suche ich hier absolut keine Anerkennung. Wieder so eine merkwürdige Unterstellung, ebenso wie deine Unterstellung ich sei über meine Situation erbost. Woher nimmst du diese Behauptung? Hatte in meinem letzten Beitrag doch dazu ganz klar Stellung bezogen. Hier erbost zu sein ist nun wirklich der völlig falsche Weg.

Also, wenn ich hier einen Erfahrungsaustausch erleben kann, dann bin ich dafür sehr dankbar. Schwimmen hier aber die dicken Fische herum und sagen zu den kleinen "Lern du erst mal deine Lektion du kleiner Fisch du!", hat die hier verbrachte Zeit wenig geholfen. Wenig bis garnicht! Das wäre doch schade, oder?

Tschüs

Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2005 16:58
(@andreadd)
Registriert

Hallo Frank,

deine Einstellung ist unter den Betroffenen hier viel nachvollziehbarer, als du denkst. Wir haben anfangs wohl alle einmal so oder ähnlich gedacht. Zweifellos hat das mit Gerechtigkeit nichts zu tun, was Vätern - und vor allem unverheirateten Vätern - passiert.

Es gilt, in dieser Situation mit sehr viel Fingerspitzengefühl an die Sache heran zu gehen, wenn man erfolgreich sein möchte. Mit Kanonen auf Spatzen schießen geht nach hinten los.
Nicht immer, aber meistens sind die involvierten Professionen sehr mütterfreundlich eingestellt, egal wie unsinnig sich die Mutter verhalten mag. Ich schreibe dir das als Frau. Ich weiß, dass das stimmt.

Vor dir und deinem Kind liegt ein langer dorniger Weg. Selbstverständlich wünsche ich dir Glück und Erfolg dabei, deinem Sohn ein guter Vater zu sein (und sein zu können). Wäre der Weg über die Gerichte so einfach, wie es scheint, gäbe es vermutlich dieses Forum gar nicht.
Du hast Recht, die Gesetze sind da, aber sie werden nicht so umgesetzt, wie man glauben möchte.

Es wäre gut für dich und dein Kind, wenn du dich von den erfahrenen Leuten hier im Forum Schritt für Schritt beraten läßt, damit Fehler, die dich sehr viel Zeit kosten können, gar nicht erst passieren. Meinem Mann wäre viel Leid erspart worden, wenn wir eine solche Beratung früher gefunden hätten. Was wir mit der Hilfe der User hier erreicht haben, haben zuvor eine Mediation und 5 Beratungsstellen samt Gericht nicht schaffen können.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch nochmal herzlich für eure Hilfe hier bedanken.

Und wenn wir dir helfen können Frank, machen wir das auch wirklich gerne. Lass dich mal darauf ein, schaden kann es bestimmt nicht.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2005 18:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zunächst, Brille007, ich hoffe dein Kreislauf hat sich etwas beruhigt; so sauer habe ich dich ja noch nie erlebt. 😮

Dann zu Kius_Daddy: In deinem Opening schreibst du, einen regen Erfahrungsaustausch zu erhoffen. Die Erfahrungen mit der Anwendung von Gesetzen, der Maßgeblichkeit von Gerichtsurteilen für andere Gerichte kannst du hundertfach hier im Forum nachlesen. Hierzu bedarf es erst einmal keiner offenen Diskussion. Das kannst du ganz allein für dich im stillen Kämmerlein vollziehen.

Wenn du dann mit gesteigerter Erkenntnis wieder hervorkommst, werden dir sicherlich einige pfiffige Fragen im Kopfe umher schwirren. Antworten, so möglich, wirst du dann hier sicherlich bekommen können.

Was aber gar nicht geht, dass du mal so eben reinguckst, und verkündest, den Königsweg gefunden zu haben. Es ist ja so einfach: Man nehme drei Esslöffel § 1684 BGB, 250 g des § 50 FGG, ein klein wenig § 52 FGG und würze dies mit einer Prise § 235 StGB. Ein Schuss nicht justitiabler Meckerein über das Unbetragen der KM drüber gießen, auf kleiner Flamme köcheln lassen und schon kommt ein leckeres Mahl für Vater und Sohn heraus.

Sorry, das ist weltfremd.

Und mit dieser Ansicht richtest du mehr Schaden für die um ihre Kinder kämpfenden Elternteile an als einer, der nach jahrelangem Kampf erschöpft, mut- und mittellos aufgibt, sich zurück zieht. Diesen zerstörten Menschen verbleibt nur die Hoffnung auf ein langes Leben. Sie wünschen sich dann nichts mehr, außer der Gelegenheit, ihren Kindern später einmal alles erklären zu können.

Es ist beileibe nicht Status bei vatersein.de, Ideen, auch neuen, gleich eine Absage zu erteilen. Allerdings triffst du hier auf die Erfahrungen aus tausend und mehr Verfahren vor deutschen Familiengerichten. Du triffst auf Menschen, die derart abstruse Dinge sich anhören mussten vor JAs und Gerichten, dass du ihnen bei deinem Rechtsverständnis keinen Glauben schenken kannst. Wenn ich dir erzähle, dass ich durch ein OLG bzgl. des EU zu einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet wurde, würdest du mir nicht glauben. Und genau dieses OLG hat zudem die Beschwerde nicht zugelassen, da kein ausreichender Grund für eine Grundsatzentscheidung durch ein höhergestelltes Gericht vorliegt.

Wenn du meinst, dein Strafantrag nach § 235 StBG interessiert den Staatsanwalt mehr, als die Mücke auf der Schreibtischunterlage, dann täuscht du dich. Ich selbst habe ausreichend Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, um mir über deren Denke ein Bild machen zu können. Bei entsprechender Prägung auf Seiten des gegn. RAs flattert dir mal so eben ein Antrag auf Aussetzung des Umgangs nebst Klage auf ASR, so derzeit GSR vorliegt. Begründung: Andauernde Elterstreitigkeiten. Trifft dies auf Richter, der auf Tiefgründiges keine Lust hat, dann war es das für dich. Klar, du kannst ein Gutachten einfordern. Dann bist du voll drin in der Scheidungsindustrie/-maschinerie. Kosten immens. Psychische Belastung dramatisch. Ergebnis ungewiss. Und sei dir sicher: Begleiteter Umgang ist nicht lecker. Besonders nicht für Kinder!

Es interessiert JAs nicht, wenn Kinder geprügelt werden, Verfahrenspfleger wollen nicht hören, dass die Kinder zum anderen Eelternteil wollen, Gutachter haben ihre ganz eigene Auffassung über Erziehungsfähigkeit. Und Richter wollem vor allem eines: Keine Arbeit und jemanden, der ihnen die Entscheidung abnimmt.

Mit einem Strafantrag nach § 235 StBG steuerst du deinen Teil bei. Auch bleibe ich dabei, dass du hiermit nicht das Ziel Umgang verfolgst. Hierzu wäre ein entsprechender Beschluss des Familiengerichts und die Durchsetzung von Zwangsmitteln ausreichend. Alles andere wäre in meinen Augen unzivilisiertes Nachtreten.

Als Abschluss merke ich an, dass du meine Meinung und mein Urteil als anmaßend empfindest, dies für dich selbst jedoch als legitim in Anspruch nimmst.

Ich denke, du hast insgesamt in vielen Bereichen einen weiten Weg vor dir.

DeepThought

[Editiert am 11/12/2005 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2005 19:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

in einem Internet-Forum kann jeder nur nach dem beurteilt werden, was er schreibt. Der Satz "Der Sinn einer Botschaft entsteht beim Empfänger" hat hier ganz besondere Bedeutung. Ob Du Dich unverstanden fühlen kannst, hängt also ganz ursächlich von DEINEN Botschaften ab.

Mit Sätzen wie

Dennoch lasse ich mir kein X fürs U machen und wenn ein Hobbypsychologe meint aus wenigen meiner Worten meinen Charakter und meine angeblich wirklichen Beweggründe und Vorhaben analysieren zu können...

wirst Du Dir hier (und anderswo) jedenfalls wenig Freunde machen; schon gar nicht mit einer solchen "Blitzanalyse" von DeepThought, der dieses Forum vor Jahren und aus gutem Grund ins Leben gerufen hat und es beinahe Tag und Nacht betreut. Im Gegensatz zu Dir weiss er nämlich, wovon er redet. Gleiches gilt für viele Stammposter, die nach jahrelangen guten Erfahrungen als aktive Väter plötzlich tonnenweise schlechte Erfahrungen mit den Müttern ihrer Kinder, mit Gerichten, Anwälten und Behörden gesammelt haben und die durch Trennung, Scheidung, Unterhaltszahlungen und Umgangsverweigerung teilweise zu Sozialfällen geworden sind und deren Ex-Frauen das Umgangsrecht teilweise nach Belieben auslegen und boykottieren, ohne dass das jemanden interessiert.

Ich sage es jetzt einmal ganz deutlich: Wenn vor diesem Hintergrund jemand wie Du aus dem Off auftaucht, der seine Vaterrolle noch keinen Tag lang ausgeübt hat, dem sämtliche Erfahrungen mit dem deutschen Familienrecht noch fehlen und der überdies das Pech hat, mit der Mutter seines Sohnes nicht einmal verheiratet gewesen zu sein und dann sinngemäß tönt "Ihr habt alle keine Ahnung, man muss doch nur mit Paragraph X und Y mal richtig auf die Kacke hauen, dann klappt das auch mit dem Umgangsrecht!" qualifiziert sich mit solchen Äußerungen nicht unbedingt für dieses Forum - und auch nicht als "angehender Vater". Was als Quintessenz solcher Postings im Forum ankommt, ist etwa das gleiche als wenn der Schreinerlehrling am ersten Tag seiner Lehre seinem Meister erklärt, wie man eine Treppe baut...

Sorry, dass ich hier nichts anderes schreiben kann - aber vatersein.de ist ein Forum, das helfen möchte (und das in vielen Fällen auch tut). Was es dagegen überhaupt nicht kann: Anderen bestätigen, was sie gerne hören wollen. Insofern: Stelle konkrete Fragen, wenn Du etwas wissen möchtest. Aber behaupte nicht, den Stein der Weisen gefunden zu haben, bevor Du näheren Kontakt mit dem Familienrecht einer mütterzentrierten Gesellschaft hattest. Dann werden Dir Sätze wie

Auf was soll ich denn sonst bauen, wenn nicht auf unsere Gesetze? Selbstverständlich sind Gesetze Auslegungssache. Aber sie sind nicht nur einseitig auslegbar, das ist eben auch Gerechtigkeit.

sicher nicht mehr über die Lippen kommen.

Wenn Du eine erste Ahnung davon bekommen möchtest, wie einseitig diese Gesetze ausgelegt werden können, empfehle ich Dir die Website von Uli:

http://www.rosenkrieg.gmxhome.de

Nimm Dir viel Zeit dafür und beerdige hinterher Deinen Kinderglauben an "Gerechtigkeit".

Das alles sage ich Dir nicht, um Dich zu demoralisieren, sondern einfach, um Dich auf Realitäten vorzubereiten, von denen Du offensichtlich noch nicht die geringste Ahnung hast. Insofern solltest Du mit dem Schreiben eines Buches vielleicht noch ein paar Jahre warten - es sei denn, Du planst einen Science Fiction-Roman. Im Moment hast Du vom Topic Deines Buches jedenfalls noch so viel (oder vielmehr: so wenig) Ahnung wie der Blinde von der Farbe.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2005 19:23