Hallo. Ich bin Manuel.
Durch einen guten Freund bin ich auf dieses Forum gekommen. Vor 5 1/2 Jahren wurde ich von meiner Ex mit Hilfe der Familienhilfe, des Jugendamtes und der Polizei ( was auch immer die damit zu tun hatten) aus der Wohnung "gebeten". Nebenbei wurde mir mitgeteilt, das ich die Kinder ( meine Tochter und ihr Halbbruder) unsittlich berührt hätte. Ausserdem würde ich meine Ex und die Kinder mehrfach geschlagen und misshandelt haben. Alles nicht wahr. es wurden keine Anzeigen, Gutachten oder irgend etwas anderes in der Art gemacht. seiddem habe ich meine Tochter nie mehr gesehen, und muste ansehen, wie die Kinder bei meiner Ex ( Alkohol- und Drogenabhängig) immer mehr verwahllosten. Als durch das JA endlich ( 3/4 Jahr später) die Kinder von meiner Ex weggenommen werden sollten ( wobei es auch um die Unterbringung der Kinder ging) wurde ich durch das endgültige Urteil darüber informiert. Mein Anwalt hatte keine Chance dagegen an zu gehen. Das Urteil ließ sich wegen dem Vorwurf nicht erfolgreich anfechten. Auf die Frage an das JA, warum ich nicht die Chance bekommen habe meine Tochter zu mir nehmen zu dürfen, kam wieder der Vorwurf. Seiddem versuche ich Kontakt zu meiner Tochter zu bekommen. Vor 2 Jahren habe ich es dann endlich geschafft, jemanden beim JA, der sich darum gekümmert hat, das ich endlich etwas über meine Tochter erfahren konnte. Mittlerweile schreiben die Pflegeeltern und ich annähernd regelmäßig Briefe. Meine Tochter ist mittlerweile sieben, und ich bin der Meinung, das sie selber auch schon kleine Briefe schreiben könnte. das Jugendamt ist da leider anderer Meinung. Ausserdem möchte ich meine kleine endlich mal wieder sehen, bzw. neu kennen lernen. Das JA will das aber erst zulassen, wenn meine Tochter den Wunsch selber mehrfach und energisch äussert. Das halte ich für eine riesen Sauerrei, das diese Verantwortung einer 7 jährigen überlassen wird. Die jetzige "verantwortliche" JA "Tante" vertröstet mich noch mehr. Da ich leider nicht so gewand bin im Bereich Vaterrecht, bin ich mir dauernd unsicher, was ich wie machen darf, um das JA dazu zu bringen, das ich meine Tochter sehen darf.
Was ist Eure Meinung dazu?
LG Manuel
Hi Manuel,
willkommen hier im Forum.
Da Du nach Deiner Schilderung bereits alle Möglichkeiten zum konstruktiven Gespräch mit der Behörde Jugendamt ausgeschöpft hast, musst Du nun halt die Möglichkeiten des Rechtsstaates nutzen und vor das FamGericht ziehen.
Also such Dir einen guten Anwalt für FamRecht (ob Dein alter Anwalt hier so gut war, mag ich per der Performance in der Vergangenheit mal bezweifeln) und geh die Sache neu an. Zur Anwaltssuche kannst Du auch das Unterforum "Anwaltssuche" nutzen.
Ob eine Umgangsanbahnung möglich sein wird, müssen also andere entscheiden. Hier musst Du aber wohl auch noch selbst an Dir arbeiten - und Dir vorallem auch Zeit lassen.
Meine Tochter ist mittlerweile sieben, und ich bin der Meinung, das sie selber auch schon kleine Briefe schreiben könnte
Kinder können in dem Alter grob Sätze schreiben und erfassen. Wie soll ein Kind, welches ihren Vater ja nun überhaupt nicht kennt, hier irgendetwas sinnvolles zu Papier bringen? Das funktioniert so nicht. Gruß Ingo
Hallo Manuel,
deine Geschichte hört sich wirklich hart an, und ich kann dich gut verstehen. Ich glaube auch, dass es schwierig ist, Briefchen von deiner Tochter zu erwarten, auch wenn du es dir wünschst. Sie realisiert das alles womöglich noch nicht. Wenn sie etwas älter wird, wird sie sicher ihren Vater kennen lernen wollen.
Ich wünsch dir jedenfalls viel Glück
BVB 09 - Echte Liebe!
Moin
Ich bin besagter Freund von Manuel. Meiner Meinung nach ist das Jugendamt verpflichtet dem persönlichen Kontakt positiv entgegen zu wirken.
Seit der am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Kindschaftsrechtsreform ist das Umgangsrecht nicht mehr als Elternrecht, sondern als Recht des Kindes konzipiert, andererseits ergibt sich aus § 1684 BGB, dass die Eltern nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang mit dem Kind haben. Die Gerichte haben im Rahmen der Amtsermittlung eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt. Maßstab und Richtschnur jeder einzelnen Entscheidung ist das Wohl des Kindes (vgl. BVerfG, FamRZ 1999,1417, 1418, FamRZ 1999, 85, 86). Der Elternteil, bei welchem das Kind lebt, ggf die Pflegeeltern und die Jugendämter haben die Pflicht, aktiv auf die Ausübung der Umgangskontakte des Kindes mit dem anderen Elternteil hinzuwirken. Er muss dem Umgang nicht nur positiv gegenüber stehen, sondern ihn auch fördern. Auf das Interesse eines Elternteils, der Pflegeeltern oder den Willen des Kindes kann hierbei nicht allein abgestellt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 4. September 2000 – 9 UF 88/00 -, FamRZ 2001, 369). Oder sehe ich das falsch?
Es gibt zwar Einschränkungen. aber nur dann, wenn durch die Besuchskontakte das Kindeswohl beeinträchtigt wird. Hierzu bedarf es aber eine konkrete, !!in der Gegenwart bestehende!! Gefährdung des Kindeswohls, um das Umgangsrecht auszuschließen. Ein Ausschluss ist nur gerechtfertigt, wenn der konkreten Gefährdung des Kindes nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechte Ausgestaltung begegnet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1994, 158; OLG Hamm, FamRZ 1997, 307, 308; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 422, 423; OLG Celle, FamRZ 1990, 1026, 1027; zur verfassungsrechtlichen Voraussetzung für Eingriffe in das Elternrecht vgl. auch BVerfG, FamRZ 2002, 1021).
Eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls durch Besuchskontakte mit Manuel ist mir jedenfalls derzeit lediglich insoweit ersichtlich, als das seit über einen langen Zeitraum hinweg keinen Kontakt mehr zwischen Manuel und dem Kind besteht. Dieser Gefährdung kann aber hinreichend durch die Anordnung begleiteten Umgangskontakten begegnet werden.
Anhaltspunkte, die eine weitere Einschränkung des Umgangsrechts rechtfertigen könnten, sind mir zumindest nicht ersichtlich und die Mißbrauchsvorwürfe scheinen auch nur vorgeschoben zu sein. Denn sonst wären Jugendamt und Staatsanwaltschaft seinerzeit tätig geworden. Aber scheinbar handelte es sich um den sog. Mißbrauch mit dem Mißbrauch und das wird heute noch als Argument genommen um Manuel einzuschüchtern und davon abzubringen Umgang mit dem Kind zu beantragen.
Auch das das Kind den Willen äußern muß, kann ich keinerlei Gewichtung als Argument beipflichten, denn wie soll das Kind einen solchen Wunsch äußern, wenn es nicht weiß das dort ein Vater ist, der es kennen lernen will? Selbst wenn das Kind den Umgang ablehnen würde, kann und sollte es eine solche Entscheidung nicht treffen müssen, da es die Tragweite einer solchen Entscheidung gar nicht versteht.
Manuel hat nächste Woche noch ein Gespräch beim Jugendamt, bei dem ich ihn begleiten möchte (sofern es mein Job zuläßt). Daher die Frage ob meine Argumentation fehlerhaft ist. Hat vielleicht noch jemand andere Tipps oder Ratschläge?
MFG
Hallo,
was wollt ihr eigentlich noch beim JA? Das JA hat sich positioniert und entspricht damit der öffentlichen Meinung, die einem Vater in so einer Situation keine Chance gibt.
Deshalb ist der einzig richtige Weg, der der Umgangsklage vor dem Familiengericht. Das JA kann zwar versuchen zu intervenieren, aber die Entscheidung des Gerichts ist gültig. Es macht keinen Sinn dem JA mit irgendwelchen Gerichtsurteilen zu kommen, die müssen darauf überhaupt nicht reagieren.
Wenn es nun aber noch einmal zum JA gehen soll, dann ohne irgendwelche Kompromisse auf Umgangsanbahnung bestehen, sicher zu Beginn begleitet, z.B. von den Pflegeeltern, schliesslich haben sich Vater und Tochter 7 Jahre lang nicht gesehen.
VG Susi
Moin Susi
Klar hast du Recht, das Diskutieren mit dem JA bringt meistens nichts. Aber wir sind hier auf dem Land und da habe ich schon oft die Erfahrung gemacht, das das JA schnell umschwenkt wenn sie mit Fakten konfrontiert werden und merken das sie ihren Gegenüber nicht "verarschen" können. Das Wort Dienstaufsichtsbeschwerde hat hier noch eine ganz andere Gewichtung als in größeren Städten.
Daher dieser Versuch zumindest erst mal begleiteten Umgang herzustellen, um die Sache zu beschleunigen.
Genau so ist es. (Susi)
Das JA wird alles tun um zu verhindern, dass ihr damaliges Handeln als falsch erkannt werden könnte.
Moabit, wenn das bei euch so ist, kann man es natürlich versuchen.
Schließlich kann es nicht schaden, ein wenig Feinderkundung machen.
Aber ich würde da nur in Helm und Rüstung hin gehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.