Hallo Moderation,
hallo Mitlesende und Interessierte,
meine Noch-Ehefrau arbeitet etwa 17 Stunden in der Woche, künftig eher mehr;
ich bin fast vollständig Privatier, d. h. ich komme in den Genuss von Mieteinnahmen der Herkunftsfamilie, die einen eher bescheidenen Lebensstil gewährleisten.
Nach dem in einigen Wochen oder Monaten zu erwartenden Auszug meiner Noch-Ehefrau in das Haus des neuen Partners werde ich unsere gemeinsame Tochter betreuen, wenn meine Noch-Ehefrau arbeitet und auch sonst von Fall zu Fall. Außerdem werde ich die Ernährung unseres Kindes mit hochwertiger Naturkost finanzieren usw.
Meine Noch-Ehefrau möchte unser gemeinsames Kind mitnehmen und ich werde dies wahrscheinlich hinnehmen, um in keinen dramatischen Rechtsstreit um das ABR zu kommen, der das Klima und das Kind (!) sicherlich sehr belasten würde. Ich bin traumatisiertes Trennungskind.
Außerdem kommt es mir so vor, als würden deutsche Familiengerichte eher pro KM urteilen, wenn ich den Darstellungen von Astrid von Friesen (Filme bei youtube) Glauben schenken darf. Dann hätte ich große Einbußen an Nervenkraft, Geld und Menschlichkeit, und das für nichts.
Unser Kind wird wohl die Mehrzahl der Nächte bei der Mutter und ihrem neuen Partner verbringen, insgesamt könnte es sich aber so darstellen, dass das Kind die Hälfte der Zeit bei mir sein wird. Der neue Partner ist nicht Privatier, sondern arbeitet, jedoch nicht regelmäßig.
Eheschließung war im Sommer 2009, seit etwa April 2010 hat meine Noch-Ehefrau die Außenbeziehung. Dem neuen Partner wird von mir gestattet, fallweise in unserer Familienwohnung zu übernachten. Mir fällt dies oft schwer, aber die Alternative wäre die: sofortiger Auszug von Frau und Kind in eine vorübergehende Wohnung, bis die Noch-Ehefrau des neuen Partners eine eigene Wohnung hat und aus dem Haus des neuen Partners ausgezogen ist.
Für mich persönlich ist die familiäre Entwicklung eine furchtbare Katastrophe; ich versuche dennoch, für mich Positives zu entdecken. Ich bin selbst Trennungskind und erlebte mehrjährige Rechtsstreitigkeiten. Genau das sollte "meinem" Kind erspart werden. Aber die Realität ist für mich anders. ;(
Hier einige Fragen: :question:
- habe ich Wesentliches nicht bedacht? Bin ich zu gutgläubig?
- wird unsere mündliche Vereinbarung, dass kein Elternteil dem anderen Elternteil Kindesunterhalt zahlt, auf Dauer eingehalten?
- ist das Kindergeld aufteilbar? Ich nehme an, dass der Staat aus Vereinfachungsgründen sagt: Dem Elternteil, bei dem das Kind amtlich gemeldet ist, bekommt das Kindergeld. In unserem Fall allerdings könnten wir doch fairer Weise sagen, wir teilen uns das Kindergeld unter uns auf. Richtig?
- meine Noch-Ehefrau wird PKH beantragen, das sie mittellos ist; sie sagte mir, sie hätte von den Justizbehörden die Auskunft bekommen, ich müsste dem Gericht (?) meine Einkommensverhältnisse (und Vermögensverhältnisse?) mitteilen. Was ist richtig?
Ich freue mich auf gelegentliche Antworten. Es ist noch nicht allzu eilig - oder doch?
Vielen Dank schon mal
der Trennungsvater mit seinem ersten Post 😉
Hallo Trennungsvater,
wie alt ist denn das Kind und woher weisst Du, das es Deins ist?
Hallo Trennungsvater,
und willkommen hier. Das Wichtigste hast du bereits fast richtig erkannt - ich habe das einzig fehlerhafte Wort durchgestrichen:
Außerdem kommt es mir so vor, als würden deutsche Familiengerichte
eherpro KM urteilen,
Zu den restlichen Dingen ist zu sagen: So lange du und deine Demnächst-Ex euch einig seid und keiner von euch beiden zu irgendwelchen Ämtern rennt, könnt ihr praktisch vereinbaren, was ihr wollt. Das betrifft den Verzicht auf gegenseitige Unterhaltsansprüche, das betrifft die Aufteilung des Kindergeldes; allerdings muss dir ab-so-lut klar sein: Was immer ihr vereinbart - es ist hinfällig, sobald deine Demnächst-Ex nicht mehr will. Und sie findet in diesem Land mehr als genug Exen-Flüsterer, die ihr genau dieses nahelegen werden. So wie ich das sehe, ist sie bereits auf dem besten Weg dahin:
- meine Noch-Ehefrau wird PKH beantragen, das sie mittellos ist; sie sagte mir, sie hätte von den Justizbehörden die Auskunft bekommen, ich müsste dem Gericht (?) meine Einkommensverhältnisse (und Vermögensverhältnisse?) mitteilen. Was ist richtig?
Wenn sie nämlich an einer friedlichen Lösung interessiert wäre, dann würde sie im Moment noch überhaupt kein Gericht, keinen Anwalt o.ä. brauchen, und somit auch noch keine PKH / VKH (erst mal muss das Trennungsjahr um sein, bevor ihr die Scheidung einreichen könnt, und wenn ihr euch über Unterhalt / Unterhaltsverzicht eh' einig seid, dann braucht ihr auch niemanden, der euch irgendetwas ausrechnet oder festlegt). Daher:
Bin ich zu gutgläubig?
Möglicherweise schon ...
Eine beliebte Falle sieht übrigens so aus: Die Ex verzichtet zwar auf Unterhalt und meint das vielleicht in dem Moment sogar ganz ehrlich; stellt aber schnell fest, dass sie nicht genug Geld hat und beantragt z.B. Hartz IV - in diesem Fall guckt die Behörde schleunigst, ob es nicht jemanden gibt, der Unterhalt zahlen müsste und könnte, und schwupps, hast du doch 'ne fette Unterhaltspflicht an der Backe.
wie alt ist denn das Kind und woher weisst Du, das es Deins ist?
@pappasorglos: So wie ich die Überschrift des Threads verstehe, ist das Kind 3 Jahre alt.
@Trennungsvater: Was die zweite Frage von Pappasorglos betrifft - ja, über diese Frage solltest du allerdings mal in Ruhe nachdenken (und ggf. still, heimlich und illegal einen Vaterschaftstest machen). Deine Mamsell scheint ja nicht gerade ein Kind von Traurigkeit zu sein ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo pappasorglos,
wie alt ist denn das Kind
das Kind ist drei Jahre alt. Das steht in der Überschrift des Beitrages :wink:.
- habe ich Wesentliches nicht bedacht? Bin ich zu gutgläubig?
Es herrschen bei Euch zur Zeit ziemlich chaotische und unkonventionelle Verhältnisse (neuer Partner deiner Frau ist noch verheiratet / wartet auf Auszug der Noch-Ehefrau / übernachtet ab und zu bei euch). Wie sich das entwickeln wird, wenn sich die Verhältnisse normalisiert haben, können wir hier unmöglich beurteilen, da wir weder dich, deine Frau noch die anderen Beteiligten persönlich kennen.
- wird unsere mündliche Vereinbarung, dass kein Elternteil dem anderen Elternteil Kindesunterhalt zahlt, auf Dauer eingehalten?
Meine Glaskugel ist gerade beschlagen :wink:. Im Ernst, wie sollen / können wir das beurteilen, ob deine Noch-Frau auf Dauer ihre Zusagen einhält?
- ist das Kindergeld aufteilbar? Ich nehme an, dass der Staat aus Vereinfachungsgründen sagt: Dem Elternteil, bei dem das Kind amtlich gemeldet ist, bekommt das Kindergeld. In unserem Fall allerdings könnten wir doch fairer Weise sagen, wir teilen uns das Kindergeld unter uns auf. Richtig?
Richtig, derjenige, bei dem das Kind gemeldet ist, erhält das Kindergeld. Wie ihr das unter Euch (=deine Noch-Frau und du) aufteilt, müsst ihr selbst verhandeln.
Mein Rat: Bringe erst mal Struktur und Klarheit in die derzeitige Situation. Übernachtungen bzw. alleine das Betreten der Wohnung eurer Noch-Ehewohnung durch den neuen Partner deiner Noch-Ehefrau würde ich sofort abstellen. Und ein Datum einfordern, wann sie auszieht. Ich denke das derzeitige Chaos belastet dich mehr, als du zugibst.
Du solltest (da du Privatier bist) versuchen, eine Betreuung eures Kindes von mehr als 50% sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass euer Kind bei dir gemeldet bleibt. Dann sind "Verhandlungen" über Kindesunterhalt und Kindergeld viel einfacher - einfach weil dir dann das Kindergeld zusteht und du keinen Unterhalt zahlen musst - du kannst natürlich immer noch das Kindergeld teilen, was sicher fair, aber bei mehr als 50% Betreuung nicht mehr einfach durchsetzbar ist.
Gruß
Martin
Hallo Trennungsvater,
hast du schon mal darüber nachgedacht, dass deine Noch-Ehefrau auszieht und euer Kind bei dir bleibt? Du hast ja schließlich mehr Zeit als sie für das Kind - du bist Privatier; sie arbeitet Teilzeit und hat einen neuen Partner, der auch Zeit beansprucht? Dann hätte sie auch mehr Zeit für ihren "Neuen"?
Gruß
Martin
hast du schon mal darüber nachgedacht, dass deine Noch-Ehefrau auszieht und euer Kind bei dir bleibt? Du hast ja schließlich mehr Zeit als sie für das Kind - du bist Privatier; sie arbeitet Teilzeit und hat einen neuen Partner, der auch Zeit beansprucht? Dann hätte sie auch mehr Zeit für ihren "Neuen"?
Hallo Schmusepapa,
vorweg: ich komme hier nicht klar, wie ich auf einzelne Post gezielt antworten kann.
Ich hoffe, meine Antwort wird jetzt deinem hier oben wiedergegebenem Beitrag zugeordnet.
Ja, ich habe darüber nachgedacht, das Kind hier in meiner Wohnung zu behalten. Als ich dies meiner Noch-Ehefrau nahelegte, schrie sie mich an "Wenn du den Kampf willst, kannst du ihn haben". Sie hat vor dieser Variante panische Angst. Ihr erster Ehemann hatte sie bedroht und sie gab nach und ließ den Sohn bei ihm.
In einer ruhigeren Minute sagte sie, sie hat ihr erstes Kind beim Vater belassen und demzufolge an dessen Alltag fast keinen Anteil mehr. Dies soll sich in ihren Augen nicht wiederholen.
Da sie künftig mehr arbeiten muss, vielleicht sogar Vollzeit (im Verkauf, wo der Stundenlohn niedrig ist), sagt sie, ich würde das Kind eh schon mehr haben als sie und sie - nicht ich - müsse Angst davor haben, das Kind würde ihr entfremdet.
@ papasorglos: ich bin 99,99 % sicher, dass das Kind meine Gene hat.
Ich hoffe, ich verstoße nicht gegen eine Forumsregel, wenn ich Papasorglos hier antworte. Aber bitte nehme zur Kenntnist, dass ich oben erwähntes technisches Problem habe.
Gute Nacht nochmals
Trennungsvater
Hallo Trennungsvater,
vorweg: ich komme hier nicht klar, wie ich auf einzelne Post gezielt antworten kann.
(...)
Ich hoffe, ich verstoße nicht gegen eine Forumsregel, wenn ich Papasorglos hier antworte. Aber bitte nehme zur Kenntnist, dass ich oben erwähntes technisches Problem habe.
Null Problemo, du machst das schon richtig. Falls du so etwas von anderswo gewöhnt bist - es gibt hier keine "baumartige", eingerückte Strukturierung der Beiträge; sondern die Beiträge eines Threads erscheinen einfach in ihrer zeitlichen Reihenfolge. Wenn du einen neuen Beitrag anhängen willst, ohne auf einen bestimmten Beitrag Bezug zu nehmen, dann ist [Antworten] deine Wahl; ansonsten [Zitat] bei dem Beitrag, den du zitieren willst (überflüssigen Text ggf. wieder löschen, wie du es ja auch getan hast). Und dieses @Name hat sich mehr oder weniger so eingebürgert, wenn sich eine Textstelle vorwiegend an diesen einen Benutzer wendet, ohne dass du einen seiner Beiträge zitieren möchtest.
Daher: Alles im grünen Bereich, und viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
meine Noch-Ehefrau sprach davon, dass sie einen Antrag stellen müsse, damit sie die Scheidung einreichen kann und ihr dadurch, da sie mittellos ist, keine Kosten entstehen.
Ich habe hier von von PKH geschrieben, weil ich den Begriff VKH (Verfahrenskostenhilfe?) bislang nicht kannte.
Deshalb möchte ich weiterhin friedliche Absichten meiner Noch-Ehefrau annehmen. Sie möchte auch keinen Nach-Ehe-Unterhalt (sowieso illusorisch?!), keinen Zugewinnausgleich, keinen Rentenausgleich. Beides wäre bei dieser kurzen Ehe sowieso hinfällig.
Ich habe Brutto-Einnahmen im Monat von etwa 1.700 Euro, brutto! Davon gehen Unterhalt für eine erwachsene Tochter im Gymnasium von 304 Euro, GKV-Beitrag von 282,-, Einkommensteuer und die gesamte Lebensführung (Miete, Ernährung, HP-Versicherung, kleines Auto) ab.
Kann ich bei Gelegenheit auf folgende Details Antworten erhalten?
- Muss ich einen Teil der Scheidungs- und Gerichtskosten mit übernehmen, auch wenn meine Noch-Ehefrau VKH erhält?
- Verlangen die Justizbehörden meine Einkommensverhältnisse, wenn sie VKH bekommt?
- Kann ich dann von meinem Brutto alle meine Aufwendungen abziehen und so unter den "Selbstbehalt" (was as auch sei) kommen?
Vielen liebeb Dank für die Anworten, von dir und von Schmusepapa, papasorglos usw.
Trennungsvater
PS: Richtig, ich bin von früher ein Parsimony-Forum mit "baumartiger" Struktur gewohnt ...
PPS2: Ich war doch sehr überrascht, dass gestern abend bereits nach 30 Minuten mein Post über 20 Mal gelesen wurde, und dass so rasch kompakte Antworten kamen!
Hallo Malachit,
zu der von dir erwähten Falle mit den Ex-Flüsterern:
Mein Anwalt meinte im Erstgespräch, dass bezüglich des künftigen Kindesunterhalts zwar kein Verzicht, jedoch ein Ausschluss möglich sei. Ich hoffe, ich hab ihn richtig verstanden.
Meine Noch-Ehefrau sagte vor 2 Monaten "Ich unterschreibe alles". (Über das ABR lässt sie jedoch nicht mit sich reden, siehe einen meiner früheren Beiträge "oben"!)
Meine Noch-Ehefrau wäre für sich allein betrachtet sicher ein Hartz-IV-Fall. Da sie den NEUEN PARTNER HEIRATEN WILL, und beide im Haus des neuen Partners leben werden (Wert etwa 160.000 Euro, wobei etwa 50.000 fremdfinanziert), ... und da beide Geld verdienen?
Frage: würde ich im Falle eines Falles zum Kindesunterhalt herangezogen werden, solange sie mit dem neuen Partner verheiratet ist?
Inzwischen kam es zwar zu schwierigen Situationen zwischen ihr und mir, aber im Prinzip können wir reden.
Fazit: Sollte ich doch so einen Unterhaltsausschluss (Kind) zu stande bekommen?
Danke!
Trennungsvater
Moin
meine Noch-Ehefrau sprach davon, dass sie einen Antrag stellen müsse, damit sie die Scheidung einreichen kann und ihr dadurch, da sie mittellos ist, keine Kosten entstehen.
Das ist Quatsch und vermutlich ne Ausrede.
Ich habe hier von von PKH geschrieben, weil ich den Begriff VKH (Verfahrenskostenhilfe?) bislang nicht kannte.
Das ist nicht schlimm. Das hieß bis vor einem Jahr auch so. Aber wenn man nichts wichtigeres zu tun hat, ändert man eben die Begriffe und Formulare.
Deshalb möchte ich weiterhin friedliche Absichten meiner Noch-Ehefrau annehmen. Sie möchte auch keinen Nach-Ehe-Unterhalt (sowieso illusorisch?!), keinen Zugewinnausgleich, keinen Rentenausgleich. Beides wäre bei dieser kurzen Ehe sowieso hinfällig.
Kurze Ehe gibt es nicht wenn Kinder da sind.
Und mit solchen Beteuerungen fangen die meisten hoch strittigen Trennungen an.
Ich habe Brutto-Einnahmen im Monat von etwa 1.700 Euro, brutto! Davon gehen Unterhalt für eine erwachsene Tochter im Gymnasium von 304 Euro, GKV-Beitrag von 282,-, Einkommensteuer und die gesamte Lebensführung (Miete, Ernährung, HP-Versicherung, kleines Auto) ab.
Kann ich bei Gelegenheit auf folgende Details Antworten erhalten?
- Muss ich einen Teil der Scheidungs- und Gerichtskosten mit übernehmen, auch wenn meine Noch-Ehefrau VKH erhält?
Deinen Teil musst du auf jeden Fall selbst tragen. Und ihren evtl. auch.
- Verlangen die Justizbehörden meine Einkommensverhältnisse, wenn sie VKH bekommt?
Nein
- Kann ich dann von meinem Brutto alle meine Aufwendungen abziehen und so unter den "Selbstbehalt" (was as auch sei) kommen?
In der Regel 5% für berufsbedingte Aufwendungen und bis zu 4% für zusätzliche Altersvorsorge. Bei Selbstständigen bis zu 24%
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Moderation,Hallo Mitlesende,
meine Noch-Ehefrau möchte die Trennung vordatieren, damit das Trennungsjahr früher zu Ende geht. Sie ist ja diejenige, die schnell den neuen Partner ehelichen möchte und die Scheidung - mittels VKH - ins Laufen zu bringen beabsichtigt.
Eine ihrer Arbeitskolleginnen hätte das so gemacht.
Geht das überhaupt?
Wir leben noch in der gemeinsamen Elternwohnung, jedoch ist zu erwarten, dass sie in einigen Wochen oder Monaten mit Kind ins Haus des neuen Partners ziehen wird. (Ich schrieb dazu bereits.)
Wir achten darauf, dass jede(r) für sich einkauft, für sich wirtschaftet, für sich Wäsche wäscht ... Wir hatten noch nie ein gemeinsames Bankkonto.
Vielen Dank an alle, die an meiner Situation Anteil sowie sich Zeit nehmen ...
Trennungsvater
Hallo Trennungsvater,
Unterhalt für deine Ex wirst du dann tatsächlich nicht mehr zahlen müssen, sobald sie mit einem anderen verheiratet ist. Davor hat sie oder ein Amt das für sie zahlt eine nAnspruch dir ggü. Auch dann wenn sie bereits einen neuen Partner hat. Bis zur Scheidung ist bei euch ja noch ne Zeit.
Sie kann zwar eine Erklärung unterschreiben und auf den ihr zustehenden Unterhalt verzichten, nur wäre dieser Verzicht hinfällig sobald sie Sozialleistungen beantragt.
Auf den KU darf nicht verzichtet werden. Wenn ich euch einig seid, kann er einfach nicht gefordert werden (auch hier wieder nur so lange keine Leistungen bei der ARGE/JA beantragt werden). Es gibt keinen Ausschluß von KU. Dieser steht dem Kind zu und ein Ausschluß impliziert ja ein Fehlverhalten des Kindes was zu einer Verwirkung des Unterhalts führt.
Richtig wäre, das bei einer 50/50 Betreuung die gegenseitigen Ansprüche sich aufheben, wenn beide Elternteile etwa gleich viel Einkommen haben. BEi 50/50 erbringen schließlich beide Elternteile zu gleichen Teilen den Betreuungsunterhalt.
Das Haus des Neuen ist zwar schön und gut. Aber ich fürchte, das er sehr schnell feststellen wird ,das er mit dem Unterhalt für seine Ex und evtl. Kindern nicht mehr sehr übrig hat (vom Versorgungsausgleich mal abgesehen, wenn das Haus hälftig beiden Ehepartner gehört) und so deine Ex feststellt, das es viel schöner wäre nicht zu heiraten und damit Unterhalt von dir beanspruchen zu können.
Ich würde mich darauf einstellen ,das es nicht do "friedlich" bleiben wird wie es bisher scheint.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
wenn ihr euch einig seid könnt ihr natürlich das Trennungsjahr vordatieren. Aber ihr seid ja nun grade mal ein Jahr verheiratet. Auf wann will sie denn das Trennungsjahr vorziehen?
Und ist der neue Partner nicht verheiratet oder warum meint sie das das alles so schnell geht? Ist evtl ein neues Kind unterwegs?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin TV,
Frage: würde ich im Falle eines Falles zum Kindesunterhalt herangezogen werden, solange sie mit dem neuen Partner verheiratet ist?
[...]
Fazit: Sollte ich doch so einen Unterhaltsausschluss (Kind) zu stande bekommen?
falls das in Tina's Post nicht klar herausgekommen ist: Deine Unterhaltspflicht besteht in jedem Fall; selbst wenn Deine DEF einen Millionär heiratet. Sie ist zwar nicht verpflichtet, den Unterhalt bei Dir einzufordern - aber Hand auf's Herz: Wer verzichtet freiwillig auf ein paar grüne Scheine, die ihm regelmässig und steuerfrei ins Portemonnaie gesteckt werden?
Auf diesbezügliche Zusagen würde ich mich jedenfalls nicht verlassen; sie kann sich das jederzeit und folgenlos anders überlegen. Schliesslich ist das ein Anspruch des Kindes. Und selbstverständlich kann sie sich auch überlegen, mit dem heiraten noch ein bisschen zu warten - denn dann gibt es noch ein paar Extra-Scheine von Dir. Ein Haus im Wert von 160 TEUR weist jedenfalls nicht auf fürchterlichen Reichtum des neuen LG hin; da kann man ein bisschen Zusatzgeld immer gut brauchen.
Noch ein Hinweis: Für den Abzug berufsbedingter Aufwendungen muss man berufstätig sein und beispielsweise einen Arbeitsweg haben. Das dürfte bei einem Privatier, der sich im Wesentlichen durch Mieteinnahmen finanziert, eher nicht der Fall sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo TV,
Also meiner Meinung nach hätte ein Versuch die Ehe vorzeitgig zu beenden mit der Begründung des besonderen Härtefalls eine Chance. Ich weiß, so etwas wird selten ausgeurteilt aber dein Fall ist eben auch eher von den selteren. Ich habe mal folgendes dazu gefunden:
Nach § 1565 Abs. 2 BGB muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden, wenn es für den antragstellenden Ehegatten Gründe in der Person des anderen Ehegatten gibt, die für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würden. Unter Gründe würde sich bei dir folgendes anbiete: - Ehebrecherische Beziehungen von gewisser Intensität und von gewisser Dauer (drei Monate) besonders, wenn in der ehemaligen ehelichen Wohnung stattgefunden.
Wenn so etwas vor Gericht durchkommt hat deine Ex auch sehr schlechte Karten bzgl. EU.
Bin ich zu gutgläubig?
Ich finde schon, oder kann es möglich sein, dass du dir irgenwie noch Hoffnung machst, dass die Beziehung deiner DEF zu ihrem neunen Freund nur vorrübergehend ist und ihr irgendwann wieder zueinander findet ?
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo Trennungsvater,
Nach § 1565 Abs. 2 BGB muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden, wenn es für den antragstellenden Ehegatten Gründe in der Person des anderen Ehegatten gibt, die für ihn eine unzumutbare Härte darstellen würden. Unter Gründe würde sich bei dir folgendes anbiete: - Ehebrecherische Beziehungen von gewisser Intensität und von gewisser Dauer (drei Monate) besonders, wenn in der ehemaligen ehelichen Wohnung stattgefunden.
Ich halte diesen Vorschlag für taktisch höchst unklug, da bei euch beiden zumindest vorsichtige Hoffnung auf eine halbwegs friedliche Scheidung besteht - mit einem Frontalangriff des obigen Kalibers herrscht hier aber schlagartig Krieg, und die Kriegserklärung würde dann nicht von der Ex, sondern von dir ausgehen.
Wenn so etwas vor Gericht durchkommt hat deine Ex auch sehr schlechte Karten bzgl. EU.
Was die Verwirkung von EU wegen Ehebruchs betrifft - vergiss' es. @nullkommanix: Oder kennst du irgendeinen Fall, wo das tatsächlich mal so ausgeurteilt worden ist?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
Ich halte diesen Vorschlag für taktisch höchst unklug, da bei euch beiden zumindest vorsichtige Hoffnung auf eine halbwegs friedliche Scheidung besteht
Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich das auch so, aber wo schonmal von TV das Thema "früheren Trennungszeitpunkt" vorgetragen wurde wollte ich nur mal darauf hinweisen, dass wenn es hart auf hart kommt noch diese Möglichkeit berücksichtigt werden sollte. Zu lange würde ich personlich die jetzige Situation aber nicht tolerieren. Solange TV schön mitspielt und DEF alles machen darf was sie möchte wird weiter nichts passieren, aber irgendwann muss TV auch mal "nein" sagen können/müssen und was dann ? Ich möchte hier keinen Krieg anzetteln, nur warnen, dass er ausbrechen könnte und dann sollte man vorbereitet sein.
Was die Verwirkung von EU wegen Ehebruchs betrifft - vergiss' es. @nullkommanix: Oder kennst du irgendeinen Fall, wo das tatsächlich mal so ausgeurteilt worden ist?
Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken verliert eine Ehefrau, die aufgrund eines Seitensprunges die Ehe zum Scheitern bringt, ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das OLG hob damit die gegenteilige Entscheidung des Familiengerichts erster Instanz auf und versagte den Anspruch auf Trennungsunterhalt wegen des Ehebruchs - Az. 2 UF 102/08."Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken verliert eine Ehefrau, die aufgrund eines Seitensprunges die Ehe zum Scheitern bringt, ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das OLG hob damit die gegenteilige Entscheidung des Familiengerichts erster Instanz auf und versagte den Anspruch auf Trennungsunterhalt wegen des Ehebruchs - Az. 2 UF 102/08.
Und hier handelt es sich sogar um Trennungsunterhalt, der noch schärferen Kriterien zu einem Wegfall unterliegt ! Es sind viele Faktoren bei TV's Fall, die alle zusammen betrachtet im wesentlichen gegen DEF sprechen.
Gruß,
Nullkommnix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hi
Leider gibt es hier zwei fundamentale Unterschiede zum Urteil des OLG Zweibrücken: ein 3-jähriges Kind und die Zeitmomente
Allerdings spricht dafür, dass die Ehe noch nicht einmal ein Jahr gehalten hat und der neue Lover in der ehelichen Wohnung übernachtet. Hier könnte versucht werden, ohne Trennungsjahr aus Gründen der Billigkeit sofort die Scheidung einzureichen und auf Kurzzeitehe zu plädieren. Zwar geht die ständige Rechtssprechung davon aus, dass bei gem. Kindern diese regelmässig nicht vorliegt, nur halte ich diese pauschale Feststellung für einseitig. Das Gesetz lässt nämlich durchaus dies zu. Das Kind wurde ausserdem lange vor der Eheschliessung geboren, ohne zeitl. Zusammenhang. Hierbei dann auf die Ehe zu schliessen halte ich für fragwürdig. Das hat m.E. ähnlichen Sprengstoff in Bezug auf TU und Scheidung wie die BVerfG-Entscheidung zum UH von geschiedenen und ledigen Müttern. Hier werden Kinder instrumentalisiert für die UH-Maximierung, obwohl es eine ausreichende BU-Regelung gibt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ 0,0,
ich kann auch Fälle benennen, wo Leute einen Verkehrsunfall überlebt haben, weil sie NICHT angeschnallt waren und aus dem Auto geschleudert wurden, bevor dieses in den Fluss fiel. Sowas kommt tatsächlich mal vor. Daraus den Schluss zu ziehen, dass Nicht-Anschnallen sicherer wäre als Anschnallen, ist trotzdem ein Irrtum.
Vor der Verwirkungskiste kann man tatsächlich nur warnen; selbst wenn das im Einzelfall bei irgendwem mal geklappt haben sollte. Zumal einen Richter in Klein-Kleckersdorf nicht die Bohne interessieren muss, was ein Kollege in Zweibrücken mal gesagt oder geschrieben hat; er ist an eine solche Entscheidung nicht im Geringsten gebunden, sondern nur "seinem Gewissen verpflichtet". Und zu diesem könnte gehören, dass das Fremdgehen eines Partners und die Behauptung "intakte Ehe" im diametralen Widerspruch zueinander stehen: Aus einer intakten Ehe bricht nach gängiger Lebenserfahrung niemand aus. Und dafür, dass ein Partner sie für intakt hielt, während der andere bereits auf gepackten Koffern sass, kann ein deutsches Familiengericht nichts.
Die Annahme, man könnte im eigenen Gerichtsverfahren mit einem Urteil eines anderen Gerichts herumwedeln und verlangen "bei mir müsst Ihr genauso entscheiden!" wird jedenfalls vorhersehbar in die Hose gehen. Zumal der Unterhalt der Dame ansonsten aus Steuergeldern aufgebracht werden müsste - und das kann es erst recht nicht sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
@Nullkommanix
ergänzend zu Martin:
Das zitierte Urteil kann man zwar als eines der eher rühmlichen der Familienrechtssprechung titulieren, ist aber kaum auf den Einzelfall anwendbar, da ...
1. in diesem Falle die Belange eines gemeinsamen (kleinen) Kindes mit im Raume stehen und
2. die Nachweisbarkeit einer intakten Ehe durch Liebesbriefsbekundungen während des praktizierten Fremdgehens wohl eher die Ausnahme ist.
Wenn der Fremdgehparagraph gezogen wird, ist ein Ehe-In-den-Dreck-Ziehen vorprogrammiert (da TV den Fehltritt nachweisen muss und Noch-Frau zwecks Rechtfertigung darlegen wird, wie wenig intakt die Beziehung war) ...
Wie sich unter solchen Startbedingungen die Fortsetzung der gemeinsamen Elternebene entwickelt, ist vorhersehbar ...
@Trennungsvater:
Da Noch-Frau bei Dir offenbar (derzeit noch) in erster Linie durch Verliebtsein und Schuldgefühle geleitet scheint, solltest Du die Chance nutzen und ihr „einvernehmlich“ eine Scheidungsfolgevereinbarung zur Unterschrift vorsetzen, die neben vordatiertem Trennungszeitpunkt und Exen-Unterhaltsverzicht auch ein 50/50-Wechselmodell für die Betreuung Eurer Tochter vorsieht (siehe oben). Das wäre dann zumindest eine Basis, auf die sich aufbauen ließe ...
Besten Gruß
United