Hallo, ich bin Papa eines jetzt drei werdenden Sohn und lebe seit September 14 getrennt von der Mutter. Meine Frage an Euch .....
Ich möchte im September 16 mit meinem Sohn und meiner Partnerin in die Türkei fliegen für zwei Wochen. Meine Ex möchte nicht das ich zwei Wochen mit ihm weg fliege. Ich bestehe aber darauf weil es sich mehr lohnt für zwei statt einer Woche zu fliegen.Wir teilen uns das Sorgerecht. Kann Sie mir das verbieten ? Würde mich freuen wenn ihr mir da helfen könntet.
Lg Flotian
Willkommen, Florian,
du brauchst bis zur Buchung der Türkei-Reise
1. eine Umgangsregelung und
2. einen Reisepass.
Gruss Horst
Hallo,
die Frage ist wieder einmal ob eine Urlaubsreise eine Sache von erheblicher Bedeutung ist bei der die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten notwendig ist (siehe <a href="http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/gemeinsames-sorgerecht-urlaub/12/>hier</a>)."
Diese Frage wird bei Urlaubsreisen von den Gerichten unterschiedlich und fallbezogen entschieden.
Die Frage ob eine oder zwei Woche ist dabei eher eine Frage des guten Willens und den brauchst Du auch die Beantragung des Pass für Dein Kind.
Können sich die Sorgeberechtigten nicht einigen, dann muss ein Gericht entscheiden. Der dafür gibt es den <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1628.html>§" 1628 BGB</a>.
VG Susi
Moin
Da GSR besteht sehe ich kein Problem. Versuche jetzt und sofort eine schriftliche Zustimmung der KM zu bekommen, oder klage in spätestens 4 Wochen auf (eine) Umgang (-sregelung) inbegriffen des Zeitraums des Urlaubs
Die von @susi64 verlinkte RA-Seite ist m.E. beschränkt in der geistigen Verarbeitung von Gesetzen und Rechtssprechung. Die begreifen doch tatsächlich Urlaub allgemein und grundsätzlich als wichtige Entscheidung bzgl. des Sorgerechts. Klingt für mich echt makaber, sprich zynisch. Die sind doch nicht ganz dicht. @HoWi's Fahrplan klingt da für mich schon deutlich korrekter.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.