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(@fbongiovanni)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin Franco und habe 3 Kinder.
2 Kinder aus erster Ehe und eins mit meiner jetzigen Frau.
Ich zahle für meine Kinder aus 1. Ehe Unterhalt für meine Kinder
Mädchen wird 2019 18 Jahre
Jung ist 12 Jahre alt .
Ich bin seit 10 Jahren mit der 1. Geschieden und seit 4 Jahren glücklich mit meiner jetzigen Frau.
Seit 10 Jahren Leben wir hier in einer Hölle,  die exfrau lässt sich immer wieder was neues einfallen womit sie uns allen das Leben schwer macht .
Entweder werden wir angeklagt um mehr u herhält zu zahlen oder aber sie jetzt die Kinder auf den kleinen Zuwachs an .
Zb , Ah Papa kauft ihn neue Hosen dann kann er schließlich für euch auch neue Klamotten kaufen usw...
Kurz zur Anmerkung wir haben beide das Sorgerecht!
Seit Anfang diesen Jahres bekommt sie für den 12 jährigen 360 Euro pflegegeld da adhs festgestellt worden ist , dies erzählte mir meine Tochter im Vertrauen also officio weiss ich es nicht.
Hier meine Frage,  wie kann sie so etwas ohne mein Einverständnis beantragen ?
Und meine Tochter erzählte mir in Vertrauen dass ihre Mama immer auf ihren Namen online bestellt ( Namen meine Tochter und das Geburtsdatum gefälscht ) auf Rechnung,  sie persönlich befindet sich in eine privat insolvenz und bekommt nichts auf Rechnung!
So langsam weiss ich nicht mehr endlich tun soll , meine Tochter Hatte mich darum gebeten die Mama nichts davon zu erzählen bevor es Stress urbaner richtig ist es ja auch nicht.
Das pflegegeld wird ausgeben aber leider nicht für Therapien,  Nachhilfe usw!
Hat jemand einen Rat was ich tun kann ohne die Kinder zu verpetzen ?

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2018 15:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und herzlich willkommen.

(...) sie für den 12 jährigen 360 Euro pflegegeld da adhs festgestellt worden ist , dies erzählte mir meine Tochter im Vertrauen also officio weiss ich es nicht.

Ich habe noch nie gehört, dass ein Elternteil aufgrund der ADHS Erkrankung eines Kindes Pflegegeld bekommt. Die Quelle würde mcih interessieren  :wink:!
Bis Du sicher das es so stimmt? Ein Gespräch beim Arzt könnte da eine Erklärung bringen.
Da gemeinsames SR besteht, müsste bei einigen Behandlungsansätzen auch Deine Unterschrift von Nöten sein.

Zu den Ausgabearten der Ex kann man nicht viel sagen. Das ist einfach nicht Deine Baustelle und die KM ist in ihrer Art frei, solange keine Auffälligkeiten bei den Kindern vorkommen. Auch das sie auf Rechnung der Tochter bestellt, ist ein Betrug, aber solange diese Rechnungen bezahlt werden, wirst da nicht viel machen können. Zumal Deine Tochter Dir das in Vertrauen erzählt hat.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2018 16:30
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

kann man tatsächlich beantragen. Ist halt abhänging von den Einschränkungen.

https://drweiglundpartner.de/pflegegrad-adhs/

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2018 16:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da gemeinsames SR besteht, müsste bei einigen Behandlungsansätzen auch Deine Unterschrift von Nöten sein.

In der Tat - Du hast ein Auskunftsrecht bei den Ärzten. Und spannend wird es, wenn die Ärzte bei Deiner Nachfrage feststellen, dass die KM ihnen entweder was von ASR vorgelogen hat od. Deine Zustimmung gefälscht hat. Also nur - mal bei den Ärzten nachfragen und Dich aktiv um die Gesundheit Deines Sohnes kümmern! Die gr. Tochter wird Dir sicherlich helfen können den behandelnden  Arzt zu finden.

Was das bestellen von Sachen auf den Namen Deiner Tochter betrifft: Solange immer bezahlt wird, ist das zwar nicht sauber aber auch nichts, was Dich wirklich was angeht. Aber Du kannst Deiner Tochter den Rücken stärken, dass sie ihrer Mutter dies verbietet.

gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2018 17:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Pflegegeld erhält eine Person, die eine andere pflegt. Es soll also nicht für Behandlungen und dgl. ausgegeben werden.

"Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt (§ 37 SGB XI), können sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgelten." (<a href="https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegeleistungen/pflegegeld/?pcrid=72361647049068&pkw=pflegegeld&pmt=be&CID=DE_SEM_294127854.1157785909880947&dc_id=0&adv_id=6720609&msclkid=620658caa0301f28e2df039a2f3fdc2e&gclid=CIj41Nefq9wCFQfGGwod1d8Cww&gclsrc=ds>Pflege</a>)"

Inwieweit es ausreicht, dass ein Erziehungsberechtigter den Pflegeldantrag für das Kind stellt, kann ich nicht sagen.

Bei gemeinsamen Sorgerecht hast Du aber Anspruch auf Auskunft des Arztes über den Gesundheitszustand des Kindes und meiner Meinung nach auch bei der Pflegekasse. Voraussetung für Pflegegeld ist der Pflegegrad 2 und dieser kann bei ADHS vorliegen (siehe Pegasus).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2018 17:28
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nur nochmal zum Verständnis. Ihr habt Beide das uneingeschränkte Sorgerecht. Gerne werden bei Unstimmigkeiten mal die Gesundheitsfürsorge auf ein Elternteil
per Gerichtsbeschluss übertragen. Und möglicherweise gab es in den letzten 10 Jahren da mal Probleme zwischen Euch.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2018 18:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...Gerne werden bei Unstimmigkeiten mal die Gesundheitsfürsorge auf ein Elternteil per Gerichtsbeschluss übertragen.

Das ist jetzt nur eine Vermutung ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2018 20:31
(@tellerchen)
Benutzer

Wenn du Sorgerecht hast würde ich es mal über die Krankenkasse probieren, wo deine Tochter ist, da wird doch alles gebündelt finanziell und ärztlich.
so würde ich vorgehen.
deine Ex ist für sich selber verantwortlich, würde mir da keinen kopf drum machen um ihre finanziellen Sachen.

das mit der Hölle scheint ihr wohl Spaß zumachen, ich würde mir das nicht anmerken lassen, bzw ignorieren, dann verliert sie vielleicht die Lust.

Meine Anwältin hatte mir damals gesagt, das meine EX nicht mehr meine Frau ist ...halt eine Gegnerin nicht mehr nicht weniger, brauchte ne Zeit um das zu kapieren.
Sie hat paarmal versucht zu behaupten das ich in 3 monaten nicht zahlen wpürde etcetc.. habe sie mehr als einmal angezeigt, die Anzeige wurde wegen Geringfügikeit eingestellt, aber meine ex damals hat gemerkt, das mit mir nicht gut kirschen essen ist, und ihre Rechte an das Jugendamt abgetreten, und mit denen kam ich gut klar. so ist mir das ganze gezicke  und hölle machen erspart geblieben.

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2018 02:50