Unterhalt fordern?
 
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Unterhalt fordern?

 
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,
Ich brauche mal wieder Eure Hilfe.

Nachdem ich Jahrelang Unterhalt gezahlt habe hat sich das Blatt am 1.4.2021 gewendet.

Meine Jüngste (geb 26.01.2004)ist nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie zu mir gezogen, Ich habe dafür in den 10 Tagen davor ca1000.- für Möbel usw ausgegeben.

Da ich mit der KM keinen kontakt wünsche und meine beiden Grossen interveniert haben ( Mama kann sich das Haus nicht mehr leisten) habe ich das Angebot angenommen mich mit 200.- Unterhalt zufrieden zu geben. Ausserdem sollte sie die Schulbusfahrkarte weiter Zahlen.

Jetzt nach 4 Monaten sollte die Busfahrkarte erneuert werden und nun weigert sich die KM das Formular auszufüllen und die Kosten für das neue Schuljahr zu übernehmen.
Statt dessen will sie bis Januar eine Monatskarte zahlen, bis dahin soll meine Tochter ihren Bausparer auflösen und den Führerschein machen damit sie ab den mit dem Auto zur Schule fahren kann. Für die Finanzierung soll sie sich neben der Schule einen Job suchen.

Ausserdem hätte ich ja noch Unterhaltsschulden von ca 1000.- bei der KM.

Meine Tochter möchte nur in Ruhe ihr Abi machen und wird seit längerer Zeit von der KM und ihrem LG unter Druck gesetzt sie soll endlich Arbeiten. Dadurch auch der Klinikaufenthalt wegen Suizidgedanken.

Meine Fragen nun
1.Soll ich zum JA und den vollen Unterhalt fordern
2. Kann sie die Rückstände noch einfordern.

Das Einkommen der KM ist mir nicht bekannt dürfte aber Brutto bei min 3700.- liegen zuzügl. Urlaubs u Weihnachtsgeld.
Ausserdem  lebt sie im Eigenheim was aber noch abzuzahlen ist ( Schulden sind seit der Scheidung vor 11 Jahren noch gestiegen)
Sie ist frisch zum 2ten mal geschieden und ihr Neuer wohnt aber auch schon ca ein Jahr bei ihr im Haus.

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2021 22:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhalt steht prinzipiell dem Kind und nicht den Eltern zu. Minderjährige Kinder werden dabei allerdings von dem Elternteil bei dem sie wohnen (der das Kind in Obhut hat) vertreten. Deshalb kann auch gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629.html>§" 1629 BGB</a> nur derjenige Unterhalt fordern, der das Kind in Obhut hat. Da die Tochter bei Dir wohnt bist Du das.

Da Du für die minderjährige Tochter der betreuende Elternteil bist ist das JA verpflichtet Dich beim Eintreiben des Unterhalts zu unterstützen. Wie aktiv und engagiert das JA das macht steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Wenn die Tochter volljährig wird, dann muss sie sich um Ihren Unterhalt kümmern. Das JA kann sie dabei aber unterstützen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2021 23:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhaltsrückstönde für das bei dir lebende Kind? Da das bei dir lebt geht es im Falle der Minderjährigkeit doch auf dich über und ab Volljährigkeit auf das Kind direkt.
Meiner Meinung nach.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2021 16:03
(@risiko)
Rege dabei Registriert

2. Kann sie die Rückstände noch einfordern.

Vollstrecken kann sie nicht, weil sie keine Vertretungsbefugnis mehr hat.
Aber sie kann Rückstände mit dem sog. familienrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2021 23:15