Hallo Palmin soft,
zwischen dem ganzen Müll, den der 1. ebenso wie der 2. Anwalt abgesondert haben, befindet sich ein Körnchen Wahrheit:
Da unser Unterhaltstitel immer noch besteht und nicht mit 18 angefochten bzw.abgeändert wurde kann sie Rückwirkend den Unterhalt einfordern...
Das stimmt natürlich ... aber nur, solange dein Mann nichts dagegen unternimmt.
Hat dein Mann seine Tochter schon außergerichtlich zur Herausgabe des Titels aufgefordert?
Wird er anschließend mithilfe eines 3. Anwalts endlich Abänderungsklage stellen?
Die Argumente liegen ja auf der Hand. Siehe Tinas letzter Beitrag.
Oder schluckt dein Angetrauter brav den Müll, den die beiden Rechtsverdreher ihm vorgesetzt haben?
LBM bringt es auf den Punkt und ihr Entsetzen teile ich:
Also irgendwie habt ihr ein Händchen für Vollpfosten von Anwälte.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Palmin soft,
wenn Dein LG natürlich nichts unternimmt passiert auch nichts!
Klar könnte gepfändert werden, nur gibt es eben auch keine Anspruch auf unrechtmäßigen Unterhalt, d.h. die Pfändung wäre aus diesem Grund rechtswidrig. Das alles müsste aber ein Gericht festellen, gegen eine unrechtmäßige Pfändung kann man sich auch wehren.
VG Susi
Moin Palmin,
bitte nehmt Anwalt 3 und stellt Klage auf Titelabänderung auf NULL (der gleichzeitig Vollstreckungsschutzmaßnahmen einleitet).
Daß Ihr nennt Anwalt 2 findet, der nochmal interessante Dinge ergänzt (selbstverständlich hätte ein Lottogewinn Auswirkungen auf die Bedürftigkeit), finde ich bemerkenswert ...
Um es klar zu sagen: Was am Ende durch das Billigkeitsermessen eines Richters rauskommt, ist nicht absehbar.
Dennoch: Klarheit gibt es nur auf diesem Wege und am Ende ist das auch nicht viel teurer als ewiges Anwalts-Hin-und-Her-Geschreibsel und das Feilschen um Kompromisse, die im Zweifel nix wert sind.
Gruß
United