Unterhalt an 18 Jäh...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt an 18 Jährige Tochter wegen Psychischer Erkrankung?

Seite 1 / 3
 
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin neu hier und bräuchte einen Rat.

Die Tochter meines Mannes wird 20und hat letztes Jahr 2014 die Realschule vorzeitig im Frühjahr verlassen und ein Schulersatz Praktikum gemacht und somit nur den Hauptschulabschluss geschafft was wir erst im Sommer erfahren haben ,jedoch ohne ein Zeugnis zu sehen.
Wir haben ihr schon 2013 gesagt das wenn sie aus der Schule kommt, sich der Unterhalt verkürzt oder ganz weg fällt .
Somit haben wir ab August auch nichts mehr Überwiesen .
Sie hat sich beim Arbeitsamt Anfang August  Arbeitssuchend gemeldet und als sie merkte das tatsächlich kein Geld mehr kam hat sie sich ende September wieder abgemeldet beim Arbeitsamt da sie wegen sehr starker Psychischer Problme  nicht arbeiten kann.
Der Typ vom Amt hat ihr geraten doch zum Psychologen zu gehen damit sie wenigstens das Kindergeld bekommt....was die Kindergeldstelle angeblich bis heute nicht tut...die wissen schon warum 😉 Seit dem war sie bis Dezember erst 5 mal bei diesem Tiefenpsychologen und unternimmt auch keine sonstigen Maßnahmen zur Eingliederung.

Die Anwälte schreiben sich schon hin und her und so wie es aussieht wird es vor Gericht kommen und uns noch mehr Geld kosten.

Meine Frage ist : Ist mein Mann Unterhaltspflichtig auch wenn von der Tochter keinerlei Anstrengung unternommen wird gesund zu werden?
                        Kann man sich in Deutschland einfach hin stellen und sagen "ICH BIN PSYCHISCH KRANK, ALSO VÄTER ZAHLT MAL SCHÖN? :thumbdown:

Würde mich freuen wenn jemand einen Rat für uns hat denn so wie das jetzt aussieht wird sie das bis 25 so durchziehen 🙁

Wir alle leiden sehr darunter vor allem mein Mann und mein 12 Jähriger Sohn.
Seit August 2014 besteht nur noch Anwaltlicher Kontakt weil die Tochter das ganze Offiziell haben wollte.
Sie bekommt ja auch Prozeßkostenhilfe ...wir nicht 🙁 🙁 🙁
                       

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2015 12:50
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

Der Hausarzt hat sie Rückwirkend Krank geschrieben (von September bis Ende Februar....) das haben wir Kritisiert da es kein Facharzt ist.Nun hat die Psychologin sie von Dezember bis Anfang Februar Krank geschrieben.Geld will sie aber ab Oktober 2014 von uns Rückwirkend???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2015 13:23
(@Jarod48)

Hallo,

gibt es für diese psychische Erkrankung irgendeinen schriftlichen Beweis?

Also meines Wissens nach ist ein unterhaltspflichtiger Elternteil so lange zum Unterhalt verpflichtet, bis das Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Das die Tochter deines Mannes 20 wird, also wohl 19 ist und die Realschule abgebrochen hat, ist schon irgendwo seltsam. Für gewöhnlich hat man mit 19 schon fast die Berufsausbildung hinter sich.

Sich arbeitssuchend zu melden, ohne Ausbildung, ist auch ungewöhnlich.

Gruß

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2015 13:24
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jarod,

Ein Gutachten gibt es nicht... nur die Psychologin hat ihr eine rezidierende Depresive Störung bei gegenwärtiger mittelgradiger Episode mit Eßattacken bestätigt und einer Sitzung mit Min. 150 Stunden....  Ein Klinikaufenthalt scheint ihr empfehlenswert. Doch dort wird sie eh nicht hin gehen wie wir aus den vergangen Jahren gelernt haben.

Das sie erst mit 19 die Schule verlassen hat liegt darin das sie 2 x Sitzengeblieben ist 😉

Wir haben sie 18 Jahre lang nicht nur mit Geld sondern auch in allen anderen Dingen unterstützt...doch daraus gemacht hat sie nie etwas 🙁

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2015 13:38
(@Jarod48)

Hallo Palmin,

wenn sie sich selbst beim Arbeitsamt wieder abmeldet, ist das ihr Problem. Normal hätte das Amt gefragt warum sie sich nicht in der Lage sieht zu arbeiten und sie zu einem Amtsarzt oder Psychologen des Amtes geschickt. Etwas in der Richtung habe ich auch schon durch.

Das sie 2 Mal sitzen geblieben ist, sagt entweder etwas über ihr Lernvermögen, oder über ihre Einstellung etwas zu lernen aus.

Wenn sie lieber alle viere gerade sein lässt und nichts tut, solltet ihr gerichtlich feststellen lassen, inwiefern ihr sie noch "unterstützen" müsst.

Gruß

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2015 14:16
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Palmin,

sehe es auch so, dass es hier sinnvoll ist, das gerichtlich klären zu lassen. Wir sehen hier zig junge Erwachsene, die noch nicht einmal einen Brief öffnen können geschweige denn auf diesen richtig reagieren / antworten können. Somit würde ich mich zurücklehnen und gucken was passiert.

Jeder RA-Einsatz kostet Geld und Aufwand. Da würde ich einfach mal schauen, wie wichtig es der Tochter ist. Solange es keine richtigen Belege gibt, gibt es halt kein Geld. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2015 14:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

seit sie 18 Jahre alt ist, ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig.

Außerdem ist seit dem Schulabschluss nicht nur euer minderjähriges Kind vorrangig unterhaltsberechtigt sondern auch du als Ehefrau. Der Selbstbehalt gegenüber der Tochter beträgt 1300 Euro.

Ich würde also neben der Frage OB es noch Unterhalt gibt auch die o. g. Aspekte nicht aus den Augen verlieren. 

Eine generelle Unterhaltspflicht bis zum 25. Lebensjahr gibt es nicht. Vielmehr eine bis zur Vollendung der 1. Ausbildung, die zielstrebig verfolgt werden muss. Ob sie wirklich krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss wohl ein medizinisches Gutachten klären. Und ob dann daraus eine Unterhaltspflicht für die ELTERN ohne Ausbildung resultiert, ein Gericht. Sie kann sich übrigens auch nicht aussuchen, welcher Elternteil für sie aufkommen soll.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2015 14:46
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und schon mal danke an alle :thumbup:

als sie 18 wurde haben wir durch unseren Anwalt ausrechnen lassen wieviel wir und wieviel die Mutter bezahlen muss.
Das Geld ist dann auf das Kto. der Tochter gegangen...zumindest von uns... die Kindesmutter war so sauer darüber das sie nicht mehr die 365€ bekommt plus Kindergeld sonder die Tochter...  sie hat bis zum Schluß von ihrem Anwalt  schreiben lassen das die Tochter das ausdrücklich wünscht das ,das Geld auf das Kto der Kindesmutter geht!!!
Was nicht der Wahrheit entsprach.. wie man sieht es geht nur ums GELD.....
Mittlerweile wohnt die Tochter bei den Großeltern , ist aber bei der Mutter gemeldet.
Angeblich werden die 220€ die die Mutter zahlen muss als Barunterhalt angerechnet 😉
wers glaubt...

Als wir den Unterhalt mit 18 Jahren ausrechnen haben lassen ,sagte uns der Anwalt das mein Mann (wenn die Tochter aus der Schule ist) mir und seinem minderjährigen Sohn Unterhaltspflichtig sei  und somit kein Geld mehr für die Tochter übrig wäre...mittlerweile sagt er mein Mann würde noch zu viel verdienen.
Wie kann ich das berechnen?

Glg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2015 15:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stell die relevanten Zahlen winfach mal hier rein.

AUch ob und wieviel du selbst verdienst. Dann rechnen die Spezialisten hier mal durch.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2015 15:38
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

Danke das ist lieb aber ich glaube ganz so einfach ist das nicht... war beim letzten mal schon ein graus 🙁

Lohn Netto                          2820,00€  incl. Weihnachts und Urlaubsgeld
- 5% Berufsbed.Aufwendung 141€
                                        _______
                                        2679€

                   
Altersvorsorge Wüstenrot      150€  ( wobei 40€ über Arbeitgeber gezahlt werden und davon 27€ Arbeitgeber Anteil)
Autokredit                          207 €  ( Peugeot um auf die Arbeit zu kommen)
Hausdarlehn                        374,58€  wobei der Anwalt sagt das er das nicht ansetzten kann weil das Haus auf meinen Namen steht

Ich habe ca 100€ netto im Monat

Ach ja die Kindesmutter verdiente 2013        1714€ -5% = 1628,63€ (keine weiteren kinder  )  plus Mietwert Haus 700€ ( hatte der Anwalt  angerechnet) minus Kredit Haus 308€                 
                                                                minus VWL  26,59€ = 1993,41€

Fehlt noch was? Hoffe ihr steigt da durch... Danke schon mal  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2015 16:32




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja eines fehlt noch. Ihr wohnt zur Miete?

Der 12 jährige ist euer gemeinsamer Sohn, oder?

Danke das ist lieb aber ich glaube ganz so einfach ist das nicht... war beim letzten mal schon ein graus

Da unterschätzt du unsere Cracks. Die rechnen recht gut und genau. Da ist so manchmal ein RA und das JA erstaunt, wie das ohne entsprechendes Programm so genau geht 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2015 16:38
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

Ja es ist unser gemeinsamer Sohn und nein wir wohnen nicht zur Miete. Das Haus wurde von uns beiden gebaut, läuft aber auf meinen Namen.
Die Kindesmutter hat auch ein Haus  und der Kredit läuft im März 2016 aus.
Dann ist der ganze Kredit von ihrem Haus bezahlt...von dem Unterhals-Geld meines Mannes...
Bei ihr wohnt ein Lebensgefährte, der bestimmt auch was dazu gibt 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2015 16:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

hast du wirklich nur 100 Euro netto?
Er kann entweder 5% pauschal als berufsbedingten Aufwand ansetzen oder die tatsächlichen Kosten. Da müsstest du noch mal präziseren, z.B. wieviele km fährt er. Das Auto komplett ansetzen wird nicht funktionieren.

Wenn er aber dann erst mal für euren Sohn und dich zahlen muss, dürfte für sie nichts bzw. nicht mehr viel übrig bleiben.

Also bitte präziseren, dann kann man rechnen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2015 18:31
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

Hy Lausebackesmama,

ja ich habe wirklich nur ca. 100€  Gewinn . Habe ein Kleingewerbe angemeldet und da springt nicht so viel raus unter dem Strich.
Habe auch genug zu tun mit dem Haus,Wäsche Garten meinem Sohn,Schule usw..... klar könnte ich noch mehr Arbeiten aber für wen??? Uns bleibt eh nicht mehr übrig 🙁 Auch die ganzen Überstunden die mein Mann macht...für wen... nur für ein Kind das nicht Erwachsen werden will...SRY... bin echt sauer auf die Göre.. das einige was sie gesagt hat zu meinem Mann... SCHÄMST DU DICH GAR NICHT...DEN UNTERHALTEN DER MIR ZUSTEHT FÜR DICH ZU BEHALTEN. Frechheit !!! und das mit fast 20 Jahren

Der Anwalt hat immer 5% Pauschal abgezogen bei der Unterhaltsberechnung.

Zur Arbeit hat mein Mann ca. 25 km ,was ohne Auto nicht machbar ist. Die Frage ist ja auch warum kann er nicht alles ansetzten? Er hat sich ja keinen Porsche gekauft 😉 Sein altes Auto war Schrott und da brauchte er ein neues.Haben extra ein kleines genommen das wenig Sprit schluckt.

LG Palmin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2015 19:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das war keine Aufforderung zur Rechtfertigung 😉
Er kann entweder die tatsächlichen Kosten absetzen oder aber aber eine Pauschale. Aber nicht Pauschale UND tatsächliche Kosten. Je nach zuständigem OLG sind die Aufwendungen etwas verschieden zu berechnen. Aber versuchen wir es mal "grob".

Netto 2820. Fahrtkosten 25km x 2 x 0,30 Euro x 220 Tage / 12 Monate = 275 Euro verbleiben 2545 - priv. Altersvorsorge 110 Euro = 2435

Mit diesen rechne ich mal, weil ich den PKW-Kredit nicht für unterhaltsmindernd halte.

2435 entspricht Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle, da er drei Personen zu Unterhalt verpflichtet ist, erfolgt die Abstufung um 1 Stufe, also Stufe 3.

2435 abzüglich Unterhalt für euer Kind i. H. v. 377 Euro verbleiben 2.058 Euro. Der Selbstbehalt Dir gegenüber beträgt 1200 Euro, sein Einsatz beträgt also 858 Euro. Dein Eigenbedarf beträgt lt DDT 1.040 Euro siehe unter B VI 2b) ), davon erwirtschaftest Du 100 Euro selbst, verbleiben 940 Euro. Setzt er seinen Einsatzbetrag von 858 Euro ein, ist

a) Dein Bedarf noch nicht gedeckt
b) der Selbsbehalt gegenüber der nicht mehr privilegierten Tochter bereits unterschritten (der beträgt 1300 Euro).

Selbst wenn man jetzt noch komplexe Rechnungen bezüglich des Bedarfskontrollbetrages aufmacht (der wäre bei meiner Berechnung bereits unterschritten), käme m. E. nichts Anderes bei raus. Der eurem Kind zustehende Unterhalt würde sich minimal verringern, der Unterhalt zu Deinen Gunsten minimal erhöhen.

Ich sehe auch ganz ohne Anrechnung von Kreditkosten fürs Auto keinerlei Einsatzmasse mehr für die Tochter, solange Du bedürftig bist. Daher ist mir gerade schleierhaft, wieso sein Anwalt auf eine völlig andere Rechnung kommt, die eine Unterhaltslast gegenüber der Tochter bemisst?

Andere werden nun über meine überschlägige Rechnung drüber sehen und sagen, ob ich irgendwo falsch liege.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2015 20:22
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
habe das auch nicht als Rechtfertigung gesehen 😉
Tausend Dank das du das für uns ausgerechnet hast und dir die Zeit nimmst für uns ♥

Eigentlich ist alles richtig, bis auf die Fahrtkosten,die sind hin und zurück 25 km.Deshalb hat der Anwalt auch 5% Pauschal genommen denke ich.
Auch beträgt die Altersvorsorge 150€ . Ansonsten hört sich das alles super an.

Vielleicht ist unser Anwalt einfach scharf darauf, das es vor Gericht geht damit er mehr daran verdient...? 🙁

Es geht uns ja auch nicht darum sie nicht zu Unterstützen beim Erwachsen werden, aber es wäre egal was wir machen und bezahlen, sie würde ihr Leben nicht ändern.Leider.
Sie ist es gewohnt rosa Glitzerstaub in den Allerwertesten zu bekommen und sich nicht anzustrengen. Alles soll so bleiben wie es ist. 😉

Ganz ganz liebe Grüße und Danke nochmal

Falls jemand eine andere Rechnung hat ,nur her damit.. wir werden das alles dem Anwalt vortragen und sind gespannt was er dazu sagt 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2015 21:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Palmin,

Falls jemand eine andere Rechnung hat ,nur her damit.. wir werden das alles dem Anwalt vortragen und sind gespannt was er dazu sagt 😉

Als erstes würde ich beim Vortrag für den Anwalt in der Tat mal fragen, wieso Ihr aus dem Internet erfahren müßt, daß Du vorrangig gegenüber der Volljährigen bist ...

Hausdarlehn                        374,58€  wobei der Anwalt sagt das er das nicht ansetzten kann weil das Haus auf meinen Namen steht

... eventuell wäre er dann darüber gestolpert, daß dieses Darlehen bei der Ermittlung Deines Bedarfs zu berücksichtigen ist (Tilgungsanteil als Altersvorsorge und Zinsen als Verringerung Deines Wohnvorteils - das ist die einzige Anmerkung, die ich zu LBM´s Rechnung hätte).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2015 11:21
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

Hy nochmal,
es lässt mir wie immer auch in der Nacht keine Ruhe :knockout: deshalb nochmal eine Frage zur Berechnung...

Wie kommst du auf die 377€ für unseren Sohn?
Laut D Tabelle Stufe 4 sind es 490€ selbst bei Stufe 3 469€ selbst wenn ich das Kindergeld abziehe komme ich nicht auf 377€ :question:

Wo ist mein Fehler?

Netto 2820€ - 5% 141€ - 150€ Altersvorsorge Wüstenrot = 2529€

2529€ -469€ ? = 2060€ (wird das Kindergeld da abgerechnet vom Unterhalt? Also Stufe 3, 469€-184€= 285€ für meinen Sohn? )

Wo ist mein Fehler? :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2015 11:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei Minderjährigen wird das hälftige KG abgezogen. 469-92=377 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2015 11:38
(@palmin-soft)
Schon was gesagt Registriert

😉 Ah... jetztaaaa... Danke  🙂 wer soll da auch durchsteigen...lach

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2015 12:01




Seite 1 / 3