Erstmal ein "Hallo" an Alle!
Lange habe ich überlegt, an wen ich mich wenden kann, habe gegoogelt und bin letztendlich auf diese Seite gestossen. Ich möchte Euch meine Geschichte erzählen und vor allem aber Eure Meinung dazu hören. Ich bin so langsam wirklich am Ende...
Alles begann zu einer Zeit, in der ich wirklich ziemlich weit unten war (emotional, körperlich, finanziell). Dann traf ich meine "Traumfrau" und ging mit ihr eine Beziehung ein. Ich war wirklich von den Füßen bis in die Zehenspitzen verliebt und wollte mein restliches Leben mit ihr verbringen.
Obwohl sie das wußte, hatte sie wohl noch "nebenbei" ein Verhältnis mit ihrem Ex. Lange Rede kurzer Sinn: sie hatte mich verlassen und kurze Zeit später bekam ich mit, dass sie schwanger war. Mir erzählte sie, dass das wohl von ihrem Ex wäre (mittlerweile war ich auch dahinter gekommen).
Nach einiger Zeit lernte ich meine jetzige Frau kennen und wir bekamen eine supersüße Tochter. Wir sind eigentlich sehr glücklich miteinander, wenn da jetzt nicht vor einem Jahr ein Schreiben gekommen wäre, dass der "Vater" gegen die Vaterschaftsanerkennung klagt. Er ist damit durchgekommen, es kam zu einem Test und voila: ICH bin nun der Vater! Das ganze belastet nicht nur mich, sondern auch meine Ehe. Zwar hält meine Frau noch zu mir, aber die Belastung ist einfach enorm. Mittlerweile geht sie sogar zu einem Psychologen (u.a. auch , weil sie ihren Vater verloren hat).
Nun geht die ganze Geschichte los: ich soll für die letzten 5 1/2 Jahre (mittlerweile ist mein Sohn so alt) nachzahlen! Nicht nur, dass ich Alleinverdienender bin und entsprechend für meine Tochter, Frau und mich aufkommen muss. Jetzt bin ich auch noch arbeitslos geworden (vermutlich, weil die Unterhaltsvorschusskasse meinen letzten Arbeitgeber angeschrieben hat und ich in der Probezeit war). Meinen gesamten Teil vom Lohnsteuerjahresausgleich hat die Kasse einbehalten!
Versteht mich nun nicht falsch: ich bin bereit zu zahlen, es ist nunmal mein Sohn, auch wenn ich das lieber nicht wollte, aber ich KANN ganz einfach nicht!
Wie ich schon geschrieben habe: meine Frau bekommt GAR NICHTS vom Amt oder so, ich bin alleine für unseren Lebensunterhalt verantwortlich (was auch ok ist). Ich habe noch diverse Verpflichtungen (Finanzierung meines Autos, damit ich zur Arbeit kam, einen Kleinkredit, mit dem wir unseren EINMALIGEN Urlaub geleistet haben).
Mehrere Versuche, mit meiner Ex zu reden, liefen immer ins Leere. Sie hat mittlerweile einen neuen, mit dem sie zusammen lebt. Die fahren dreimal im Jahr im Urlaub, denen fehlt es an gar nichts - und wenn ich am Ende des Monats in unseren Kühlschrank gucke, laufen mir die Mäuse entgegen... Meine Ex meint, es ist "einfacher" für sie, nur den Anwalt vorzuschieben. Sie hat mich nur ein einziges Mal angerufen, als die ganze Geschichte losging! Auf die Frage hin, wie sie sich die Zukunft vorstelle, bekam ich nur die Antwort: Du wirst wohl Unterhalt zahlen müssen. Ist das alles was ihr dazu einfällt??? Sie hat schon damals mein Leben zerstört und tut es heute schon wieder! Alleine die Aussage: "ich erzähle ihm irgendwann mal, wer der richtige Vater ist und was er dann mit dieser Information tut, ist alleine seine Entscheidung". HALLO??? Der Junge sieht den jetzigen Lebensgefährten als Papa und nennt ihn auch so? Soll ich mich nun dahin stellen und ihm sagen, wer sein richtiger Vater ist? Der Junge wird gerade sechs Jahre alt - wie soll der das verkraften???
Ich bin schon drauf und dran, sie wegen seelische Grausamkeit oder so zu verklagen... Ich weiß nicht mehr weiter...
Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.
Hallo,
erstmal willkommen...
Für mich stellt sich derzeit die Frage, wieso das Amt Dir alles wegpfändet... Es ist richtig, dass du als Vater auch zum Unterhalt verpflichtet bist.
Im Zuge Deiner Leistungsfähigkeit wird dieses ggf. durch das Gericht festgestellt werden.
Rückwirkend kann m.E. doch nur, der bis dato Unterhaltspflichtige, Dich zum Schadensersatz bitten.
Des Weiteren hast du das Recht als Vater auch auf ein Umgang mit deinem Kind.
Diese würde ich der KM auch deutlich klar machen. Das die Ganze Sache für Deine Jetztfrau schwierig ist kann ich nachvollziehen.
Aber du hattest das Kind vor Eurer Beziehung gezeugt und wusstest bis dato auch nichts von dem Kind. Jetzt ist es nun mal so und Ihr müßt Euch beide damit abfinden.
Wie wäre es, wenn sich Deine Frau durch eine Abreitsaufnahme von Ihrem "Kummer" ablenkt...das entspannt auch die Familienkasse.
Mfg
papi74
PS. Vergiss das Leben Deiner EX...was und wieviel Sie verdient geht Dich erstmal nichts an...es sei denn Sie verdient das 3 fache von Dir...dann kann die Unterhaltsverpflichtung wegfallen.
Überlege Dir erstmal wie du jetzt mit dem Kind umgehen willst... du hast jetzt 3 Möglichkeiten:
1. Du baust langsam und vorsichtig eine Beziehung als Vater zu dem Kind auf...hier bist du auf die Kindsmutter angewiesen.
2. Du wirst nur Zahlpapa ohne Umgang
3. Das Kind wird von dem Mann Deiner Ex adoptiert und bei Dir entfällt der Umgang und die Zahlpflicht.
Kurzfristig wäre evt. Variante 3 für Dich besser... langfristig aber Variante 1
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Servus PapaMario!
ich sehe es wie "papi74", wenn jemand von Dir was verlangen darf, dann der Vater der anstatt Deiner den Unterhalt bezahlt hat.
Gleich pfänden geht sowieso nicht, denn zuerst kommt meine Wissens eine Zahlungsaufforderung, danach eine Inverzugsetzung und dann wird in der Regel erst mal gepfändet...
Ich würde mich mal mit der "Kasse" in Verbindung setzen und nach dem Hintergrund und rechtlicher Grundlage ihres Handelns fragen.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Erst mal Danke für die Antworten!
Der Scheinvater, der damals "aus gutem Glauben" unterschrieben hat, hat nicht bezahlt, also ist das Jugendamt (oder Landkreis) eingesprungen. Was ich aber als sauerei empfinde, ist das ich für die gesamte Zeit nachzahlen soll. Was wäre denn passiert, wenn das erst raus gekommen wäre, wenn der Junge 18 wär!?
Ja, ich habe das recht auf den Umgang mit dem Kind - aber ich weiß nicht, ob ich das wirklich will. Ich war damals nur dafür da "zu spenden". Ihr war das völlig egal, wer der Vater ist. Das nun ich der Dumme bin, ist zwar nicht zu ändern, aber es haut uns alle total aus der Bahn!
Meine Frau hat damals ihr Studium geschmissen, weil sie schwanger wurde. Das kann sie aus finanziellen Gründen gar nicht wieder aufnehmen. Aber gut, das steht auf einem anderen Blatt.
Es stimmt, eigentlich geht´s mich nichts an, ob sie mehr verdient als ich. Aber was ich so mitbekomme, ist ihre finanzielle Situation dreimal besser, als unsere. Nicht, das ich ihr das nicht gönne - darum geht´s nicht. Sondern das "meine" Familie durch diesen Umstand so ins Hintertreffen gerät und sie dabei noch ein besseres Leben hat als wir!
Die ganze Sache ist schon lange beim Anwalt. Der versucht, eine Abänderungsklage durchzukriegen - aber das scheitert schon am PKH Antrag!
So wie ich das verstanden habe, ist der jetzige Partner auch nicht gewillt, den Jungen zu adoptieren. Mir gehts eigentlich auch eher um die moralische Geschichte. Ich fühle mich total verarscht und ausgebeutet! Ich finds einfach eine Sauerei, dass eine Frau einen Mann so dermaßen ausbeuten kann und auch noch Recht bekommt! Ihr war das völlig egal - sie wollte nur ein Kind! Hätte ich das damals gewußt, hätte ich unter diesen Vorrausetzungen niemals was mit ihr angefangen! In meinen Augen ist das Vortäuschung falscher Tatsachen!
In diesem Zusammenhang auch mal die Frage, wie lange das JA für den Unterhalt aufkommt? Und wie die verjährungsfrist aussieht im Bezug auf die Anerkennung der Vaterschaft (s.o.)?
Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.
noch eine kurze Anmerkung zur Finnanziellen Lage der Frau.
sie bekommt Sozialhilfe vom Amt, gibt an dass sie alleine wohnt und lebt aber mit ihrem jetzigen Partner zusammen. Die Unterhaltsverpflichtungen können daher nciht wegfallen, da sich technisch gesehen keinen hohen Einkommen hat.
in dieser Sache haben wir allerdings keine beweise um gegen sie vorzugehen.
(Elena, die Ehefrau von PapaMario)
Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.
Hallo ihr zwei,
was die Mutter des Kindes gemacht hat, ist sicher nicht in Ordnung.
Trotzdem würde ich dazu raten, den Blickwinkel darauf zu fokussieren, dass es das KIND ist, welches den Anspruch auf den Unterhalt hat. Und wie dieser in der Höhe aussieht, muss erst mal festgestellt werden.
Was mir jetzt nicht so ganz klar ist, wie kann sie "dreimal besser" verdienen als ihr, aber Unterstützung vom Amt bekommen? Da hakt doch was. Wenn die KM Unterstützung vom Amt bekommt, ist es auch im Interesse der ARGE (also der Allgemeinheit), dass der jenige das Kind finanzielle unterhält, der es gezeugt hat. Diesen "Fehler" jetzt zu bedauern ist wenig hilfreich, denn er ist nicht rückgängig zu machen. "Ihr Recht bekommt" ist hier auch etwas polemisch ausgedrückt. Das deutsche Recht sieht vor, dass die leiblichen Elternteile die Verpflichtung haben, ihre Abkömmlinge zu unterhalten. Es ist also einfach "unser aller Recht".
Die moralische Betrachtung des Verhaltens der Ex steht auf einem ganz anderen Blatt, jedoch spielt Moral bei diesen Fakten keine Rolle.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin PapaMario,
mir scheint, dass Du bei ein paar Dingen erst einmal Deine Sichtweise ändern musst. Wenn Du kein Kind möchtest (mit wem auch immer), musst Du eben Lümmeltüten benutzen. Auf Verhütung zu verzichten bedeutet automatisch die Inkaufnahme einer Schwangerschaft. Welche Ziele Deine Ex hatte oder hat - who cares? Es ist nicht Sache des Steuerzahlers, hier für Dich einzuspringen.
Dein Kind hat ein Recht auf Unterhalt von Dir und auf Umgang mit Dir. Deine Unterhaltspflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf die Zukunft - und die wird lange sein, möglicherweise die nächsten 20 Jahre. Vor allem aber kann das Kind nichts für die Umstände seiner Entstehung - wenn Du glaubst, Deine Ex abstrafen zu können, indem Du Euer gemeinsames Kind ignorierst, hast Du Vaterschaft als Ganzes noch nicht verstanden.
Dass Euch das erst einmal aus den Schuhen haut, ist verständlich. Nach mittlerweile einem Jahr sollten sich die Wogen aber langsam geglättet haben - sofern Du anfängst, die Realität als solche zu akzeptieren und das Beste daraus zu machen. Sätze wie
Ich bin schon drauf und dran, sie wegen seelische Grausamkeit oder so zu verklagen...
sprechen allerdings nicht für einen solchen Entwicklungsprozess - wer ist oder war denn bitte "seelisch grausam" zu Dir? Es gab einen Irrtum in Sachen Vaterschaft, der jetzt geradegebogen wurde und wird - mehr ist nicht passiert. Je früher Du die nun einmal gegebenen Tatsachen annimmst und das beste daraus machst, umso besser für alle Beteiligten.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nej - hier läuft ein wenig was aus dem Ruder!
Wenn Du kein Kind möchtest (mit wem auch immer), musst Du eben Lümmeltüten benutzen. Auf Verhütung zu verzichten bedeutet automatisch die Inkaufnahme einer Schwangerschaft. Welche Ziele Deine Ex hatte oder hat - who cares? Es ist nicht Sache des Steuerzahlers, hier für Dich einzuspringen.
Natürlich wollte ich damals ein Kind mit ihr - ich wollte sogar noch mehr! Darum geht es nicht, auch nicht, dass ich zahlen muss. Es ist mein Sohn und dafür werde ich auch gerade stehen! Das ist nicht das, worum es mir geht!
Sie hat mich damals verarscht und ausgenutzt, aus diesem Grunde sollte sie eigentlich alleine dafür gerade stehen! Dass das nicht geht, ist mir auch klar! Sie hat mich damals nur benutzt, verarscht und zutiefst verletzt!
Es gab einen Irrtum in Sachen Vaterschaft, der jetzt geradegebogen wurde und wird - mehr ist nicht passiert.
Ein Irrtum??? Von wem? Ich weiß, was ich wollte - nicht das, bzw. nicht so! Ihr war es egal, wer der Vater ist! "Ich haue einfach drauf und erwische schon den Richtigen" Geile Einstellung! Wie gesagt, hätte ich gewußt, dass ihre Lebensplanung so von der meinen abweicht (meine war ihr bekannt) wäre das niemals(!) passiert.
Ich gebe dem Kind auch keine Schuld - der Junge kann da rein gar nichts für!
Ich wollte nur mal Eure Meinung zu ihr hören und evtl. Tips bekommen, wie ich mit der Sache umgehen könnte, nicht mehr und nicht weniger.
Nochmal:
Ich bin bereit zu zahlen und zwar das, was ich kann! Wenn mir aber einfach das Geld unter´m A*sch weggepfändet wird, ist das alles andere als gerecht. Nicht nur, dass ich einmal verarscht wurde - nein, jetzt darf ich für eine hinterhältige Frau auch noch meinen Kopf hinhalten. Könnt ich evtl. sogar noch mit leben, aber es gibt in meinem Leben noch zwei andere Menschen, die NICHTS dafür können und nun auch noch darunter leiden müssen!
Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.
@ PapaMario,
noch einmal zu Deinem Verständnis: Für die rechtliche und finanzielle Beurteilung von Vaterschaft spielt es keine Rolle, ob ein Kind einvernehmlich gezeugt wurde oder gegen Deinen Willen, ob es ein Wunschkind war oder ein Unfall. Das, was Du hier "Vera*rschung" nennst, ist juristisch nirgends vorgesehen. Biologische Elternschaft löst schlicht Unterhaltspflichten aus - bei Deiner Ex durch Betreuung; bei Dir durch Bares. Falls es Dir hilft: Wäre Deine Vaterschaft damals gleich auf den Tisch gekommen, hättest Du die ersten drei Jahre zusätzlich auch für Deine Ex Unterhalt bezahlen müssen; je nach Einkommen bis zu 770 EUR pro Monat.
Du kannst Dir heute also bestenfalls die Birne darüber zermartern, ob Deine heutige Frau Dich überhaupt gewollt hätte, wenn da bereits ein Kind gewesen wäre. Ist trotzdem vergossene Milch, über die Du da weinst; die Dinge sind, wie sie sind. Im Übrigen hast Du für Unterhaltszahlungen eine so genannte "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" - die Einstellung "ich zahle, was ich kann" wird möglicherweise nicht reichen, falls das Ganze vor Gericht geht; dort gibt es auch den Begriff des fiktiven Einkommens.
Und was die Pfändung angeht: Die kommt nicht überraschend, sondern mit Ansage und nur, wenn man die Ansage (mehrfach) ignoriert hat. Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden ist dabei ein schlechter Ratgeber.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Könnt ich evtl. sogar noch mit leben, aber es gibt in meinem Leben noch zwei andere Menschen, die NICHTS dafür können und nun auch noch darunter leiden müssen!
Du suchst nur nach Problemen...sucht nach Lösungen...eine davon wäre eine Arbeitsaufnahme...von Euch beiden.
Mfg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Ihr,
ich würde den Fokus gerne nochmal vom moralischen auf den finanziellen Aspekt zurück drehen.
Papamario, könntest du nochmal ein paar Einzelheiten zu der merkwürdigen Pfändung deiner EkSt. sagen?.
Auch dazu, auf welche Rechtsgrundlage das JA sein Vorgehen stützt.
Gibt es dazu irgendwelche gerichtlichen Vorgänge?
Normalerweise kann sich das JA nicht einfach so an deinem Geld bedienen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du suchst nur nach Problemen...sucht nach Lösungen...eine davon wäre eine Arbeitsaufnahme...von Euch beiden.
Bestimmt nicht - die finden mich von alleine!
Ich bin ja dabei, Arbeit zu finden, nur das olle Amt kommt an, macht eine Pfändung und mein Arbeitgeber schmeisst mich deswegen wieder raus. In der Probezeit kommt sowas nicht wirklich pralle (so isses nämlich beim Letzten passiert).
Aber egal, ich werd´s trotzdem versuchen...
Noch eine andere Frage:
Wie weit wird das Einkommen des Partners (wie gesagt, die leben in einer ehehänlichen Gemeinschaft) angerechnet?
@Beppo:
Es verhält sich folgendermaßen:
Am 01.04.2007 wurde per Beschluss die Vaterschaft anerkannt (es wurde ein Test durchgeführt). Kurze Zeit später trudelte ein Schreiben ein, in dem stand, ich solle 6500€ zurückzahlen.
Per Anwalt versuche ich eine Abänderungsklage durchzusetzen, dass ich nicht den vollen Anteil zahlen muss, weil ich gar nicht in voller Höhe zahlen konnte!
Ich war in der Zeit Dezember 2007 bis April 2008 arbeitslos (davor war ich vier Jahre bei einem 55km weit entfernten Arbeitgeber). Da hat das Amt schon zugeschlagen und hat etwas (~125€) vom Arbeitslosengeld einbehalten. Der erste PKH für diese Abänderungsklage wurde mangels Aussicht auf Erfolg abgewiesen. Nach Beschwerde wurde der Antrag eine Instanz höher geleitet und bevor wir korrekt Stellung dazu nehmen konnten, wurde auch dieser abgewiesen. Wo leben wir hier eigentlich? Es wird was entschieden ohne mich auch nur anzuhören???
Nun haben wir den LJA zurückbekommen - den Anteil meiner Frau ist ausbezahlt worden und mein kompletter Anteil wurde einbehalten (ans Amt überwiesen).
Wie gesagt, will das Amt die volle Höhe zurück und hat nicht mal vollständig geprüft, inwieweit ich zahlungsfähig bin! Vor diesen vier Jahren (da war mein Sohn schon auf der Welt) war ich auch arbeitslos!
Mein Problem: wenn ich jetzt irgendwo wieder eine Stelle bekommen sollte (mittlerweile bewerbe ich mich in einer 250km weit entfernten Stadt), muss ich wieder damit rechnen, dass eine Pfändung(?) dort eintrudelt und ich auf Grund dessen wieder arbeitslos werde!(s.o.)
Versteht denn hier keiner meine Situation?
Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.
Versteht denn hier keiner meine Situation?
Doch, nur das nützt dir nichts.
Ich selbst habe leider keine Ahnung von diesem Thema, nur wenn du schon einen RA hast, müsste der dir ja eigentlich auch schon ein Wort dazu gesagt haben.
Hält er das Vorgehen des JA für legal?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bzgl. des LJA weiß er da noch nichts von, weil ich den Bescheid erst heute bekommen und morgen erst einen Termin bei ihm habe.
Ich finde die ganze Situation einfach nur dermaßen ungerecht, dass ich mir meinen Ärger einfach mal von der Seele schreiben musste! Ich bin benutzt und verarscht worden und darf nun den Rest meines Lebens (naja, nicht ganz) dafür zahlen!
Ich für meinen Teil werde versuchen, zumindest das halbe Sorgerecht zu bekommen! Ich habe nämlich nicht nur Pflichten!
Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.
Ich habe nämlich nicht nur Pflichten!
Leider doch! Jedenfalls fast.
Das Sorgerecht bekommst du ohne ihre Zustimmung nicht und nach Allem was du schreibst wirst du die auch nicht bekommen.
Als meine Älteste, uneheliche geboren wurde, habe ich beim JA auch mal nach meinen Rechten gefragt und bekam als Antwort:
"Sie haben das Recht Unterhalt zu bezahlen!"
Zum Glück hatte ich mit der Mutter nie groß Probleme, so dass ich die "Rechte" nicht brauchte.
Aber back to Topic.
Das einzige Recht was du, außer der Unterhaltszahlung, nicht nur hast, sondern auch einigermaßen sicher durchsetzen kannst ist das Umgangsrecht.
Aber einem Faktum musst du ins Auge sehen:
Du bist Unterhaltspflichtig und zwar primär deinen Kindern. Dir selbst steht ein Selbstbehalt von 900,-€ zu, der jedoch, aus diversen Gründen noch abgeschmolzen werden kann. Nur wenn dann noch was da ist, steht auch deiner Frau Unterhalt zu. Dies ist aber bereits nachrangig.
Darüberhinaus bist du auch für rückständigen Unterhalt zuständig, nur da gibt es wiederum bestimmte Regeln, nach denen das bemessen wird.
Nach meinem Verständnis und deinen bisherigen Aussagen, sollte da aber bisher wenig Spielraum für sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo papamario,
ich verstehe Deine derzeitige Situation wie folgt:
Du hast versucht, gegen die Forderungen des Jugendamtes vorzugehen und im Rahmen dessen Antrag auf PKH gestellt. Dieser Antrag ist abgelehnt worden.
Und dann? Hast Du Dich trotz abgelehntem PKH-Antrag durch den RA vertreten lassen und Deine (Abänderungs-)Klage eingereicht? Oder hast Du die Segel gestrichen, als der PKH-Antrag abgelehnt wurde; und hast danach nichts mehr unternommen/willst nichts mehr unternehmen?
Klär mich mal bitte auf. Danke und
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo PapaMario,
hast du jemals versucht, beim Jugendamt eine Ratenzahlung zu vereinbaren? Im Allgemeinen lassen die sich darauf ein. Ich würde in jedem Fall das Gespräch mit dem JA suchen, die Situation erklären und fragen, ob die Pfändung stillgelegt werden kann, weil du gern freiwillig bezahlen möchtest und eine Pfändung dich daran hindert, eine Arbeitsstelle zu finden.
eskima
Sorry, ist schon zu spät heute - Antwort folgt ...!
Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.

