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und wieder ein Neuer

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(@psoidonuem)
Registriert

Edit: Auch wenn das viele Leute denken: Banken sagen - genauso wie übrigens Anwälte, Jugendamts- oder Jobcentermitarbeiter - nicht unbedingt immer so 100%ig die Wahrheit, wenn es zu ihrem Vorteil gereicht. Ein einfaches "Das geht nicht" hält sicherlich 90% der Kunden von irgendwelchen "Dummheiten" die nur Arbeit machen ab. Man sollte immer zu den 10% gehören.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 16:57
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Banken sagen - genauso wie übrigens Anwälte, Jugendamts- oder Jobcentermitarbeiter - nicht unbedingt immer so 100%ig die Wahrheit, wenn es zu ihrem Vorteil gereicht. Ein einfaches "Das geht nicht" hält sicherlich 90% der Kunden von irgendwelchen "Dummheiten" die nur Arbeit machen ab. Man sollte immer zu den 10% gehören.

:applaus1: 100% Zustimmung!
LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 17:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ossi,

Ich will nicht das meine Kinder in ne 3ZKB- Wohnung müssen.

Die Kernfrage ist nicht, was Du willst ... Dir erscheinen ja durchaus mehrere Optionen möglich.

Die Kernfrage wiederhole ich gerne:

Hast Du irgendeine Vorstellung, was Deine Frau will?

Das wirtschaftlich sinnvollste (da darfst Du den Nutzern dieses Forums durchaus trauen) ist der geregelte Verkauf ...

Meine Ex wollte:
- nicht ausziehen (andere Wohnungen zu teuer)
- nicht im Haus wohnen bleiben (zu teuer)
- nicht an mich verkaufen (zu billig)
- nicht von mir kaufen (zu teuer)
- nicht an Dritte verkaufen (zu billig)
... und das alles auf einmal.

Abzuraten ist in jedem Falle davon, dauerhaft gemeinschaftliches Eigentum aufrecht zu erhalten (siehe z.B. Sophie: Instandhaltung, Modernisierung ...).

Sie würde dem Deal zustimmen die Rate mit dem Unterhalt für die Kinder zu verrechnen, da sie dann ja quasi Kaltmietfrei wohnt.

So Du denn das Haus übernehmen möchtest (und sie sich darauf einlässt), sei zu bedenken gegeben:
Ein solcher Deal wäre denkbar, allerdings verrechnen lassen sich Unterhaltsschulden und Mietschulden nicht.
D.h. wenn sie keine Miete zahlt, dann musst Du nichts desto trotz weiterhin Kindesunterhalt zahlen.
Das kann bei jedem anderen Mieter allerdings auch passieren.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 17:57
(@psoidonuem)
Registriert

Meine Ex wollte:
- nicht ausziehen (andere Wohnungen zu teuer)
- nicht im Haus wohnen bleiben (zu teuer)
- nicht an mich verkaufen (zu billig)
- nicht von mir kaufen (zu teuer)
- nicht an Dritte verkaufen (zu billig)
... und das alles auf einmal.

Genau so ein Modell habe ich nämlich auch ...

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 18:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich auch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 20:17
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Dito und von einer Klärung weit entfernt

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2014 20:45
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