Aloah Board!
Ich dachte eigentlich, was ich gerade erlebe gäbe es nur im Film, aber nach ein paar Minuten hier im Forum fühle ich mich garnicht mehr so als Sonderfall.
Anfang '96 lernte ich meine heutige Fast-Ex-Frau kennen. Ich war Soldat, sie Azubine. Es war eine nach meinem Dafürhalten ganz nocrmale Beziehung, bis sie in '03/'04 über Mobbing am Arbeitsplatz klagte. Nach mehreren erfolglosen Gesprächen mit dem Arbeitgeber entschieden wir uns, um sie zu schützen unsere Familienplanung um 1-2 Jahre vorzuziehen. So kam im Januar '05 unser gemeinsamer Sohn zur Welt. Nach wie vor das mit Abstand schönste Erlebnis ever. Wir trafen die Vereinbarung, das sie den damals noch möglichen Erziehungsurlaub von drei Jahren voll in Anspruch nimmt und ich mein zu der Zeit laufendes Studium beende, und dann für unseren Unterhalt sorge. Um es komplett zu machen heiratete im Mai '06 meine damalige Traumfrau nach ca. 10jähriger Beziehung. Es gab berufsbedingt einen Umzug, den sie dann auch mittrug, da uns die Chancen auch für sie einen Job zu finden an meinem künftigen Arbeitsort besser schienen. Dann war es irgendwann Januar '08 und das drama nahm seinen Anfang, denn ich wieß sie auf ihre Zusage hin, sich nach der Elternzeit wieder an den Familieneinkünften zu beteiligen. Böser Fehler!
Innerhalb eines Jahres in dem ich sie immer wieder darauf hinwies, das sie sich bemühen solle einen Job zu finden (als Bankkauffreu im Rhein-Main-Gebiet sicherlich nicht das unmögliche Unterfangen), einigen wenigen Bewerbungsgesprächen und kurzzeitigen, beruflichen Angagements, hörte ich stets und ständig immer nur Ausreden: zu geringe Bezahlung, nicht das Richtige, macht kein Spaß, psychisch angeknackst wegen des Mobbings, etc. Der Kragen platzte mir dann Anfang '09, als sie endlich einen ihrer Ausbildung angemessenen, gut bezahlten Job fand, aber bereits nach dem ersten Tag wie ein Häufchen Elend auf der Couch saß und mal wieder über Angstzustände und Depressionen wegen des Jobs klagte. Nach einer längeren Diskussion stellte ich sie vor die Wahl, es wenigstens noch ein paar Tage zu versuchen, oder sich endlich professionelle Hilfe wegen ihrer Krankheit zu nehmen. Sie entschied sich für den Arztbesuch.
Es folgten ambulante und stationäre Behandlungen. im Herbst '09 erhielt ich ein legen ........ däres Jobangebot, und ein weiterer Umzug folgte. Hier am neuen Wohnort sollten dann weiter ambulante Behandlungen und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben erfolgen. So weit kam es dann nicht, da ich im November '10 erfahren mußte, das sie fremd ging. Geschenkt. Februar '11 zog sie aus.
Seit dem wird für unseren Sohn das sogenannte Wechselmodell praktiziert. Er ist immer eine komplette Woche bei mir, anschließend eine bei ihr.
Was habe ich nicht alles für Versprechungen bekommen:
- "Ich will das es Dir trotz Trennung gut geht!"
- "Ich werde Dir beim Entrümpeln helfen!" (Da in den Sternen stand, ob ich das Haus (gemietet) alleine halten konnte)
- "Einen Anwalt brauchen wir doch nicht!"
- "Niemals werde ich Dir Deinen Sohn wegnehmen!"
Was gab ich nicht alles, um ihr zu zeigen, das ich ihr einen guten Start ins neue Leben wünsche:
- Mietkaution 700€
- Kfz-Steuer und -Versicherung für '11
- Sachversicherungen für '11
- 1000 € für Renovierungen und ergänzen des Hausstandes in bar
- Hälfte zu neuer Waschmaschine
- Sogar beim Umzug hab ich geholfen
Von den Versprechungen wurde noch nicht eine gehalten.
Ich stellte Scheidungsantrag im Februar '12, und auch Trennungsunterhalt wurde außergerichtlich (über Anwalt, wie? jetzt doch?) geregelt.
Im August '12 wurde der Termin zur Ehescheidung angesetzt und zack, zwei Tage vor dem Termin wurde Klage auf nachehelichen Unterhalt eingereicht, was die ganze Sache wieder um ein halbes Jahr verzögerte. Einen neuen Termin zur Verhandlung der Klage und ggf. Scheidung gab es dann vor kurzem.
Als der Richter eine zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht ins Spiel brachte hieß es, sie sei ja immernoch psychisch krank und in Behandlung, und daher sei der Unterhaltsanspruch nicht zeitlich zu begrenzen. Hierauf erklärte der Richter, das diese Erkrankung zunächst mal Schicksal ist, und ich dafür nicht zu unendlicher Unterhaltspflicht herangezogen werden könne, es sei den ........ die Krankheit sei EHEBEDINGT. Das war ihr Stichwort, und man erbat sich drei weitere Wochen Zeit, um dazu vorzutragen. Des weiteren kündigte sie vor Gericht an, den Kurzen zu sich nehmen und auch umziehen zu wollen, ca. 250km. To be continued......
Im Moment warte ich ab, da sie ankündigte, sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen zu wollen.
Proactiv kontaktierte ich Einwohnermeldeamt und Schule, und teilte mit, das eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes (der kurze ist bei mir gemeldet) oder ein Abmelden vom Schulbetrieb nur mit Zustimmung BEIDER Sorgeberechtigten stattfinden darf.
Der Kurze, mittlerweile 8 Jahre und doch recht clever bestätigt mir gegenüber, das er mit dem Wechselmodell gut leben kann, und umziehen will er gleich garnicht.
Mich beunruhigt nur eins: Der Richter gab zu bedenken, das ein Familiengericht, sollte es soweit kommen NIEMALS ein Wechselmodell anordnen wird, sondern, das das Kind immer bei einem Elternteil aufwachsen soll.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Grüsse
J.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Moin Jens,
Der Richter gab zu bedenken, das ein Familiengericht, sollte es soweit kommen NIEMALS ein Wechselmodell anordnen wird, sondern, das das Kind immer bei einem Elternteil aufwachsen soll.
das ist korrekt; familienrechtlich ist das Wechselmodell nicht als ausurteilbare Option vorgesehen; darauf können Eltern sich nur einvernehmlich einigen. Wenn sie es nicht können, spricht das Gericht einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) zu; in der Regel demjenigen, der auch bislang den Schwerpunkt der Betreuung geleistet hat. Eheliche Verfehlungen oder nicht eingehaltene Absprachen sind dafür ohne Bedeutung; gerade deswegen scheitern Ehen ja.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke,
aber wer will entscheiden, wo der Betreuungsschwerpunkt lag, wenn die Betreuung zeitlich genau 50/50 geregelt ist.
Finanziell trage ich mit ca. 80/20 den größeren Teil, was vermutlich niemanden interessieren wird.
Ich wollte auch nicht auf eheliche Verfehlungen hinaus, ist ein anderes Thema und sollte nur meine Situation verdeutlichen.
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Moin Jens,
aber wer will entscheiden, wo der Betreuungsschwerpunkt lag, wenn die Betreuung zeitlich genau 50/50 geregelt ist.
das wird angesichts der Konstellation "einer arbeitet seit jeher fulltime, der andere hatte in den vergangenen Jahren keinen längeren Job" nicht unbedingt glaubhaft sein.
Finanziell trage ich mit ca. 80/20 den größeren Teil, was vermutlich niemanden interessieren wird.
auch das ist ein sehr deutliches Indiz dafür, dass bei Euch das klassische Rollenmodell der Hauptverdiener-Ehe praktiziert wurde. Im Streitfall werden solche Modelle fortgeschrieben; man kann ein Kind ja nicht zerreissen. Insbesondere nicht, wenn der Umzug eines Elternteils ansteht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Diese traditionelle Rollenverteilung war bewußt gewählt, aber sollte zeitlich begrenzt sein.
Seit März '11 (Wiedereingliederungsmaßnahme plus anschließender Arbeitsaufnahme) arbeitet sie ja auch wieder Fulltime.
Sie kann nur bei ihrem momentanen Einkommen ihren finanziellen Teil des Kindesunterhaltes nicht stemmen, deshalb unterstütze ich da, was auch völlig OK ist.
Allerdings hat sie die gerichtliche Auflage sich um einen besser bezahlten Job zu kümmern, der ihrer Qualifikation entspricht. Findet sie den, dann wird sowohl die Betreuung, als auch der Unterhalt für unseren Sohn 50/50 sein.
Muß ich tatsächlich damit rechnen, das die Tatsache, das sie in den ersten 6 Lebensjahren unseres Sohnes, nicht gearbeitet hat, als Argument für die Übertragung des ABR auf sie genügt?
Vor allem vor dem Hintergrund des Aufkündigens des Wechselmodell nebst geplantem Umzug?
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Hallo Jens,
ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen. Aber richte dich darauf ein, dass deine DEF versuchen wird euren Sohn massiv zu beeinflussen, damit er bei Mama bleibt.
Achte auf Anzeichen dafür und bring das mit ein. Bindungsprinzip etc.
Rechtsanwalt Gnau hat da was interessantes zu auf der Facebookseite vom Väteraufbruch für Kinder gepostet.
http://www.gabnet.com/mw/davorm1.htm
Sehr interessanter Artikel über Entfremdung.
LG
Marko
P.S. Aufgrund des von dir geschriebenen mit Mobbing und Angstzuständen bei deiner DEF wäre dort evtl eine Therapie angesagt. Es gibt ja mittlerweile eine Gesetzesänderung zum Thema Arbeit bei Trennungsmüttern.
Und wenn ich richtig gelesen habe ist dein Junior 8, oder?
Moin Jens,
es ist wenig hilfreich, wenn entscheidende Informationen fehlen oder nur bröckchenweise kommen. Was hat es damit
Allerdings hat sie die gerichtliche Auflage sich um einen besser bezahlten Job zu kümmern, der ihrer Qualifikation entspricht.
auf sich? Welches Gericht hat ihr diese Verpflichtung auferlegt und warum? Üblicherweise hat ein Gericht gar keine Möglichkeit, eine solche Verpflichtung auszusprechen; es kann lediglich den nachehelichen Unterhalt zeitlich und in der Höhe begrenzen und sagen "bis dann und dann musst du wirtschaftlich eben auf eigenen Füssen stehen."
Findet sie den, dann wird sowohl die Betreuung, als auch der Unterhalt für unseren Sohn 50/50 sein.
Gerichte beurteilen den Ist-Zustand; keine Konjunktive. Abgesehen davon: Wie wäre zu verfahren, wenn es diesen Job nur in 250 km Entfernung gibt?
Muß ich tatsächlich damit rechnen, das die Tatsache, das sie in den ersten 6 Lebensjahren unseres Sohnes, nicht gearbeitet hat, als Argument für die Übertragung des ABR auf sie genügt?
das ist zumindest ein sehr starkes Indiz.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
es ist wenig hilfreich, wenn entscheidende Informationen fehlen oder nur bröckchenweise kommen. Was hat es damitauf sich? Welches Gericht hat ihr diese Verpflichtung auferlegt und warum? Üblicherweise hat ein Gericht gar keine Möglichkeit, eine solche Verpflichtung auszusprechen; es kann lediglich den nachehelichen Unterhalt zeitlich und in der Höhe begrenzen und sagen "bis dann und dann musst du wirtschaftlich eben auf eigenen Füssen stehen."
Sorry, aber es ist schon ne Menge Holz die da zusammenkomt!
Auflage ist vielleicht etwas falsch ausgedrückt:
O-Ton Richter: "Sie müssen mir jetzt nachweisen, das sie etwas unternommen haben, um Ihr Einkommen zu steigern und so für sich selbst sorgen können. Bei Ihrer Qualifikation ist das was sie verdienen ja fast schon Ausbeutung. Ich verstehe nicht, das Sie sich damit zufrieden geben."
Gerichte beurteilen den Ist-Zustand; keine Konjunktive. Abgesehen davon: Wie wäre zu verfahren, wenn es diesen Job nur in 250 km Entfernung gibt?
Auch hier ist es nicht ganz so einfach, es gibt ja den IST-Zustand noch nicht, das Verfahren läuft, und wird auch regelmäßig verzögert. Eine Änderung der Einkommenssituation könnte kurzzeitig eintreten.
ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen. Aber richte dich darauf ein, dass deine DEF versuchen wird euren Sohn massiv zu beeinflussen, damit er bei Mama bleibt.
Achte auf Anzeichen dafür und bring das mit ein. Bindungsprinzip etc.
Rechtsanwalt Gnau hat da was interessantes zu auf der Facebookseite vom Väteraufbruch für Kinder gepostet.
http://www.gabnet.com/mw/davorm1.htm
Sehr interessanter Artikel über Entfremdung.
Wenn auch nicht in der beschriebenen Ausprägung, so vermute ich auch, das das unterschwellig passiert. Da der Kurze aber ein über die andere Woche bei mir ist, hält sich das denk ich in Grenzen.
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@Marko99:
Wie recht Du doch hattest, aber mir war auch bewußt, das das über kurz oder lang so kommen würde!
Wir wurde nun von DEF mitgeteilt, das "der Kurze" sich eine andere Umgengsregelung wünsche. Und das sie das gerne bei der nunmehr dritten Beratungsstelle mit mir erötern will.
Ich habe sie zunächst aufgefordert jegliche Beeinflussung hinsichtlich anderer Umgangsregelungen zu unterlassen und das ich meine Gründe für das Beibehalten des Wechselmodells gerne auch bei der dritten Beratungsstelle darlege.
Allein das ein 8jähriger von der Option einer anderen Umgangsregelung weiß, zeigt mir, das da gehöhrig, bewußt oder unbewußt, beeinflußt wird.
Außerdem hat sie mir latent mit dem Familiengericht gedroht. Wegen ihrer Umzugspläne (250-300km) und der Tatsache das das Wechselmodell nun schon über zwei Jahre praktiziert wird, sehe ich dem aber relativ entspannt entgegen. Nutzt ja nix! 🙂
To be continued.....
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Moin,
Außerdem hat sie mir latent mit dem Familiengericht gedroht. Wegen ihrer Umzugspläne (250-300km) und der Tatsache das das Wechselmodell nun schon über zwei Jahre praktiziert wird, sehe ich dem aber relativ entspannt entgegen. Nutzt ja nix! 🙂
Deine Entspannung könnte ein Irrglaube sein; die Drohung mit dem Familiengericht dagegen sehr real. Das Wechselmodell existiert juristisch nicht; es kann auch kein Mensch dazu verpflichtet werden, an einem bestimmten Ort wohnen zu bleiben. Euer Wechselmodell funktioniert daher genau (und nur!) so lange, wie Ihr beide (!) das so wollt. Wenn Deine Ex umziehen möchte, muss sie bei Gericht eben einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) stellen, das sie aufgrund der Betreuungskontinuität in der Vergangenheit vorhersehbar auch bekommen wird. Und dann kann sie samt Sohnemann umziehen, wohin sie möchte; das WM hat sich damit augenblicklich erledigt.
Juristische Laien-Meinungen helfen Dir an diesem Punkt nicht weiter; sie wiegen Dich höchstens in falscher Sicherheit.
Grüssles
Martin
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Das siehst Du falsch, Entspannung nur, weil ich es doch eh nicht ändern kann!
Sieh es doch mal so, mit Stand jetzt ist die Umgangsregelung meiner Meinung nach die ideale für den Kurzen, er hat Mutter und Vater zu gleichen Teilen für sich, und ich beführworte das auch.
Ich wäre doch mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn ich hier "freiwillig" von der meines Erachtens besten Lösung für den Knirps abweichen würde.
Auch will ich meine Entspannung dahingehend nicht falsch verstanden wissen, das ich mir sicher bin, das ich bei einer Verhandlung das ABR gekomme. Ich strebe ja auch keine Verhandlung an.
Streite ich das aber durch, und wird von gerichts wegen mir nur ein Umgangsrecht eingeräumt, nun, dann kann ich es nicht ändern, kann aber für mich behaupten, alles zum Wohle des Kindes versucht zu haben.
Stimme ich einer anderen Umgangsregelung zu, wegen mir mit ihrer Zusage nicht umzuziehen, dann kann sich hier jeder denken, wie das ausgeht.
Auch gibt es außer der Betreuungskontinuität meiner Meinung nach auch andere Aspekte zu beachten. Sie ist nachweißlich psychisch krank. Ich sage hier ausdrücklich nicht, das psychisch kranke Menschen gleich schlechte Eltern sind, aber für mich muß dann die Frage geklärt werden, warum der Kurze bei einer psychisch kranken Mutter besser aufgehoben sein soll, als bei mir. Und das der Umzug eines Schulkindes, dann im dritten Schuljahr, nicht förderlich ist, sollte einleuchten.
Ich habe ihr auch angeboten, das man das ungefähr so nach dem 12ten Geburtstag, mit ihm zusammen erörtern kann, will er es dann, und ist sich aller Konsequenzen bewußt, dann werde ich mich sicher nicht querstellen. Im Moment kann er noch garnicht absehen, was das für ihn bedeutet, deshalb werde ich das auch durchziehen, wenn muß.
Und hey.... das sind MEINE Meinungen, und ich weiß selbst, das die evtl. einer juristischen Betrachtung nicht unbedingt standhalten! 🙂
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14.06. nächster Termin zur mündl. Verhandlung Scheidung + Folgesachen!
*vorsichtiger Jubel!* 🙂
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moin jens,
viel interessanter als ne Scheidung find ich die Situation bzgl. eures kindes - wie ist da die allgemeine aktuelle lage?
wie soll es da weitergehen? was machen die umzugspläne?
wie geht es dem kurzen?
Gruß Zahltag
Moin,
Es läuft weiter das Wechselmodell exakt 50/50.
Von Umzugsplänen habe ich weiter nichts gehört.
Ich finde dieses Betreuungsmodell sehr gut, und der Kurze scheint sich damit zu arrangieren.
Mittlerweile jeden Freitag das gleiche: "Och, schon wieder vorbei die Woche? Ich freu mich schon wieder auf die nächste!"
Wegen mir darf das gerne so bleiben, bis er selbst das mit frühestens 12 bis 14 Jahren von sich aus anders möchte!
Grüsse!
JB
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*vorsichtiger Jubel!* 🙂
Vorsicht war angebracht!
Termin verschiebt sich nochmal um 4 Tage auf den 18.06.!
Allerdings, weil mein Rechtsbeistand auf Fortbildung ist.
Ich werd's überleben.
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So, seit heute morgen 10:30 rechtskräftig geschieden!
Es gab einen Vergleich 442 Europas EU!
Weiß gerade nicht ob ich Lachen oder Weinen soll.
Pro's:
- Der Betrag geht OK!
- Planungssicherhiet
- Durch Vergleich rechtskräftig geschieden.
- Betrag fest, egal ob Ex (huhu, ich darf Ex sagen) künftig mehr oder weniger, oder garnix verdient
- Betrag auch fest, egal ob ich mehr oder weniger verdiene.
- Vergleich verliert Gültigkeit sobald ich arbeitslos werde.
ABER
- DREI Jahre noch?
Naja, rein faktisch überwiegen die Vorteile, und da dieser Vorschlag vom Richter selbst kam, hätte er das auch wohl so ausgeurteilt, und ob ich vorm OLG dann was gewonnen hätte ist mehr als fraglich. Selbst wenn dort ein Jahr weniger ausgeurteilt worden wäre, hätten diesen Gewinn Anwalts- und Gerichtskosten aufgefressen.
Des weiteren bezahle ich nach wie vor im 50:50 Wechselmodell den halben KU-Satz an Ex. Hier hat sie aber eine Meldepflicht, sobald sie 1600 € oder mehr verdient. Dann wird bzgl. KU neu gerechnet, bzw. garnicht mehr gezahlt!
Ich brauche Stimmen!!!
Feiern??? Oder doch eher Ärgern???
Die Tendenz geht zu Feiern, allein aus dem Grunde, das ich es nicht mehr ändern kann! 😉
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Moin,
Feiern??? Oder doch eher Ärgern???
ich meine mich zu erinnern, dass wir bei Dir mal ein Netto von 4.300 Ücken pro Monat diskutiert haben. Davon vorhersehbar (nur) drei Jahre lang (nur) etwa 10% an die Ex abzugeben und noch ein Wechselmodell zu haben, würde ich als Grund zum Feiern betrachten; das hätte auch anders laufen können. Oder anders herum: Wer sich da ärgern wollte, würde wohl auf sehr hohem Niveau klagen.
Also: Lad ein paar Freunde ein und macht ein paar Fläschen auf.
Grüssles
Martin
(mit besten Erinnerungen an seine Scheidungsparty am 23.8.2005)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn es 4300 wären würde ich definitiv feiern! 😉
Nein, ich liege zwar NUR bei 3200 aber ich denke alles in allem sollte ich feiern!
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Moin,
allein die Planungssicherheit und das Wechselmodell sind Gründe zum Feiern.
Wie lange wart ihr verheiratet und wie hoch wäre der Unterhalt bei Anwendung der 3/7 Regelung gewesen?
Gruß
Brainstormer
Glückwunsch mein Lieber!
