Umgangsrecht nach s...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsrecht nach suizid

 
(@fruchti)
Schon was gesagt Registriert

Hi meine Kinder Sind nicht ehelich geboren. Und die Mutter verbietet mir den Umgang mit den Kinder schon bevor ich eine suizid versuch gemacht habe. Doch jetzt nimmt sie dies als vorwand mich komplett von den kinder fern zu halten. Sie sagt sie hötte angst um ihre kinder. Schon irgenwie verstädlich aber ich habe von einem Artzt nach der Therapie eine Bstötigung bekommen das ich keine gefährdung für andere geschweige den die Kinder bin.

Kennst sich den irgend jemand damit aus ich weis nicht ob ich es Gerichtlich versuchen sollte oder nicht. Ich will es eigentlich friedlich lösen.

Mfg Fruchti

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2007 16:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Angst der KM ist auf der einen Seite nachvollziehbar, auf der anderen Seite hast du etwas getan, damit es dir besser geht. Pattsituation.

Empfehlenswert wäre ein Elterngespräch beim JA. Hierei solltest du 6 begleitete Umgänge im Hause z.B. des JA vorschlagen. Du schlägst nach 4 Umgängen ein weiteres Elterngespräch vor und hierin geht es dann um unbegleiteten Umgang.

Zickt die Ex rum oder hält sich nicht an die Vereinbarung bleibt dir nur der Gang zu Gericht.

DeepThougt

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2007 16:28