Hallo Leute,
ich wollte mich mal kurz vorstellen. Mein Name ist Michael und ich bin 49 Jahre alt und wohne in Essen. Wenn ich die ganze Geschichte schreiben würde, hätten wir einen Rom. Deshalb nur die Kurzform von mir.
Heirat 2002. Tochter wurde 2002 geboren. Ich habe mich immer um meine Tochter gekümmert und sogar mehr als meine Ex Frau. Meine Ex Frau hat das Kind, als es drei war, nur zum Kindergarten gefahren und mittags habe ich es dann abgeholt. Trotz Selbstständigkeit. Bis abends gespielt und am Wochenende waren Vergnügungsparks, Zoo und Kinderspielplätze angesagt. Die KM hatte nie viel Interesse am Kind.
Mehrere Affären der KM beendeten dann auch unsere Ehe im Jahr 2008. Scheidung!
Sie zog im Jahr 2007 aus unserer Wohnung. 10 Kilometer von mir entfernt.
2007 stellte mein Anwalt einen Antrag auf Gemeinsames Sorgerecht und 50:50 Umgangsrecht.
Die KM wollte das nicht. Gemeinsames Sorgerecht ja aber Aufenthaltsbestimmung bei ihr.
Also auf zum Gericht. Gutachter und Jugendamt. Sie manipulierte unsere Tochter.
Sie wusste immer, wann Gutachter oder Jugendamt kam. Sie spielte mit dem Kind und war die perfekte Mutter. Die schönsten zwei Wochen unserer Tochter mit der Mutter. Dann sagte sie unserer Tochter noch: Der Papa will dich ganz für sich haben und dann sehen wir uns nicht mehr!! Usw..
Aus Angst sagte unserer Tochter: Ich will bei Mama wohnen. Ganz klar wie das Gutachten ausfiel!
Ergebnis: Gemeinsames Sorgerecht und Aufenthalt bei der Mutter. (2007)
Mein Umgangsrecht: Samstag 11.00 -17.00 Uhr Woche darauf Samstag 1 1.00 – Sonntag 17.00 Uhr,
hälfte der Ferien und jeden 2. Feiertag (Ostern, Pfingsten, Weihnachten).
Unsere Tochter ging bei mir in die Grundschule. Dann wurde sie Umgeschult zum Wohnsitz der KM.
Die Leistungen in der Schule wurden so schlecht, dass sie die Klasse wiederholen sollte. Wieder Umgeschult auf die alte Schule und ohne die Klasse zu wiederholen die Grundschule geschafft.
Heute geht sie in die 5. Klasse.
So jetzt kommen wir zur Sache:
Ich bekomme unsere Tochter von Freitags 14.00-Montag 7.OO Uhr. Die Hälfte der Ferien und noch ein paar Ferientage mehr. Ist Donnerstag ein Feiertag, dann habe ich die Kleine von Mittwoch bis Montag. Im Jahr kommen so um die 190-200 Tage zusammen. Seit 5 Jahren.
Von der KM bekomme ich nicht mal Wechselwäsche. Mittlerweile bin ich Arbeitslos und bekomme Hartz 4 . Unterstützung vom Amt bekomme ich auch nicht. Weil die Unterhaltsvorschusskasse ja der KM 180 Euro überweißt.
Seit 1 Jahr möchte unsere Tochter bei mir wohnen. Sie sagt: Sie wird von der Mutter nur angeschrien. Der neue Freund redet schlecht über mich. Sie hat bei der Mutter keine Freunde.
Ihr Zuhause sei bei mir und dort fühle sie sich wohl.
Ich möchte unsere Tochter gerne bei mir haben. Was würdet ihr machen???
Entschuldigt meine Rechtschreibung.
Danke Michael
Ich bekomme unsere Tochter von Freitags 14.00-Montag 7.OO Uhr. Die Hälfte der Ferien und noch ein paar Ferientage mehr. Ist Donnerstag ein Feiertag, dann habe ich die Kleine von Mittwoch bis Montag. Im Jahr kommen so um die 190-200 Tage zusammen. Seit 5 Jahren.
Von der KM bekomme ich nicht mal Wechselwäsche. Mittlerweile bin ich Arbeitslos und bekomme Hartz 4 . Unterstützung vom Amt bekomme ich auch nicht. Weil die Unterhaltsvorschusskasse ja der KM 180 Euro überweißt.
Hallo. Ich weiß nicht, wie Du mit "paar Ferientage mehr" und einer Handvoll Mi bis Mo auf 190 bis 200 kommen kannst, aber ich setze das mal als gegeben voraus. Außerdem geht sie bei Dir in die Schule. Wenn Du eine Mutter wärst, würde niemand auch nur eine Sekunde bezweifeln, dass das Kind bei Dir wohnt und Dein Ex Dir Unterhalt zahlen muss..
Servus Michael,
ich befürchte, das Du ohne SR und ABR gar nichts machen kannst.
Ich würde das gSR noch mal beantragen, da sich nun die Gesetzeslage verändert ... vlt. hast Du diesmal bessere Chancen, zumal Eure Tochter bei Dir leben will. Versuch macht kluch.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Marco,
ich glaube nicht, dass das SR das Problem ist; nach meinem Verständnis wurde es dem TO auch nach der Scheidung nicht entzogen.
Es könnte aber gut sein, dass die Gegenseite argumentiert "der will sich nur um seine UH-Pflichten drücken und schafft es nicht einmal, sich selbst wieder in Lohn und Brot zu bringen." Wettbewerbe von der Sorte "wer hat weniger Kohle und wer ist der bessere Elternteil?" gehen unter diesen Voraussetzungen in der Regel nicht zugunsten von Vätern aus.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Was würdet ihr machen???
Ganz einfach einen Antrag auf ABR stellen.
Wie die Erfolgschancen stehen, ist eher ungewiss aber eher weniger als 40%.
Deine Tochter ist 11 Jahre alt und wird in einem Verfahren sicher vor dem Richter angehört werden, was er dann daraus macht, kannst Du nicht wissen.
Hallo Leute,
danke für die vielen Antworten.
Das sind mal die letzten beiden Monate an denen meine Tochter bei mir war:
Anfang Ende Gesamt
Freitag 03.05.13 14.00 Uhr Montag 06.05.13 7.00 Uhr = 2 Tage u. 17 Std.
Donnerstag 09.05.13 16.00 Uhr Montag 13.05.13 7.00 Uhr = 3 Tage u. 15 Std.
Mittwoch 15.05.13 14.00 Uhr Donnerstag 23.0513 7.00 Uhr = 8 Tage u. 17 Std.
Freitag 24.05.13 14.00 Uhr Montag 27.05.13 7.00 Uhr = 2 Tage u. 17 Std.
Freitag 31.05.13 14.00 Uhr Montag 03.06.13 7.00 Uhr = 2 Tage u. 17 Std.
Donnerstag 06.0613 16.00 Uhr Montag 10.06.13 7.00 Uhr = 3 Tage u. 15 Std.
Freitag 14.06.13 14.00 Uhr Mittwoch 19.06.13 7.00 Uhr = 5 Tage u. 17 Std.
Freitag 21.06.13 14.00 Uhr Montag 24.06.13 7.00Uhr = 2 Tage u. 17 Std.
Dienstag 25.06.13 16.00 Uhr Mittwoch 26.06.13 7.00 Uhr = 0 Tage u. 15 Std.
Donnerstag 27.06.13 16.00 Uhr Montag 01.07.13 7.00 Uhr = 3 Tage u. 15 Std.
Ich glaube, das sind 40 Übernachtungen!
Früher war ich Selbstständig! Da hatte ich keine Zeit für meine kleine, so die Argumentation der KM. Habe mich aber trotzdem sehr viel um meine Tochter gekümmert.
Heute bin ich arbeitslos und kein Vorbild! Gut dann geh ich arbeiten!! Jetzt hab ich wieder keine Zeit für meine Tochter. Irgendwie haut alles nicht hin.
Aber ich verstehe was ihr meint. Da muss ich jetzt mal nachdenken, wie ich das Regel.
Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht.
Die Unterhaltspflicht will ich nicht sparen, finde die Pflicht nur nicht gerechtfertigt!! Auch wenn der Gesetzgeber es anders sieht!!
Meine Kleine ist bei der KM nur in der Wohnung. Freunde hat sie da auch nicht! Wie auch?
Ich möchte nicht alles auflisten was ich alles kaufe und tue für meine Kleine. Finde ich blöde sowas.
Kleidung, Spielzeug, Schulbücher, Taschengeld usw. wird alles von mir besorgt. Daher finde ich schon, dass ich meiner Unterhaltspflicht nachkomme. Nur meine Meinung.
Ich bin für jede Anregung und jeden Tipp dankbar.
Ich werde wohl das ABR beantragen.
Danke
Michael
Hallo Leute,
mein Rechtsanwalt hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.
Jetzt kommt meine ex Frau und bietet mir das Wechselmodel an!
Was würdet ihr machen? Und warum?
Gruß
Michael
Was würdet ihr machen? Und warum?
Es annehmen.
1. Weil es das Beste für eure Tochter ist, wenn sie euch beide "gleich haben" kann.
2. Wenn es eskaliert, stehen Deine Chancen auf ein ABR m. E. besser, wenn eure Tochter schon hälftig bei euch lebte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Michael,
meine Meinung:
Was würdet ihr machen?
Wenn Dir ein solches Modell nicht widerstrebt (de facto lebt Ihr das ja schon mehr oder minder) solltest Du das annehmen (und mit KM fixieren).
Und warum?
Darum:
Wie die Erfolgschancen stehen, ist eher ungewiss aber eher weniger als 40%.
Deine Tochter ist 11 Jahre alt und wird in einem Verfahren sicher vor dem Richter angehört werden, was er dann daraus macht, kannst Du nicht wissen.
Gruß
United
Hallo Leute,
danke für die Antworten.
Annehmen war auch mein erster Gedanke.
Anwalt sagte: Das Kind wird wohl vom Richter und Gutachter befragt!
Kein Kind sollte gegen ihre Eltern aussagen müssen. Ist meine Meinung!
Wie kann ich das den fixieren ?
Nächste Woche oder morgen will die Mutter die Regelung nicht mehr! Was dann?
Michael
Moin,
Das Kind wird wohl vom Richter und Gutachter befragt!
Dass der Richter Euer Kind anhören wird, ist anzunehmen.
Dass ein Gutachter beauftrag wird, ist möglich, muss aber nicht sein.
Bei einer 11jährigen, die entsprechend gefestigt auftritt, kann Ihr Willen den Ausschlag geben, muss aber nicht ...
... und vor diesem Hintergrund denke ich, dass eine einvernehmliche Einigung zwischen den Eltern, die bessere Lösung darstellt.
Theoretisch könntest Du auch ABR beantragen und eine über das übliche Maß hinausgehende Umgangsregelung anbieten.
Theoretisch könnte aber auch KM Deinem ABR-Antrag mit selbigem Antrag begegnen und argumentieren:
Seht her, ich habe ihm sogar das Wechselmodell angeboten, er wollte aber nicht.
Wie kann ich das den fixieren ?
Beispielsweise mit einer Elternvereinbarung (über deren Verbindlichkeit sich trefflich streiten lässt).
Nächste Woche oder morgen will die Mutter die Regelung nicht mehr! Was dann?
Wenn einer der Beteiligten (Mutter, Kind, Du) nicht mehr will, bleibt immer noch der Weg der gerichtlichen Klärung.
Fakt ist dabei, dass die Zeit eher für Dich spielt (der Wille Eurer Tochter erhält mit wachsendem Alter immer mehr Gewicht).
Wenn Töchting mit 14 sagt, sie will zu Dir, dann kann sich KM jegliche Versuche, dem entgegen zu wirken (und die damit verbundene Geldausgabe), sparen.
Besten Gruß
United
Moin Michael,
in Ergänzung zu den Vorschreibern: Das Ganze ist sowieso keine Einbahnstrasse. Auch wenn Deine Tochter bereits hälftig bei Dir lebt, kann sie - mit oder ohne ABR - jederzeit sagen "och nö, das passt mir jetzt doch nicht mehr so bei Papa, bei Mama ist es cooler / sind mehr Freunde in der Nähe / wird nicht so auf Hausaufgaben geschaut / gibt es besseres Essen / hab ich ein grösseres Zimmer / krieg ich mehr Taschengeld / darf ich abends länger weg" etc. Es gibt gefühlte 100.000 Gründe, die einer Pubertierenden einfallen, um irgendwas zu begründen oder sich anders zu überlegen. Und dagegen nützt Dir auch ein ABR nichts (es sei denn, Du glaubst, man könne Pubis mit der ganz grossen Keule dauerhaft zu irgendwas zwingen).
Insofern ist ein WM und eine gute Kommunikation mit der Mutter sicher die optimale Wahl.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
bei dem Wechselmodel sollten sich die Eltern gut verstehen!
In den letzten vier Jahren hat sich die KM eher wie ein Diktator aufgespielt! Ewig nur beleidigend und ich habe ja das ABR! Du machst was ich sage oder du bekommst das Kind nur wie es vor Gericht beschlossen wurde.
Unsere Tochter hat allergisches Asthma (Tierhaarallergie). Die KM mußte schon 2 Katzen abgeben. Sie hat sich jetzt wieder einen Hund zugelegt und das seit Jahren. Es war angeblich der Hund vom Nachbar. Sie weiss: wenn die Sache vor Gericht geht, dann muss sie den Hund abgeben. ich konnte leider nicht beweisen das es ihr Hund ist. Jetzt ist sie umgezogen und der Hund ist immer noch da. Also Theater ist wieder vorprogrammiert.
Alles echt nicht einfach.
Michael
bei dem Wechselmodel sollten sich die Eltern gut verstehen!
Hallo Michael,
das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält, aber nicht belegt ist. Defacto habt ihr bereits ein WM.
An deiner Stelle würde ich versuchen den Status Quo noch ein paar Jahre zu erhalten.
... oder du bekommst das Kind nur wie es vor Gericht beschlossen wurde.
Da offenbar die tatsächliche Hauptlast der Betreuung und Erziehung eurer Tochter bei dir liegt und das Kind sich bei dir wohl fühlt, halte ich das für eine leere Drohung, mit der sie dich unter Druck setzen will. Offenbar ist es ihr viel zu anstrengend, sich selbst liebevoll um euer Kind zu kümmern. Da würde sie sich ja ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie euren Umgang auf das "2 Tage alle 2 Wochen und 2 Wochen Schulferien"-Minimal-Modell herunterstutzen würde. Gegenüber solchen Äußerungen würde ich - ebenso wie gegenüber BEleidigungen etc. - meine Ohren sehr entspannt "auf Durchzug stellen".
Ich werde wohl das ABR beantragen.
Ich würde damit noch zwei oder drei Jahre warten. Deine aktuellen Umgangszeiten sind ein unerfüllbarer Traum für die meisten Leser und Schreiber in diesem Forum. Als ALGII-Empfänger kannst du - mit oder ohne KU - wenig an deinem Einkommen ändern. Also lass die Olle quasseln und lass dich nicht unnötig provozieren. Vor Gericht kannst du derzeit wenig gewinnen. Auf die schmalen Schultern einer 11-Jährigen würde ich die ohnehin mageren Erfolgsaussichten nicht packen. Mit GSR habt ihr aktuell auch beide das ABR. Ihr habt lediglich "auf dem Papier" den Lebensmittelpunkt eurer Tochter bei der KM definiert. Dennoch ist sie sehr, sehr oft bei dir.
Welche Verbesserung versprichst du dir von einem ABR-Verfahren?
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi,
Welche Verbesserung versprichst du dir von einem ABR-Verfahren?
1.
Das der Richter der KM mal bescheid sagt: Keine Tiere bei Tierhaarallergie!
Nutzt aber nichts weil sie sich nächsten Monat mit einem Hundefrisiersalon Selbstständig macht.
Dann schleppt die halt die Haare von anderen Tieren ins Haus. Gesundheit vom Kind ist gefährdet.
Die KM kommt dann um 19.00 Uhr nach Hause und das Kind geht um 20.15 Uhr ins Bett. super!
2.
Tochter möchte alle 14 Tage von Montags 15.00 Uhr (nach Schule)bis Freitag 7.00 Uhr (schulbeginn) zur Mutter. Hälfte der Ferien. Weil ewig nur streit bei der KM ist. Entweder Mutter gegen ihren Freund oder mit Kind wird gestritten.
3.
Wahrscheinlich werde ich das Wechselmodel annehmen.
Alles sehr kompliziert, daher kann ich die Frage nicht wirklich beantworten.
Michael
Das der Richter der KM mal bescheid sagt: Keine Tiere bei Tierhaarallergie!
Dafür ist ein ABR-Verfahren kaum das geeignete Mittel.
Hier würde ich - auch als Nachbarin, Mutter einer Mitschülerin oder Lehrerin - das Jugendamt einschalten.
Wegen Kindeswohlgefährdung. Genau dafür gibt es das Amt nämlich auch.
Alles sehr kompliziert, daher kann ich die Frage nicht wirklich beantworten.
Von einem Verfahren am Familiengericht ohne konkretes Ziel ist unbedingt abzuraten.
Die besten Wünsche für deine Tochter und dich 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi,
Gespräche mit dem Jugendamt lehnt die KM ab. War mein erster Weg.
Der beste Umgang wäre, wie meine Tochter vorgeschlagen hat: Alle 14 Tage Mo-Fr.!
Dafür gibt es aber kein Umgangsmodell.
Ich habe den Umgang bisher mal verfolgt:
Montag: KM freut sich Kind zu sehen.
Dienstag: KM und Kind streiten sich.
Mittwoch: Streitigkeiten eskalieren verbal.
Donnerstag: Kind kann es nicht abwarten daraus zu kommen.
KM und Freund streiten sich auch noch so nebenbei!
So ist es sehr häufig.
Die KM hat nicht die besten Nerven und ist sehr abbrausend.
Soll ich das einen Richter erzählen? Der hält mich doch für bekloppt.
Da muss ich Ihm recht geben!
EinPsychater aus meinem Bekanntenkreis habe ich meine Geschichte und das Verhalten der KM mal erzählt. (Sie war auch schon zweimal in Behandlung. Angeblich leichte Depression!)
Der meinte: Da würde mehr als depressionen hinter stecken.
Es kann ja jeder hingehen und die KM beschuldigen! Da komme ich nicht weiter.
Michael
Es kann ja jeder hingehen und die KM beschuldigen! Da komme ich nicht weiter.
Das hast Du ganz richtig erkannt.
Auch, oder ganz besonders mit psychischen Problemen der KM vor Gericht argumentieren zu wollen, geht in der Regeln nach hinten los.
Die Kinder werden in solchen Fällen von deutschen Familienrichtern sehr oft als Therapeutikum für die arme KM betrachtet.
Vorher gibt es dann noch ein Gutachten - das natürlich Du als Antragsteller bezahlen musst; durchaus auch gern vom Richter beeinflust wird etc. pp.
Alle Deine Kritiken an der KM haben vor Gericht keinen Bestand, Du riskierst für ein vermutlich aussichtsloses ABR-Verfahren den derzeit prakizierten Umgang, der bereits über dem üblichen deutschen mütterorientiertem Standard liegt.
Es gibt auch Fälle, in denen ein (durchaus berechtigter) ABR-Antrag zum Verlust des gSR führten.
Allen Hinweisen von Biggi stimme ich absolut zu.
Ein deutsches Familiengericht würde ich derzeit wirklich nur bemühen, wenn es unbedingt und zwingend notwendig wäre.
Ein Versuch, den bereits überobligatorisch gewährten Umgang durch ein zwangsweise durchgesetztes ABR zu ersetzen, gehört nicht dazu.