Trennung zum 01 09....
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Trennung zum 01 09.2015 - wie geht es weiter??

Seite 2 / 2
 
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moennimi,

Bislang verstehe ich noch nicht ganz die Antwort, warum meine Frau einen Anspruch auf 40.000 EUR Zugewinnausgleich, obwohl noch Schulden vorhanden sind?

Weil bei jedem Ehepartner der Nettozugewinn einzeln betrachtet wird und das Delta auszugleichen ist, siehe obiger Post.

Da das jüngste Kind erst 6 Monate alt ist, wirst Du Ihr noch mind. bis zum 3 Lebensjahr des Kindes BU zahlen müssen. Ob sie danach zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden kann, halte ich für fraglich (bei 3 Kindern).

Zwangsarbeit gibt es in D glücklicherweise nicht  😉

Die Schlüsselfrage ist aber nicht (jedenfalls nicht in erster Linie), ob Ex eine Erwerbsobliegenheit hat (aktuell sowieso nicht, später in der Tat nur vielleicht), sondern ob TO für leistungsfähig erachtet wird. Und das ist nicht eindeutig zu beantworten.
Sollte er nicht leistungsfähig sein, so besteht durchaus die Chance, daß DEF sich selbst gezwungen sieht, in absehbarer Zeit eigenverantwortlich für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. ... oder aber die Beziehung zu einem neuen Versorger zu verfestigen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 11:03
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Eine Wohnung inkl. Heizkosten wurde meiner Frau bis zum Februar 2016 vom Amt genehmigt. Für den Zeitraum von 09.2015 bis 01.2016 bekommt Sie vom Amt 773,74€ und nochmal 1043,84€ für 02.2016. Ferner bekommt Sie bis zum Januar 2016 noch 300€ Elterngeld und 558€ Kindergeld. Zusätzlich haben wir vereinbart, dass ich Ihr im Mangelfall noch 428,23€ Unterhalt

Ergänzung:
Um unnötige Kosten zu vermeiden, hatte ich meiner Frau vorgeschlagen, dass ich erstmal ausziehe. Ich hatte Ihr gesagt, dass das Amt mit Sicherheit die Leistungen von mir zurückholen werden. Daher habe ich Sie gebeten, gemeinsam zum Anwalt zu gehen. Trotzdem hatte Sie sich bereits festgeleg mit den Kindern auszuziehen und den Mietvertrag zwei Tage nachdem Anwaltstermin unterschrieben. Das errechnete Kinderunterhalt im Mangelfall über 428,23 € durch den Anwalt hatte Sie direkt beim Amt vorgelegt. Danach wurde ihr die o.g. Zahlen bis Februar bewilligt.

Meine größte Sorge ist es daher für mich, was passiert im Februar€? Wird das Amt mich zwingen das Haus verkaufen? Einmal stehen mir Netto ab Januar weniger zur Verfügung bezüglich Steuerklassenwechsel, des Weiteren fällt von meiner Frau das Elterngeld weg. Regulär stehen den Kindern erstmal 769€ Kindergeld zu und meiner Frau bis zum 3 Lebensjahr vom kleinen. Ob Sie evtl. ein Minijob ab Feb. 2016 wieder aufnimmt, darüber hatte Sie sich bislang noch keine Gedanken gemacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2015 20:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ohne alles mögliche durchzurechnen sehe ich die Sache wie Beppo, zahle den Mindestunterhalt und tituliere ihn, verkaufe das Haus bzw. lass die Bank es verkaufen. Bereite Dich auf eine Privatinsolvenz vor und alles andere wird sich finden.

...
Alle Versuche, irgendwas zu retten führen vermutlich zum selben Ergebnis aber könnten deine physische und psychische Gesundheit ruinieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 21:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ändere die Steuerklasse möglichst schnell auf 4/4. Wenn du nicht irrsinnig hohe Werbungskosten hast, wird es durch das Elterngeld sehr wahrscheinlich eine Steuernachzahlung kommen. Rate mal, an wem die hängen bleiben wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 22:26
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Leider kann ich nicht abschätzen, ob es eine endgültige Trennung ist.

Von außen betrachtet ist die Situation relativ klar...

...denn das hier:

Daher habe ich Sie gebeten, gemeinsam zum Anwalt zu gehen. Trotzdem hatte Sie sich bereits festgeleg mit den Kindern auszuziehen und den Mietvertrag zwei Tage nachdem Anwaltstermin unterschrieben.

macht niemand, der beabsichtigt in Kürze wieder zurückzukehren.

Meine größte Sorge ist es daher für mich, was passiert im Februar€? Wird das Amt mich zwingen das Haus verkaufen?

Das Amt kann dich nicht zwingen, das Haus zu verkaufen. Ein Richter könnte dich aber für leistungsfähig erklären, so dass dir eventuell nichts anderes übrig bleiben wird, als es zu verkaufen.

Einmal stehen mir Netto ab Januar weniger zur Verfügung bezüglich Steuerklassenwechsel, des Weiteren fällt von meiner Frau das Elterngeld weg. Regulär stehen den Kindern erstmal 769€ Kindergeld zu und meiner Frau bis zum 3 Lebensjahr vom kleinen. Ob Sie evtl. ein Minijob ab Feb. 2016 wieder aufnimmt, darüber hatte Sie sich bislang noch keine Gedanken gemacht.

Es ist eigentlich ganz einfach: Wenn du den Mindestunterhalt plus Raten nicht aufbringen kannst, kannst du dir schlicht kein Haus leisten.  

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2015 00:46
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Das Amt kann dich nicht zwingen, das Haus zu verkaufen. Ein Richter könnte dich xaber für leistungsfähig erklären, so dass dir eventuell nichts anderes übrig bleiben wird, als es zu verkaufen.
Es ist eigentlich ganz einfach: Wenn du den Mindestunterhalt plus Raten nicht aufbringen kannst, kannst du dir schlicht kein Haus leisten.  

Wann wird frühstens ein Richter entscheiden, ob ich evtl. leistungsfähig bin? Ist das erst bei der Scheidung?  Ist hier gemeint als leistungsfähig, nur der Mindestunterhalt der Kinder oder auch evtl. das Trennungsunterhalt der Frau? Muss das Trennungsunterhalt nicht eingeklagt werden?

Eigentlich ist alles ruhig und wir wollen uns weiterhin gemeinsam um die Kinder kümmern. Wenn man sich das Forum durchliest, ist es nur eine Frage der Zeit. Was natürlich auf die Lasten der Kinder geht. Persönlich habe ich den größten Respekt vorm Amt und einer Rückzahlung der Leistungsansprüche. Wie sieht es  nach Februar 2016 aus? Wird das Amt weiterhin ihre Leistungen für das ganze Jahr 2016 Bewilligen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2015 03:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Dein Problem ist das Amt. Zum einen kann eine Übertragung der Ansprüche auf das Amt erfolgen, so dass das JA als Beistandschaft der Kinder den KU eintreibt. Weiterhin kann die ARGE Leistungen gewähren und sie sich von Dir wiederholen, entweder, dass sie selber klagt oder aber, dass die Leistungen um die Summe x gekürzt werden und Deine Frau gezwungen wird zu klagen.

  3.160,53€ (Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monate - netto)
- 1.070,20€ (Immobilienkredite) Null (*)
-    407,10€ (Kleinkredite) Null (**)
-    165,00€ (Fahrtkosten)
-      10,00€ (Riesterrente)

Verbleiben 2.985,23€
- 1.080€ (Notwendiger Eigenbedarf)
= ausreichend um den Mindestunterhalt zu leisten

(*) Da die Hütte im Zuge der Trennung freiwillig von Dir übernommen wurde, sehe ich die Rechnung so: Wohnvorteil xxx abzüglich Immobilienkredite 1.070,20 verbleiben Minus irgendwas also nichts zuzusetzen und nichts abzuziehen. Du hast Dir vor der Unterschrift sicher gut überlegt, wovon Du das zahlen willst.
(**) Kleinkredite wofür? So lange der Mindest-KU nicht gedeckt ist, musst Du eher in die Insolvenz gehen als dass die abzugsfähig wären.
Mag sein, dass ein Gericht das nicht so krass ausurteilt aber vom Mindest-KU wird Dich kein Gericht und auch kein "Amt" befreien.

Nach dieser Rechnung kannst Du Mindestunterhalt leisten. Da Dein Selbstbehalt ggü. Deiner Frau 1200 Euro ist, bist Du für Trennungsunterhalt nicht leistungsfähig. Man Könnte Dir aber z.B. auch eine Nebentätigkeit mit ca. 400 Euro auferlegen um den Mindest-KU zahlen zu können. (Arbeitspflicht gibt es nicht, aber es wird fiktiv angerechnet)

Deine Frau hat von dem allen gar nichts, da sie H4 bekommt werden Deine Zahlungen damit verrechnet. Für sie ist es ein Nullsummenspiel. Für Dich ist es die Privatinsolvenz.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2015 10:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moennimi,

Wenn man sich das Forum durchliest, ist es nur eine Frage der Zeit.

Glücklicherweise findet das echte Leben nicht im Internet statt.

Es ist gut, auf etwaige Schwierigkeiten vorbereitet zu sein.
Da es Deiner Ex aber egal sein kann, ob das Amt oder Du für ihren Lebensunterhalt aufkommt, bestehen aus ihrer Perspektive keine ersichtlichen Gründe, die Kinder als Druckmittel für die finanzielle Ebene zu benutzen.

... und ob die Arge sich tatsächlich mit der Anwaltsrechnung zufrieden gibt oder nicht, sieht Du, wenn Du Post bekommst. Einstellen solltest Du Dich in der Tat auf Mindest-KU.
Der Bescheid des Amtes gilt vermutlich bis Februar, weil das Elterngeld solange läuft ?
Das hat mit Deiner Leistungsfähigkeit zunächst nichts zu tun.
An der Front ist Abwarten angesagt.

Vorauseilend Mindestunterhalt zahlen und titulieren, brauchst Du jedenfalls nicht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2015 12:22
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Wann wird frühstens ein Richter entscheiden, ob ich evtl. leistungsfähig bin? Ist das erst bei der Scheidung?

Wenn der Unterhaltsanspruch auf irgendein Amt übergegangen ist, dann kann das Amt diesen unabhängig vom Scheidungsverfahren gerichtlich geltend machen.
Wann das sein wird, kann kann dir niemand genau sagen.

Ist hier gemeint als leistungsfähig, nur der Mindestunterhalt der Kinder oder auch evtl. das Trennungsunterhalt der Frau?

Auch diese Frage kann dir niemand mit Sicherheit beantworten.
Bei über 3000€ Einkommen, scheinst du auf jeden Fall leistungsfähig für den KU zu sein. Was dir an zusätzlichen fiktiven Einkünften, z.B. durch den Wohnvorteil, unterstellt wird, erzählt dir dann ein Richter.

Muss das Trennungsunterhalt nicht eingeklagt werden?

Wenn du nicht freiwillig zahlst, dann ja.

Eigentlich ist alles ruhig und wir wollen uns weiterhin gemeinsam um die Kinder kümmern. Wenn man sich das Forum durchliest, ist es nur eine Frage der Zeit. Was natürlich auf die Lasten der Kinder geht.

Deine Ex agiert doch eigentlich recht friedlich. Sie könnte auch direkt einen Anwalt mit der Eintreibung des Unterhalts beauftragen.
Wenn du dich also zukünftig "nur" mit irgendwelchen Ämtern rumschlagen musst, kann es durchaus weiterhin ruhig bleiben.

Wie sieht es  nach Februar 2016 aus? Wird das Amt weiterhin ihre Leistungen für das ganze Jahr 2016 Bewilligen.

Dazu befragst du am besten deine Glaskugel. Meine ist leider gerade kaputt.

Persönlich habe ich den größten Respekt vorm Amt und einer Rückzahlung der Leistungsansprüche.

Ganz ehrlich: Wenn du dir dein Haus indirekt durch die Sozialkasse finanzieren lassen möchtest, betreibst du Vermögensbildung auf Kosten der Allgemeinheit.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2015 12:56
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Ganz ehrlich: Wenn du dir dein Haus indirekt durch die Sozialkasse finanzieren lassen möchtest, betreibst du Vermögensbildung auf Kosten der Allgemeinheit.

Ich bin über jeden Ratschlag sehr dankbar. Aber die Unterstellung auf Staatskasse leben zu wollen, finde ich unter der Gürtelliege. Zurzeit habe ich andere Sorgen und überlege die beste Lösung zu finden. Bislang habe ich immer hart für mein Geld gearbeitet. Auch in der Vergangenheit hatte ich in meiner Arbeitslosen Zeit die Wahl, entweder Arbeitslosengeld und nichts tun oder eine Weiterbildung zum Betriebswirt auf eigene Kosten zu finanziert. Aufgrund der zweiten Variante habe heute noch meinen jetzigen Arbeitsplatz und hatte mich damals gegen das Leben auf Staatskasse entschlossen. Auch jetzt möchte ich weiterhin auf eigene Kosten die Karre aus dem Dreck ziehen. Ob es mir gelingt ist eine andere Sache. Aus meiner Ansicht ist der Staat der größte Verbrecher. Hier ist zwingend erforderlich das Unterhaltsrecht  gleichberechtigt zu Reformieren und nicht den Unterpflichtigen tausend Steine in den Weg legen. Ich bin gerne bereit meine Kinder zu gut wie möglich zu finanzieren und zu unterstützen. Auch die Kleinkredite könnte evtl. Vorzeitig ablösen, damit ich 300€ mehr Unterhalt zu kann. Dadurch bin ich gegenüber den Kindern schon voll Leistungsfähig. Bedenke man noch, dass ich selbst zwischen 30% & 40% die Kinder betreuen kann, dieses entsprechend der Barzahlung abzuziehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2015 21:41




(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Ich bin über jeden Ratschlag sehr dankbar. Aber die Unterstellung auf Staatskasse leben zu wollen, finde ich unter der Gürtelliege.

1. Weiß ich nicht, wo du das gelesen haben willst. Ich hatte von "indirekter Vermögensbildung auf Kosten der Allgemeinheit" geschrieben.
2. Wiederhole ich nochmal: Wenn Du die Raten für ein Haus plus Mindestunterhalt für die Kids nicht aufbringen kannst, kannst du dir die Hütte einfach nicht leisten.
3. Habe ich mir das Unterhaltsrecht nicht ausgedacht.
4. Auch wenn du dich auf den Kopf stellst: Du möchtest dein Haus zu Teilen indirekt durch die Sozialkasse finanzieren lassen.
Oder wie bezeichnest du das hier:

Eine Wohnung inkl. Heizkosten wurde meiner Frau bis zum Februar 2016 vom Amt genehmigt. Für den Zeitraum von 09.2015 bis 01.2016 bekommt Sie vom Amt 773,74€ und nochmal 1043,84€ für 02.2016. Ferner bekommt Sie bis zum Januar 2016 noch 300€ Elterngeld und 558€ Kindergeld. Zusätzlich haben wir vereinbart, dass ich Ihr im Mangelfall noch 428,23€ Unterhalt bezahlen kann. Laut Düsseldorfer Tabelle stehen den Kindern eigentlich 769€ zu.

:question:

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2015 22:27
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, die Leistungen habe ich nicht beantragt sondern meine Frau. Auch Sie war vor den Geburten in Festanstellung und hat dazwischen immer auf Teilzeit gearbeitet und hat noch nie irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen. Des Weiteren bin ich Steuerzahler und möchte es auch bleiben. Ein Großteil meines Gehalts gehen seit Jahren, Monat für Monat in die Staatskasse für die Allgemeinheit. Wenn die Abgaben nicht so hoch wären, bliebe sogar für meiner Frau und der Allgemeinheit etwa von meinem Gehalt über. Naja... ist auch egal, lass uns nicht Streiten. Weiß gerade sowieso nicht, wo vorne und hinten ist.

Ich werde ab 01.09.2015 versuchen die Hütte kostendeckend zu verkaufen. Durch die Eigentumübertragung bin ich nicht mehr verpflichtet, das Haus im selben Jahr von der Trennung zu verkaufen, um nicht in die Spekulationssteuerfalle zu geraten. Daher kann ich es ohne Probleme noch 2016 anbieten. Für einen Verkauf benötigt man Zeit und Geduld. Falls es nicht gelingt, muss ich warten bis 2018 die Vorfälligkeitszinsen entfallen sind oder werde mir zukünftig das Haus mit meiner Mutter teilen und das EG vom OG abtrennen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2015 23:48
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Wir waren heute nochmal beim Anwalt, um die Angelegenheit mit den Kindern zu klären. Zum Kindeswohl haben wir vereinbart, dass die Betreuung zukünftig von beiden Elternteilen erfolgen muss. Somit haben wir uns auf ein Wechselmodell von 50% zu 50% geeinigt. Somit bin ich gegenüber den Kinder voll Leistungsfähig und erbringe meinen Naturalunterhalt. Meiner Frau zahle ich ein Trennungsunterhalt von 550€ und bin auch Ihr gegenüber voll Leistungsfähig. Somit stehen Ihr nochmals 100€ im Monat mehr zur Verfügung, als bei der anderen Berechnung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2015 22:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 22:50
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin moennimi,

Somit haben wir uns auf ein Wechselmodell von 50% zu 50% geeinigt. Somit bin ich gegenüber den Kinder voll Leistungsfähig und erbringe meinen Naturalunterhalt.

Ich will hier nicht den Miesepeter in deinem Thread spielen, aber auch beim Wechselmodell (zu dem ich dir herzlich gratuliere) steht deinen Kindern Barunterhalt zu, den sich das Jobcenter vom leistungsfähigen Elternteil (also bei dir) wiederholen wird.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 23:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Dir ist aber schon klar, dass die Sache nur dann aufgeht, wenn Deine Frau keine Ämter involviert. Sprich ihr Einkommen plus KG plus 550 Euro muss für den Lebesunterhalt reichen.
Dir ist auch klar, dass Deiner Frau für 2/2016 KG plus Geld vom Amt = 1600 Euro (und davor mit Elterngeld auch ungefähr) zur Verfügung stehen und Deine Finanzierung 550 Euro + Kindergeld  eine Finanzierunglücke von 500 Euro ergibt?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 23:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber die Lücke gab es ja auch schon vor der Trennung.

Mir ist schon jetzt nicht klar, wie das bei euch funktioniert hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2015 00:07
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Ab Februar 2016 geht Sie wieder auf Teilzeit arbeiten, um die Lücke zum Elterngeld wieder abzudecken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2015 04:21
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Ab Februar 2016 geht Sie wieder auf Teilzeit arbeiten, um die Lücke zum Elterngeld wieder abzudecken.

Lass mich raten:
Das hat sie Dir hoch und heilig versprochen? - Warts ab, das Ende ist da noch nicht erreicht.

Empfehlung von mir, der auch sofort nach Trennung in ein paritätisches Betreuungsmodell übergegangen ist:
Nimm Dich zurück, biete keine Angriffsfläche, zahle zunächst brav das, was ihr vereinbart habt, pünktlich und regelmäßig. Lass sie nicht auf dumme Gedanken kommen.
Jeder Tag, den das Wechselmodell gelebt wird ist ein Gewinn für Dich. Überstehst Du das erste Jahr, wird es für Deine Ex schwer sein, dagegen zu argumentieren - versuchen wird sie es, da sei Dir gewiss.

Es wird auch der Tag kommen, an dem sie mehr Geld fordern wird. Dann werde nicht sofort zum Angstbeisser. Melde Dich hier wieder, und man kann gemeinsam Deine Zahlen anschauen, und einen Schwellwert ermitteln, bis zu dem Du stillschweigend zahlen solltest.

Aber zunächst Gratulation zur Betreuungssituation! Mach was draus!

JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2015 12:27
Seite 2 / 2