Trennung zum 01 09....
 
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Trennung zum 01 09.2015 - wie geht es weiter??

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(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen die sich aus folgender Situation ergeben:

Meine Frau und ich haben 2007 geheiratet. Wir leben in einer Zugewinngemeinschaft. Zum Familienglück gehören noch 3 gesunde Kinder im Alter von 6 Monate, 6 Jahre und 8 Jahre. Geboren sind die Kinder im Jahr 2007, 2008 und 2015.

Im Jahr 2008 haben wir uns ein altes Haus für 126.000€ gekauft und nach und nach renoviert. Im Grundbuch und bei den Banken waren wir je zur Hälfte bis zum 01.08.2015 eingetragen. Eine Eigentumübertragung (Schenkung) durch einen Notar wurde kurzfristig am 01.08.2015 noch vor der Trennung durchgeführt und auf mich als Alleinigereigentümer übertragen. Als Verkehrswert wurde 80.000€ angegeben.

Ob die Banken meine Frau im Anschluss aus der Schuldhaft entlassen, ist noch abzuwarten und fraglich? Andernfalls übernehme ich im Innenverhältnis die eingtragenen Gesamtschulden im Grundbuch in höhe von (99.000€+47.000€+15.000€+26.000€). Aktuell belaufen sich die Restkreditschulden noch auf 160.000€.

Leider hat sich meine Frau entschlossen, zum 01.09.2015 mit den Kindern auszuziehen. Von einer Scheidung ist erstmal nicht die Rede, aber ob der Abstand etwas bringt, wird sich zeigen. Ich habe eigentlich keine Hoffnung mehr.

Unsere Wohnungen sind ca.1km voneinander entfernt. Dadurch besteht die Möglickeit, dass die Kinder mich jederzeit besuchen können. Laut meiner Frau ist es kein Problem, wenn die 2 großen Kinder auch während der Woche bei mir übernachten und dann am anderen Tag von mir aus zur Schule gehen. Nur den kleinen Strahlemann möchte Sie nicht hin und her schicken. Dadurch werde ich Ihn vermutlich selten sehen.

Eine Wohnung inkl. Heizkosten wurde meiner Frau bis zum Februar 2016 vom Amt genehmigt. Für den Zeitraum von 09.2015 bis 01.2016 bekommt Sie vom Amt 773,74€ und nochmal 1043,84€ für 02.2016. Ferner bekommt Sie bis zum Januar 2016 noch 300€ Elterngeld und 558€ Kindergeld. Zusätzlich haben wir vereinbart, dass ich Ihr im Mangelfall noch 428,23€ Unterhalt bezahlen kann. Laut Düsseldorfer Tabelle stehen den Kindern eigentlich 769€ zu.

Als Rechnungsgrundlage zum unterhalts relevantes Einkommen:
  3.160,53€ (Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monate - netto)
- 1.070,20€ (Immobilienkredite)
-    407,10€ (Kleinkredite)
-    165,00€ (Fahrtkosten)
-      10,00€ (Riesterrente)

Verbleiben 1.508,23€
- 1.080€ (Notwendiger Eigenbedarf)
= 428,23€

Ein Wohnvorteil wurde bislang noch nicht berücksichtig. Da ich ansonsten die Kreditraten nicht mehr zahlen kann. Gerne möchte ich im eigenem Haus verbleiben. Wird das Amt meiner Frau Druck machen, um den Wohnvorteil einzuklagen? Wo habe ich ein Wohnvorteil, wenn noch Kreditraten abzuraten sind?

Um den Vorfälligkeitszinsen von ca. 16.000€ zu umgehen, ist frühstens ein Verkauf ab 01.08.2018 möglich. Ist es ratsam trotzdem das Haus zu verkaufen, obwohl evtl. Schulden verbleiben können?

Ab Januar 2016 kommt noch hinzu, dass ich die Steuerklasse 3 wechseln muss und zurück in die Klasse 1 gehe.

Hoffentlich fängt dann nicht im nächsten Jahr die Schlammschlacht an. Ich weiß ja nicht, ob ich dann noch die 428.63€ Unterhalt zahlen kann.

Wie sieht es mit dem Versorgungsplan aus bezüglich der Immobilie?

Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir eure Meinung oder sogar mit Tatsachen weiterhelfen könntet.

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 02:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

kurz gesagt: der Wohnwert ist dein geringstes Problem. Denn das Amt wird fordern, dass der Unterhalt für die Kinder und ggf. für Deine Frau korrekt ausgerechnet wird, da eure Einigung zu Lasten der Allgemeinheit geht. Spätestens ab Januar kannst du das Haus nicht mehr halten.

Dein halbes Einkommen geht für Kredite drauf! Versuch das Haus zu verkaufen, wende Dich an eine Schuldnerberatung. Dir steht das Wasser nicht bis zum Hals sondern bis zur Stirn. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der korrekte Unterhalt gefordert wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 08:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wie können auf einem Haus, das 126.000 gekostet hat, 7 Jahre später noch 160.000 Restschulden sein?
Und das bei einem Verkehrswert von 80.000.

Auf dich warten gleich mehrere Damoklesschwerter.

Aber gut. Sind die Finanzen erstmal ruiniert, lebt es sich recht ungeniert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 11:02
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin moennimi,

Ob die Banken meine Frau im Anschluss aus der Schuldhaft entlassen, ist noch abzuwarten und fraglich? Andernfalls übernehme ich im Innenverhältnis die eingtragenen Gesamtschulden im Grundbuch in höhe von (99.000€+47.000€+15.000€+26.000€). Aktuell belaufen sich die Restkreditschulden noch auf 160.000€.

Leider hat sich meine Frau entschlossen, zum 01.09.2015 mit den Kindern auszuziehen. Von einer Scheidung ist erstmal nicht die Rede, aber ob der Abstand etwas bringt, wird sich zeigen. Ich habe eigentlich keine Hoffnung mehr.

Die Banken werden deine Frau nur aus der Mithaftung entlassen, wenn Sie davon ausgehen, dass du die Raten bequem alleine bedienen kannst. Oder wenn die Hütte bei einer Zwangsversteigerung mehr bringt als die vorhandenen Schulden.

Beides sehe ich nicht. 160 TDM Restschuld bei 80 TDM Verkehrswert sieht nicht gut aus. Dein Verdienst reicht auch nicht, sobald voller Unterhalt gefordert wird, kannst du die Raten nicht mehr bedienen.

Insofern war es doch recht schlau von deiner Frau dir einen Monat vor der Trennung ihren Anteil zu schenken. Sie hat die Trennung sicherlich schon länger geplant. Habt ihr in der notariellen Urkunde festgelegt, dass du sie im Innenverhältnis von den Schulden freistellst? Dann ist deine Ar...karte ziemlich groß...

Hoffentlich ist das Haus wenigstens in guter Lage und damit noch irgendwie gut zu verkaufen.

Und wie können auf einem Haus, das 126.000 gekostet hat, 7 Jahre später noch 160.000 Restschulden sein?
Und das bei einem Verkehrswert von 80.000.

Beppo, ich vermute mal, das "leicht renovierungsbedürftige Landhaus" aka heruntergekommener Resthof, voll finanziert und dann noch Geld für die Renovierung aufgenommen und völlig unterschätzt, was die Renovierung dann nachher kostet. Ich hab da im weiteren Bekanntenkreis auch so ein Beispiel, aber bei denen funktioniert wenigstens die Ehe noch.

Moennimi, du solltest dringend die Trennungsfaq lesen. Da wirst du wahrscheinlich einiges über deine Frau lernen

www.trennungsfaq.com

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 12:00
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

anbei ein Nachtrag. Der Verkehrswert liegt insgesamt bei 160.000€. Die Eigentumübertragung im Notarvertrag ist zur Hälfte mit 80.000€ angegeben. Als Verkaufspreis sind daher 160.000€ realistisch. Zudem müssen noch die Vorfälligkeitszinsen in Höhe von ca. 16.000€ beachtet werden, bei einem Verkauf vor 2018.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 12:21
(@Inselreif)

Ob die Banken meine Frau im Anschluss aus der Schuldhaft entlassen, ist noch abzuwarten und fraglich?

Sei froh, wenn sie es nicht tun. Das wäre wenigstens ein (ganz kleines) Stückchen "Lebensversicherung".

Als Rechnungsgrundlage zum unterhalts relevantes Einkommen:

  3.160,53€ (Einkommen aus Erwerbstätigkeit der letzten 12 Monate - netto)
- 1.070,20€ (Immobilienkredite) Null (*)
-    407,10€ (Kleinkredite) Null (**)
-    165,00€ (Fahrtkosten)
-      10,00€ (Riesterrente)

Verbleiben 2.985,23€
- 1.080€ (Notwendiger Eigenbedarf)
= ausreichend um den Mindestunterhalt zu leisten

(*) Da die Hütte im Zuge der Trennung freiwillig von Dir übernommen wurde, sehe ich die Rechnung so: Wohnvorteil xxx abzüglich Immobilienkredite 1.070,20 verbleiben Minus irgendwas also nichts zuzusetzen und nichts abzuziehen. Du hast Dir vor der Unterschrift sicher gut überlegt, wovon Du das zahlen willst.
(**) Kleinkredite wofür? So lange der Mindest-KU nicht gedeckt ist, musst Du eher in die Insolvenz gehen als dass die abzugsfähig wären.
Mag sein, dass ein Gericht das nicht so krass ausurteilt aber vom Mindest-KU wird Dich kein Gericht und auch kein "Amt" befreien.

Ab Januar 2016 kommt noch hinzu, dass ich die Steuerklasse 3 wechseln muss und zurück in die Klasse 1 gehe.

Juhu. Wieso nicht sofort?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 12:33
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Teilen hat sich der Inselreife mittlerweile zu Wort gemeldet, ich ergänze dennoch ...

Insofern war es doch recht schlau von deiner Frau dir einen Monat vor der Trennung ihren Anteil zu schenken.

Ich halte es nicht für schlau, Dinge zu verschenken, die einem nicht gehören.
Jetzt hat Ex Schulden, aber keinen Gegenwert. Wenn moennimi finanziell über die Wupper geht, nützt ihr die Freistellung im Innenverhältnis auch nix mehr.

Nichts desto trotz:

Zusätzlich haben wir vereinbart, dass ich Ihr im Mangelfall noch 428,23€ Unterhalt bezahlen kann.

Wie seitens LBM erwähnt, ist es in der aktuellen Konstellation egal, was Du mit Deiner Ex vereinbarst.
Das Amt wird Dir in Kürze (verbunden mit einer Überleitungsanzeige) eine Aufforderung zur Einkommensauskunft senden und selber rechnen, wofür Du leistungsfähig bist.
Mit Wohnvorteil wirst Du (auch wenn die sonstigen Abzugsposten berücksichtigt werden) für den Mindestunterhalt leistungsfähig.

Dein aktuelles Netto dürfte in etwas 56.000 EUR brutto entsprechen.
Ab 1.1.2016 werden das bei getrennter Veranlagung (und Stl. IV, ab Scheidung I) ca. 300-400 EUR monatlich weniger.

Solange Deine Schuldendienste (Haus und Kleinkredite) in voller Höhe anerkannt werden, denke ich schon, daß es nicht unmöglich ist, bei Deinem Gehalt ein Haus zu halten.
Allerdings ist genau die Anerkennung dieser Schuldendienste (im Zusammenspiel mit dem Wohnvorteil) keine Selbstverständlichkeit (aktuell sollte das funktionieren, da Du für Deine Ex mittilgst).

Wenn hier für Dich ungünstig gerechnet wird, könnte man Dich auch als leistungsfähig für Nachehelichen Unterhalt bzw. Trennungsunterhalt sehen ...

Wie splitten sich Zins und Tilgung beim Hauskredit ? Ein Gespräch bei der Bank wäre mal angebracht.

Gruß
United
PS: @Kümelmonster - seit 2002 haben wir den Euro  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 12:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich hole nochmal den Defätisten raus.

Eigentlich kannst du dich auch in Ecke setzen und nichts tun.
Nichts mehr bezahlen, ausser Mindest-KU.
Diesen solltest du dann auch titulieren lassen.

Dann wird sich die Bank um den Verkauf des Hauses kümmern.

Wenn da Schulden für dich bei übrig bleiben, gehst du in die Privatinsolvenz.

Wenn du kein Haus mehr hast, wird dir immer mindestens der Hartz4-Satz bleiben.
Mehr aber auch nicht.

Wenn du dann noch einen Job hast, der zumindest den Mindest-KU deckt, stehen dir noch 330,- mehr als Einkommensfreibetrag zur Verfügung.

Ob du dann deinen bisherigen Job machst, weil er dir Spass bringt und Perspektiven für die Zeit in 20 Jahren liefert oder dir einen neuen suchst, der dir noch mehr Spass macht, spielt dann keine Rolle mehr.

Alle Versuche, irgendwas zu retten führen vermutlich zum selben Ergebnis aber könnten deine physische und psychische Gesundheit ruinieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 12:54
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Wie splitten sich Zins und Tilgung beim Hauskredit ?

Die 99.000€ (aktuelle Restkreditsumme 92.000€) wird mit 1% getilgt und hat einen festgeschriebenen Zinssatz von 5,25% auf 25 Jahre Laufzeit. Es konnte nicht im Jahr 2008 damit gerechnet werden, dass der Zinssatz ein Jahr später so in den Keller geht. Ab Februar 2016 besteht trotzdem die Möglichkeit mit einem Forward Darlehen einen besseren Zinssatz für 2018 zu sichern. Die Weiteren Grundbucheintragungen von 47.000€ + 15.000€ sind zinslos und werden direkt getilgt. (aktuelle Restkreditsumme 34.000€ + 13.000€) Der Bausparvertrag ist ohne Grundschuldsicherung und hat noch eine Restkreditsumme von 26.000€.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 13:18
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, erstmal Danke für Eure Meinung und das ich mir eigentlich einen Strick nehmen kann. Nur die Sachlage ist es aus meiner Sicht noch nicht ganz aussiehtslos. Der Verkehrswert liegt bei 160.000€ bei noch offenen Verbindlichkeiten von 167.000 + 15.000€ Vorfälligkeitszinsen. Dadurch das im Moment der Immobilienmarkt beim Verkauf optimal ist, verspreche ich mir einen Verkaufspreis zwischen 160.000€ bis 200.000€. Jedenfalls steht der Altbau in bester Lage und wurde von innen reichlich renoviert und hat eine gute Ausstattung. Daher habe ich die Eigentumübertragung kurzfristig zugestimmt. Nur von außen würde eine neuer Fassadenansrrich nicht schaden.

Desweiteren können die Kinder jederzeit zu mir kommen und auch unter der Woche bei mir schlafen, wenn ich das Haus halten kann. Eine weitere Alternative wäre es, wenn meine Mutter zu mir zieht und ich im OG ziehe. Dadurch haben die Kinder auch weiterhin ihr altes Zuhause. Leider kann ich nicht abschätzen, ob es eine endgültige Trennung ist.

Wie zieht es mit den Tilgungsraten aus beim Versorgungsausgleich, obwohl jetzt Alleinigereigentümer bin? Was ist mit dem Wohnvorteil und wie wird dieser berechnet? Gibt es einen negativen Wohnvorteil?

Für weitere Unterstützung wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Moennimi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 23:00




(@psoidonuem)
Registriert

Die 99.000€ (aktuelle Restkreditsumme 92.000€) wird mit 1% getilgt und hat einen festgeschriebenen Zinssatz von 5,25% auf 25 Jahre Laufzeit. Es konnte nicht im Jahr 2008 damit gerechnet werden, dass der Zinssatz ein Jahr später so in den Keller geht.

Nein, aber da er seit Jahrzehnten nach unten ging, war abzusehen, dass er nicht nach oben geht. 25 Jahre war schlicht schwachsinnig. Wer eine derartige Laufzeit abschliesst, aus Angst, der Zins koenne steigen und sich dann die Rate nicht mehr leisten zu koennen, nun, der sollte es gleich ganz bleiben lassen.

Soweit ich Weiss, hat man bei 15-jaehrigen Darlehen ein gesetzliches Sonderkuendigungsrecht nach 10 Jahren. Wuerde mich wundern, wenn das bei 25 Jahren anders waere. Wenn es anders ist, bist Du pleite. Die 15000 Vorfaelligkeitsentschaedigung koennen mMn nicht stimmen, das muesste mehr sein. Deutlich mehr.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 23:10
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Nein, aber da er seit Jahrzehnten nach unten ging, war abzusehen, dass er nicht nach oben geht. 25 Jahre war schlicht schwachsinnig. Wer eine derartige Laufzeit abschliesst, aus Angst, der Zins koenne steigen und sich dann die Rate nicht mehr leisten zu koennen, nun, der sollte es gleich ganz bleiben lassen.

Soweit ich Weiss, hat man bei 15-jaehrigen Darlehen ein gesetzliches Sonderkuendigungsrecht nach 10 Jahren. Wuerde mich wundern, wenn das bei 25 Jahren anders waere. Wenn es anders ist, bist Du pleite. Die 15000 Vorfaelligkeitsentschaedigung koennen mMn nicht stimmen, das muesste mehr sein. Deutlich mehr.

Den besten Zinssatz habe ich damals von der Sparkasse mit 4,8% auf 10 Jahre erhalten. Daher habe ich mich für die Sicherheitsvariante mit 5.25% auf 25 Jahre entschieden. Unterm Strich waren es ca. 60 Euro weniger im Monat mehr. Trotzdem habe ich bei den 25 Jahren ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren. Die Vorfälligkeitszinsen werden auch nur bis 2018 berechnet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2015 23:42
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Nein, aber da er seit Jahrzehnten nach unten ging, war abzusehen, dass er nicht nach oben geht.

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Normalerweise hätten die Zinsen irgendwann wieder steigen müssen, wenn sie jahrelang fallen.
Lediglich an der Geldpolitik der Zentralbanken infolge der Finanzkrise hätte man vermuten können, das es noch weiter runter geht.

Immobilienmarkt beim Verkauf optimal ist, verspreche ich mir einen Verkaufspreis zwischen 160.000€ bis 200.000€. Jedenfalls steht der Altbau in bester Lage und wurde von innen reichlich renoviert und hat eine gute Ausstattung.

Dann versuch's doch. Ich habe meine Hütte auch zu einem guten Kurs verkaufen können.
Abzüglich der Vorfälligkeitsentschädigung, die auch bei 15T € lag, blieb trotzdem noch was übrig.
Den Gewin hab ich mir mit Ex geteilt und gleichzeitig die Zugewinngemeinschaft notariell beendet.

Eine weitere Alternative wäre es, wenn meine Mutter zu mir zieht und ich im OG ziehe.

Das bringt dir aber kostenmäßig nichts.

Leider kann ich nicht abschätzen, ob es eine endgültige Trennung ist.

Das solltest du aber, denn davon hängt maßgeblich dein weiteres Vorgehen ab.

Wie zieht es mit den Tilgungsraten aus beim Versorgungsausgleich, obwohl jetzt Alleinigereigentümer bin?

Da gibt es keinen Zusammenhang.

Was ist mit dem Wohnvorteil und wie wird dieser berechnet?

Ortsübliche Miete pro Quadratmeter mal Wohnfläche abzüglich Zinsen und umlagefähiger Betriebskosten.

Gibt es einen negativen Wohnvorteil?

Soll's geben. Allerdings wird dieser wohl nur gewährt werden, wenn du den Mindestunterhalt zahlst.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 23:50
(@psoidonuem)
Registriert

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Normalerweise hätten die Zinsen irgendwann wieder steigen müssen, wenn sie jahrelang fallen.

Warum? Seit wann beschreibt das Zinsniveau denn eine Sinuskurve? Solange die Wirtschaft sich kontinuierlich entwickelt, entwickeln sich die Zinsen nicht grundlos antizyklisch.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 23:55
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, mit dem Zinssatz ist es eh zu spät und egal. Sobald meine Frau ausgezogen ist, werde ich versuchen den Bau zu verkaufen. Nur es verbleibt mir nicht viel Zeit, um einen guten Kurs herauszuholen. Als Notverkauf oder ähnliches  werde ich sicherlich nicht den gewünschten Preis erzielen.

Was mich bei dieser Sache am meisten weh tut, dass ich gegenüber den Kindern dann nichts mehr anbieten kann. In meiner Wohnlage Nähe der Schule von den Kindern liegt eine 3,5 Zimmer Wohnung bei ca. 500 € Kaltmiete.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2015 00:12
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Warum? Seit wann beschreibt das Zinsniveau denn eine Sinuskurve? Solange die Wirtschaft sich kontinuierlich entwickelt, entwickeln sich die Zinsen nicht grundlos antizyklisch.

Der zwischenzeitliche Tiefpunkt der Bauzinsen war irgendwann 2005, danach gings wieder hoch. Und ab 2008 infolge der Finanzkrise wieder runter.
Die Bauzinsen folgen gewöhnlich dem Leitzins. Dass die Zentralbanken diesen auf fast 0 runterschrauben hätte wohl niemand vor der Finanzkrise erwartet.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 00:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moennimi,

Hallo, mit dem Zinssatz ist es eh zu spät und egal.

Das ist die vollkommen richtige Sichtweise! Eine zuverlässige Vorschau auf das Zinsniveau der Zukunft gibt es nicht.
Ihr habt die Variante "Planungssicherheit" gewählt und die war rückblickend halt falsch.

Was mich bei dieser Sache am meisten weh tut, dass ich gegenüber den Kindern dann nichts mehr anbieten kann.

Wenn Du finanziell auf dem Zahnfleisch kriechst, führt das unweigerlich wird das zusätzlich zu psychischen Belastungen führen, mit denen Deinen Kindern noch weniger geholfen ist.

Eine weitere Alternative wäre es, wenn meine Mutter zu mir zieht und ich im OG ziehe.

Das bringt dir aber kostenmäßig nichts.

Wieso nicht ? Als Alternativbetrachtung m.E. durchaus sinnvoll.

Wie zieht es mit den Tilgungsraten aus beim Versorgungsausgleich, obwohl jetzt Alleinigereigentümer bin?

Wie von St0rm erwähnt, hat Tilgung hat nichts mit dem Versorgungsausgleich zu tun.
Der Versorgungsausgleich wird so oder so gerichtlich mit der Scheidung geklärt. Aufgrund Eurer drei Kinder und der Erziehungszeiten, die KM gutgeschrieben bekommt, wird der nicht unendlich dramatisch ausfallen.
Wohl aber mit dem Zugewinnausgleich. Aktuell tilgst Du die Schulden der KM mit (Ihr seid noch in Zugewinngemeinschaft), weshalb sie bei einer derzeitigen Unterhaltsberechnung auch berücksichtigt werden müssten.

Ausgehend von Null Euro Anfangsvermögen sähe eine Zugewinnberechnung so aus:
Aktiva (Du): Haus Verkehrswert 160.000 EUR
Passiva (Du): 80.000 EUR Schulden -> Zugewinn: 80.000 EUR
Aktiva (DEF): Null
Passiva (DEF): 80.000 EUR Schulden -> Zugewinn: 0 EUR (negativ gibt es nicht)
Deine Ex hätte somit einen Anspruch auf 40.000 EUR Zugewinnausgleich, bliebe aber auf 80.000 EUR Schulden sitzen ...
... noch interessanter könnte man es sehen, wenn man sagte, eine Haushälfte wäre als Schenkung aus Deinem Endvermögen herauszurechnen (ich glaube so ähnlich war es bei Beppo).

Ich bleib dabei: Die Übertragung der Haushälfte durch die Ex war einer Fehler ihrerseits.

Ortsübliche Miete pro Quadratmeter mal Wohnfläche abzüglich Zinsen und umlagefähiger Betriebskosten.

Nach einer Trennung wird üblicherweise eine "angemessene Vergleichsmiete" herangezogen, d.h. was müsstest Du an Miete für eine Wohnung für Dich bezahlen.
Nach spätestens einem Jahr würde man eine objektive Mietersparnis ansetzen (analog St0rm).
In Eurem Fall durch die Eigentumsübertragung nicht ganz so eindeutig ... man könnte durchaus schon jetzt für einen Objektiven Wohnwert argumentieren (ist Ermessenssache).

Allerdings wird dieser wohl nur gewährt werden, wenn du den Mindestunterhalt zahlst.

... und mindestens auf den Mindestunterhalt wird es hinauslaufen.

Nur die Sachlage ist es aus meiner Sicht noch nicht ganz aussiehtslos.

Komplett aussichtlos sehe ich es auch nicht.
Es hängt aber vieles davon ab, inwieweit Du mit Unterhaltszahlungen für Deine Ex konfrontiert wirst.
Das (aus beider Sicht) beste wäre, wenn sie (mittelfristig) ihren Lebensunterhalt ohne Unterstützung Dritter (JC oder Du) auskommt.

Insofern würde ich aktuell eher dazu tendieren, Forderungen abzuwarten und Alternativvarianten zu überdenken.
Eventuell bei der Bank (und anderen Gläubigern ?) vorsprechen, inwieweit eine Tilgungsaussetzung/-streckung möglich ist.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 10:57
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin United,

Wieso nicht ? Als Alternativbetrachtung m.E. durchaus sinnvoll.

Wenn die Mutter sich in Form einer Miete an den Kosten beteiligt, hast du natürlich recht.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2015 12:26
(@moennimi)
Schon was gesagt Registriert

Deine Ex hätte somit einen Anspruch auf 40.000 EUR Zugewinnausgleich, bliebe aber auf 80.000 EUR Schulden sitzen ...
... noch interessanter könnte man es sehen, wenn man sagte, eine Haushälfte wäre als Schenkung aus Deinem Endvermögen herauszurechnen (ich glaube so ähnlich war es bei Beppo).

Ich bleib dabei: Die Übertragung der Haushälfte durch die Ex war einer Fehler ihrerseits.

Ich denke auch, dass die Eigentumsübertragung eher positiv für mich war, obwohl ich im Innenverhältnis ihre Schulden übernommen habe. Jedenfalls kann ich jetzt alleine entscheiden, ob das Haus verkauft wird, an wem und auch für wieviel Euronen es an einem Dritten geht. Des Weiteren besteht jetzt die Möglichkeit, dass meine Mutter bedenkenlos einziehen kann, ohne das meine EX bestimmen kann, das Haus zu verkaufen.

Bislang verstehe ich noch nicht ganz die Antwort, warum meine Frau einen Anspruch auf 40.000 EUR Zugewinnausgleich, obwohl noch Schulden vorhanden sind?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2015 18:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moenimi

Den besten Zinssatz habe ich damals von der Sparkasse mit 4,8% auf 10 Jahre erhalten. Daher habe ich mich für die Sicherheitsvariante mit 5.25% auf 25 Jahre entschieden.

Wie hast Du Dich denn damals informiert? Hast Du hier nur "selber" geschaut oder auch mal einen unabh. Finanzmakler eingeschaltet? Auch wenn ich sonst viel von Sparkassen halte, sind die Konditionen für andere Finanzprodukte meist weiter unter denen der Mitbewerber.

Jedenfalls kann ich jetzt alleine entscheiden, ob das Haus verkauft wird, an wem und auch für wieviel Euronen es an einem Dritten geht. Des Weiteren besteht jetzt die Möglichkeit, dass meine Mutter bedenkenlos einziehen kann, ohne das meine EX bestimmen kann, das Haus zu verkaufen.

Das ist alles schön und gut. Bedenk neben der rationalen Seite bitte auch mal die emotionale Seite bei dem Punkt. Solltest Du zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Partnerschaft eingehen, wird ganz schnell der Punkt kommen mit dem "ich werde niemals in dem Zimmer schlafen, wo Du schon mit Deiner Exe geschlafen hast". Gerade für Frauen sind Immobilien oft eine hoch emotionale Sache. Auch wenn man noch so ein gutes Verhältnis zu den Eltern hat, würde ich auch nicht solche Konstellationen eingehen. Willst Du das Objekt dann später verkaufen (s. meinen oben genannten Grund) geht das dann schon wieder nicht, weil Deine Mutter drin wohnt, und man ja "alte Bäume nicht verpflanzen kann".

Ich würde auch dazu tendieren, einen guten Makler einzuschalten und die Hütte zeitgerecht zu veräußern. Dann hast Du die Chance für einen Neustart.

Leider hat sich meine Frau entschlossen, zum 01.09.2015 mit den Kindern auszuziehen. Von einer Scheidung ist erstmal nicht die Rede, aber ob der Abstand etwas bringt, wird sich zeigen. Ich habe eigentlich keine Hoffnung mehr

Da das jüngste Kind erst 6 Monate alt ist, wirst Du Ihr noch mind. bis zum 3 Lebensjahr des Kindes BU zahlen müssen. Ob sie danach zu einer Erwerbstätigkeit gezwungen werden kann, halte ich für fraglich (bei 3 Kindern).
Aus der höchstpersönlichen Forenerfahrung ist es meist so, dass trennungswillige Frauen auf keinen Fall einen Rückzieher machen. Bei Euch ist es allerdings schon komisch, dass sie ausziehen will. Aus meiner höchstpersönlichen Beobachtung ist es eher meist so, dass die Exen natürlich den Mann aus "ihrem" Haus gerne entsorgen, denn Kinder aber natürlich nicht "die Heimat" genommen werden soll.

Was ist denn mit dem Thema Next? Steht schon jemand mit Haus für 3 Kinder bereit, bei dem Deine Exe einziehen will? Ansonsten könnte ich mir hier auch noch mal eine Kurskorrektur ("ich bleib hier schön wohnen,  Du bezahlst mal schön weiter") bei ihr vorstellen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 17:29




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