Hallo Doni,
Danke für Deine Rückmeldung.
Der Mandant des Anwaltes ist meine Frau.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe ist es dann so das auch SIE seine Rechnung bezahlt.
Wie ist es dann mit dem vom Anwalt angesprochenen Verfahrenskostenbeihilfe die ich für Sie zahlen müsste ?
Ist die Aussage dann falsch das wenn ich mir einen eigenen Anwalt nehme beide bezahlen muss ?
Gruss
Gemini77
Ich weiß ja nicht wofür die Verfahrenskostenbeihilfe überhaupt anfällt:
Google mal danach. Ich finde nichts, was sagt, Du muasst beide Anwälte zahlen.
Aber .... verlierst Du den Prozess, könnte es sein, dass Du alle Kosten tragen musst
Gericht, beide Anwälte und die Verfahrensgebühr.
Von daher ist es interessant, für welchen Prozess die PKH angedacht ist.
Notarielle Einigung ist um LÄNGEN billiger. (Habe ich selbst erfahren am Geldbeutel 😉 )
Grüße Doni
Moin Gemini,
ich kann einfach nicht glauben, dass Du Dir immer noch keinen Anwalt genommen hast.
Alle raten es Dir.
Wenn Du Dich mal ein wenig "schlau" liest, wirst Du feststellen, dass, bis auf wenige Ausnahmen, immer zu einem eigenen Anwalt geraten wird.
Die Ratschläge hierzu werden nicht aufs Geratewohl gegeben, viele der hier Versammelten sprechen aus ERFAHRUNG und raten Dir aus ERFAHRUNG dazu.
Wenn Du diese Tipps nicht annimmst, bekommt man bald das Gefühl Du möchtest Dich ausnehmen lassen?
Ich vermute zu ahnen, dass Du Deine Ex noch nicht mal in vollem Galopp genossen hast.
Die ist noch nicht mal auf die Ziellinie eingebogen.
such Dir einen Anwalt!
Gruß
jo
Moin,
ich kann einfach nicht glauben, dass Du Dir immer noch keinen Anwalt genommen hast.
Alle raten es Dir.
ich verstehe es vor allem vor dem Hintergrund nicht, dass man spätestens für eine (nicht einvernehmliche) Scheidung sowieso einen Anwalt braucht. Und dass hier nichts mehr "einvernehmlich" wird, liegt spätestens seit der Kreditkartennummer in der Luft.
Hier noch irgendwas "abwarten" zu wollen ist vermutlich so ähnlich als würde man sagen "ich weiss ja, dass ich Krebs habe, aber zum Doc gehe ich trotzdem nicht; vielleicht hört's ja von alleine wieder auf..."
Ich vermute zu ahnen, dass Du Deine Ex noch nicht mal in vollem Galopp genossen hast.
Die ist noch nicht mal auf die Ziellinie eingebogen.
Diese Vermutung ist sicher nicht von der Hand zu weisen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Auch wenn Du beide Anwälte bezahlen musst und selbst wenn es drei wären ist das immer noch billiger als Dich komplett über den Tisch ziehen zu lassen. Du scheinst nicht nur kein Auge für Prioritäten zu haben (was man auch daran sieht, dass Du Dich weiter oben mit dem Bedarfskontrollbetrag auseinandersetzt, der ist bei Deinem Einkommen doch praktisch irrelevant), Du bist außerdem beratungsunwillig. Beides führe ich mal auf Deine psychische Situation zurück.
Daher:
1. Nimm Dir einen Anwalt
2. Nenne mal konkrete Zahlen, Das Nettogehalt, die PKV für ALLE (!) und die Rate für's Haus sowie den möglichen potentiellen Mietertrag für das Haus.
