Trennung und viele ...
 
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Trennung und viele Fragen (das verfl. 7. Jahr)

 
(@thompson)
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Hallo allerseits.

Ich hoffe das ich hier ein paar Antworten und Hilfestellungen bekommen kann.

Hier meine "Geschichte":

Ich (33 Jahre)bin nun seit 1998 mit meiner Noch-Frau (31 Jahre) zusammen. Am 05.05.2001 haben wir geheiratet. Ende Juli 2001 wurde unsere Tochter geboren. Im Februar 2004 unser Sohn.

Ich habe bis August 2004 dauerhaft gearbeitet und den Lebensunterhalt alleine verdient, da meine Noch-Frau ja die Elternzeit genutzt hatte.

Von August bis Ende September war ich dann leider arbeitslos. Im November 2004 machte ich mich selbstständig. Dieses Geschäft hatte ich bis Ende 2006.

Im August 2005 hatte meine Noch-Frau ein Techtelmächtel mit einem Bekannten. Dies habe ich Ihr verziehen, da ich dachte naja sie wird vielleicht nur mal ausbrechen wollen oder so.

Meine Noch-Frau "musste" ab Februar 2006 wieder als Kinderpflegerin Vollzeit arbeiten (das Geld war leider sehr nötig).
Im Februar 2007 wurde meine Frau krank (Depressionen, Mobbing ect.)
Im Juni 2007 fand ich heraus, das meine Noch-Frau eine Affäre mit einem meiner Fussballerkollegen von Nov. 06 bis Juni 07 hatte. Auch das habe ich ihr verziehen (mei wie dämlich ich war).
Danach war unsere Ehe ein wirklicher Traum für 4 Wochen, besser ging es gar nicht  mehr.

IM Juli 2007 musste sie für 6 Wochen auf Kur. Ich war bereits ein 3/4 Jahr arbeitslos. Ich habe mich in diesen 6 Wochen um meine beiden Kinder gekümmert und habe nebenbei noch meinen LKW-FS (Lehrgang dauerte 8 Wochen) gemacht.
Ich habe meine Noch-Frau sogar nach 3 Wochen besucht! Natürlich ohne Kinder und übers WE: Da war alles noch normal.
In der 2. Woche im August kam meine Noch-Frau wieder nach Hause. Am nächsten Tag bzw. Abend teilte sie mir mit, das sie sich in den letzten Wochen Gedanken um unsere Ehe gemacht hat und es eben aus sei. Ich war natürlich voll durch den Wind, denn ich war ja knapp 3 Wochen vorher noch zu Besuch bei ihr auf der Kur und da war ja alles noch ok.
Naja, jedenfalls konnte ich einen Tag später herausfinden das wieder ein Mann im Spiel ist. Ich stellte Sie zu Rede. Sie gab es auch ohne Ausflüchte gleich zu, das sie einen Mann kennengelernt hat auf Kur.

Ich hab ihr dieses auch wieder verziehen. Nach vielen guten Gesprächen mit ihr, dachte ich, dass wir beide einen Neuanfang machen.  Sie tat zumindest dies auch so und verhielt sich so. Ich habe Ihr auch eine Eheberatung vorgeschlagen, was allerdings nie zustande kam.

Die Zeit vom September 07 bis vor 2 Wochen verlief relativ gut.

Am 09. Mai 08 war es dann soweit.

Sie sagte sie muss mit mir reden. Dann sagte sie mir sie wolle die sofortige Trennung und ich soll bitte gleich die Kündigung (beide haben den MV unterschreiben) für die Miet-Wohnung (in der wir erst seit 03/07 wohnen) unterschreiben.

Nach einigen Diskussionen in der ich ihr versuchte zu erklären das ich das bestimmt nicht sofort entscheiden kann, erklärte sie mir, das sie eine neue Wohnung beziehen will (verrät mir aber nicht wohin). Sie sagte nur sie will Anfang Juni umziehen.

Kontovollmacht hat sie mir bereits auch entrissen.

So nun zu meinen Fragen:

1. Kann sie mich einfach so unter Druck setzen, dass ich eine Wohnungskündigung unterschreiben soll???? (Werde ich nicht tun)

2. Was ist wenn Sie einfach auszieht? Kann ich da irgendwie was machen zwecks dem ABR????

3. Habe ich absolut kein Einkommen derzeit. Da meine Noch-Frau zuviel ALG I bekommt. Wir bekommen aber Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld. Kann ich hier in irgendeiner Art und Weise einen Unterhalt oder ähliches verlangen? Sie gibt mir nicht mal Bargeld.

4. Hat Sie die Pflicht mir mitzuteilen wohin sie umziehen will?

5. Hab in der nächsten Woche auch einen Termin beim Anwalt, aber ich hoffe hier auf ein paar Tips, da ich den Anwälten nicht immer traue

So, das war es vorerst, ich hoffe auf rege Antworten 🙂

Gruß

Thompson


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2008 22:11
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey..

..und herzlich Willkommen hier bie VS !

Na das ist ja eine sch**ß Geschichte...du bist da ja scheinbar einem ganz besonderem Früchtchen auferlegen..  :exclam:

Es ist wohl zu vermuten, das da schon wieder ein andere dahinter hängt (hier kann man wohl dennoch auch nur sagen, auch ein armer Kerl, wenn er denn wüßte was er da für ein Früchtchen and er Angel hat)

Sie scheint ja alles klatblütig geplant u organisiert zu haben..na dann bitte..lass sie ziehen..Mietvertrag? Schön, ihr Problem, wenn du nicht künmdigen willst ist das doch ok, mußt du auch nicht, sie muß dann eben zusehen wie sie da raus kommt..

aber w´viel wichtiger erstmal, wovon du nichts groß schreibst..Was ist mit den Kids? ..will sie die mitnehmen?

Wie ist eure berufliche Situation? Klingt so als wenn ihr beide derzeit arbeitslos sein würdet..

Wüdest du die Bettreuung somit zu vollzeit übernhmen können?

U dennoch stellt sich die Frage, wie wilst du die Übertragung des ABR auf dich begründen..ich gehe mal davon aus das die KM überwieen die Betreuung der Kids bisher übernommen hat...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2008 23:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Thompson und herzlich willkommen bei Vatersein.de.

Hier findest du viele, die ähnlich tief in der Sch* stecken wie du oder gesteckt haben.

Mal sehen, ob wir dich ein bisschen erleuchten können.
Dafür werden wir aber an einigen Stellen etwas mehr Details benötigen.

Dieses Geschäft hatte ich bis Ende 2006.

Was hast du danach gemacht?

Meine Noch-Frau "musste" ab Februar 2006 wieder als Kinderpflegerin Vollzeit arbeiten (das Geld war leider sehr nötig).
Im Februar 2007 wurde meine Frau krank (Depressionen, Mobbing ect.)

Was hat sie seitdem gemacht?
Wer hat die Kinder betreut? Beide zusammen oder einer mehr als der Andere?

IM Juli 2007 musste sie für 6 Wochen auf Kur. Ich war bereits ein 3/4 Jahr arbeitslos. Ich habe mich in diesen 6 Wochen um meine beiden Kinder gekümmert und habe nebenbei noch meinen LKW-FS (Lehrgang dauerte 8 Wochen) gemacht.
Ich habe meine Noch-Frau sogar nach 3 Wochen besucht! Natürlich ohne Kinder und übers WE: Da war alles noch normal.

OK, so ein bisschen ist das ja schon die Antwort auf obige Frage aber die Aufgabenverteilung in Bezug auf Broterwerb und Kinderbetreuung könnte noch wichtig werden.

Sie sagte sie muss mit mir reden. Dann sagte sie mir sie wolle die sofortige Trennung und ich soll bitte gleich die Kündigung (beide haben den MV unterschreiben) für die Miet-Wohnung (in der wir erst seit 03/07 wohnen) unterschreiben.

So, jetzt wird es ernst!
Eigentlich ist es schon lange ernst, du hast es bisher bloß nicht begriffen!
Hart aber wahr.
Das was du hier schreibst zeigt, dass deine Holde schon längst einen fertigen Plan in der Tasche hat und du noch auf deinem Strohhalm sitzt.

Nach einigen Diskussionen in der ich ihr versuchte zu erklären das ich das bestimmt nicht sofort entscheiden kann, erklärte sie mir, das sie eine neue Wohnung beziehen will (verrät mir aber nicht wohin). Sie sagte nur sie will Anfang Juni umziehen.

So, jetzt kommts:
Du kündigst auf keinen Fall, wenn sie gehen will, soll sie gehen, die Kinder bleiben da.
Ggf. setzt du sie ohne die Kinder vor die Tür und gehst du am Montag zum Gericht und stellst einen Eilantrag auf alleiniges  ABR.
Das muss aber noch stärker diskutiert werden.

Kontovollmacht hat sie mir bereits auch entrissen.

Dein Vollmacht zu ihrem Konto oder ihre Vollmacht zu deinem Konto?

1. Kann sie mich einfach so unter Druck setzen, dass ich eine Wohnungskündigung unterschreiben soll???? (Werde ich nicht tun)

Nein, tust du auch nicht.

2. Was ist wenn Sie einfach auszieht? Kann ich da irgendwie was machen zwecks dem ABR????

Ja, lass sie ziehen, ohne die Kinder. Ggf. raus schmeißen und Schlösser austauschen. Wenn es ihr Konto ist, wird die Miete weiterhin bei ihr abgebucht.

3. Habe ich absolut kein Einkommen derzeit. Da meine Noch-Frau zuviel ALG I bekommt. Wir bekommen aber Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld. Kann ich hier in irgendeiner Art und Weise einen Unterhalt oder änhliches verlangen? Sie gibt mir nicht mal Bargeld.

Wenn sie ein Einkommen hat und du nicht, ist sie dir theoretisch zum Unterhalt verpflichtet. Das kann aber dauern.
Wenn du sie rausgesetzt hast und die Kinder bei dir sind, kannst du das KG an dich auszahlen lassen und vom JA Unterhaltsvorschuss beantragen. Ansonsten zur Arge rennen und dort Geld beantragen, da weiß ich aber nicht ob und wie das geht.

4. Hat Sie die Pflicht mir mitzuteilen wohin sie umziehen will?

Nein, nur wo die Kinder sind. Wenn sie es dir nicht erzählt, juckt das aber auch niemand.

5. Hab in der nächsten Woche auch einen Termin beim Anwalt, aber ich hoffe hier auf ein paar Tips, da ich den Anwälten nicht immer traue

Beides richtig. Anwälten kann man oft noch weniger trauen als anderen Leuten, du wirst aber einen brauchen.
Hierfür solltest du dir aber beim Gericht einen Beratungsschein, bzw. PKH Antrag besorgen
Du kannst sicher sein, dass sie auch bereits einen hat oder anderweitig gut beraten ist.

Das was du hier als Ratschlag zu hören bekommst, wird dir sicher sehr drastisch vorkommen und du wirst sagen, dass du eigentlich lieber einen friedlicheren Weg einschlagen möchtest der die Atmosphäre weniger vergiftet und vor Allem für die Kinder weniger traumatisierend ist.
Das würden wir uns zwar alle wünschen, nur leider ist das Familienrecht so ähnlich aufgebaut wie die Atomare Abschreckung der 60er: Wer als erster zuschlägt und Fakten schafft gewinnt und deine Ex weiß das und hat bereits einen riesigen Vorssprung.
Durch deine Arbeitslosigkeit und damit verbundene Möglichkeit bei den Kindern zu sein, gibt dir eine grössere Chance als den meisten hier, nur darfst du die jetzt nicht verspielen, indem du die Kinder ziehen lässt.
Wer die Kinder hat, hat die Macht.

Lies dich hier intensiv ein und lese auch dies.
Es soll dir die Augen öffnen.

Nimm die Trompete vom Haken und sammle deine Truppen.

Gruss Beppo

Edit: Jens war schneller.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2008 23:17
(@thompson)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

anscheinend bin ich wirklich auf so ein frütchen reingefallen, wie mans halt nimmt.

Natürlich will Sie die Kids mitnehmen, mit dem Standardspruch "du kannst sie natürlich sehen wann du willst, außer ich habe gerade etwas vor mit den kids!"

Ja wir sind beide arbeitslos.

Ich würde jederzeit die volle Betreuung übernehmen. Wenn ich ehrlich bin, habe ich auch Angst um meine Kinder. Wenn ich nur sehe wie meine Noch-Frau (leidet immernoch an depressionen usw.) mit den Kindern umgeht ist das für ihren Beruf eine Unverschämtheit.

Bisher haben wir beide die Betreuung seit Januar 2007 übernommen, wobei ich die Kids 6 Wochen (juli 07-august07) voll betreut habe und auch in diesem Jahr von Anfang Februar bis Ende April habe ich die Betreuung komplett alleine gemacht, da meine Noch-Frau einen Vollzeit-Kurs im BFZ machen musste.

Ich habe ihr auch schon vorgeschlagen evtl. das Wechselmodell zu versuchen, dies hat sie aber sofort und wehement abgelehnt.

Meine dringestes Problem ist demanch vorerst das Geld, ich kann ja nicht mal meinen Kids einen Lutscher kaufen, da ich absolut kein Geld von meiner Noch-Frau bekomme. Habe da gehört das sie eigentlich verpflichtet ist mit einen entsprechenden "Unterhalt" zu geben solange wir noch zusammen wohnen, stimmt das? und falls ja wie kann man sich das ausrechnen wie hoch dies ist?!?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2008 23:21
(@thompson)
Schon was gesagt Registriert

Was hast du danach gemacht?

Ich war danach arbeitslos bis dato!

Was hat sie seitdem gemacht?

Sie hatte noch bis Februar 07 gearbeitet war dann krank bis ende August und ist seitdem arbeitslos.

Wer hat die Kinder betreut? Beide zusammen oder einer mehr als der Andere?

Wie schon erwähnt war dies eigentlich zu beiden Teilen, seit ich arbeitslos bin. Bis auf das oben genannte!

Dein Vollmacht zu ihrem Konto oder ihre Vollmacht zu deinem Konto?

Meine Vollmacht zu Ihrem Konto.

Hierfür solltest du dir aber beim Gericht einen Beratungsschein, bzw. PKH Antrag besorgen

Hab ich schon gemacht  😉

Ich will wirklich um meine Kinder kämpfen, ich weiss auch das ich da sehr sehr viel Kraft brauche. Nur wie soll ich es denn anstellen sie aus der Wohnung zu schmeißen? Sie ist doch auch Mieter der Wohnung?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2008 23:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das mit dem Rausschmeißen aus der Wohnung ist natürlich ne Schweinerei und eigentlich erfunden worden, damit die arme Frau mit den Kindern den bösen Mann raus werfen kann, es funktioniert aber auch andersrum.
Es nennt sich Zuweisung der ehelichen Wohnung und da sie dir ja schon gesagt hat, dass sie gehen will, soll sie eben gehen. Nur ohne Kinder. Das ist wichtig.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2008 23:41
(@thompson)
Schon was gesagt Registriert

Soll ich ihr das sagen das sie ohne kinder gehen kann oder soll ich hier nichts sagen und dies gleich über den anwalt laufen lassen?

Ohmann, ich hätte nie gedacht das ich mal in so ne lage komme  ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2008 23:45
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Demnach seit ihr getrennt leben ..zwar unter einem Dach, aber das ist ja egal..

Ab zur ARGE u ALG2 beantragen, auch für die Kids, da sie ja scheinbar schon eine Wohnung hat u ziehen will...so soll sie..

Natürlich, mit den Schlösser auswechseln is das so ne Sache, da sie mit im Mietvertrag steht...

Dennoch Kids bleiben bei dir u gut ist, u ab zum RA, Antrag auf ABR ...

Sind ihre Depression etc. eher massiv? Das klingt nämlich ein wenig so..ist sie noch in Behandlung deswegen?
War das eine Kur, oder war das eine Klinik?

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2008 23:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weder noch!

Du wechselst die Schlösser und lässt sie nicht mehr rein!
Dein Anwalt kann ihr danach schreiben, dass du die eheliche Wohnung jetzt als deine ansiehst und dass sie dir eine Liste mit ihren persönlichen Gegenständen schicken soll, die du ihr dann zum gewünschten Zeitpunkt vor der Tür bereit legst.

So dreckig ist das Familienrecht.
Das Andere funktioniert nicht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2008 23:51
(@thompson)
Schon was gesagt Registriert

Sind ihre Depression etc. eher massiv? Das klingt nämlich ein wenig so..ist sie noch in Behandlung deswegen?
War das eine Kur, oder war das eine Klinik?

Das war eine Rehamaßnahme. Die Depressionen sind manchmal und manchmal nicht, aber ich denke ich merke das schon nicht mehr. Sie geht regelmäßig zu einer Psychotante.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2008 23:54




(@thompson)
Schon was gesagt Registriert

Weder noch!

Du wechselst die Schlösser und lässt sie nicht mehr rein!
Dein Anwalt kann ihr danach schreiben, dass du die eheliche Wohnung jetzt als deine ansiehst und dass sie dir eine Liste mit ihren persönlichen Gegenständen schicken soll, die du ihr dann zum gewünschten Zeitpunkt vor der Tür bereit legst.

Denke da wird es trotzdem Probs geben, da wir in einer Baugenossenschaftswohnung leben und die Einlage damals wie sie 18 war von ihr einbezahlt worden ist. ich weiß auch das sie innerhalb dieser baugenossenschaft umziehen will. da sagte sie nur mal nebenbei zu mir "du kannst ja hier wohnen bleiben wenn du die 800 € einlage aufbringen kannst"

Tja wirklich alles so kompliziert und schwer


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2008 23:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sind aber alles Probleme für die spätere Zukunft.

Zunächst mal kannst du drin bleiben. Das würde sogar gehen, wenn die Wohnung ihr gehören würde.

Egal wie die Miet- und Eigentumsverhältnisse sind, ist es euer beider eheliche Wohnung und da kann tatsächlich einer den Anderen raus werfen. Und zwar der, der die Kinder hat.

Die endgültigen Verhältnisse werden dann erst später, im Zweifel bei der Scheidung geregelt.

Bis dahin hast du aber mit den Kindern genug Zeit alleine zugebracht und das Kontinuitätsprinzip auf deine Seite gebracht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2008 00:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich nochmal Thompson.

Ich kann verstehen, was in dir vorgeht und du fragst dich auch, wie du das euren Kindern erklären sollst.

Aber mache dir klar, dass es sonst andersrum mit dir so geschieht.

Du tust damit das, was sie für sich als selbstverständliches Recht in Anspruch nimmt und es ist deine einzige Chance, nicht zum Zahl- und Besuchspapa zu werden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2008 00:39
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Das sind aber alles Probleme für die spätere Zukunft.

Das sehe ich anders und zwar aus folgendem Grund: Ich denke jetzt mal laut:
Thompson geht Montag morgen zur ARGE und beantragt Leistungen nach dem SGB II, da er absolut Mittellos ist und er kein Geld hat, Essen für die Kinder zu kaufen, denn KM weigert sich. Die ARGE muß ihm unter Vorbehalt Bargeld geben, weigert sie sich, ab zum Sozialgericht und beim dortigen Rechtspfleger eine EA beantragen.
Somit ist schriftlich nachzuweisen ( unabhängig des Wahrheitsgehaltes, danach fragt später keiner mehr  :rofl2: ), dass KM sich geweigert hat, die Kinder zu versorgen.

Wenn du schon da bist, ab zur KdU Stelle ( Kosten der Unterkunft ) des Landkreises. Dort einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten stellen ( denn du kannst dir ja nicht sicher sein, dass die Miete überhaupt noch bezahlt wird ). Wenn der Landkreis die Mietkosten übernimmt, hast du einen dicken Daumen auf der Wohnung. Um die Einlage mach dir mal vorerst keine Gedanken. So einfach bekommt Madame die da nicht raus. Vorraussetzung ist, dass die Kinder bei dir bleiben, wo wir wieder bei den Schlössen angekommen sind.

Noch zu einer anderen Sache: Du muß dringendst alle Papiere sichern. Familienstammbuch, Mietvertrag, Kontoauszüge, alle Arten von Bescheiden, Versicherungspolicen usw usw usw. Deponiere sie bei jemandem, dem du absolut vertrauen kannst, oder organisiere dir ein Bankschließfach.

LG Thomas

*edit* Zum Thema Schlüssel, denke bitte daran, dass auch der Briefkasten einen solchen hat. Es ist recht unangenehm, wenn irdendeine Frist verstreicht, nur weil ein Brief oder eine Vorladung, unerklärlicherweise, verschwunden ist und du somit nichts davon weist.


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2008 14:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Jemmy, dass du meine etwas oberflächlichen Aussagen präzisiert hast.

Da ich von den Details wenig Ahnung habe Thompson, mache es bitte so wie Jemmy sagt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2008 00:44
(@thompson)
Schon was gesagt Registriert

So, heute war ich bei der ARGE!!

muss natürlich erstmal den Antrag stellen, dazu habe ich einen Abgabetermin (05.06.08) bekommen. Dann wird der Antrag bearbeitet (Bearbeitunszeit ca. 4 Wochen).

Bis dahin bekomme ich kein Geld von der ARGE!!!!!!!

Beim Anwalt stelle ich morgen eine sog. Unterhaltsklage und die EA auf Verbleib in der ehelichen Wohnung und auf das ABR für mich!!  Hoffe das ist richtig so.

Ich weiß auch, dass meine Noch-Frau heute wieder zu Ihrem Anwalt ging, mal schauen was sie da wieder ausheckt.

Zur Zeit versucht sie mir die Kinder vorzuenthalten, sprich sie unternimmt andauernd was mit den Kiddis (ist ja auch schön) aber ich sehe die fast nicht mehr, nun werde ich diese Woche versuchen vieles mit den Kids zu unternehmen, was natürlich ohne Geld nicht sehr üppig ausfallen wird.

Unterlagen habe ich alle gesichert.

So nun nochmal zum ALG2-Antrag, den kann ich erst beantragen, wenn ich mit meiner Noch-Frau zum Einwohnermeldeamt gehe und dort die offizielle Trennung einschreiben lasse!!!!!!! --> So ein Blödsinn!!!

Heute werde ich noch ein Bankkonto eröffnen!

Ach Leute ich werd wirklich wahnsinnig, hätte nie gedacht das die Frau so sein kann.

Sie wollte übrigens schon wieder das ich die Kündigung für die Wohnung unterschreibe und sagt mir dann noch " nimme dir mal den 01.07.08 oder den 15.07.08 als Umzugstag ins Gedächtnis". Hab natürlich nicht unterschrieben. Denke auch das sie nicht weiß das ich beim Anwalt sein werde!

Mit den Möbeln hat sie auch gleich gemeint, das ich das Schlafzimmer, den Fernseher, das Sofa und den Wohnzimmertisch behalten kann, alles andere will sie.

Naja, melde mich wieder wenn ich beim Anwalt war.

gruß

thompson


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2008 16:01
(@thompson)
Schon was gesagt Registriert

So nun war ich beim Anwalt.

1. Der Anwalt wird meine Frau anschreiben wegen Trennungsunterhalt, sollte sie in der a.g. Frist mir nichts geben wird dies per EA zum Gericht gehen. Hierzu muss ich noch eine EV (Eides. Vers.) schreiben, in der steht das ich Mittellos bin. Gibt es irgendwo solche Formulare oder Vordrucke??

2. ABR wird beantragt, allerdings nicht im EA! Da meine Frau noch nicht ausgezogen ist und auch nicht aus der Stadt ziehen will geht der EA irgendwie nicht. Hierzu muss ich auch eine EV schreiben, aber mit was soll ich die Beantragung denn begründen? Hab ja einige Gründe aber man soll ja die KM nicht schlecht machen, hat da jemand Erfahrungen??? Um Tipps wird gebeten :redhead:

PKH ist auch beantragt die ich auch bekommen werde.

Naja, gebt mir doch bitte noch ein paar Tips oder Hinweise,

danke Euch allen bisher schonmal für die guten Ratschläge.

Gruß

dave

Edit

hab was vergessen, mein Anwalt sagt ich solle beim jugendamt vorsprechen, will ich auch machen, aber was sag ich dort?????


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2008 18:31
(@danimpott)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Thompson,

Beppo hat dir der beste rat gegeben:

Du wechselst die Schlösser und lässt sie nicht mehr rein!
Dein Anwalt kann ihr danach schreiben, dass du die eheliche Wohnung jetzt als deine ansiehst und dass sie dir eine Liste mit ihren persönlichen Gegenständen schicken soll, die du ihr dann zum gewünschten Zeitpunkt vor der Tür bereit legst.

Es klingt grausam aber wenn du es nicht machst wird dein Ex es machen! und du stehst sowie ich damals ohne Geld und ohne dach über den Kopf!
Auch die Kinder kannst du erstmal vergessen!

Du solltest unbedingt ein EA aufs ABR stellen. Begründung die Mutter ist sehr deprimiert und eine Risiko für die Kinder.
Auch von der Verbringung der Kinder an ein dir Unbekannte stelle ist auszugehen!

Das ist der Typische verfahren von Frauen-Anwältinen! dagegen musst du was tun! Wenn du es nicht machst wird sie es machen! Damit schafft sie "Fakten" und es wird sehr schwer für dich!

Gruß

Daniel


ich kann alles außer deutsch! sorry für mein Akzent.... 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2008 18:57