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Trennung und Lebensmittelpunkt der Kinder

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(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

vorab meine Situation.
Ich bin 12 Jahre verheiratet und habe 2 Kinder ( 3 und 6 ). Wir sind seit etwa 2 Jaren getrennt und leben in einer Art von WG weiterhin unter einem Dach. Ich arbeite voll, sie seit 1 Jahr 24 Std/w ( arbeitet aber nur 3 Tage/Woche ) . Nun hat sie einen neuen kennengelernt und will mit ihm zusammen ziehn. Jetzt drängt Sie auch bezüglich der Trennung auf eine Reglung. Sie möchte den Lebensmittelpunkt für beide Kinder bei sich haben. Über das Sorgerecht von 50/50 gibt es kein Problem, jedenfalls bisher. Ich möchte eine 50/50 Regelung haben. Sie behauptet, ich habe keine Chance auf die  50%. Sie denkt, ich will mich nur um den Unterhalt drücken. Ihre Argumentation ist, dass sie bisher alles immer für die kinder besorgt hat ( Geburtstag, weihnachten etc. ) und ich nicht. Für den Lebensmittelpunkt ( und nur deshalb ), würde sie sogar auf einen eigenen Anwalt pochen.
Wer kann mir helfen?

Danke sagt vorab er Schwarzi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2008 20:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Schwarzi

Über das Sorgerecht von 50/50 gibt es kein Problem, j

Ist ja auch klar, da vom Gesetz her ihr das automatisch habt. Das nennt sich GSR und ist schwer zu entsorgen.

Ich möchte eine 50/50 Regelung haben.

Meinst Du jetzt damit den Umgang? Also Wechselmodell?

Sie denkt, ich will mich nur um den Unterhalt drücken. Ihre Argumentation ist, dass sie bisher alles immer für die kinder besorgt hat ( Geburtstag, weihnachten etc. ) und ich nicht. Für den Lebensmittelpunkt ( und nur deshalb ), würde sie sogar auf einen eigenen Anwalt pochen.

Genau hier fängt der nicht endende Krieg an. Nein, ihr geht es nicht um die Kinder - sie will Kohle von Dir. Und der Anwalt kann Dir nur das, was Deine Frau auch will. Diese Position  solltest Du sofort inhalieren, augenblicklich. Anders gesagt: RA = Frau, Frau = RA.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 20:58
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,

ich möchte einfach die Kindererziehung auch zu 50 % gestalten wobei ich natürlich wesentlich schlechter dastehe. ich arbeite 40Std./Woche/5Tage. Sie dagegen hat immer 2 Tage frei in der Woche. Wird der Unterhalt denn wirklich daran festgemacht, wer den Lebensmittelpunkt hat? Was ist bei einer 60/40 Regelung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2008 21:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schwarzi,

eine 60/40-Regelung wäre aus Sicht Deiner DEF das Beste, was ihr passieren könnte: Du übernimmst 40% der Kinderbetreuung und -versorgung (sowie alle dafür anfallenden Kosten); sie bekommt dafür das Kindergeld (vom Staat), den Kindesunterhalt (von Dir) und evtl. noch Aufstockungsunterhalt (ebenfalls von Dir) zum Ausgleich Eures Einkommensunterschiedes. Mit ihrem Neuen kann sie in einem Haushalt dann preisgünstiger wirtschaften als allein und bekommt dafür beim Unterhalt - bestenfalls - eine kleine Haushaltsersparnis angerechnet.

Man muss sagen: Deine Demnächst-Ex wird bereits gut beraten; ein gemeinsamer Anwalt verbietet sich daher von selbst. Denn es geht längst nicht nur um den Lebensmittelpunkt der Kinder, sondern vor allem um jede Menge Geld.

Mach ihr doch testweise einen Vorschlag: Du hättest mit Deinem Chef geredet, könnest Dein Pensum auf 30 Wochenstunden reduzieren und/oder Teile davon im Home-Office erledigen. Die Kinder müssten gar nicht geteilt werden, sondern könnten ihren Lebensmittelpunkt bei Dir haben; sie müsste dafür ihre Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden erhöhen, um Kindesunterhalt bezahlen zu können. Die Antwort, die sie Dir darauf gibt, würde ich gerne hier lesen... (ich tippe auf "Kinder gehören (zu) ihren Müttern", "ich habe sie schliesslich geboren" etc.)

Vergiss den gemeinsamen Anwalt; hinter Deinem Rücken werden offenbar bereits Dinge eingestielt, von denen Du keine Ahnung hast...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 21:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

... , sondern vor allem um jede Menge Geld.

Hier sind min. 5-, in Deinem Fall 6-stellige Beträge angesagt. Darum wird dann auch von Abzocke gesprochen, denn es gibt keinerlei Gegenleistung. Fliesst erstmal das Geld, so ist es nicht genug und die Kinder sind dann eines der beliebtesten Druckmittel.

Versuche mit Deinem Arbeitgeber auszuloten, inwieweit er Dir arbeitszeitmässig entgegen kommen kann und schaue diesbezüglich, was Du an Betreuung leisten kannst. Kinder im Alter von 3 bzw. 6 Jahren können in einer Ganztagskita bzw im Hort, oft bis 18.00 Uhr, untergebracht werden. Mal ganz ehrich. Wer hier die Betreuung leistet ist am Ende derjenige, welcher über die Kinder "verfügt".

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 21:25
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was ist bei einer 60/40 Regelung?

51:49 -> Du zahlst den vollen Barunterhalt
50:50 -> Du zahlst keinen Barunterhalt

Wegen diesem krassen Effekt geht's bei dieser Frage nicht um die Kinder,sondern ums Geld. Wenn Ihr aber wirklich nur über den KU redet, ist das ja aber eigentlich in Ordnung, die Reduktion auf 24h/w ist ja auch kein Pappenstiel, und ein fairer Ausgleich angebracht.

Krass wird's erst, wenn sie darüber hinaus noch EU geltend macht.

Und steuerlich ist sowieso die 50:50 Regelung ohne KU und stattdessen mit EU besser (auch wenn ich von LBM dafür wieder eins draufkrieg 🙂 )

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 21:26
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

ja auch ich habe das Gefühl sie wurde beraten. Mein Problem ist nur ich habe keine Kraft für streitereien denn es geht mir dann persönlich ( Psychisch ) recht schlecht. Deshalb habe ich auch schon viele Leute gesprochen die alle sagten, bei unseren jetzigen Lebensverhältnis ist eine 50/50 Regelung fraglich, wenn das Gericht entscheidet. Meine Ex will dann, sollte ich verlieren, auch auf keinen Fall auf einen Cent verichten ( macht mir zusätzlich Druck ).
Das ist halt mein Hauptproblem.

P.S. Zitat meiner Frau:"Ich habe die Kinder bisher überwiegend erzogen, warum soll sich das ändern."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2008 21:30
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Arbeitszeit reduzieren wäre für mich kein Problem, im gegenteil.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2008 21:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schwari,

Mein Problem ist nur ich habe keine Kraft für streitereien denn es geht mir dann persönlich ( Psychisch ) recht schlecht.

Du rechnest aber nicht wirklich damit, dass Deine DEF darauf Rücksicht nehmen wird, oder? Sie wird im Gegenteil diese ihr bekannten Schwächen rücksichtslos zur Durchsetzung ihrer Interessen ausnutzen. Die moralische Rechtfertigung dafür - befeuert durch Anwalt und "Freundinnen" - ist schlicht: Es ist ja für die Kinder, und ausserdem steht es mir zu...

Wenn Dich das Ganze zu sehr belastet (was ich mehr als gut verstehen kann): Mach morgen einen Anwaltstermin bei einem Profi, und setze grobe Klötze auf grobe Keile. Deine Ex plant bereits ihr neues Leben - da solltest Du nicht mehr mit Wattebäuschen werfen. Parallel (aber nicht anstatt!) kannst Du ihr auch eine Sorgerechtsmediation vorschlagen, in der Ihr die Modalitäten der lebensmittelpunkte und Betreuung Eurer Kinder mit einem unparteiischen Dritten besprecht. Sollte sie das ablehnen, sollten bei Dir eine Menge roter Warnlampen zu blinken beginnen .

Und was das "Bisher habe ich die Kinder erzogen..." angeht: Bislang hat sie Dir auch die Hemden gewaschen, das Abendessen hingestellt und im Bett nett mit Dir gekuschelt - wird das künftig auch alles so bleiben? 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 21:42
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Ich wollte ja schon mal eine diesbezügliche Regelung erreichen, aber meine DEF ( was heist das denn ausgesprochen? ) ist in diesen Punkt stur. Da sie nicht mehr arbeiten will ( meine die Stunden ), braucht sie natürlich auch das Geld.

Aber hier noch eine Frage: Wenn diese 50/50 Regelung eintrifft ( wobei noch niemand hier mir die Chancen genannt hat ) , was ist dann mit z. B. Kleidung kaufen, Klassenfahrt etc.?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2008 22:06




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schwarzi,

eine 50:50-Regelung "trifft nicht ein"; die könnt Ihr nur freiwillig vereinbaren; genauso wie irgendwelche zusätzlichen Ausgaben. Wenn das Ganze gerichtlich entschieden wird, bekommt einer von Euch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) und der andere bezahlt Unterhalt. Wie diese Rollen verteilt sein werden, kannst Du Dir unschwer ausrechnen, wenn Du alles erstmal sicherheitshalber so weiterlaufen lässt wie bisher. Also: Schaffe Fakten! Du wärst sonst nicht der Erste, der ohne Kinder und mit wenig Geld in einer leeren Wohnung sitzt und darüber nachdenkt, was er hätte anders machen sollen.

Grüssles
Martin

PS: DEF heisst "Demnächst-Ex-Frau"

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2008 22:20
(@Wolkenhimmel)

Aber hier noch eine Frage: Wenn diese 50/50 Regelung eintrifft ( wobei noch niemand hier mir die Chancen genannt hat ) , was ist dann mit z. B. Kleidung kaufen, Klassenfahrt etc.?

Hi Schwarzi,

ich kann Dir nur sagen wie es bei uns läuft:

Klamotten kauft der, der feststellt, dass ihm was fehlt. Gelegentlich wird mal gemeinsam ausgemistet und neu beschafft, oder es werden Klamotten "umgeschichtet"
"Großanschaffungen" (Winterschuhe...  :wink:) werden geteilt.
Geschenke schenken wir gemeinsam, weitere Kosten werden geteilt (z.B. Vereinsbeiträge).
Spielzeug wurde geteilt und wird immer mal hin und her gekutscht.
Ich bekomme das KG, davon bezahle ich die PKV (geht ungefähr auf).

Das funktioniert aber nur, wenn man sich sehr sehr einig ist.

LG und viel Erfolg Wolkenhimmel

P.S.: Höre auf die Männer hier!!  :note:

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 17:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

P.S.: Höre auf die Männer hier!!  :note:

Du darfst auch auf die Frauen hier hören! Die haben auch meistens Recht!  😉

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 17:47
(@Wolkenhimmel)

Du darfst auch auf die Frauen hier hören! Die haben auch meistens Recht!  😉

:schleimer:  :angel2:

*edit: ich hab den "hab' dich auch lieb" smilie nicht gefunden! :-)*

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 17:50
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Hab noch eine frage zu den 50/50.

Wenn wir uns so einigen könnten wäre es also nur einvernehmlich möglich. Sollte dies nicht klappen hätte also jede Partei weiterhin das Recht, auf dem rechtlichen Wege den Lebensmittelpunkt klären zu lassen. Verstehe ich das richtig??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 19:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Schwarzi,

das verstehst Du goldrichtig. Wobei dringend anzuraten ist, die Klärung vor dem Auszug der Kinder zu bewirken. Sind sie erst mal "weg" gibt es sie schwerer wieder "zurück".

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 19:58
(@schwarzi)
Schon was gesagt Registriert

Wer von Euch hat schon erfahrungen mit 50/50. Wie habt Ihr Euch bezüglich des Geldes geeinigt? Da ich mehr verdiene würde ich ja auch was freiwillig zahlen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 20:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Z.B. Wolkenhimmel, die dir oben ja schon ein bisschen was dazu geschrieben hat.

Wenn sie sich nicht nochmal melden sollte, kannst du sie ja vielleicht mit ner PN anticken.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2008 20:04
(@Wolkenhimmel)

Hi Schwarzi  🙂

Du bekommst PN, kann aber ein bisschen dauern... habe heute einige Termine.

LG Wolkenhimmel

P.S.: Wo wohnt Ihr? Ist nicht unerheblich von wegen Betreuungsmöglichkeiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 11:08
(@rabenkoenig)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Schwarzi,
ich habe Deinen Beitrag mit Verwunderung und Interesse gelesen. Interessant, da er in Grundzügen doch Parallelen zu meiner Geschichte aufweist und somit auch einen "Blick in die Zukunft" darstellen könnte (auch wenn Frauen durchaus zu einer gewissen Individualität in ihren Entscheidungen in der Lage sind :)). Verwunderlich, da ich die Situation so verstehe, dass ihr getrennt zwei Jahre unter einem Dach gelebt habt, bis nun die Weichen (durch die DEF) neugestellt werden?! Wie hast Du Dir denn (oder wie habt ihr Euch) die Zukunft innerhalb der zwei Jahre vorgestellt? Das einer von Euch irgendwann einen neuen Partner haben würde war doch vorauszusehen! Und das dies wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die Struktur der Noch-Familie hat ebenfalls. Habt ihr das Wechselmodell innerhalb der beiden Jahre bereits diskutiert und wie hat sich Deine DEF dann dazu ggf. positioniert? Dein Beitrag klingt so, als wäre ihre jetzige Position für Dich überraschend! Hat sie vorher eine andere Meinung vertreten, abgewiegelt, ausgesessen?

Vom Gefühl her befinde ich mich auf halbem Weg zu Deinem Zustand: Trennung vor knapp einem Jahr, Zusammenleben seitdem unter einem Dach, Wechselmodell als nicht zuträglich für das Kindeswohl deklariert (von DEF), daher soll Haus Familienwohnsitz bleiben, sie will ungehinderten Zugang. Ganz klare Ansage von ihr: sie möchte neue Partnerschaft und auch Familie, hat sich auch bereits verliebt (der will aber nicht :-(). Immerhin gibt´s da auch Lippenbekenntnisse und Mediationsgespräche zur Betreuungssituation der Kinder: nämlich gleichberechtigt. Und immerhin haben wir unsere Arbeitszeit im gleichen Umfang reduziert.

Was mich interessiert ist die Dynamik Deines Prozesses, welche Landmarken/Wendepunkte gab es, die die Entwicklung in die jetzige Richtung hätten erahnen lassen können!

Gruss
rabenkoenig

P.S.:
Finanzielle Vorstellungen haben wir uch für den Zeitraum nach dem Trennungsjahr: Kindesunterhalt angelehnt an den Barunterhalt für Volljährige mit beiden Elternteilen als "Geber" nach finazieller Leistungsfähigkeit, keinen EU (bzw. nur im Fall unverschuldeter Not).

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2008 23:21




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