Trennung und Kinder
 
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Trennung und Kinder

 
(@bigjob)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wieder ein neuer User und wieder eine neue Geschichte. Ich verfolge aufgrund meiner eigenen Trennung ( Juni letzten Jahres) seit einiger Zeit dies Forum und hoffte immer, dass der bittere Kelch an mir vorbeigeht und ich mich mit meiner Ex friedlich einigen kann, aber die Hoffnung ist nun auch dahin.

Zu meiner Situation: Meine Ex hat mich Juni 2005 verlassen, angeblich weil sie in ihrem Leben noch was anderes erleben wollte. Wir haben zwei Kinder, 5 und 7. Nach vier Monaten Herumlügen kam dann irgendwann raus, dass sie mich wohl mit ihrem Chorleiter betrogen hat und mit dem jetzt auch zusammen ist (aber nicht zusammen lebt). Sie hat aber den Beginn ihrer neuen Beziehung natürlich auf einen späteren Termin gelegt (und mehr wird sie nie zugeben).

Wir haben eine Regelung bzgl. der Kinder getroffen, bei der ich meine Kinder tatsächlich noch mehr als den Pflichtteil sehe, nämlich drei Wochenenden im Monat plus alle meine Urlaubstage(summasummarum knapp 13Tage im Monat!!!) Darüber bin ich natürlich sehr glücklich, denn eigentlich will ich nix anderes, als meine Kinder weiter durch ihr Leben begleiten. Und so lebe ich seit einem 3/4-Jahr im Wechsel als Vollbeschäftigter oder als alleinerzeihender Vater mit zwei Kindern. Freizeit? Fehlanzeige! WIe lange kann man das wohl aushalten? Ach ja, meine Ex hat dann übrigens auch ohne vorherige Rücksprache die Kinder einfach zu sich umgemeldet, obwohl wir gemeinsames Sorgerecht haben (aber das wohl nur in Vorbereitung der Unterhaltsgeschichte).

Nun hat meine Ex also ihre Anwältin losgelassen, um den Unterhalt festzulegen und da bin ich erstmal hintenüber gekippt, denn mir verbleiben danach noch gerade 1050 €. Gänzlich unberücksichtigt gelassen hat die Anwältin z.B. die 400 € die meine Frau verdient - ist das rechtens? Außerdem hat sie ein ganz anderes Nettoeinkommen errechnet, als ich faktisch habe und das verstehe ich nicht. Ich bin im öffentlichen Dienst, gibt es da Abzüge, die bei der Unterhaltsberechnung rausfallen? Und warum hat die Anwältin nicht den Soli berücksichtigt?
Meiner Meinung nach ist die Berechnung hanebüchen. Ich will meiner Frau ja angemessen Unterhalt zahlen und mich nicht drücken (aktuell überweise ich ihr monatlich 1100 €) aber ein klein bißchen was brauche ich doch auch noch zum Leben, v.a. wenn die Kinder soviel Zeit bei mir sind. Sonst kann ich denen ja auch gar nichts mehr bieten.

Hat irgendjemand einen guten Tipp, wie ich mich dagegen rüsten soll? Ich wollte ja gerne mit einem Mediator arbeiten, aber meine Ex will sich keine Gedanken über Geld machen, weil sie das ihrer Meinung nach zuviel Kraft kostet und lässt daher alles von ihrer Anwältin regeln. Sie betont, dass sie ja nur das Beste für die Kinder wolle und ihre Anwältin auch nur das Kindeswohl im Sinn hätte.

Ich bin für jede Anregung oder jeden Kommentar dankbar.

Bigjob


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 17:18
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ab zum Anwalt mit Dir!!
Wenn sie Dich betrogen hat ist das " Ausbruch aus intakter Ehe". Unterhalt brauchst Du dann gar nicht zahlen.
Natürlcih bist Du dann ein wenig in Beweispflicht, aber nun.
Wenn das Kind 14 Tage bei Dir leben würde, erübrigt sich auch der KUnterhalt.
Also , mein Weg wäre : anwaltskammer,fachanwalt raussuchen lassen , loslegen.
Nicht vergessen , die Tatsache ,das das Kind so lange bei Dir lebt schriftlich als Vereinbarung festlegen zu lassen. Auf den einen Tag kommts leider an.Rechnerisch jedenfalls.
Probiers mal aus, macht mein LG auch gerade und mit ganz gutemErfolg.
Monja


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 17:33
(@bigjob)
Schon was gesagt Registriert

Aber wer soll das alles bezahlen? Anwälte kosten ja nun auch einen Haufen Geld. Und ich weiß nicht, wie ich ihr den "Ausbruch aus intakter Ehe" nachweisen könnte. Weil sie das wie gesagt nie zugeben würde. Aber vielleicht haben die Anwälte ja eine Idee...

Mit dem Anteil, den ich die Kinder habe, ist das so: Wir haten zu Beginn eine Regelung, bei der ich die Kinder immer die Hälfte hatte, aber ntürlich auch immer am Wochenende, da ich in der WOche ja arbeiten muss. Dann fing sie Ende des Jahres an, dass sie ja auch mal gerne ein Wochenende mit den Kindern hätte und zukünftig gerne ein WE pro Monat wollte. Da hab ich eingewilligt, da sie ja auch Freizeit mit den Kindern braucht und ich ihr das nicht vorenthalten wollte. Dann eine Woche später wollte sie plötzlich 2 WE pro Monat, da habe ich dann aber nicht mehr eingewilligt, sondern wir haben eien Regelung gefunden, dass die Kinder einen zusätzlichen Samstag im Monat bei ihr sind, dafür aber bis Di bei mir bleiben - gleicht sich also aus.

Im Nachhinein denke ich jetzt natürlich, dass sie das alles gemacht hat, um den Unterhalt hochzudrücken. Denn so konnte sie die Kinder ummelden und kann jetzt auch argumentieren, dass sie die Kinder mehr als die Hälfte hat, also voller KU an sie geht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 17:44
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Da Du zur Zeit Unterhalt zahlst , kannst Du Dir selbst bei einem Spitzenanwalt Prozeßkostenhilfe berechnen lassen. Kann sein , Du zahlst gar nix dafür. Und bei den Summen wäre es mir das Wert.
Guck einfach mal.
Wie Du ihr das nachweist? Hat son Chorleiter n Chor? Kennst DU da wen? Ist Dir was aufgefallen? Hat sies Dir vielleicht nicht schon viel früher gesagt ( denk GENAU naaaach).

Geh zum Jugendamt , lass dort eine Umgangsvereinbarung aufsetzen : kostenlos. Wie gesagt , ist das ein Rechenexempel mit den 14 Tagen. Irgendwo was übersehen? Guck Dir alles noch mal genau an. 😎 :
Monja


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 18:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

auch wenn der Anwalt im ersten Moment schon ne Stange Geld kostet, kann er Dir tausende von Euros sparen helfen.
Denn durch eine falsche/bzw. gar keine/ fachliche Beratung wirst Du bei dieser Konstellation über den Tisch gezogen und zahlst bis an Dein Ende ....

Ab wann gibt sie denn offiziell die neue Partnerschaft zu? Könnte auch ein Indiz sein!

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 18:11
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja , wenn der Typ die Trennungsindikation war , das ist dann sozusagen " ausbruch".
Weil ,muss sie sich erst trennen und darf dann gucken , wer der nächste ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 18:15
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Das "Schuldprinzip" bei einer gescheiterten Ehe gibt es schon lange nicht mehr!!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 18:16
(@krieger)
Rege dabei Registriert

Hey!

Das "Schuldprinzip" bei einer gescheiterten Ehe gibt es schon lange nicht mehr!!

Gruß
Jens

ja, seit 28 jahren! 🙁 ;(


Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.

Erich Kästner

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 18:21
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wie JensB2001 bereits geschrieben hat, gilt das Schutzprinzip nicht mehr.

Was den Unterhalt angeht...tja das wird schwierig. Das Einkommen Deiner holden Ex wird max. anteilig berücksichtigt, da die Kinder noch jung sind und Sie nicht arbeiten gehen braucht.

An Deiner Stelle gehe zum Gericht und hole Dir einen Beratungsschein...dann ab zum RA und lasse Ihn rechnen.

Was die Gegenseite von Dir fordert ist erstmal egal...das legt letztendlich der Richter fest und nicht die Gegenseite.

Aber du kannst Dir selber den Betrag fast zusammenrechnen.

Rechnung:

bereinigtes Netto (ehebedingte Schulden und Weg zur Arbeit + erwerbstätigen Bonus)
- KU (laut DT)
=zwischen Summe
3/7 für Deine Frau 4/7 für Dich...solange der SB noch 890€ beträgt...sonst Mangelfallberechnung

Wenn du jetzt Glück hast...wird der Verdienst Deiner Ex teilweise gegengerechnet...kann er...muss er aber nicht..

Nochmals...such Dir einen guten RA

Viel Glück

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 18:38
(@monjawi)
Nicht wegzudenken Registriert

Halt!
Richtig ,das Schuldprinzip gibt es nicht mehr.
Aber , es gibt ,was den EU angeht " Ausbruch aus intakter Ehe".
Weiß ich, weil unsere RA gerade damit arbeitet und die gegnerishce RA ins Schwitzen bringt.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 19:07




 AJA
(@aja)
Registriert

Da Du zur Zeit Unterhalt zahlst , kannst Du Dir selbst bei einem Spitzenanwalt Prozeßkostenhilfe berechnen lassen. Kann sein , Du zahlst gar nix dafür.

Damit wäre ich vorsichtig! PKH gibts nur für das Verfahren, nicht für die Vorarbeit. Dafür gibt es zwar theoretisch einen Beratungsschein, aber für den reisst sich kein Anwalt ein Bein aus. Außerdem bedeutet PKH nicht automatisch NICHTS zahlen - es gibt auch Ratenvereinbarungen und die kleben dir dann drei Jahre an der Backe.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 20:17
(@bigjob)
Schon was gesagt Registriert

Hi und danke für die viele Hilfe.

Ich glaube mit dem Ausbruch aus intakter Ehe werde ich wohl kein Glück haben. Dafür hat sie auch zuviele Leute für sich eingenommen, als das ich da wen aus dem Chor als Zeugen kriegen könnte und wer will sich schon in fremder Leute Eheprobleme so reinhängen!

Aber ich gehe auf jeden Fall schleunigst zum Anwalt, alleine reagiert man wohl besser nicht auf Anwaltsschreiben. Das Blöde an dem Konflikt ist, dass ich ja sehr wohl Möglichkeiten sehe, sie auch mal zu treffen, z.B. könnte ich ja meine Arbeitszeit auf 50% reduzieren - ich bin ja im Öffentlichen DIenst. Dann könnte ich die Kinder ja auch in der Woche nehmen, hätte aber nur noch halbe Einkünfte - was bliebe dann an Unterhalt? Aber ich will eigentlich gar nicht auf so einer Ebene agieren. Finde ich irgendwie stillos!

WIchtig ist wohl auch, dass ihre EInkünfte nur maximal hälftig berücksichtigt werden, weil sie nicht arbeiten gehen müsste. Das Tolle ist ja, dass ich ganz nebenbei noch voll berufstätig bin und die Kinder trotzdem noch 13 Tgae im Monat habe. Aber eben keine 15 Tage und somit keinen halben Monat... Das ist echt fies!!! Da verleirt man so ein bisschen den Glauben ins deutsche Rechtssystem.

Das Bittere ist ja im Endeffekt, dass darunter v.a. die Kinder leiden, direkt weil ich mit ihnen z.B. keine Ausflüge ins Dinoland oder so machen kann (an Urlaub mag ich gar nicht denken) und indirekt weil ich z.B. die Sparverträge für die Kinder immer noch halte, aber dann wohl auflösen muss. Da sollten sie eigentlich mal von ins eigene Leben springen können.

Da kann ich doch aber vom Glück sagen, dass meine Frau mir versichert hat, dass ihre Anwältin nur das Beste für die Kinder im Sinn hat.

Bigjob


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 20:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Außerdem bedeutet PKH nicht automatisch NICHTS zahlen - es gibt auch Ratenvereinbarungen und die kleben dir dann drei Jahre an der Backe.

Korrektur: Es kann bis zu 4 Jahre nach Prozessende auf Grund der Einkommenssituation gewährte PKH zurück gefordert werden. Zudem: Auch bei gewährter PKH hat man im Falle des Unterliegens oder der Kostenquotelung u.U. die gegn. Kosten zu tragen. PKH deckt immer nur die eigenen Kosten!

Weiß ich, weil unsere RA gerade damit arbeitet und die gegnerishce RA ins Schwitzen bringt

Wäre ich der gegn. RA würde ich mir von meiner Mandantin das Alter der betreuten Kinder geben lassen und mich in Folge dessen ganz entspannt zurücklehnen und dem argumentativen Gestrampel des KV amüsiert und entspannt zugucken.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 20:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachsatz:

Da kann ich doch aber vom Glück sagen, dass meine Frau mir versichert hat, dass ihre Anwältin nur das Beste für die Kinder im Sinn hat.

:rofl2: Und das Beste für die Kinder ist ein Maximum an Geld für die Ex. It's so simple.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 20:45
(@bigjob)
Schon was gesagt Registriert

Super Deep Thought, sehr konstruktiv...

Aber mal im Ernst, ich werde doch sobald wir geschieden sind, eh in SK1 runtergestuft und verdiene dann viel weniger. Ist daher nicht jede derzeit vorgenommene Berechnung sowieso Makulatur? Müssen die sich nicht am jeweils aktuellen Nettoeinkommen orientieren, wobei wie gesagt, die Anwältin meiner Ex auf ein um ca. 150 € höheres Nettoeinkommen bei mir kommt, als auf meiner Gehaltsbescheinigung ausgewiesen ist. Wie sie das brechnet bleibt mir schleierhaft.

Oder muss ich mich sofort auf SK1 runterstufen lassen oder hätte ich das längst tun müssen ?????

Bigjob


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 22:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Super Deep Thought, sehr konstruktiv...

Ich nenne das Realismus.

sobald wir geschieden sind, eh in SK1 runtergestuft

Die St.-Kl. 1 gilt ab dem Folgejahr der Trennung. In deinem Fall also seit Januar 2006.

die Anwältin meiner Ex auf ein um ca. 150 € höheres Nettoeinkommen bei mir kommt

Es wird das durchschnittliche Monatseinkommen ermittelt, also inkl. saisonaler Zulagen, Weihnachts-/Urlaubsgeld, Tantiemen, Prämien, usw. usf.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 23:01
(@bigjob)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Ja, Deep Thought, ich weiß, du bist wohl schon abgehärtet, aber das ist meine erste Trennung. Für mich ist das alles Neuland und es widerstrebt mir immer noch, gegen die Frau, mit der ich fast 13 Jahre zusammen war und mit der ich fast 7 Jahre verheiratet war, zu kämpfen und es will irgendwie nicht in meinen Kopf, dass man sich nicht friedlich einigen kann. Mann, das muss doch zwischen erwachsenen Menschen möglich sein, oder nicht? Aber dann hätten ja auch die Anwälte nix mehr zu verdienen. .. Aber trotzdem danke, Deep thought für deine Posts

Bleibt zu hoffen, dass man die Zeit itgenwie übersteht und die Kinder nicht ganz verliert. Wenn sie dann groß sind, werden die Karten eh neu gemischt. Mir ist wichtig, dass ich weiterhin in den Spiegel schauen kann und soviel Zeit mit den Kinder verbringen kann wie möglich.

Bigjob

Bigjob


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 23:26
(@daddy57)
Schon was gesagt Registriert

" Ausbruch aus intakter Ehe".

Hier ein Hinweis von einem "Neuen", der sich seit Sonntag auch mit dem Thema Trennung ernsthaft befassen muss.
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=$sessval&ID=6097
Ein Urteil des OLG Zweibrücken 2000-09-19, Az 5UF 43/00

Hilft zwar über die Sorgen nicht hinweg, kann aber für die formellen Schritte von Hilfe sein.
Besten Gruss daddy57


daddy57 - hat alles noch vor sich

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2006 18:37