Hallo,
ich schreibe euch einmal meine Geschichte. Ich habe 4 Kinder im Alter von 12 9 4 2.
Der Älteste ist nicht von mir. Den habe ich jedoch vor 2 Jahren rechtskräftig adoptiert.
Meine Frau hat sich in einen anderen verliebt und ist zu ihm gezogen. Ich bin mit den Kindern zu Hause
geblieben. Sie kommt jeden tag um die Kinder zu sehen und den kleinsten zu betreuen. Damit habe ich auch kein Problem. Ich habe grosse Angst, dass Sie einestages auf die Idee kommen könnte, die Kinder mitzunehmen. Kann ich da einen Riegel vorschieben? Was denkt Ihr, wie die Aussichten auf das alleinige ABR sind? Die Betreuung ließe sich mithilfe von Kindergarten (Platzzusagen liegen vor) und meinen Eltern sicherstellen. Ich habe geregelte Arbeitszeiten 9-17 Uhr ohne Schicht - und Wochenendarbeit. Meine Frau hat keine Ausbildung und auch nie gearbeitet. Ich habe nicht vor, ihr irgendetwas was die Kinder betrifft vorzuenthalten, ich möchte nur die Sicherheit, dass die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.
Was denkt Ihr wie die Chancen in diesem Fall aussehen?
Meine Frau muss nun von Stütze leben und jede zumutbare Arbeit annehmen oder sich von ihrem Neuen finanzieren lassen.
Viele Grüsse
Moin vf,
Ich habe grosse Angst, dass Sie einestages auf die Idee kommen könnte, die Kinder mitzunehmen. Kann ich da einen Riegel vorschieben?
wie wahrscheinlich das ist, kann hier niemand beurteilen. Du kannst aber schon jetzt zu einem guten (!) Fachanwalt für Familienrecht gehen und ihn bitten, für diesen Fall den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung vorzubereiten; dann kannst Du in kürzester Zeit reagieren.
Was denkt Ihr wie die Chancen in diesem Fall aussehen?
das kann niemand vernünftig beurteilen. Der Sachverhalt "bisher war Muddi zuhause und hat sich um Haushalt und Kinder gekümmert" wiegt erfahrungsgemäss allerdings schwerer als das Argument "gewohnte Umgebung".
Meine Frau muss nun von Stütze leben und jede zumutbare Arbeit annehmen oder sich von ihrem Neuen finanzieren lassen.
Der Neue hat mit dem Unterhalt Deiner Frau nichts zu tun und muss da auch nichts finanzieren. Und lange vor der "Stütze" kommt das Modell "Papa schafft wie bisher die Kohle ran und zahlt für Mutti und Kinder". Was - je nach Deinem Einkommen - ein viel besseres Geschäft ist. Notfalls bekräftigt mit einem Antrag auf "Zuweisung der Ehewohnung". Insofern ist es sicher nicht verkehrt, auf den worst case vorbereitet zu sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es bleibt nach dem Unterhaltsanspruch für die vier Kinder nichts für Sie übrig... Das habe ich schon geklärt... Danke für die anderen Infos...
Moin vf,
Es bleibt nach dem Unterhaltsanspruch für die vier Kinder nichts für Sie übrig... Das habe ich schon geklärt...
das allein bietet noch keine Sicherheit. Mit einem 2-Jährigen Kind wird niemand eine Erwerbstätigkeit von ihr verlangen. Und wenn Du die "gewohnte Umgebung" zu hoch hängst, kann der Konter der erwähnte Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung" sein: Dann sind und bleiben die Kinder in dieser Umgebung - und haben ausserdem noch die gewohnte Bezugsperson.
Deine grösste Chance sind aktuell vermutlich die Hormone der Turteltäubchen, die vermutlich noch nicht wild darauf sind, ihr neues Glück gegen "Alltag mit vier Kindern" einzutauschen. Das gibt Dir die Möglichkeit, Kontinuität zu schaffen, und da ist jeder Monat wertvoll. Aber was bei einer gerichtlichen Klärung herauskäme, kann niemand mit Gewissheit sagen - wenn auf der einen Seite ein Vollzeit-Erwerbstätiger steht und auf der anderen eine Nur-Hausfrau, ist es für ersteren erfahrungsgemäss ziemlich schwierig darzulegen, was er betreuungstechnisch besser können soll als Letzterer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
danke brille007,
der kleinste wird bereits in 5 Monaten drei. Wie sieht es aus wenn meine Frau mir unterschreiben würde das sie ausgezogen ist und mich mit den vier Kindern zurück gelassen hat? Kann sie dann auch ohne weiteres zurück? Wenn ja, wie lange?
Moin vf,
Wie sieht es aus wenn meine Frau mir unterschreiben würde das sie ausgezogen ist und mich mit den vier Kindern zurück gelassen hat? Kann sie dann auch ohne weiteres zurück? Wenn ja, wie lange?
Abgesehen von der Gegenfrage "warum sollte Deine Frau Dir das unterschreiben?" gibt es für die Fristen keine Standard-Antwort. "Üblich" sind sechs Monate; was aber geschieht, wenn sie die "die Kinder brauchen ihre Mutter"-Karte zieht, kann niemand vorhersagen. Selbst wenn sie nicht in Eure Wohnung/Haus zurück könnte: Man kann auch Wohnungen mieten. Und mit vier Kindern im Schlepptau öffnen sich für arbeitslose Mütter viele Töpfe.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Vater,
kann Martins mahnenden Worten nur zustimmen. Wir sehen es öfter hier im Forum. Zunächst hat die Exe die "rosarote Brille" auf.
In dieser Phase interessiert ausser dem neuen Partner (den mehr hat sie jetzt nicht mehr, "er" muss es nun bringen) nichts mehr. Wie schon beschrieben, sind 4 Kinder da eher nicht der "Bringer" um den neuen Lover zu überzeugen.
Diese Phase wird sich erst wandeln, wenn sie die wichtigsten Punkte für ihr Fortkommen (sprich: er stellt eine ausreichend große Wohnung zur Verfügung) geklärt hat. Dann werden auch die finanziellen Aspekte wieder interessant.
Denn es kann ja nicht sein, dass Du jetzt das ganze Kindergeld abgreifst und sie vielleicht auch noch unterhaltspflichtig werden würde. Nein, nein. Vorher wird sie schon auf den Trichter kommen und sich die jüngeren Kinder wieder beiziehen. Hilfreich sind für eine Exe dabei Bauernschläue und Abgebrühtheit. Für beides braucht sie weder eine Ausbildung noch Abitur.
Also bereite Dich schon mal auf die entsprechende Schlacht vor. Zumindest finanziell wird Deine Ex (wenn sie nichts hat) sehr schnell auf Dich zu kommen bzw. die Kinder als wirkungsvolles Druckmittel entdecken. Gruß Ingo
P.S. Lies auch mal den Trennungs-FAQ: www.trennungs-faq.de
Moin.
Hat sie noch einen Schlüssel für die Wohnung?
Dann tausche sofort das Schloss aus.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
sie hat ihren auszug ohne die kinder schriftlich bestätigt... Ich möchte keinen Umgang der Mutter zu den Kindern beschränken, das können wir alles so regeln, aber ich möchte verhindern, dass die Kinder mitgenommen werden und umziehen... Sie kann sogar einen Schlüssel behalten, wenn sie sich vernünftig verhält...
durch die Adoption vor etwas über einem Jahr hat das Jugendamt mich bereits komplett durchleuchtet und Gespräche mit mir geführt...anschließend gab es die positive Empfehlung an das Gericht. Denkt ihr es wäre sinnvoll, einen Termin mit der damaligen Sachbearbeiterin zu machen und der die momentane Situation einmal zu schildern?
das zeigt doch auch das ich ohne Druck aus freiem Willen das älteste Kind angenommen habe mit allen Pflichten die da dran hängen, damit alle Kinder den gleichen stand haben und die Familie gefestigt wird...
Hi,
Zuerst einmal: Respekt für Dein Verhalten.
Du versuchst, alles ruhig und ordentlich zu regeln und vernünftig zu bleiben. :thumbup:
Leider weiß niemand, wie die KM in Zukunft reagieren wird.
Anwalt aufsuchen und einstweilige Verfügung vorbereiten lassen, ist sicher nicht verkehrt - nur für den Fall der Fälle.
Auch mit dem JA Kontakt aufnehmen, ist eine gute Idee. Dort würde ich an Deiner Stelle vor allem die Sorge um die Stabilität im Leben der Kinder in den Vordergrund stellen.
D.h. für die Kinder sollte so rasch wie möglich eine Regelung getroffen werden, was ABR und Umgang betrifft, damit diese mit höchstmöglicher Sicherheit wissen, wie es weitergeht.
D.h. Du solltest einen guten Vorschlag ausarbeiten, wie Du dir die Zukunft vorstellst und diesen dann mit der KM besprechen bzw. dem JA vorlegen.
Der KM muss klar sein, dass sie die Kids nicht "verlieren" wird, wenn sie bei Dir leben, sondern dass sie ein Umgangsrecht hat und dass Du damit auch einverstanden bist.
Je länger ihr euch gut versteht und im Sinne der Kinder einigen könnt, umso besser ist es für alle Beteiligten.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)